Déc 3, 2024

Die Arbeit untersucht die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die französischen Gerichte, die seit einer Entscheidung der Cour de cassation im Jahr 2013 Einzelfälle im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit beurteilen. Dies stellt eine Neuerung in der französischen Rechtsprechung dar und ist ein Ausdruck der wachsenden Bedeutung der Gerichte in der Fünften Republik. Die Untersuchung beleuchtet die zugrunde liegenden Konflikte über die Rolle der Richter und den Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Nach einer Einführung in die Thematik erfolgt in einem zweiten Teil eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung der Cour de cassation und des Conseil d'Etat zur konkreten Verhältnismäßigkeit. Dabei werden insbesondere die gegenläufigen Entwicklungen in der Rechtsprechung beider Gerichte beleuchtet. In einem dritten Teil werden sodann die fundamentalen Kritikpunkte an der konkreten Verhältnismäßigkeitsprüfung behandelt. Hierbei geht es um rechtsstaatliche Konflikte, die Unvereinbarkeit der Prüfung mit dem Auftrag der Cour de cassation und eine abschließende Zusammenfassung der unterschiedlichen Reaktionen der beiden Gerichte. In einem vierten Teil werden die justizkulturellen Zusammenhänge betrachtet. Der Autor behandelt dabei vornehmlich die historischen Hintergründe der französischen Justiz, die Selbstbehauptung der Cour de cassation im innerstaatlichen Gerichtsgefüge sowie die Anpassung der französischen Rechtsprechung an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dabei wird aufgezeigt, wie die Cour de cassation ihre verfassungsrechtliche Rolle in der Fünften Republik gestärkt hat. In einem fünften Teil wird ein Ausblick gegeben, der die Auswirkungen der konkreten Verhältnismäßigkeitskontrolle auf die Verfassungsmäßigkeitskontrolle des Conseil constitutionnel thematisiert. Zudem wird die französische Verhältnismäßigkeitsprüfung mit der deutschen Diskussion über die Verhältnismäßigkeitskontrolle gebundener Verwaltungsentscheidungen verglichen. In einem sechsten und letzten Teil erfolgt schließlich die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Déc 3, 2024

Eine stärkere Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger wird zunehmend gefordert, sei es auf der Straße oder im Rahmen neuer demokratischer Formate wie Bürgerkonvente – ein Konzept, das in Deutschland noch in den Anfängen steckt. In diesem Zusammenhang stellt sich die zentrale Frage nach dem verfassungsrechtlichen Raum, der für eine Vertiefung der Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung möglich ist. Der erste Teil der Arbeit hebt die Ambivalenz des deutschen verfassungsrechtlichen Diskurses in Bezug auf die Einbindung Dritter in die Gesetzgebung hervor: Während Verbände und wirtschaftliche Akteure an der Gesetzgebung beteiligt sind, ist dies bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht der Fall. Im zweiten Teil wird die Vorbildfunktion der Bürgerversammlung zum Klima analysiert, da es sich laut der Autorin um eine Art „Vor-Gesetzgebung“ handelte, die auch einen bindenden Effekt auf die politischen Institutionen hatte und somit über die bisherigen deutschen Erfahrungen in diesem Bereich hinausging. Im dritten und letzten Teil fasst die Autorin zusammen, wie diese unterschiedlichen Ansätze es beiden Ländern ermöglicht haben, voneinander zu lernen und Lösungen für die Forderungen der Gesellschaft nach mehr Mitwirkung an der Gesetzgebung zu finden.
