Oct 15, 2024
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | COSSALTER, PHILIPPE; DUBARRY, JULIEN |
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Source / Fundstelle: | C.H. Beck |
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Année / Jahr: | 2024 |
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Catégorie / Kategorie: | Allgemeines, Familienrecht, juristische Ausbildung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Staatsrecht, Strafprozeßrecht, Strafrecht, Verfassungsprozeßrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht |
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Die Einführung gibt einen Überblick über die Rechtsinstitution unseres Nachbarlandes Frankreich. Sie geht dabei besonders auf das materielle Recht ein. Der Band zeigt vor allem die kennzeichnenden Lösungsansätze der Rechtsordnung und die abweichenden Wege auf, die das französische Recht beschritten hat. Dabei liegt der Fokus auf den seit der letzten Auflage eingetretenen Entwicklungen in den jeweiligen Materien. Die dynamische Darstellung erlaubt es, Schwerpunkte bei gegenwärtigen Fragestellungen zu setzen. Neuere Literatur und Rechtsprechung werden dabei berücksichtigt.
"Das Werk hat an Textumfang gewonnen (die erste Auflage umfasste 192 Seiten, die vorliegende 438 Seiten). Diese bemerkenswerte Erweiterung ist natürlich auf die – übermäßige? – Zunahme des französischen Normbestands zurückzuführen, aber auch auf das Bestreben der Autoren, sowohl die Grundzüge des französischen Rechts zu skizzieren und gleichzeitig so präzise wie möglich zu sein. Philippe Cossalter und Julien Dubarry gelingt es hervorragend, diesen scheinbar widersprüchlichen Anspruch zu erfüllen, indem sie jeden Rechtsbereich klar darstellen, vertiefende Hinweise auf die französische und deutsche Rechtsliteratur geben und eine leicht verständliche Gliederung vorlegen." (Geleitwort von Vlad Constantinesco).
"Seit der 4. Auflage der 2001 erschienenen Einführung von Hübner/Constantinesco hat sich in der französischen Rechtsordnung so viel geändert, dass es uns angebracht erschien, das Werk von vorneherein neu zu konzipieren. Nichtdestotrotz vergessen wir nicht, was wir unseren Vorgängern zu verdanken haben: Sie haben ein Buch konzipiert, das zahlreichen Generationen von Praktikern und Studierenden an deutschsprachigen Hochschulen das französische Recht nähergebracht hat. Auch uns persönlich haben sie geprägt. Julien Dubarry durfte die Vorlesungen Hübners im deutschen Deliktsrecht und im französischen Recht an der Universität zu Köln genießen, so dass diese Erinnerung die Redaktion der zwei letzten Teile des Buches (Strafrecht und Privatrecht) stets begleitet hat. Philippe Cossalter hat die Teile 1 (Allgemeine Einführung) und 2 (Öffentliches Recht) verfasst. Auf die Darstellung der jeweiligen Sondergebiete wurde in dieser ersten Auflage, die sich im Übrigen hauptsächlich mit dem materiellen Recht befasst, verzichtet. Trotz dieser Arbeitsaufteilung wurden wir von einem gemeinsamen Ziel getrieben: eine zuverlässige, knappe und doch praxistaugliche Darstellung des geltenden Rechts anzubieten und eine Vertiefung durch Hinweise auf sorgfältig ausgewählte weiterführende französische Literatur in den Fußnoten zu ermöglichen. Literatur und Rechtsprechung konnten größtenteils bis Februar 2023 berücksichtigt werden." (Vorwort von Philippe Cossalter und Julien Dubarry).
Août 23, 2021
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GRUBER, JOACHIM |
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Source / Fundstelle: | in: JoJZG, S. 93 - 100 |
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Revue / Zeitschrift: | Journal der Juristischen Zeitgeschichte |
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Année / Jahr: | 2021 |
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Catégorie / Kategorie: | Staatsrecht, Strafrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Mord, WAHLEN |
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Zusammenfassung des Beitrags:
Der Beitrag schildert die Geschehnisse rund um den Mord an Stevan Marcovic im Jahre 1968, welcher sich zu einer politischen Affäre in Frankreich ausgeweitet hat. Marcovic arbeitete zum Zeitpunkt seines Todes für den damals bereits bekannten Schauspieler Alain Delon, der Fall wieß Verbindungen bis zum Präsidentschaftskandidaten Georges Pompidou auf und erregte in der Presse viel Aufsehen. Der Autor geht in seinem Beitrag genauer auf die Ermittlungen, die Rolle des Ehepaars Pompidou in dem Mordfall und auch die Verwicklungen von de Gaulle und René Capitant ein.
