Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | MAIER-BRIDOU, NATHALIE; |
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Source / Fundstelle: | IN: LE LIEN, MAGAZINE ECONOMIQUE FRANCE - ALLEMAGNE. 1994. NUMERO 25. P. 14 -
17. |
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Revue / Zeitschrift: | Lien (le), magazine économique France - Allemagne |
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Année / Jahr: | 1994 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Sozialrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Arbeitnehmer, ARBEITSGERICHT, ARBEITSVERTRAG, BESCHWERDE, ENTLASSUNG, Gerichtsbarkeit, GERICHTSBARKEIT, ARBEITS-, Kündigung, Tarifvertrag, Unternehmen, Vertrag, VERTRAG, ARBEITS-, ACTION EN JUSTICE, CHOMAGE, CONSEIL DES PRUD'HOMMES, Contrat, CONTRAT DE TRAVAIL, CONVENTION COLLECTIVE, DROIT DU TRAVAIL, DROIT SOCIAL, Entreprise, LICENCIEMENT, PREAVIS, REINTEGRATION, SALARIE, TRAVAIL |
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APRES AVOIR PASSE EN REVUE LES REGLES COMMUNES AU LICENCIEMENT (FORME, NOTIFICA- TION, MOTIFS, RESTRICTIONS AU LICENCIEMENT), L'AUTEUR DISTINGUE ENTRE LE LICEN- CIEMENT ORDINAIRE METTANT FIN A LA RELATION DE TRAVAIL A L'EXPIRATION D'UN DELAI DE PREAVIS LEGAL OU CONTRACTUEL ET LE LICENCIEMENT EXTRA-ORDINAIRE SANS PREAVIS. POUR CONCLURE, L'AUTEUR ABORDE LE THEME DE LA PROTECTION CONTRE LE LICENCIEMENT PREVUE ET REGLEE PAR LA LOI AINSI QUE LES MOYENS DE RECOURS DONT DISPOSE LE SALARIE CONTRE UNE MESURE DE LICENCIEMENT. [BIBLI BIJUS: F. 11]
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KISSLER, LEO; ZUMFELDE, MEINHARD; JANSEN, PETER; HUNOUT, PATRICK; |
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Année / Jahr: | 1997 |
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Localisation / Standort: | ROMANISTIK-BIBLIOTHEK SAARBRUECKEN |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Rechtsvergleichung |
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Mots clef / Schlagworte: | ARBEITSGERICHTSBARKEIT, KOALITIONSFREIHEIT, STREIK, STREIKRECHT, Tarifvertrag, CONSEIL DES PRUD'HOMMES, Contrat, DROIT COMPARE, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, GREVE, LIBERTE DE COALITION, TRAVAIL |
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ZUNAECHST GEBEN DIE AUTOREN EINEN UEBERBLICK SOWOHL UEBER DIE EUROPAEISCHEN UND INTERNATIONALEN RECHTSGRUNDLAGEN ALS AUCH UEBER DIE DEUTSCHEN UND FRANZOESISCHEN GRUNDZUEGE DES ARBEITSKAMPFRECHTS. DANACH STELLEN SIE DIE AKTEURE DES ARBEITSKAMPFES VOR (ARBEITNEHMER, GEWERKSCHAFTEN, UNTERNEHMER, STAAT UND RECHTSPRECHUNG) UND ERLAEUTERN DEREN STRATEGIEN, UM DIE GESTECKTEN ZIELE ZU ERREICHEN (VERHANDLUNGEN, TARIFVERTRAG). DES WEITEREN GEHEN DIE AUTOREN AUF DIE NEUEN HERAUSFORDERUNGEN IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH EIN. (HERAUSFORDERUNGEN AUFGRUND DER VERBETRIEBLICHUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN, EINER ZUNAHME VON DRITTBETROFFENEN ARBEITNEHMERN, BEI DER SICHERUNG DES ALLGEMEINWOHLS UND DER DASEINSFUERSORGE, AUFGRUND DER EUROPAEISCHEN INTEGRATION). ZULETZT GEBEN SIE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FUER DIE ZUKUNFT UND ZIEHEN DIE GRENZEN VON"LAW AND ORDER".
Avr 27, 2012
BEHANDELT WERDEN AKTUELLE PROBLEME DER FRANZOESISCHEN UND DER BRITISCHEN ARBEITSGERICHTSBARKEIT. IM RAHMEN DER DARSTELLUNG DES VERFAHRENS VOR DEM "CONSEIL DE PRUD'HOMMES" - DEM FRANZOESISCHEN ARBEITSGERICHT ERSTER INSTANZ - GEHEN DIE AUTOREN AUF DIE IN FRANKREICH GEFUEHRTE DISKUSSION UM DIE AENDERUNG DER PARITAETISCHEN BESETZUNG MIT EHRENAMTLICHEN RICHTERN (2 VON DER ARBEITNEHMER-, 2 VON DER ARBEITGEBERSEITE) EIN. HIERBEI GEHT ES UM DAS PROBLEM DASS ES BEI EINER STIMMENGLEICHHEIT IN DER ABSTIMMUNG ZU EINER VERTAGUNG UND HINZUZIEHUNG EINES RICHTERS DES AMTSGERICHTS ("JUGE DEPARTITEUR"R KOMMT UND DADURCH EINE VERFAHRENSVERZOEGERUNG AUSGELOEST WIRD. EINE GRUNDSAETZLICHE ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKOERPERS MIT EINEM BERUFSRICHTER UND EHRENAMTLICHEN RICHTERN (NICHT NUR BEI STIMMENPATT) WIRD DERZEIT IN FRANKREICH ABER UEBERWIEGEND WEITERHIN ABGELEHNT, DA DER VERLUST DER NAEHE DES ARBEITSRECHTLICHEN VERFAHRENS ZUR PRAXIS DES ARBEITSLEBENS BEFUERCHTET WIRD. MAENGEL SEHEN DIE VERFASSER AUCH IN DER ERFUELLUNG DER SCHLICHTUNGSFUNKTION DURCH DIE FRANZOESISCHE ARBEITSGERICHTSBARKEIT. WEITERHIN WIRD DAS PROBLEM DER VERRINGERUNG DER WAHLBETEILIGUNG ZUR WAHL DER FRANZOESISCHEN EHRENAMTLICHEN ARBEITSRICHTER ANGESPROCHEN.