Nov 25, 2024

Zusammenfassung des Autors: Paritätisches Wahlrecht hat zum Ziel, geschlechtergerechte Zugangsmöglichkeiten zum Parlament zu schaffen. Der Autor betrachtet die in Deutschland kontrovers diskutierte Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit aus rechtsvergleichender Perspektive. Die verfassungsrechtliche Lage in Frankreich steht dabei in erstaunlichem Kontrast zur deutschen Diskussion. Dazu beginnt die Autorin mit einer Begriffsbestimmung von Parität und Frauenquoten und gibt einen Überblick über Modelle zur Steigerung des Frauenanteils in politischen Gremien. Anschließend folgt eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in beiden Ländern sowie ein historischer Überblick zur Entwicklung des paritätischen Wahlrechts. Es werden mögliche Beeinträchtigungen durch das paritätische Wahlrecht erörtert, insbesondere im Hinblick auf die Gleichheit und Freiheit der Wahl sowie die politischen Parteien. Abschließend untersucht die Autorin Rechtfertigungsmöglichkeiten und die Umsetzung paritätischer Maßnahmen im deutschen und französischen Recht, um deren Zulässigkeit zu beurteilen.
Oct 15, 2024
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | COSSALTER, PHILIPPE; DUBARRY, JULIEN |
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Source / Fundstelle: | C.H. Beck |
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Année / Jahr: | 2024 |
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Catégorie / Kategorie: | Allgemeines, Familienrecht, juristische Ausbildung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Staatsrecht, Strafprozeßrecht, Strafrecht, Verfassungsprozeßrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht |
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Die Einführung gibt einen Überblick über die Rechtsinstitution unseres Nachbarlandes Frankreich. Sie geht dabei besonders auf das materielle Recht ein. Der Band zeigt vor allem die kennzeichnenden Lösungsansätze der Rechtsordnung und die abweichenden Wege auf, die das französische Recht beschritten hat. Dabei liegt der Fokus auf den seit der letzten Auflage eingetretenen Entwicklungen in den jeweiligen Materien. Die dynamische Darstellung erlaubt es, Schwerpunkte bei gegenwärtigen Fragestellungen zu setzen. Neuere Literatur und Rechtsprechung werden dabei berücksichtigt.
"Das Werk hat an Textumfang gewonnen (die erste Auflage umfasste 192 Seiten, die vorliegende 438 Seiten). Diese bemerkenswerte Erweiterung ist natürlich auf die – übermäßige? – Zunahme des französischen Normbestands zurückzuführen, aber auch auf das Bestreben der Autoren, sowohl die Grundzüge des französischen Rechts zu skizzieren und gleichzeitig so präzise wie möglich zu sein. Philippe Cossalter und Julien Dubarry gelingt es hervorragend, diesen scheinbar widersprüchlichen Anspruch zu erfüllen, indem sie jeden Rechtsbereich klar darstellen, vertiefende Hinweise auf die französische und deutsche Rechtsliteratur geben und eine leicht verständliche Gliederung vorlegen." (Geleitwort von Vlad Constantinesco).
"Seit der 4. Auflage der 2001 erschienenen Einführung von Hübner/Constantinesco hat sich in der französischen Rechtsordnung so viel geändert, dass es uns angebracht erschien, das Werk von vorneherein neu zu konzipieren. Nichtdestotrotz vergessen wir nicht, was wir unseren Vorgängern zu verdanken haben: Sie haben ein Buch konzipiert, das zahlreichen Generationen von Praktikern und Studierenden an deutschsprachigen Hochschulen das französische Recht nähergebracht hat. Auch uns persönlich haben sie geprägt. Julien Dubarry durfte die Vorlesungen Hübners im deutschen Deliktsrecht und im französischen Recht an der Universität zu Köln genießen, so dass diese Erinnerung die Redaktion der zwei letzten Teile des Buches (Strafrecht und Privatrecht) stets begleitet hat. Philippe Cossalter hat die Teile 1 (Allgemeine Einführung) und 2 (Öffentliches Recht) verfasst. Auf die Darstellung der jeweiligen Sondergebiete wurde in dieser ersten Auflage, die sich im Übrigen hauptsächlich mit dem materiellen Recht befasst, verzichtet. Trotz dieser Arbeitsaufteilung wurden wir von einem gemeinsamen Ziel getrieben: eine zuverlässige, knappe und doch praxistaugliche Darstellung des geltenden Rechts anzubieten und eine Vertiefung durch Hinweise auf sorgfältig ausgewählte weiterführende französische Literatur in den Fußnoten zu ermöglichen. Literatur und Rechtsprechung konnten größtenteils bis Februar 2023 berücksichtigt werden." (Vorwort von Philippe Cossalter und Julien Dubarry).
