Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:WEBER, MICHELLE
Source / Fundstelle:in: jM 2019, S. 214 - 216
Revue / Zeitschrift:Juris - Die Monatszeitschrift
Année / Jahr:2019
Catégorie / Kategorie:Strafprozeßrecht, Strafrecht
Mots clef / Schlagworte:DISKRIMINIERUNG, SEXUELLE BELAESTIGUNG
Einführung der Autorin:

Liberté, mais pas toujours. Seit über einem Jahr verbreiten vor allem Frauen unter dem Hastag #MeToo - in Frankreich auch gerne unter #BalanceTonPorc - ihre Erfahrungen mit Sexismus. Beginnend bei Alltagssexismus über Diskriminierung, bis hin zu sexuellen Übergriffen, Missbrauch und Vergewaltigung wird alles geteilt. Innerhalb dieses Jahres hat die #MeToo-Bewegung jedoch nicht zur Zuspruch erfahren. Von verunsicherten Männern, denen Komplimente nur noch ängstlich über die Lippen gehen, und Frauen, die tatsächlich Opfer sexueller Gewalt wurden und sich von #MeToo-Trittberettfahrerinnen ohne eigene Erfahrung mit Sexismus veralbert fühlen. Auch seitens der weiblichen französischen Prominenz hagelt es Kritik. Ob ein Verhalten als sexuelle Belästigung empfunden wird oder nicht, ist wohl durchaus subjektiv geprägt. Eine subjektive Prägung schwindet aber, wenn ein solches Verhalten strafrechtlich relevant wird. Dies ist jetzt in Frankreich der Fall, wo seit Mitte des letzten Jahres ein neues Gesetz gilt, das mit dem Zweck, Frauen zu schützen, verabschiedet wurde, welches aber auch die von den Französinnen und Franzosen so geliebte Freiheit einschränkt.

Gliederung des Beitrags:

A) Die Idee

B) Der Inhalt

I. Verlängerung der Verjährungsfrist (Art. 7 code de procédure pénale)

II. Sexuelle Handlungen zulasten Minderjähriger (Art. 222-22-1 code pénal)

III. Schaffung eines neuen Straftatbestandes des "Sexistischen Beleidigung" (Art. 621-1 code pénal)

C) Fazit