Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BECKER, MONIKA; |
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Année / Jahr: | 2004 |
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Localisation / Standort: | ROMANISTIK-BIBLIOTHEK SAARBRUECKEN |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Politik, Wirtschaft und Gesellschaft |
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Mots clef / Schlagworte: | SCHULE, SCHULE, OEFFENTLICHE-, SCHULWESEN, Staat, UNTERRICHT, Contrat, DROIT DU TRAVAIL, ECOLE, ENSEIGNEMENT, ENSEIGNEMENT PRIVE, ENSEIGNEMENT PUBLIC, GENERALITES, PUBLICITE |
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ZUNAECHST GIBT DIE VERFASSERIN EINEN PHILOLOGISCHEN UEBERBLICK UEBER DIE PROBLEMSTELLUNG SPRACHPOLITIK, SPRACHPLANUNG, SPRACHGESETZGEBUNG. DANACH ZEIGT SIE DIE ENTWICKLUNG DER SPRACHGESETZGEBUNG AUF, WOBEI SIE ZUERST AUF DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND SODANN AUF DEN WEG VON DER LOI BAS-LAURIOL ZUR LOI TOUBON EINGEHT. AN DIESER STELLE KOMMT DIE AUTORIN DANN AUF DIE LOI RELATIVE A L'EMPLOI DE LA LANGUE FRANCAISE VOM 4.8.1994 ZU SPRECHEN. IM FOLGENDEN GEHT SIE IM DETAIL AUF DEN INHALT DIESES GESETZES EIN. DIESER UMFASST NAMENTLICH INSBESONDERE DEN SCHUTZ DER SPRACHE, DES VERBRAUCHERS, DES ARBEITNEHMERS SOWIE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN FUER ERFUELLUNGSORT, VERMARKTUNG, SANKTIONEN. AUSSERDEM SOLL DIE FRANZOESISCHE SPRACHE ALS SPRACHE VON FORSCHUNG UND LEHRE GESCHUETZT WERDEN. IM ANSCHLUSS DARAN ERLAEUTERT DIE VERFASSERIN DIE UEBERWACHUNG UND DURCHSETZUNG DER VERBRAUCHERAUFLAGEN DURCH STAATLICHE UND NICHTSTAATLICHE INSTANZEN. ZULETZT GIBT SIE FALLBEISPIELE AUS DER RECHTSPRECHUNG UND PRAXIS DES SPRACHGESETZES UND UEBERPRUEFT DIE EINHALTUNG DER ARBEITSRECHTLICHEN AUFLAGEN DES SPRACHGESETZES: IN EINEM FRAGEBOGEN BEFRAGT SIE FRANZOESISCHE UNTERNEHMEN MIT US-AMERIKANISCHEM, BRITISCHEM ODER DEUTSCHEM STAMMSITZ.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | SPIES, AXEL; |
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Source / Fundstelle: | IN: DE TOUS HORIZONS. MELANGES XAVIER BLANC-JOUVAN. PARIS. SOCIETE DE
LEGISLATION COMPAREE 2005, P. 647 - 661. |
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Revue / Zeitschrift: | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
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Année / Jahr: | 1993 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Grundrechte, KIRCHE, LAIZISMUS, SCHULE, SCHULE, OEFFENTLICHE-, CONSEIL D'ETAT, DROIT COMPARE, Droit constitutionnel, ECOLE, ENSEIGNEMENT PUBLIC, LAICITE, LIBERTE DU CULTE, LIBERTES PUBLIQUES |
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DER AUTOR INFORMIERT ZUNAECHT UEBER DAS VOM CONSEIL D'ETAT ERSTELLTE RECHTSGUTACHTEN VOM 27. NOVEMBER 1989 ZUR AFFAERE DER"ISLAMISCHEN SCHLEIER IN DER SCHULE" ("LES VOILES ISLAMIQUES A L'ECOLE", IN WELCHEM DER STELLENWERT DES LAIZISMUS IN DER FRANZOESISCHEN VERFASSUNG ALS LEITMOTIV ERSCHEINT.
