URTEIL VOM 26.11.2002. RS. C-100/01

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:EUROPAEISCHER GERICHTSHOF;
Source / Fundstelle:"1 VOL., 402 P.; S.L. ; NUM. NATIONAL DE THÊSE : 1999NAN20002"
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année / Jahr:2003
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht
Mots clef / Schlagworte:AUFENTHALTSRECHT, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE SEJOUR, DROIT EUROPEEN
IN DIESEM URTEIL ZUR BESCHRAENKUNG DAS AUFENTHALTSRECHT FUER BASKEN IN FRANKREICH HAT DAS GERICHT FOLGENDE LEITSAETZE GEPRAEGT: WEDER ART.48 EGV (ART.39 EG N.F.) NOCH DIE BESTIMMUNGEN DES ABGELEITETEN RECHTS ZUR DURCHFUEHRUNG DER FREIZUEGIGKEIT DER ARBEITNEHMER VERWEHREN ES EINEM MITGLIEDSTAATEN, GEGENUEBER EINEM WANDERARBEITNEHMER, DER DIE STAATSANGEHOEROGKEIT EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATES BESITZT, ORDNUNGSBEHOERDLICHE MASSNAHMEN ZU TREFFEN, MIT DENEN DAS AUFENTHALTSRECHT DIESES ARBEITSNEHMERS AUF EIN TEIL DES NATIONALEN HOHEITSGEBIETS BESCHRAENKT WIRD, SOFERN
- AUF SEIN INDIVIDUELLES VERHALTEN GESTUETZTE GRUENDE DER OEFFENTLICHEN ORDNUNG ODER SICHERHEIT ES RECHTFERTIGEN,
- DIESE GRUENDE OHNE DIE MOEGLICHKEIT EINER TEILWEISEN BESCHRAENKUNG WEGEN IHRER SCHWERE NUR ZU EINEM AUFENTHALTSVERBOT ODER ZU EINER ENTFERNUNG AUS DEM GESAMTEN NATIONALEN HOTHEITSGEBIET FUEHREN KOENNEN UND
- DAS VERHALTEN, DAS DER BETROFFENE MITGLIEDSTAAT VERHINDERN WILL, DANN, WENN ES VON SEINEN EIGENEN STAATSANGEHOERIGEN AUSGEHT, REPRESSIVE ODER ANDERE TATSAECHLICHE UND EFFEKTIVE MASSNAHMEN ZU SEINER BEKAEMPFUNG ZUR FOLGE HAT.

LAENDERBERICHT FRANKREICH AUS RECHTLICHER SICHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:AUTEXIER, CHRISTIAN;
Source / Fundstelle:"647 P. , 30 CM;"
Année / Jahr:1994
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:Ausbildung, NIEDERLASSUNG, NIEDERLASSUNGSRECHT, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DU TRAVAIL
NACH EINEM GRUNDSAETZLICHEN UEBERBLICK UEBER DIE ARZTAUSBILDUNG IN FRANKREICH IM GEGENSATZ ZUM DEUTSCHEN SYSTEM BELEUCHTET DER AUTOR ZUNAECHST DIE FACHARZTAUSBILDUNG IM RAHMEN DES"INTERNAT", DANN DIE RECHTLICHEN UND FINANZIELLEN GESICHTSPUNKTE DER AERZTLICHEN NIEDERLASSUNGSFREIHEIT. SCHLIESSLICH GEHT ER KURZ AUF DIE FRAGE DER BERUFLICHEN FORTBILDUNG EIN.

(BIBLI BIJUS: D.8)

NIEDERLASSUNGSRECHT UND UNIONSBUERGERSCHAFT FUER DRITTSTAATER IN DER EUROPAEISCHEN UNION? EINE VERGLEICHENDE STUDIE ZUR AUFENTHALTSVERFESTIGUNG IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND GROSSBRITANNIEN

