Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | EUROPAEISCHER GERICHTSHOF; |
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Source / Fundstelle: | "1 VOL., 402 P.; S.L. ; NUM. NATIONAL DE THÊSE : 1999NAN20002" |
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Revue / Zeitschrift: | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
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Année / Jahr: | 2003 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Europarecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFENTHALTSRECHT, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE SEJOUR, DROIT EUROPEEN |
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IN DIESEM URTEIL ZUR BESCHRAENKUNG DAS AUFENTHALTSRECHT FUER BASKEN IN FRANKREICH HAT DAS GERICHT FOLGENDE LEITSAETZE GEPRAEGT: WEDER ART.48 EGV (ART.39 EG N.F.) NOCH DIE BESTIMMUNGEN DES ABGELEITETEN RECHTS ZUR DURCHFUEHRUNG DER FREIZUEGIGKEIT DER ARBEITNEHMER VERWEHREN ES EINEM MITGLIEDSTAATEN, GEGENUEBER EINEM WANDERARBEITNEHMER, DER DIE STAATSANGEHOEROGKEIT EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATES BESITZT, ORDNUNGSBEHOERDLICHE MASSNAHMEN ZU TREFFEN, MIT DENEN DAS AUFENTHALTSRECHT DIESES ARBEITSNEHMERS AUF EIN TEIL DES NATIONALEN HOHEITSGEBIETS BESCHRAENKT WIRD, SOFERN
- AUF SEIN INDIVIDUELLES VERHALTEN GESTUETZTE GRUENDE DER OEFFENTLICHEN ORDNUNG ODER SICHERHEIT ES RECHTFERTIGEN,
- DIESE GRUENDE OHNE DIE MOEGLICHKEIT EINER TEILWEISEN BESCHRAENKUNG WEGEN IHRER SCHWERE NUR ZU EINEM AUFENTHALTSVERBOT ODER ZU EINER ENTFERNUNG AUS DEM GESAMTEN NATIONALEN HOTHEITSGEBIET FUEHREN KOENNEN UND
- DAS VERHALTEN, DAS DER BETROFFENE MITGLIEDSTAAT VERHINDERN WILL, DANN, WENN ES VON SEINEN EIGENEN STAATSANGEHOERIGEN AUSGEHT, REPRESSIVE ODER ANDERE TATSAECHLICHE UND EFFEKTIVE MASSNAHMEN ZU SEINER BEKAEMPFUNG ZUR FOLGE HAT.
Avr 27, 2012
NACH EINEM GRUNDSAETZLICHEN UEBERBLICK UEBER DIE ARZTAUSBILDUNG IN FRANKREICH IM GEGENSATZ ZUM DEUTSCHEN SYSTEM BELEUCHTET DER AUTOR ZUNAECHST DIE FACHARZTAUSBILDUNG IM RAHMEN DES"INTERNAT", DANN DIE RECHTLICHEN UND FINANZIELLEN GESICHTSPUNKTE DER AERZTLICHEN NIEDERLASSUNGSFREIHEIT. SCHLIESSLICH GEHT ER KURZ AUF DIE FRAGE DER BERUFLICHEN FORTBILDUNG EIN.
(BIBLI BIJUS: D.8)
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LIPPS, MAREN BETTINA; |
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Source / Fundstelle: | IN: WERNER, OLAF/HAEBERLE, PETER/KITAGAWA, ZENTARO/ SAENGER, INGO. BRUECKEN
FUER DIE RECHTSVERGLEICHUNG. FESTSCHRIFT FUER HANS G. LESER.TUEBINGEN. MOHR
SIEBECK 1998, P. 279 - 297. |
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Année / Jahr: | 1999 |
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Localisation / Standort: | Europa-Institut der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Europarecht, Rechtsvergleichung |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFENTHALT, AUFENTHALTSRECHT, AUSLAENDER, NIEDERLASSUNG, NIEDERLASSUNGSRECHT, STAATSANGEHOERIGKEIT, DROIT COMPARE, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE SEJOUR, DROIT EUROPEEN, ETRANGER, NATIONALITE |
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DIE VORLIEGENDE INTERDISZIPLINAERE STUDIE VERGLEICHT DIE UNTERSCHIEDLICHEN NATIONALEN GESETZGEBUNGEN INNERHALB DER EUROPAEISCHEN UNION EXEMPLARISCH ANHAND DER BESTEHENDEN RECHTSLAGE DREIER LAENDER: GROSSBRITANNIEN, FRANKREICH UND DEUTSCHLAND. ZIEL DER UNTERSUCHUNG IST, DIE NATIONALEN VORSCHRIFTEN SOWIE SCHON ERFOLGTE ANGLEICHUNGSSCHRITTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTSCHREITENDEN EUROPAEISCHEN INTEGRATION UND DEREN VERTRAGLICHEN ERFORDERNISSEN ZU ANALYSIEREN UND ZU EINER VERGLEICHENDEN BEWERTUNG ZU KOMMEN. ANHAND DER PROBLEMATISIERUNG DER BESTEHENDEN RECHTSLAGE WERDEN MINDESTSTANDARDS IM BEREICH DES AUFENTHALTSRECHTS FUER EU-AUSLAENDER ERARBEITET, AN DENEN SICH NACH AUFFASSUNG DER AUTORIN EINE POLITISCH ZWINGEND GEBOTENE RECHTSANGLEICHUNG ORIENTIEREN SOLLTE.
