Oct 15, 2024
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | COSSALTER, PHILIPPE; DUBARRY, JULIEN |
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Source / Fundstelle: | C.H. Beck |
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Année / Jahr: | 2024 |
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Catégorie / Kategorie: | Allgemeines, Familienrecht, juristische Ausbildung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Staatsrecht, Strafprozeßrecht, Strafrecht, Verfassungsprozeßrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht |
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Die Einführung gibt einen Überblick über die Rechtsinstitution unseres Nachbarlandes Frankreich. Sie geht dabei besonders auf das materielle Recht ein. Der Band zeigt vor allem die kennzeichnenden Lösungsansätze der Rechtsordnung und die abweichenden Wege auf, die das französische Recht beschritten hat. Dabei liegt der Fokus auf den seit der letzten Auflage eingetretenen Entwicklungen in den jeweiligen Materien. Die dynamische Darstellung erlaubt es, Schwerpunkte bei gegenwärtigen Fragestellungen zu setzen. Neuere Literatur und Rechtsprechung werden dabei berücksichtigt.
"Das Werk hat an Textumfang gewonnen (die erste Auflage umfasste 192 Seiten, die vorliegende 438 Seiten). Diese bemerkenswerte Erweiterung ist natürlich auf die – übermäßige? – Zunahme des französischen Normbestands zurückzuführen, aber auch auf das Bestreben der Autoren, sowohl die Grundzüge des französischen Rechts zu skizzieren und gleichzeitig so präzise wie möglich zu sein. Philippe Cossalter und Julien Dubarry gelingt es hervorragend, diesen scheinbar widersprüchlichen Anspruch zu erfüllen, indem sie jeden Rechtsbereich klar darstellen, vertiefende Hinweise auf die französische und deutsche Rechtsliteratur geben und eine leicht verständliche Gliederung vorlegen." (Geleitwort von Vlad Constantinesco).
"Seit der 4. Auflage der 2001 erschienenen Einführung von Hübner/Constantinesco hat sich in der französischen Rechtsordnung so viel geändert, dass es uns angebracht erschien, das Werk von vorneherein neu zu konzipieren. Nichtdestotrotz vergessen wir nicht, was wir unseren Vorgängern zu verdanken haben: Sie haben ein Buch konzipiert, das zahlreichen Generationen von Praktikern und Studierenden an deutschsprachigen Hochschulen das französische Recht nähergebracht hat. Auch uns persönlich haben sie geprägt. Julien Dubarry durfte die Vorlesungen Hübners im deutschen Deliktsrecht und im französischen Recht an der Universität zu Köln genießen, so dass diese Erinnerung die Redaktion der zwei letzten Teile des Buches (Strafrecht und Privatrecht) stets begleitet hat. Philippe Cossalter hat die Teile 1 (Allgemeine Einführung) und 2 (Öffentliches Recht) verfasst. Auf die Darstellung der jeweiligen Sondergebiete wurde in dieser ersten Auflage, die sich im Übrigen hauptsächlich mit dem materiellen Recht befasst, verzichtet. Trotz dieser Arbeitsaufteilung wurden wir von einem gemeinsamen Ziel getrieben: eine zuverlässige, knappe und doch praxistaugliche Darstellung des geltenden Rechts anzubieten und eine Vertiefung durch Hinweise auf sorgfältig ausgewählte weiterführende französische Literatur in den Fußnoten zu ermöglichen. Literatur und Rechtsprechung konnten größtenteils bis Februar 2023 berücksichtigt werden." (Vorwort von Philippe Cossalter und Julien Dubarry).
Juin 11, 2019
Einführung der Autorin:
Liberté, mais pas toujours. Seit über einem Jahr verbreiten vor allem Frauen unter dem Hastag #MeToo - in Frankreich auch gerne unter #BalanceTonPorc - ihre Erfahrungen mit Sexismus. Beginnend bei Alltagssexismus über Diskriminierung, bis hin zu sexuellen Übergriffen, Missbrauch und Vergewaltigung wird alles geteilt. Innerhalb dieses Jahres hat die #MeToo-Bewegung jedoch nicht zur Zuspruch erfahren. Von verunsicherten Männern, denen Komplimente nur noch ängstlich über die Lippen gehen, und Frauen, die tatsächlich Opfer sexueller Gewalt wurden und sich von #MeToo-Trittberettfahrerinnen ohne eigene Erfahrung mit Sexismus veralbert fühlen. Auch seitens der weiblichen französischen Prominenz hagelt es Kritik. Ob ein Verhalten als sexuelle Belästigung empfunden wird oder nicht, ist wohl durchaus subjektiv geprägt. Eine subjektive Prägung schwindet aber, wenn ein solches Verhalten strafrechtlich relevant wird. Dies ist jetzt in Frankreich der Fall, wo seit Mitte des letzten Jahres ein neues Gesetz gilt, das mit dem Zweck, Frauen zu schützen, verabschiedet wurde, welches aber auch die von den Französinnen und Franzosen so geliebte Freiheit einschränkt.