Sep 28, 2023
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | WINDEKNECHT, PHILIPP; VERGNIOLLE, OLIVIER; VENDEVILLE, PAUL; FRENTZEL, VINCENT |
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Revue / Zeitschrift: | Internationales Steuerrecht, C.H. Beck, S. 15-20. |
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Année / Jahr: | 2023 |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtspraxis, Rechtsvergleichung, Steuerrecht |
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Trotz eines leichten Rückgangs in den letzten Jahren aufgrund der Pandemie hat die deutsch-französische Mobilität weiter zugenommen. Im Jahr 2021 stand
Frankreich zudem auf Rang drei von
Deutschlands Exportnationen und auf Rang sechs von
Deutschlands Importnationen.
Deutschland ist seinerseits der wichtigste Handelspartner
Frankreichs. Dieser wirtschaftliche Austausch führt auch zu einem regen Austausch auf personeller Ebene. Rund 120.000 Franzosen sind in den französischen Konsulaten in
Deutschland gemeldet, wobei davon auszugehen ist, dass die Anzahl der tatsächlich in
Deutschland lebenden Franzosen deutlich höher ausfällt. Die
steuerlichen Folgen sollten bei einem
Wegzug aus
Frankreich nach
Deutschland und vice versa unbedingt berücksichtigt werden. Erbschaft- und
schenkungsteuerliche Aspekte werden im nachfolgenden Beitrag nicht thematisiert.
Die Besonderheit der Definition des Steuerwohnsitzes in
Frankreich besteht darin, dass eine natürliche Person im Laufe eines Kalenderjahres sowohl
steuerlich ansässig als auch nicht ansässig sein kann. Jedoch ist es bisweilen schwierig, das Datum der Aufgabe des Steuerwohnsitzes zu bestimmen, da dieses auf einer in concreto-Beurteilung der verschiedenen Wohnsitzkriterien nach französischem Recht beruht. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass der Tag der Beendigung der
steuerlichen Ansässigkeit in
Frankreich nicht mit dem Tag übereinstimmt, an dem die natürliche Person
Frankreich physisch verlassen hat, sondern mit dem Tag, ab dem die französischen Voraussetzungen der
steuerlichen Ansässigkeit aufgrund eines später eingetretenen Ereignisses (Umzug der Familie, Beendigung der beruflichen Tätigkeit in
Frankreich usw) nicht mehr erfüllt werden.
Sobald der Steuerpflichtige sowohl seinen Wohnsitz als auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland aufgibt, scheidet er aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus. Der Zeitpunkt des
Wegzugs wird taggenau ermittelt.
Bei seiner Ankunft in
Frankreich muss ein Steuerpflichtiger, der aufgrund des Bezugs französischer Einkünfte bereits in
Frankreich steuerpflichtig war, den französischen Behörden das Datum seines
Zuzugs und seine neue Adresse in
Frankreich mitteilen. Umgekehrt muss ein Steuerpflichtiger, der vor seiner Ankunft in
Frankreich keine Steuerpflicht in
Frankreich hatte, lediglich in dem Jahr nach seiner Ankunft eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Steuersysteme in
Frankreich und
Deutschland ähneln sich vom Grundsatz sehr, weichen im Detail jedoch stark voneinander ab: Die
steuerliche Ansässigkeit kann auch aufgrund des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Interessen in
Frankreich begründet werden. Die französische
Wegzugssteuer umfasst sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im
steuerlichen Privatvermögen. Zudem verfügt
Frankreich über ein Sondersteuerregime für zuziehende Fachkräfte und über eine Vermögensteuer in Form einer Immobiliensteuer.