Rechtsprechung des französischen Conseil d’État: Die Herausgabe von Verwaltungsdokumenten in Frankreich

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LESSI, JEAN
Source / Fundstelle:IN: NVwZ, 2015, Heft 22, S.1570 ff.
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année / Jahr:2015
Catégorie / Kategorie:Droit administratif, Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:Freier Zugang zu Verwaltungsinformationen, STAATSRAT, Verwaltungsdokumente, Verwaltungsinformationsrecht, VERWALTUNGSVERFAHREN, Wiederverwendung von öffentlichen Informationen, CONSEIL D'ETAT, Documents administratifs, Liberté d'accès aux documents administratifs, Réutilisation des informations publiques

Zusammenfassung:

Bis 1978 waren Dokumente der Verwaltung grundsätzlich geheim: Wie eine Privatperson war die Verwaltung nicht gehalten, ihre Dokumente an die Bürger herauszugeben. Diese Geheimhaltung konnte sogar als eine Gewährleistung des öffentlichen Interesses verstanden werden, dem die Verwaltungsbehörden dienen. Allerdings bestanden seit Langem zahlreiche abweichende Regelungen: Für Gesetze und Verordnungen galten Regelungen zur Bekanntmachung, das Katasteramt verfügte über eine eigene Herausgaberegelung, bestimmte Dokumente, die zur Feststellung der Steuerbemessungsgrundlagen dienen, vornehmlich der Grundsteuer, durften herausgegeben werden. Die Geheimhaltung war jedoch die Regel und die durch eine schriftliche Regelung vorzusehende Möglichkeit der Herausgabe die Ausnahme. Mit dem Gesetz Nr. 78–753 vom 17.7.1978 wurde diese Regel auf einen Schlag umgekehrt. Art. 2 dieses Gesetzes bestimmt, dass die Verwaltungsbehörden „in ihrem Besitz befindliche Verwaltungsdokumente an diejenigen, die einen entsprechenden Antrag stellen, herausgeben müssen“. Grundsatz ist nunmehr die Möglichkeit der Herausgabe und eine Geheimhaltung kann nur auf einer ausdrücklichen, vom Parlament verabschiedeten, Gesetzesbestimmung beruhen.

DER FRANZOESISCHE CONSEIL D’ETAT ALS HOECHSTES VERWALTUNGSGERICHT UND OBERSTE VERWALTUNGSBEHOERDE

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:PAUSE, JEROME;
Année / Jahr:2008
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaften
Mots clef / Schlagworte:GERICHT, NATIONALES RECHT, ORGANISATION, STAATSRAT, VERWALTUNGSGERICHT, VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT, CONSEIL D'ETAT, CONTENTIEUX ADMINISTRATIF, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT EUROPEEN, HISTOIRE DU DROIT, JURIDICTION ADMINISTRATIVE, Jurisprudence, PROCEDURE ADMINISTRATIVE
ZIEL DER ARBEIT IST ES, AUS DEUTSCHER PERSPEKTIVE DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE UND HEUTIGE STELLUNG DES FRANZOESISCHEN STAATSRATS AUFZUZEIGEN. EIN BESONDERER SCHWERPUNKT WIRD DABEI AUF DIE HISTORISCHEN VOR- UND NACHTEILE DER DOPPELSTELLUNG DES STAATSRATS ALS HOECHSTE VERWALTUNGSBEHOERDE UND HOECHSTES VERWALTUNGSGERICHT GELEGT. IM ERSTEN TEIL DER ARBEIT WIRD DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES STAATSRATS NACH EPOCHEN DARGESTELLT, WOBEI DER SCHWERPUNKT AUF KONSULAT BZW. ERSTES KAISERREICH UND DRITTE REPUBLIK GELEGT WIRD. IM ZWEITEN TEIL DER ARBEIT WERDEN AUFBAU, ORGANISATION, ZUSTAENDIGKEIT UND VERFAHREN DES HEUTIGEN CONSEIL D'ETAT UMFASSEND DARGESTELLT. DIE ARBEIT NIMMT EBENFALLS VERGLEICHENDEN BEZUG ZUR RECHTLICHEN SITUATION IN DEUTSCHLAND UND BEHANDELT DIE PROBLEMATIK UM DIE REGIERUNGSKOMMISSARE DES STAATSRATS, WELCHE IN JUENGERER ZEIT WIEDERHOLT ZUM GEGENSTAND VON VERFAHREN VOR DEM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF FUER MENSCHENRECHTE GEWORDEN SIND.