Gliederung des Beitrags:
A) Die Idee
B) Der Inhalt
I. Verlängerung der Verjährungsfrist (Art. 7 code de procédure pénale)
II. Sexuelle Handlungen zulasten Minderjähriger (Art. 222-22-1 code pénal)
III. Schaffung eines neuen Straftatbestandes des "Sexistischen Beleidigung" (Art. 621-1 code pénal)
C) Fazit
Mai 23, 2018
Kurztext des Verlags:
Das Werk analysiert aus einem deutschem Blickwinkel das im französischen Strafverfahren weitreichendste konsensuale Verfahren („Comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité“) und setzt es in Bezug zu weiteren konsensualen Verfahren im französischen und deutschen Strafprozess. Der Staatsanwalt schlägt in diesem Verfahren dem geständigen Beschuldigten die Strafe vor, der Richter bestätigt sie nach öffentlicher Anhörung des Beschuldigten. Die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Strafverfahrens wird geprüft und die Besonderheiten des Verfahrens (Pflichtverteidigung, Trennung vom herkömmlichen Verfahren, Geständnis im Vorfeld, öffentliche richterliche Überprüfung, Ausschluss von Tätergruppen, die anfällig für falsche Geständnisse sind, eingeschränkter Anwendungsbereich und Rechtsfolgen) werden erläutert. Durch Darstellung von statistischen Erhebungen und Studien wird die praktische Relevanz der diskutierten Fragestellungen und dargestellten Verfahrensarten verdeutlicht.
Mai 15, 2018
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BRITZ, GUIDO |
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Source / Fundstelle: | in: JM 4/2018, S. 167 - 170 |
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Revue / Zeitschrift: | Juris - Die Monatszeitschrift |
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Année / Jahr: | 2018 |
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Catégorie / Kategorie: | Strafprozeßrecht, Strafrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Absprachen, STRAFVERFAHREN |
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Zusammenfassung:
Der Verfasser geht in seinem Beitrag näher auf die seit 2004 in Frankreich bestehenden Vorschriften zur strafrechtlichen Absprache, zu der Comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité (C.R.P.C.) ein. Er bietet zunächst einen Überblick über die bestehenden Regelungen, um diese dann einen größeren Kontext einzuordnen und schließlich zu einer rechtsvergleichenden Betrachtung zu kommen.
Gliederung des Beitrags:
A. Einleitung
B. Zum Inhalt der C.R.P.C.
I. Zum Anwendungsbereich der C.R.P.C.
II.Zum Verfahren der C.R.P.C.
III. Zu den Sanktionen im Rahmen der C.R.P.C.
C. Zur Einordnung und zu den Perspektiven der C.R.P.C.
D. Zur strafrechtsvergleichenden Bewertung
Juil 5, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | DIRECTION DE L’INITIATIVE PARLEMENTAIRE ET DES DÉLÉGATIONS |
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Source / Fundstelle: | IN: Sénat, Étude de législation comparée n° 270, réalisée à la demande de MM. François-Noël BUFFET et François PILLET, juin 2016, http://www.senat.fr/notice-rapport/2015/lc270-notice.html |
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Catégorie / Kategorie: | Droit pénal, Procédure pénale, Strafprozeßrecht, Strafrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Mord, StPO, Strafgesetzbuch, STRAFPROZESSORDNUNG, Unterbrechung bei der Verfolgungsverjährung, Verfolgungsverjährung, CODE DE PROCEDURE PENALE, CODE PENAL, Homicide volontaire commis avec des circonstances aggravantes, Interruption de la prescription, Prescription pénale |
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NOTE DE SYNTHÈSE:
Cette note est consacrée aux grands traits du régime applicable aux actes interruptifs de la prescription pénale dans quatre pays d'Europe : l'Allemagne, l'Espagne, l'Italie et le Royaume-Uni.
Elle s'intéresse aux dispositions contenues dans les équivalents du code pénal ou du code de procédure pénale, à l'exception des dispositions pénales qui figurent dans d'autres textes.
Elle n'évoque :
- ni les conditions de la suspension de la prescription, lorsqu'elles existent ;
- ni les conditions pratiques d'application des textes par la jurisprudence, dans le détail ;
- ni les délais de prescription.
Compte tenu des caractéristiques propres des procédures pénales allemandes, espagnoles et italiennes, on n'a pas harmonisé la traduction des différents actes judiciaires auxquels ces droits font référence, mais tenté, pour chacun d'entre eux, de donner un équivalent intelligible en français.
Après avoir rappelé l'état de la question en France, et présenté les conclusions tirées de l'analyse de ces exemples, cette note évoque successivement, lorsqu'il existe, pour chacun des trois États concernés, le régime des actes qui ont pour effet d'interrompre la prescription.
- ni les délais de prescription.
Compte tenu des caractéristiques propres des procédures pénales allemandes, espagnoles et italiennes, on n'a pas harmonisé la traduction des différents actes judiciaires auxquels ces droits font référence, mais tenté, pour chacun d'entre eux, de donner un équivalent intelligible en français.
Après avoir rappelé l'état de la question en France, et présenté les conclusions tirées de l'analyse de ces exemples, cette note évoque successivement, lorsqu'il existe, pour chacun des trois États concernés, le régime des actes qui ont pour effet d'interrompre la prescription.