DARUEBERHINAUS WERDEN SCHRITTE, DIE ZU EINER GLEICHSTELLUNG VON UNIONSBUERGERN UND DRITTSTAATSANGEHOERIGEN FUEHREN KOENNEN, AUFGEZEIGT. DER ERSTE TEIL DIENT DER EINORDNUNG DES POLITIKFELDES AUSLAENDERRECHT IN DEN NATIONALEN UND EUROPAEISCHEN KONTEXT. DARAN SCHLIESST SICH DIE DARSTELLUNG DER DEUTSCHEN GESETZGEBUNG IM BEREICH DER AUFENTHALTSVERFESTIGUNG FUER EU-AUSLAENDER UNTER BERUECKSICHTIGUNG IHRES HISTORISCHEN UND POLITISCHEN RAHMENS AN. IM VERGLEICH DAZU WIRD DIE SITUATION IN FRANKREICH UND GROSSBRITANNIEN DARGESTELLT UND UNTERSUCHT, OB UND INWIEWEIT DIE STAATEN IHRE NATIONALEN VORSCHRIFTEN IM HINBLICK AUF EINE EUROPAWEITE RECHTSANGLEICHUNG NACH MAASTRICHT BEREITS VERAENDERT HABEN. VOR DEM HINTERGRUND DER FORTSCHREITENDEN EUROPAEISCHE INTEGRATION FINDEN WEITERE EUROPA- UND VOELKERRECHTLICHE ABKOMMEN BERUECKSICHTIGUNG. DEN ABSCHLUSS BILDEN NEBEN DER ZUSAMMENFASSUNG DER ANALYSE DIE DISKUSSION UEBER EIN EINHEITLICHES NIEDERLASSUNGSRECHT SOWIE ALTERNATIVE MODELLE DER RECHTSTRAEGERSCHAFT WIE DER UNIONSBUERGERSCHAFT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FREYER, HELGE; |
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Source / Fundstelle: | IN: LES PETITES AFFICHES. 2003. NUMERO 48. P. 6 - 11. |
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Année / Jahr: | 2000 |
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Localisation / Standort: | Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | HANDELSVERTRETER, KARTELLRECHT, NIEDERLASSUNGSRECHT, SCHIEDSGERICHTSBARKEIT, UMWELTRECHT, AGENT COMMERCIAL, COMMERCE, Droit civil, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE L'ENVIRONNEMENT, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DES FINANCES PUBLIQUES ET FISCALITE, RECONNAISSANCE |
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DER BAND BEHANDELT NEBEN ALLGEMEINEN ZIVILRECHTLICHEN FRAGEN DAS HANDELSVERTRETER- UND VERTRAGSHAENDLERRECHT, DEN GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ, DAS WETTBEWERBS- UND KARTELLRECHT, DAS RECHT DER OEFFENTLICHEN AUFTRAEGE, DAS NIEDERLASSUNGSRECHT, INSOLVENZRECHT, UMWELTSCHUTZRECHT, STEUERRECHT, FRAGEN DER RECHTSVERFOLGUNG UND DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT. AM SCHLUSS FINDET SICH EINE AUFSTELLUNG WICHTIGER ADRESSEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND IN FRANKREICH SOWIE EINE LISTE AUSGEWAEHLTEN RECHTSANWALTSKANZLEIEN IN FRANKREICH.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | SIMON-DEPITRE, MARTHE; GUIMEZANES, NICOLE; |
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Source / Fundstelle: | IN: L'ACTUALITE JURIDIQUE - DROIT ADMINISTRATIF. 1988. P. 243 - 254. |
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Année / Jahr: | 1987 |
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Localisation / Standort: | Bibliothek für internat. Privatrecht der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Europarecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFENTHALT, AUFENTHALTSRECHT, AUSLAENDER, BOERSE, EINREISE, EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), NIEDERLASSUNG, NIEDERLASSUNGSRECHT, PERSON, JURISTISCHE-, PERSON, NATUERLICHE-, BOURSE, COMMUNAUTE ECONOMIQUE EUROPEENNE (CEE), DROIT ADMINISTRATIF, Droit civil, Droit constitutionnel, DROIT D'ENTREE, DROIT D'ETABLISSEMENT, DROIT DE SEJOUR, DROIT EUROPEEN, ETRANGER, PERSONNE MORALE, PERSONNE PHYSIQUE |
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NACH ALLGEMEINEN BEMERKUNGEN UEBER DEN VERFASSUNGS-UND VERWALTUNGSAUFBAU UND DIE REZEPTION DES EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTSRECHTS IN FRANKREICH, GEBEN DIE VERFASSER EINEN UMFASSENDEN UEBERBLICK UEBER DAS FRANZOESISCHE EINREISE- UND AUFENTHALTSRECHT. IM VIERTEN ABSCHNITT WIRD DAS NIEDERLASSUNGSRECHT NATUERLICHER PERSONEN ERLAEUTERT. ABSCHLIESSEND WIRD DIE RECHTSLAGE FUER DIENSTLEISTUNGSBETRIEBE SOWIE DIE BESONDEREN VORAUSSETZUNGEN FUER DIE NIEDERLASSUNG JURISTISCHER PERSONEN DARGESTELLT.