Déc 13, 2018
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | REMIEN, OLIVER |
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Source / Fundstelle: | LexisNexis, 2018, pp. 777-794 |
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Année / Jahr: | 2018 |
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Localisation / Standort: | Mélanges en l'honneur du Professeur Claude Witz |
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Catégorie / Kategorie: | Schuldrecht, Zivilrecht |
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Der Gegenstand dieses Beitrages sind die durch die Reform geschaffenen Art. 1217 ff. des Code civi n.F. zu den "inexécutions", des Leistungsstörungen. Die Neuregelung at zu einer vollständigen Umgestaltung geführt. Aus deutscher wie aus europäischer oder internationaler Sicht sind die neuen Vorschriften ein interessantes Objekt der Betrachtung. Sie finden sich nunmehr im 3. Buch des Code civil und dort im dritten Titel, der den Quellen der Schuldverhältnisse gewidmet ist, Art. 1100 bis 1303-4; der erste Untertitel behandelt den Vertrag, Art. 1101 bis 1231-7, dessen viertes Kapitel die Wirkungen des Vertrags, Art. 1193 bis 1231-7 - und in diesem der fünfte Abschnitt eben unseren Gegenstand, die Leistungsstörungen, Art. 1217 bis 1231-7. Der Bericht an den Präsidenten der französischen Republik hatte die Leistungsstörungen als eine der Schwächen des alten Code civil bezeichnet. Das erste Teil dieses Aufsatzes ist Konzepten und Systematik gewidmet, der zweite Teil den einzelnen Leistungsstörungen.
Sep 10, 2018
Kurztext des Verlags:
Rekorderlöse auf internationalen Auktionen einerseits und Skandale um Fälschungen andererseits – das sind die Themen, an die man denkt, wenn es um den Handel mit Kunstwerken geht. Besonders die Herkunft älterer Kunstwerke ist oft ungewiss, sodass sich bestehende Zuordnungen durch Neubestimmungen verändern können. Dies kann für einen Käufer, der ein Kunstwerk in der Erwartung erworben hat, es stamme von einem bestimmten Künstler, aus einer bestimmten Schule oder Periode, erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Andererseits kann auch der Verkäufer Nachteile erleiden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er unwissentlich ein Meisterwerk veräußert hat. Unter Anwendung der rechtsvergleichenden Methode beleuchtet Ines Zander die Rechtsbehelfe von Käufern und Verkäufern beim Kauf von Kunstwerken, die sich als nicht authentisch erweisen oder deren Echtheit zweifelhaft wird und zieht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der rechtsvergleichenden Untersuchung Schlussfolgerungen für das deutsche Recht.
Déc 15, 2017

Kurztext des Verlages:
Ein Allgemeiner Teil (Steinhauer) erläutert die erbrechtlichen Aspekte des internationalen Privatrechts. Im Besonderen Teil (Steinhauer) findet sich eine ausführliche Darstellung der Grundlagen des französischen Erbrechts. Der steuerrechtliche Teil (Haydu) behandelt das französische Erbschaftsteuerrecht, die Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen, die vorweggenommene Erbfolge sowie vor allem auch Bewertungs- und Verfahrensfragen. Gestaltungsüberlegungen für deutsch-französische Erbfälle (Vermögensstrukturierung, Wahl des Wohnsitzes etc.) runden das Werk ab.
Die Neuauflage überzeugt durch eine umfassende Aktualisierung des Allgemeinen Teils und ist insbesondere um die Aspekte der Europäischen Erbrechtsverordnung ergänzt. Die Kapitel zum französischen Erbrecht sowie zur Erbschaftsteuer sind an die geltende Rechtslage angeglichen und um die praktischen Auswirkungen zahlreicher neuer Gerichtsurteile ergänzt.
Déc 11, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BENDIXEN, GABRIELE |
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Source / Fundstelle: | Peter Lang, 284 S. |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GEWERBE, IMMOBILIEN, MIETRECHT |
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Kurztext des Verlages:
Während das deutsche Gewerbemietrecht in weiten Teilen vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt ist, entschied sich der französische Gesetzgeber im «statut des baux commerciaux» bereits 1953 für eine umfassende Regulierung. Mit dem Modernisierungsgesetz sowie dem «Pinel»-Gesetz betrachtet die Autorin die grundlegenden Reformen des französischen Gewerbemietrechts. Sie prüft, wie diese Neuansätze von der Immobilienbranche bewertet werden und untersucht, ob weiterer Reformbedarf besteht. Dies erfolgt durch die Befragung von Experten der Immobilienbranche und eine Gruppendiskussion mit ausgewählten Befragungsteilnehmern. Im Ergebnis ermittelt die Autorin weiteren Bedarf an Reformen und formuliert konkrete Reformvorschläge für das französische Gewerbemietrecht.
Oct 18, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ZWICKEL, MARTIN |
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Source / Fundstelle: | in: RIW, 3/2017, S. 104-111 |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 2017 |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Haftung, Schadensersatz |
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Zusammenfassung des Autors:
Der im Oktober 2016 in Kraft getretenen großen französischen Vertragsrechtsreform (s. hierzu Klein, RIW 2016, 328) will der französische Gesetzgeber eine Reform des vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsrechts folgen lassen. Diese Reform zeichnet sich durch zahlreiche Klarstellungen der haftungsbegründenden Tatumstände sowie bedeutende Vereinheitlichungen der Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldbeträge durch Verwendung zwingender und fakultativer Tabellenwerke aus. Auch weitere bahnbrechende Neuerungen, wie z.B. die Einführung eines Strafschadensersatzes, werden im folgenden Beitrag thematisiert.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Ziele der Reform
1. Formelle Neuordnung des gesamten Haftungsrechts
2. Materiell-rechtliche Klarstellung und Ergänzung des französischen Haftungsrechts
III. Inhalte der Reform
1. Fortbestand der bisherigen Grunddeterminanten des Schadensersatzrechts im Code civil als zentraler Kodifikation des französischen Haftungsrechts
a) Geltung des Pflichtwidrigkeitsprinzips (responsabilité pour faute)
b) Beibehaltung der Ausschließlichkeit von vertraglicher bzw. deliktischer Haftung
2. Verstärkte Ausrichtung des Schadensersatzrechts auf Einheitlichkeit und Opferschutz
a) Vereinheitlichung der Grundregeln der Haftung
aa) Einheitliche Definitionen
bb) Einführung des Grundsatzes der Naturalrestitution im Gegensatz zum Schadensersatz
cc) Grundregeln für Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse
dd) Ausbau der verschuldensunabhängigen Haftung im Code civil
(1) Bündelung der Sonderhaftungstatbestände im Code civil
(2) Beibehaltung der allgemeinen Haftung für Sachen
(3) Aufnahme von Bestimmungen zur Störung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses
b) Vereinheitlichung und Ausbau des Opferschutzes hinsichtlich der Haftungsausfüllung
aa) Generelle Bestimmungen für Körperschäden
bb) Präzisierung der Bestimmungen über den Umfang des Schadensersatzes
(1) Körperschäden
(2) Sachschäden
cc) Einbau von Instrumenten zur Schadensminderung
3. Ausbau normativer Elemente im Schadensersatzrecht
a) Einführung eines Strafschadensersatzes (punitive damages)
b) Gesetzliche Vermutungen
IV. Zusammenfassung