Gliederung des Beitrags:
I. Das Mordopfer: Stevan Markovic
II. Der Hauptverdächtige und sein Freund: François Marcantoni und Alain Delon
III. Erste Ermittlungsergebnisse
IV. Das Ehepaar Pompidou
V. Die ominösen Fotos
VI. Die Rolle des Justizministers René Capitant
VII. Die Rolle de Gaulles
VIII. Das Ermittlungsverfahren
IX. Versuch einer Würdigung
1. Eine Bewertung der Ermittlungsarbeit, oder: Wer war der Mörder?
2. Pompidou
Juin 24, 2019
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | HUBERT, JULIANE; GÖRLITZ, FRANZISKA; KUCHER, JASMIN; SCHEFFER, MORITZ; WIESER, PATRICK |
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Source / Fundstelle: | https://www.cambridge.org/core/journals/german-law-journal/article/tatprovokation-the-legal-issue-of-entrapment-in-germany-and-possible-solutions/964310727F53984D02FB1BB6031289E3 |
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Revue / Zeitschrift: | German Law Journal |
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Année / Jahr: | 2019 |
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Localisation / Standort: | German Law Journal, Volume 20, Issue 4, pp. 496-509 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit pénal, Strafrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Tatprovokation, Provocation à l'infraction, Provocation à la preuve |
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Abstract:
Incitement by police officers is a well-known and often utilized police measure in the German investigation process. Yet, when it comes to prosecuting the perpetrators, a moral conflict arises. Should a State, bound by its own constitution and committed to protect its citizens, be allowed to incite or support a possible offender and afterwards judge on his or her wrongful actions? After Germany’s higher courts had to deal with multiple cases of entrapped perpetrators, there has been a strong debate about the admissibility, requirements, and consequences of entrapment within the German legal system. International and national courts as well as scholars represent different legal standpoints in this regard. In particular, the approaches of the European Court of Human Rights and the German Federal Court of Justice differ significantly in their results. As Germany ratified the European Convention on Human Rights and therefore has to adhere to the European Court of Human Rights’ ruling, an additional legal conflict arises. This article depicts and discusses the most relevant approaches to resolve this moral and legal conflict and satisfy both the need for effective prosecution and the procedural rights of the individual person subject to the act of entrapment. Additionally, recent legislative ambitions are presented.
Juin 11, 2019
Einführung der Autorin:
Liberté, mais pas toujours. Seit über einem Jahr verbreiten vor allem Frauen unter dem Hastag #MeToo - in Frankreich auch gerne unter #BalanceTonPorc - ihre Erfahrungen mit Sexismus. Beginnend bei Alltagssexismus über Diskriminierung, bis hin zu sexuellen Übergriffen, Missbrauch und Vergewaltigung wird alles geteilt. Innerhalb dieses Jahres hat die #MeToo-Bewegung jedoch nicht zur Zuspruch erfahren. Von verunsicherten Männern, denen Komplimente nur noch ängstlich über die Lippen gehen, und Frauen, die tatsächlich Opfer sexueller Gewalt wurden und sich von #MeToo-Trittberettfahrerinnen ohne eigene Erfahrung mit Sexismus veralbert fühlen. Auch seitens der weiblichen französischen Prominenz hagelt es Kritik. Ob ein Verhalten als sexuelle Belästigung empfunden wird oder nicht, ist wohl durchaus subjektiv geprägt. Eine subjektive Prägung schwindet aber, wenn ein solches Verhalten strafrechtlich relevant wird. Dies ist jetzt in Frankreich der Fall, wo seit Mitte des letzten Jahres ein neues Gesetz gilt, das mit dem Zweck, Frauen zu schützen, verabschiedet wurde, welches aber auch die von den Französinnen und Franzosen so geliebte Freiheit einschränkt.
Gliederung des Beitrags:
A) Die Idee
B) Der Inhalt
I. Verlängerung der Verjährungsfrist (Art. 7 code de procédure pénale)
II. Sexuelle Handlungen zulasten Minderjähriger (Art. 222-22-1 code pénal)
III. Schaffung eines neuen Straftatbestandes des "Sexistischen Beleidigung" (Art. 621-1 code pénal)
C) Fazit
Mai 23, 2018
Kurztext des Verlags:
Das Werk analysiert aus einem deutschem Blickwinkel das im französischen Strafverfahren weitreichendste konsensuale Verfahren („Comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité“) und setzt es in Bezug zu weiteren konsensualen Verfahren im französischen und deutschen Strafprozess. Der Staatsanwalt schlägt in diesem Verfahren dem geständigen Beschuldigten die Strafe vor, der Richter bestätigt sie nach öffentlicher Anhörung des Beschuldigten. Die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Strafverfahrens wird geprüft und die Besonderheiten des Verfahrens (Pflichtverteidigung, Trennung vom herkömmlichen Verfahren, Geständnis im Vorfeld, öffentliche richterliche Überprüfung, Ausschluss von Tätergruppen, die anfällig für falsche Geständnisse sind, eingeschränkter Anwendungsbereich und Rechtsfolgen) werden erläutert. Durch Darstellung von statistischen Erhebungen und Studien wird die praktische Relevanz der diskutierten Fragestellungen und dargestellten Verfahrensarten verdeutlicht.