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LIPPS, MAREN BETTINA;
Source / Fundstelle:IN: WERNER, OLAF/HAEBERLE, PETER/KITAGAWA, ZENTARO/ SAENGER, INGO. BRUECKEN FUER DIE RECHTSVERGLEICHUNG. FESTSCHRIFT FUER HANS G. LESER.TUEBINGEN. MOHR SIEBECK 1998, P. 279 - 297.
Année / Jahr:1999
Localisation / Standort:Europa-Institut der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung
Mots clef / Schlagworte:AUFENTHALT, AUFENTHALTSRECHT, AUSLAENDER, NIEDERLASSUNG, NIEDERLASSUNGSRECHT, STAATSANGEHOERIGKEIT, DROIT COMPARE, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE SEJOUR, DROIT EUROPEEN, ETRANGER, NATIONALITE
DIE VORLIEGENDE INTERDISZIPLINAERE STUDIE VERGLEICHT DIE UNTERSCHIEDLICHEN NATIONALEN GESETZGEBUNGEN INNERHALB DER EUROPAEISCHEN UNION EXEMPLARISCH ANHAND DER BESTEHENDEN RECHTSLAGE DREIER LAENDER: GROSSBRITANNIEN, FRANKREICH UND DEUTSCHLAND. ZIEL DER UNTERSUCHUNG IST, DIE NATIONALEN VORSCHRIFTEN SOWIE SCHON ERFOLGTE ANGLEICHUNGSSCHRITTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTSCHREITENDEN EUROPAEISCHEN INTEGRATION UND DEREN VERTRAGLICHEN ERFORDERNISSEN ZU ANALYSIEREN UND ZU EINER VERGLEICHENDEN BEWERTUNG ZU KOMMEN. ANHAND DER PROBLEMATISIERUNG DER BESTEHENDEN RECHTSLAGE WERDEN MINDESTSTANDARDS IM BEREICH DES AUFENTHALTSRECHTS FUER EU-AUSLAENDER ERARBEITET, AN DENEN SICH NACH AUFFASSUNG DER AUTORIN EINE POLITISCH ZWINGEND GEBOTENE RECHTSANGLEICHUNG ORIENTIEREN SOLLTE.
DARUEBERHINAUS WERDEN SCHRITTE, DIE ZU EINER GLEICHSTELLUNG VON UNIONSBUERGERN UND DRITTSTAATSANGEHOERIGEN FUEHREN KOENNEN, AUFGEZEIGT. DER ERSTE TEIL DIENT DER EINORDNUNG DES POLITIKFELDES AUSLAENDERRECHT IN DEN NATIONALEN UND EUROPAEISCHEN KONTEXT. DARAN SCHLIESST SICH DIE DARSTELLUNG DER DEUTSCHEN GESETZGEBUNG IM BEREICH DER AUFENTHALTSVERFESTIGUNG FUER EU-AUSLAENDER UNTER BERUECKSICHTIGUNG IHRES HISTORISCHEN UND POLITISCHEN RAHMENS AN. IM VERGLEICH DAZU WIRD DIE SITUATION IN FRANKREICH UND GROSSBRITANNIEN DARGESTELLT UND UNTERSUCHT, OB UND INWIEWEIT DIE STAATEN IHRE NATIONALEN VORSCHRIFTEN IM HINBLICK AUF EINE EUROPAWEITE RECHTSANGLEICHUNG NACH MAASTRICHT BEREITS VERAENDERT HABEN. VOR DEM HINTERGRUND DER FORTSCHREITENDEN EUROPAEISCHE INTEGRATION FINDEN WEITERE EUROPA- UND VOELKERRECHTLICHE ABKOMMEN BERUECKSICHTIGUNG. DEN ABSCHLUSS BILDEN NEBEN DER ZUSAMMENFASSUNG DER ANALYSE DIE DISKUSSION UEBER EIN EINHEITLICHES NIEDERLASSUNGSRECHT SOWIE ALTERNATIVE MODELLE DER RECHTSTRAEGERSCHAFT WIE DER UNIONSBUERGERSCHAFT.

RECHTSTIPPS FUER EXPORTEURE: FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FREYER, HELGE;
Source / Fundstelle:IN: LES PETITES AFFICHES. 2003. NUMERO 48. P. 6 - 11.
Année / Jahr:2000
Localisation / Standort:Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:HANDELSVERTRETER, KARTELLRECHT, NIEDERLASSUNGSRECHT, SCHIEDSGERICHTSBARKEIT, UMWELTRECHT, AGENT COMMERCIAL, COMMERCE, Droit civil, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DES FINANCES PUBLIQUES ET FISCALITE, RECONNAISSANCE
DER BAND BEHANDELT NEBEN ALLGEMEINEN ZIVILRECHTLICHEN FRAGEN DAS HANDELSVERTRETER- UND VERTRAGSHAENDLERRECHT, DEN GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ, DAS WETTBEWERBS- UND KARTELLRECHT, DAS RECHT DER OEFFENTLICHEN AUFTRAEGE, DAS NIEDERLASSUNGSRECHT, INSOLVENZRECHT, UMWELTSCHUTZRECHT, STEUERRECHT, FRAGEN DER RECHTSVERFOLGUNG UND DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT. AM SCHLUSS FINDET SICH EINE AUFSTELLUNG WICHTIGER ADRESSEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND IN FRANKREICH SOWIE EINE LISTE AUSGEWAEHLTEN RECHTSANWALTSKANZLEIEN IN FRANKREICH.

JURA EUROPAE. DROIT D’ETABLISSEMENT-NIEDERLASSUNGSRECHT, BD. 2: LAENDERBERICHT FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SIMON-DEPITRE, MARTHE; GUIMEZANES, NICOLE;
Source / Fundstelle:IN: L'ACTUALITE JURIDIQUE - DROIT ADMINISTRATIF. 1988. P. 243 - 254.
Année / Jahr:1987
Localisation / Standort:Bibliothek für internat. Privatrecht der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:AUFENTHALT, AUFENTHALTSRECHT, AUSLAENDER, BOERSE, EINREISE, EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), NIEDERLASSUNG, NIEDERLASSUNGSRECHT, PERSON, JURISTISCHE-, PERSON, NATUERLICHE-, BOURSE, COMMUNAUTE ECONOMIQUE EUROPEENNE (CEE), DROIT ADMINISTRATIF, Droit civil, Droit constitutionnel, DROIT D'ENTREE, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE SEJOUR, DROIT EUROPEEN, ETRANGER, PERSONNE MORALE, PERSONNE PHYSIQUE
NACH ALLGEMEINEN BEMERKUNGEN UEBER DEN VERFASSUNGS-UND VERWALTUNGSAUFBAU UND DIE REZEPTION DES EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTSRECHTS IN FRANKREICH, GEBEN DIE VERFASSER EINEN UMFASSENDEN UEBERBLICK UEBER DAS FRANZOESISCHE EINREISE- UND AUFENTHALTSRECHT. IM VIERTEN ABSCHNITT WIRD DAS NIEDERLASSUNGSRECHT NATUERLICHER PERSONEN ERLAEUTERT. ABSCHLIESSEND WIRD DIE RECHTSLAGE FUER DIENSTLEISTUNGSBETRIEBE SOWIE DIE BESONDEREN VORAUSSETZUNGEN FUER DIE NIEDERLASSUNG JURISTISCHER PERSONEN DARGESTELLT.