Déc 3, 2024
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LIMPRECHT, ANNE-JACQUELINE |
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Source / Fundstelle: | Nomos Schriftenreihe der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung |
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Année / Jahr: | 2024 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit de la concurrence, Wettbewerbsrecht |
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Die Arbeit beleuchtet die hochaktuelle Problematik der Zugangsverweigerung zu Daten durch marktbeherrschende Unternehmen. In einem Rechtsvergleich untersucht der Autor, wie sich die deutsche und französische Rechtsordnung wechselseitig bereichern können, um das Kartellrecht hinsichtlich Datenzugangsfälle effektiver durchzusetzen. Dabei wird dargelegt, unter welchen Umständen marktbeherrschende Unternehmen auf Grundlage des deutschen und französischen Kartellrechts ihre Marktmacht missbrauchen, indem sie den Zugang zu eigenen Daten verweigern. Dafür wird jeweils die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland und Frankreich umfassend dargestellt. Die relevanten Normen im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung werden herausgearbeitet, gegenübergestellt und verglichen. Im Anschluss erfolgt ein Vergleich der jeweiligen Entscheidungspraxis. Die Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit dem nationalen deutschen und französischen Kartellrecht zu absolut und relativ marktmächtigen Unternehmen. Bezüge zum europäischen Recht erfolgen durch Verweise im nationalen Recht bzw. durch Bezüge in der nationalen Entscheidungspraxis. Geplantes und bestehendes Regulie-rungsrecht der EU wird in der vorliegenden Untersuchung weitgehend unbehandelt gelassen. Im letzten Teil werden ausgewählte einzelne Regulierungsansätze der EU in gebotener Kürze dargestellt. Gleiches gilt für missbräuchliche Verhaltensweisen unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle.
Déc 3, 2024
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | REINHOLD, AGNES |
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Source / Fundstelle: | Nomos Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik |
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Année / Jahr: | 2023 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit de la concurrence, Wettbewerbsrecht |
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Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten.
Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Es werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes sowie die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der jeweiligen Rechtsordnungen untersucht; zudem werden konkrete Reformvorschläge unterbreitet.
Das Werk gliedert sich, neben einer Einleitung, einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick, in sechs Kapitel. Zunächst behandelt die Autorin die Rechtsgrundlagen sowie den Anwendungsbereich des Offenlegungsanspruchs, den die Parteien eines Kartellschadensersatzprozesses gegeneinander haben, um im Anschluss die Voraussetzungen und das Verfahren zu beleuchten. Die weiteren Kapitel widmen sich dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, den Kosten der Dokumentenvorlage sowie der Möglichkeit des Forum- und Law-Shoppings.
Août 24, 2020
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KORDEVA, MARIA |
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Source / Fundstelle: | Praxis der Richtlinienumsetzung im Europäischen Verwaltungsverbund. Die Reichweite der Umgestaltung der nationalen Umwelt- und Energievewaltung |
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Année / Jahr: | 2020 |
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Localisation / Standort: | in Cristina Fraenkel-Haeberle, Johannes Socher, Karl-Peter Sommermann (Hrsg.), Praxis der Richtlinienumsetzung im Europäischen Verwaltungsverbund. Die Reichweite der Umgestaltung der nationalen Umwelt- und Energievewaltung |
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Catégorie / Kategorie: | Europarecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht |
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Seit ihre Einsetzung führt die Energieregulierungskommission (Commission de régulation de l’énergie) ihre Mission als im Energiesektor handelnde unabhängige Verwaltungsbehörde konsequent durch. Sie greift in einen sensiblen Bereich ein, in dem die Interessen von verschiedenen Wirtschaftsakteuren den Anforderungen der öffentlichen Energiepolitik gegenüberstehen. In diesem Spannungsverhältnis gefangen und hinter dem Schleier der Unabhängigkeit, der ihr ihre institutionelle Rolle gewährleistet, wird die Regulierungskommission schrittweise mit politischen Anforderungen (Effizienz, Transparenz, Rechenschaftslegung) oder finanziellen Zwängen konfrontiert. Angesichts der Bedeutung ihrer Aufgaben und insbesondere der notwendigen Gewährleistung einer ausgewogenen Tarifpolitik auf einem stark umkämpften Markt ist der ihr eingeräumte Gestaltungsspielraum überschaubar geblieben. Die Suche nach demokratischer Legitimation kommt durch eine verstärkte Kontrolle der politischen Gewalt zum Ausdruck. Dieser Kontrollzwang kann negative Folgen nach sich ziehen : Statt die Rolle der Regulierungskommission zu verstärken ist nicht auszuschließen, dass ihr Untergang oder ihre Unterwerfung eintreten könnten. Diese Abhängigkeit kann dazu führen, dass die Regulierungskommission zu einem Instrument der Regierung sowie zu einem ausführenden Organ ihrer Energiepolitik herabgestuft wird.
https://www.duncker-humblot.de/buch/praxis-der-richtlinienumsetzung-im-europaeischen-verwaltungsverbund-9783428580293/?page_id=1
Nov 27, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LASSERRE, VALÉRIE; LE MORE, PAULINE |
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Source / Fundstelle: | IN: Contrats Concurrence Consommation n° 11, Novembre 2015, étude 13. |
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Revue / Zeitschrift: | Contrats Concurrence Consommation |
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Année / Jahr: | 2015 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit de la concurrence, Wettbewerbsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AEUV, BUNDESKARTELLAMT, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, LIEFERANT, Selektiver Vertrieb, Selektivvertriebsvereinbarungen, Vertikaler Vertrieb, Vertreiber, Autorité de la concurrence, CODE DE COMMERCE, DISTRIBUTEUR, DROIT COMMUNAUTAIRE, Fournisseur, Loi allemande contre les restrictions de concurrence, TFUE |
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Résumé:
Le développement de l'économie numérique a profondément bouleversé les réseaux de distribution sélective, pensés à l'origine pour des revendeurs disposant exclusivement de magasins physiques. Comme à l'accoutumée, les dispositions légales ont tardé à accompagner ces changements et elles se sont rarement directement saisies de ces sujets. Dans le même temps, se développent chaque année de nouvelles pratiques de consommation sur internet. Par exemple, le fait de pouvoir disposer d'un site internet ne suffit plus aujourd'hui ; les sites doivent nécessairement être référencés pour exister ; d'où l'émergence d'un contentieux sur les plateformes tierces et les marketplaces, sur l'utilisation des sites comparateurs de prix et sur les sites de référencement payant. Ce sont les autorités judiciaires et de concurrence qui, depuis une dizaine d'années, dégagent les solutions au fil des affaires. L'étude de la jurisprudence allemande, plus fournie que celle développée en France, donne des éléments d'analyse de ce droit en formation concernant les restrictions relatives à l'internet dans les contrats de distributionsélective, alors que le droit communautaire a vocation à s'appliquer directement dès lors que le commerce intracommunautaire est sensiblement affecté.
Avr 1, 2014

Floriant Bien, Action du groupe en matière de pratiques anti-concurrentielles en France et en Allemagne, Gazette du Palais (GazPal) 15/16 mai 2013, p. 17.