DEUTSCHES UND FRANZOESISCHES VERWALTUNGSRECHT IM VERGLEICH IHRER ORDNUNGSIDEEN

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Auteurs / Autoren:SCHMIDT-ASSMANN, EBERHARD; DAGRON, STEPHANIE;
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, S. 396 - 468
Année / Jahr:2007
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:DEZENTRALISIERUNG, Gebietskörperschaft, REGIONAL-, SELBSTVERWALTUNG, STAATSRAT, Verfassung, VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT, Verwaltung, VERWALTUNGSORGANISATION, VERWALTUNGSSTRUKTUR, Administration, ADMINISTRATION LOCALE, ADMINISTRATION REGIONALE, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONSEIL D'ETAT, CONSTITUTION, CONTROLE DE CONSTITUTIONNALITE DES LOIS, DECENTRALISATION, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT COMPARE, Droit constitutionnel, ENSEIGNEMENT, SCIENCE ADMINISTRATIVE, SERVICE PUBLIC
DIE AUTOREN VERGLEICHEN URSPRUNG, GRUNDPRINZIPIEN UND ENTWICKLUNG VON DEUTSCHEM - UND FRANZOESISCHEM VERWALTUNGSRECHT. DARGESTELLT WERDEN UNTER ANDEREM DIE ROLLE DER GERICHTE, DER WISSENSCHAFT UND DER GESETZGEBUNG IM RAHMEN DER FORTENTWICKLUNG DES VERWALTUNGSRECHTS, DIE TENDENZ DER KONSTITUTIONALISIERUNG IM SINNE EINER ZUNEHMENDEN AUSRICHTUNG DES VERWALTUNGSRECHTS AM VERFASSUNGSRECHT, INHALT UND AUSGESTALTUNG ZENTRALER STRUKTURPRINZIPIEN WIE DEM DEMOKRATIEPRINZIP, DER ROLLE UNABHAENGIGER, ALSO NICHT IN DEN EXEKUTIVEN STAATSAUFBAU EINGEGLIEDERTER, VERWALTUNGSAGENTUREN, SOWIE DIE BEDEUTUNG DEZENTRALER WAHRNEHMUNG VON VERWALTUNGSAUFGABEN IM FRANZOESISCHEN EINHEITSSTAAT UND DEM DEUTSCHEN BUNDESSTAAT. EBENSO WERDEN AUSWIRKUNGEN DER EUROPAEISCHEN INTEGRATION IN IHREN KONTEXT GEBETTET. DER BEITRAG SCHLIESST MIT EINER BEWERTUNG DER DEUTSCH-FRANZOESISCHEN RECHTSVERGLEICHUNG ALS GEMEINSAMEM LERNPROZESS.

DIE ANWENDUNG DES EUROPAEISCHEN STEUERRECHTS DURCH FRANZOESISCHE GERICHTE

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Auteurs / Autoren:KERGALL, YANN;
Revue / Zeitschrift:Internationales Steuerrecht
Année / Jahr:1993
Localisation / Standort:Betriebswirtschaftliche Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Finanz- und Steuerrecht
Mots clef / Schlagworte:KASSATIONSHOF, Rechtsprechung, STAATSRAT, CONSEIL D'ETAT, COUR DE CASSATION, DROIT EUROPEEN, IMPOT, Jurisprudence
DIE ANWENDUNG DES EUROPAEISCHEN STEUERRECHTS DURCH DIE FRANZOESISCHEN GERICHTE ERFOLGT NICHT IMMER NACH DEN VORSTELLUNGEN DES EUROPAEISCHEN GERICHTSHOFS. DER VERFASSER ZEIGT AUF, DASS ANSATZ- UND ANWENDUNGSUNTERSCHIEDE DES EUROPAEISCHEN STEUERRECHTS ZWISCHEN DEM EUGH, DEN DEUTSCHEN UND DEN FRANZOESISCHEN GERICHTEN EINERSEITS UND ZWISCHEN DEN VERSCHIEDENEN FRANZOESISCHEN GERICHTSORDNUNGEN ANDERERSEITS TROTZ ANNAEHERUNGEN WEITERBESTEHEN.

DER ALLGEMEINE GLEICHHEITSSATZ IN DER EUROPAEISCHEN UNION –
NEUERE ENTWICKLUNGEN UND PERSPEKTIVEN UNTER BERUECKSICHTIGUNG DER EUROPAEISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION (EMRK) SOWIE DER RECHTSORDNUNGEN DEUTSCHLANDS, FRANKREICHS UND GROSSBRITANNIENS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WAHLE, CORINNA;
Année / Jahr:2002
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, Grundrechte, Rechtsprechung, STAATSRAT, Verfassung, VERFASSUNG VOM 27.10.1946, PRAEAMBEL, VERFASSUNGSRAT, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONSEIL D'ETAT, CONSTITUTION, CONSTITUTION DU 27 OCTOBRE 1946, PREAMBULE, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, DROIT COMPARE, Droit constitutionnel, DROIT EUROPEEN, Jurisprudence, LIBERTES PUBLIQUES
DIE VORLIEGENDE ARBEIT UNTERSUCHT DEN ALLGEMEINEN GLEICHHEITSSATZ IN DER EUROPAEISCHEN UNION (A.)SOWIE DEN GLEICHHEITSSATZ IN DER MENSCHENRECHTSKONVENTION (B.), IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (C.), FRANKREICH (D.) UND GROSSBRITANNIEN (E.). DARGESTELLT WERDEN IN KAPITEL D. INSBESONDERE DIE RECHTSPRECHUNG DES CONSEIL CONSTITUTIONNEL UND DES CONSEIL D'ETAT ZUM GLEICHHEITSSATZ UND DIE SELBSTBINDUNG DER VERWALTUNG.