Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GAMILLSCHEG, FRANZ; |
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Source / Fundstelle: | (DROIT PRIVE COMPARE ET EUROPEEN). PARIS. SOCIETE DE
LEGISLATION
COMPAREE
2004, 277 P. |
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Revue / Zeitschrift: | Arbeit und Recht |
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Année / Jahr: | 1985 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Betriebsrat, Unternehmen, WAHLEN, WAHLRECHT, COMITE D'ENTREPRISE, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, Entreprise, TRAVAIL |
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DER AUTOR STELLT ZUNAECHST IN EINEM ALLGEMEINEN TEIL DIE"LOIS AUROUX" VOR, DIE IN ETLICHEN TEILEN AUCH DIE BETRIEBSVERFASSUNG BETREFFEN. ER ERLAEUTERT UNTER ANDEREM DIE DREITEILUNG DER INTERESSENVERTRETUNG DER ARBEITNEHMER AUF BETRIEBS- UND UNTERNEHMENEBENE (GEWERKSCHAFTLICHE VERTRAUENSLEUTE, BELEGSCHAFTSVERTRETER) UND DIE UNTERSCHEIDUNG VON BETRIEB UND UNTERNEHMEN. DARAUF FOLGT EIN TEIL UEBER WAHLRECHT, WAEHLBARKEIT UND DEN GRUPPENGRUNDSATZ, SOWIE EIN TEIL UEBER DIE VORBEREITUNG DER WAHL UND DIE WAHLSCHLAEGE, BEVOR DER AUFSATZ MIT DER DARSTELLUNG DER WAHLMAENGEL BEENDET WIRD.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GEYWITZ, GISELA; |
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Source / Fundstelle: | IN: LE ROLE DE LA VOLONTE DANS LES ACTES JURIDIQUES. ETUDES A LA MEMOIRE
DU
PROFESSEUR ALFRED RIEG. BRUXELLES. BRUYLANT 2000, P. 517 - 536. |
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Année / Jahr: | 1965 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | KIRCHE, PARTEI, Parteien (politische), Verfassung, VERFASSUNGSGESCHICHTE, VOLKSENTSCHEID, WAHLEN, WAHLRECHT, CONSTITUTION, Droit constitutionnel, ELECTION, HISTOIRE CONSTITUTIONNELLE, HISTOIRE DU DROIT, PARTICIPATION, PARTIS POLITIQUES, REFERENDUM |
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DIE AUTORIN BESCHREIBT ZUNAECHST DIE ALLGEMEINE LAGE, DIE VORBEREITUNG DES PLEBISZITS, DIE REAKTIONEN DER BEVOELKERUNG UND DER OEFFENTLICHKEIT (PARTEIEN UND KIRCHEN), DIE ABSTIMMUNG SELBST, DIE AUFSCHLUESSELUNG DER ERGEBNISSE UND STELLT DANN DAS VORBILD VON 1799 UND DIE BEDEUTUNG DES PLEBISZITS VON 1851 DAR.
Avr 27, 2012
DIE STUDIE BEFASST SICH MIT DER EU-RICHTLINIE ZUR EINFUEHRUNG EINES KOMMUNALWAHLRECHTS FUER EU-BUERGER UND DEREN UMSETZUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN UNION. AUSGEHEND VON EINER DARSTELLUNG DER INNENPOLITISCHEN DEBATTE UM DIE EINFUEHRUNG EINES AULAENDERWAHLRECHTS IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER UMSETZUNG DER EU-RICHTLINIE IN DEN DEUTSCHEN BUNDESLAENDERN LIEFERT DER AUTOR EINE AUSFUEHRLICHE ANALYSE DER REGELUNGEN ZUR EINFUEHRUNG EINES KOMMUNALWAHLRECHTS FUER EU-BUERGER IN DEN UEBRIGEN EU-MITGLIEDSTAATEN - ENTHALTEN IST EINE UMFASSENDE SYNOPSE DER JEWEILIGEN WAHLRECHTSREGELUNGEN - , SOWIE EINE EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG DER ERSTEN ERFAHRUNGEN MIT DEM WAHLVERHALTEN DER EU-BUERGER BEI KOMMUNALWAHLEN IN DEN EU-STAATEN. DER AUTOR SETZT SICH INSBESONDERE AUCH MIT DEM THEMA"DIE EU-BUERGER ALS WAHLBUERGER" AUSEINANDER. IN SEINEM SCHLUSSKAPITEL BEFASST SICH DER AUTOR MIT FRAGE EINER MOEGLICHEN AUSWEITUNG DES KOMMUNALWAHLRECHTS AUF ANDERE AUSLAENDERGRUPPEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GUNDEL, JOERG; |
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Source / Fundstelle: | IN: ARMAND COLIN, COLL. U. PARIS. 1963. 210 P. |
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Revue / Zeitschrift: | Die öffentliche Verwaltung |
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Année / Jahr: | 1999 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Europarecht, Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | KOMMUNALRECHT, VERFASSUNG VOM 4.10.1958, VERFASSUNGSMAESSIGKEITSKONTROLLE, VERFASSUNGSRAT, WAHLEN, WAHLRECHT, ADMINISTRATION LOCALE, CODE ELECTORAL, COLLECTIVITE LOCALE, COLLECTIVITE TERRITORIALE, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONSTITUTION DU 4 OCTOBRE 1958, CONTROLE DE CONSTITUTIONNALITE DES LOIS, Droit constitutionnel, DROIT EUROPEEN, ELECTION |
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MIT DEM VERTRAG VON MAASTRICHT (ART.8B ABS.1) WURDE DAS KOMMUNALWAHLRECHT FUER BUERGER DER MITGLIEDSTAATEN (UNIONSBUERGER) INNERHALB DER EU EINGEFUEHRT. AM 25.5. 1998 WURDE IN FRANKREICH DAS GESETZ ZUR UMSETZUNG DER IN ART. 8B VORGESEHENEN KOMMUNLAWAHLRICHTLINIE VERABSCHIEDET. VORHER HATTE DER CONSEIL CONSTITUTIONNEL MIT EINER ENTSCHEIDUNG VOM 20.5. 1998 DIE VEREINBARKEIT DES UMSETZUNGSGESETZES SOWOHL MIT DER VERFASSUNG ALS AUCH MIT DEN VORGABEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS BEJAHT. DER VORLIEGENDE BEITRAG BESCHAEFTIGT SICH ZUNAECHST MIT DEM UMSETZUNGSGESETZ UND SEINER UEBERPRUEFUNG. ANSCHLIESSEND WERDEN DIE EINZELNEN BESTIMMUNGEN GENAUER UNTERSUCHT (GRUNDVORAUSSETZUNGEN, EINSCHRAENKUNGEN DES PASSIVEN WAHLRECHTS ETC.) AUSSERDEM STELLT DER AUTOR DIE AUSWIRKUNGEN DER ENTSCHEIDUNG DES CONSEIL CONSTITUTIONNEL DAR.
Avr 27, 2012
DER AUTOR ANALYSIERT DIE FRANZOESISCHEN PARLAMENTSWAHLEN VON 1986.
DIESBEZUEGLICH BEHANDELT ER AUCH DIE WAHLSYSTEMAENDERUNG UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DAS WAHLERGEBNIS. VOR DEN PARLAMENTSWAHLEN VON 1986 WURDE VOM MEHRHEITSWAHLSYSTEM ZUM VERHAELTNISWAHLSYSTEM GEWECHSELT. DIESE REFORM WURDE NACH DER WAHL WIEDER RUECKGAENGIG GEMACHT.