ANSCHLIESSEND EROERTERT ER IM VERGLEICH DIE RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND, ZWAR IST DIE FRAGE, OB MUSLIMISCHEN SCHUELERINNEN VERBOTEN WERDEN DARF, IM SCHULUNTERRICHT VERSCHLEIERT ERSCHEINEN DARF, IN DEUTSCHLAND NICHT HOECHSTRICHTERLICH ENTSCHIEDEN, AUFGRUND DES HOHEN STELLENWERTES, DEN DIE DEUTSCHE RECHTSORDNUNG DEM RECHT DER SCHUELERIN AUF FREIE RELIGIONSAUSUEBUNG SOWIE DEM RECHT AUF RELIGIOESE ERZIEHUNG DURCH DIE ELTERN EINRAEUMT, KOMMT DER AUTOR ABER FUER DEUTSCHLAND ZU EINEM VOM FRANZOESISCHEN GUTACHTEN ABWEICHENDEN ERGEBNIS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FRIEHS, BARBARA; |
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Source / Fundstelle: | PARIS. ED. DU CNRS 1981, 304 P. |
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Année / Jahr: | 2000 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | ERZIEHUNGSWESEN, GRUNDFREIHEITEN, SCHULE, SCHULWESEN, Staat, UNTERRICHT, Droit constitutionnel, ECOLE, ENSEIGNEMENT, ETAT, LIBERTE D'ENSEIGNEMENT, LIBERTES PUBLIQUES, POLITIQUE, ECONOMIE ET SOCIETE, SCOLARITE, SYSTEME SCOLAIRE |
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ZIEL DER STUDIE IST ES, DEN UMFANGT DER"PAEDAGOGISCHEN FREIHEIT", DIE LEHRERN AN SCHULEN ZUGESTANDEN WIRD, IM INTERNATIONALEN KONTEXT ZU VERGLEICHEN UND ZU EVALUIEREN. DIE VERFASSERIN UNTERSUCHT DIE SITUATION IN OESTERREICH, FRANKREICH, ENGLAND, SPANIEN UND DEN NIEDERLANDEN UND ZEIGT DABEI AUF, INWIEWEIT VERFASSUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN, SCHULAUTONOME MASSNAHMEN, SCHULINSPEKTIONSWESEN USW. DEN AUTONOMEN ARBEITSBEREICH VON LEHRERN BESCHRAENKEN UND WIE SICH DIE REGELUNGSDICHTE AUF DEN PROFESSIONELLEN ALLTAG DER LEHRER IN DEN VERSCHIEDENEN LAENDERN AUSWIRKT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GREWE, CONSTANCE; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE DU DROIT PUBLIC ET DE LA SCIENCE POLITIQUE. 1928. P. 5 - 53. |
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Année / Jahr: | 1996 |
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Localisation / Standort: | Badische Landesbibliothek Karlsruhe |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, FREIHEITSRECHTE, GRUNDFREIHEITEN, Grundrechte, KIRCHE, LAIZISMUS, MENSCHEN- UND BUERGERRECHTE, ERKLAERUNG VON 1789, PRIVATSCHULE, Rechtsprechung, SCHULE, SCHULE, OEFFENTLICHE-, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, DECLARATION DES DROITS DE L'HOMME ET DU CITOYEN 1789, Droit constitutionnel, ECOLE, ENSEIGNEMENT PRIVE, ENSEIGNEMENT PUBLIC, Jurisprudence, LAICITE, LIBERTE DU CULTE, LIBERTES PUBLIQUES |
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NACH EINER KURZEN EINLEITUNG ZU DEN ALLGEMEINEN KONTUREN DER RELIGIONSFREIHEIT IN FRANKREICH, DIE DURCH DIE STRIKTE TRENNUNG VON STAAT UND KIRCHE GEPRAEGT IST, GEHT DIE AUTORIN AUF IHR HAUPTTHEMA, DIE RELIGIONSFREIHEIT IN DER SCHULE, EIN. HIER BEHANDELT DIE VERFASSERIN INSBESONDERE DIE RELIGIONSFREIHEIT DER SCHUELER, DIE DURCH DEN STREIT UM DIE ISLAMISCHEN KOPFTUECHER IN DER AKTUELLEN DISKUSSION IM VORDERGRUND STEHT. DIESBEZUEGLICH WERDEN DIE EINZELNEN URTEILE DER VERWALTUNGSGERICHTE VORGESTELLT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | RAEDLER, PETER; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE FRANCAISE DE LA COMPTABILITE. 1994. NUMERO 254. P. 64 - 71. |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht |
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Année / Jahr: | 1996 |
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Localisation / Standort: | Völkerrechtliches Seminar der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, FREIHEITSRECHTE, GRUNDFREIHEITEN, LAIZISMUS, Rechtsprechung, SCHULE, STAATSRAT, VERFASSUNG VOM 27.10.1946, PRAEAMBEL, CONSEIL D'ETAT, CONSTITUTION DU 27 OCTOBRE 1946, PREAMBULE, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, DROIT ADMINISTRATIF, Droit constitutionnel, ECOLE, ENSEIGNEMENT, ENSEIGNEMENT PUBLIC, Jurisprudence, LAICITE, LIBERTE DU CULTE, LIBERTES PUBLIQUES |
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DER AUTOR BESCHAEFTIGT SICH ANHAND VON 2 ENTSCHEIDUNGEN DES CONSEIL D'ETAT MIT DER RELIGIONSFREIHEIT UND DEM LAIZISMUS AN FRANZOESISCHEN OEFFENTLICHEN SCHULEN.
NACH EINER EINFUEHRUNG ZUR VERFASSUNGSRECHTLICHEN HERLEITUNG DIESER GRUNDSAETZE GEHT ER ZUNAECHST AUF DIE GRUNDSAETZLICHE STELLUNGNAHME DES CONSEIL D'ETAT ZUR FRAGE DER VEREINBARKEIT DER PRIVATEN RELIGIONSAUSUEBUNG AN STAATLICHEN SCHULEN MIT DEM PRINZIP DES LAIZIMUS (AVIS VOM 27.11.1989) EIN. DANN LEGT DER AUTOR DIE ENTSCHEIDUNG VOM 10.3.1995 DAR, IN DER DER CONSEIL D'ETAT DEN SCHULAUSSCHLUSS ZWEIER MUSLIMISCHER SCHUELERINNEN AUFRECHTERHIELT, DIE SICH GEWEIGERT HATTEN, IHRE KOPFTUECHER IM SPORTUNTERRICHT ABZUNEHMEN. DANACH UNTERSUCHT DER VERFASSER DIE ENTSCHEIDUNG VOM 14.4.1995, IN DER DER CONSEIL D'ETAT AUS DER RELIGIONSFREIHEIT JUEDISCHER SCHUELER DIE GRUNDSAETZLICHE FREISTELLUNG VOM STAATLICHEN UNTERRICHT AM SABBAT ABGELEITET HAT. ABSCHLIESSEND GEHT DER AUTOR NOCH AUF DIE NEUERE PRAXIS DER STAATLICHEN SCHULEN EIN UND UNTERSUCHT IN EINEM AUSBLICK DIE GRENZEN DES TOLERANTEN LAIZISMUS.