Avr 27, 2012
IM HINBLICK AUF DIE IM JAHRE 1987 ANSTEHENDEN KABINETTSBERATUNGEN UEBER EINEN GESETZESENTWURF ZUR NOVELLIERUNG DES ARBEITSGERICHTSGESETZES UNTERBREITET DER VERFASSER NACH FRANZOESISCHEM VORBILD EINEN VORSCHLAG ZUR BESSEREN EINBEZIEHUNG EHRENAMTLICHER RICHTER IN DAS ARBEITSGERICHTLICHE VERFAHREN. DIE DARSTELLUNG DER FRANZOESISCHEN ARBEITSGERICHTSBARKEIT BEFASST SICH IN ERSTER LINIE MIT DEM SYSTEM DER CONSEILS DE PRUD'HOMMES, DEN FRANZOESISCHEN ARBEITSGERICHTEN DER ERSTEN INSTANZ, DIE NUR MIT EHRENAMTLICHEN RICHTERN BESETZT SIND.
DER AUTOR BETRACHTET DIE GEGENWAERTIGE BESETZUNG DER DEUTSCHEN ARBEITSGERICHTE MIT BERUFSMAESSIG TAETIGEN UND MIT EHRENAMTLICHEN RICHTERN ZWAR ALS DIE EFFEKTIVERE FORM DER STREITENTSCHEIDUNG, SIEHT ABER DIE VORZUEGE DES FRANZOESISCHEN SYSTEMS IN DEM BESONDEREN VERTRAUEN BEI DEN SOZIALPARTNERN ZU"IHREM" GERICHT. ER PLAEDIERT DAHER FUER EINE "MISCHFORM" ZUR ANGLEICHUNG BEIDER SYSTEME UNTER AUSNUTZUNG IHRER JEWEILIGEN VORZUEGE. BEZUEGLICH DES GUETEVERFAHRENS SCHLAEGT DER AUTOR VOR, DASS DIE GUETEVERHANDLUNGEN NACH FRANZOESISCHEM VORBILD ALLEIN DURCH EHRENAMTLICHE RICHTER DURCHGEFUEHRT WERDEN, WOBEI JEDOCH DIE GLEICHEN EHRENAMTLICHEN RICHTER, DIE DIE GUETEVERHANDLUNG GEFUEHRT HABEN, AUCH IN DER KAMMERVERHANDLUNG UNTER VORSITZ DES BERUFSRICHTERS WIEDER BETEILIGT SEIN SOLLTEN. ALS AUSGLEICH FUER DEN "BESITZSTANDVERLUST" DER SOZIALPARTNER IN FRANKREICH, WEIL SIE DIE KAMMERVERHANDLUNGEN DANN NICHT MEHR ALLEIN BESTIMMEN, SOLLTEN NACH AUFFASSUNG DES VERFASSERS IN DEN BEIDEN WEITEREN INSTANZEN - COUR D'APPEL UND COUR DE CASSATION - NEBEN DEN BISHERIGEN DREI BERUFSRICHTERN NOCH ZWEI EHRENAMTLICHE RICHTER NACH DEUTSCHEM VORBILD BETEILIGT WERDEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KESSLER, FRANCIS; MAYER, GENEVIEVE; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE INTERNATIONALE DE DROIT COMPAREE. 1962. P. 547 - 571. |
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Revue / Zeitschrift: | Blätter für Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht |
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Année / Jahr: | 1984 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | ARBEITSGERICHTSBARKEIT, GERICHT, ZUSTAENDIGKEIT, COMPETENCE, CONSEIL DES PRUD'HOMMES, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, TRAVAIL |
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DIE AUTOREN GEBEN EINLEITEND EINEN UEBERBLICK UEBER DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FRANZOESISCHEN ARBEITSGERICHTSBARKEIT. DANACH ERKLAEREN SIE AUSFUEHRLICH DIE STRUKTUR DES FRANZOESISCHEN ARBEITSGERICHTS (CONSEIL DE PRUD'HOMMES). ZULETZT ERLAEUTERN SIE DANN DIE SACHLICHE ZUSTAENDIGKEIT DES ARBEITSGERICHTS UND DEFINIEREN DIE ZUR KLAERUNG DER ZUSTAENDIGKEIT RELEVANTEN BEGRIFFE. DABEI UNTERTEILEN SIE DAS THEMA IN ALLGEMEINE UND DIE BESONDERE ZUSTAENDIGKEIT DER ARBEITSGERICHTE.