Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GRUBER, JOACHIM; |
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Source / Fundstelle: | PARIS. PEDONE 1949, 639 P. |
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Revue / Zeitschrift: | oesterreichisches bank - archiv |
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Année / Jahr: | 1993 |
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Localisation / Standort: | Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Handelsrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Deliktische Haftung, GESCHAEFTSFUEHRER, GLAEUBIGER, Haftung, Konkurs, SCHADEN, Schadensersatz, VERSCHULDEN, CREANCIER, DOMMAGE, DOMMAGES-INTERETS, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, FAUTE, GERANT, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE DELICTUELLE, Société |
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DIESER BEITRAG STELLT DIE GEGENWAERTIGE RECHTSLAGE UND RECHTSPRECHUNG ZUR HAFTUNG DER BANK IM KONKURS DES KUNDEN NACH DEM INSOLVENZGESETZ VON 1985 DAR.
ZUNAECHST STELLT DER AUTOR FEST, DASS DIE DELIKTISCHE HAFTUNG DER BANK FUER DEN VERTRAUENSSCHADEN DURCH DIE RECHTSPRECHUNG IN IHREN HAFTUNGSVORAUSSETZUNGEN PRAEZISIERT UND DADURCH DIE HAFTBARKEIT EINGESCHRAENKT WURDE.
IN EINEM ZWEITEN TEIL WIRD DIE KONKURSRECHTLICHE HAFTUNG DER BANK ALS FAKTISCHER GESCHAEFTSFUEHRER FUER GESELLSCHAFTSSCHULDEN DARGESTELLT. DURCH DIE REFORM VON 1985 GILT FUER DIESE HAFTUNG DIE FRUEHERE REGEL DES ANSCHEINSBEWEIS NICHT MEHR.
IN EINEM DRITTEN TEIL WERDEN VERFAHRENSRECHTLICHE FRAGEN GEKLAERT, INSBESONDERE WER HEUTE ZUR GELTENDMACHUNG DES SCHADENSERSATZANSPRUCHS GEGEN DIE BANK BEFUGT IST.
ZUM SCHLUSS BESCHAEFTIGT SICH DER VERFASSER NOCH MIT KOLLISIONSRECHTLICHEN PROBLEMEN, DIE SICH IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERGEBEN KOENNEN. HIERBEI GEHT ER AUF FRAGEN DER INTERNATIONALEN ZUSTAENDIGKEIT UND DER FUER IHRE BESTIMMUNG ANWENDBAREN VORSCHRIFTEN, SOWIE AUF DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT UND DAS AUF DIE HAFTUNG ANWENDBARE RECHT EIN.
Avr 27, 2012
IM ERSTEN TEIL DER ARBEIT WERDEN ANHAND DER EINLAGENSICHERUNGS-RICHTLINIE DIE VERSCHIEDENEN NATIONALEN EINLAGENSICHERUNGSSYSTEME DARGESTELLT UND UNTER BERUECKSICHTIGUNG IHRES LEISTUNGSVERSPRECHENS UND IHRER LEISTUNGSFAEHIGKEIT UNTERSUCHT. IM ZWEITEN TEIL STEHEN EUROPARECHTLICHE ASPEKTE IM VORDERGRUND. UNTER ANDEREM WERDEN DIE EINHALTUNG DES SUBSIDIARITAETSPRINZIPS DURCHLEUCHTET UND DAS URTEIL DES EUROPAEISCHEN GERICHTSHOFES ZUR EINLAGENSICHERUNGS-RICHTLINIE ANALYSIERT.
Avr 27, 2012
DAS OLG SAARBRUECKEN ENTSCHEIDET IM VORLIEGENDEN URTEIL, DASSSICH DEI ANERKENNUNG DER AUSWIRKUNGEN EINES NACH FRANZOESISCHEN RECHTSREGELN GESCHLOSSENEN VERGLEICHS IN DEUTSCHLAND ZWAR NICHT AUS INTERNATIONALEN UEBEREINKOMMEN ERGEBE, ABER AUS DER ANERKENNUNG DES UNIVERSALITAETSPRINZIPS IM RAHMEN DES DEUTSCHEN INTERNATIONALEN KONKURS- UND VERGLEICHSRECHTS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | SCHLICHTING, ALAIN DE; |
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Source / Fundstelle: | IN: KAISER, KARL/LELLOUCHE, PIERRE. LE COUPLE FRANCO-ALLEMAND ET LA DEFENSE
DE
L'EUROPE. PARIS. INSTITUT FRANCAIS DES RELATIONS INTERNATIONALES
1986, P.
171 - 174. |
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Année / Jahr: | 1999 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GESCHAEFTSRAUMMIETE, KAUFMANN, Konkurs, WETTBEWERB, UNLAUTERER-, BAIL COMMERCIAL, CODE DE COMMERCE, COMMERCANT, CONCURRENCE DELOYALE, DROIT COMMERCIAL, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DES SOCIETES, DROIT DU TRAVAIL, FONDS DE COMMERCE |
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VORLIEGEND HANDELT ES SICH UM EIN LEHRBUCH, DAS ANHAND VON KONKRETEN BEISPIELEN EINEN EINSTIEG IN DAS FRANZOESISCHE WIRTSCHAFTSRECHT ERMOEGLICHT. ALLERDINGS SETZT ES GUTE KENNTNISSE DER FRANZOESISCHEN SPRACHE VORAUS, DA ES BIS AUF DIE ERLAEUTERUNGEN DER FACHTERMINOLOGIE VOLLSTAENDIG IN FRANZOESISCHER SPRACHE VERFASST IST.
BEHANDELT WERDEN DIE WESENTLICHEN BEREICHE DES FRANZOESISCHEN HANDELSRECHTS. JEDES KAPITEL UMFASST EINE EINFUEHRUNG IN DIE DORT BEHANDELTE MATERIE SOWIE ORIGINALTEXTE AUS DEM FRANZOESISCHEN WIRTSCHAFTSRECHT (URTEILE, FACHBUECHER, FACHZEITSCHRIFTEN). AN JEDEN TEXT SCHLIESSEN SICH KONTROLLFRAGEN AN, DIE AM ENDE DES LEHRBUCHES BEANTWORTET WERDEN. JEDEM TEXT FOLGT AUCH EINE ERLAEUTERUNG DER FACHTERMINOLOGIE IN DEUTSCHER SPRACHE.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ZIMMERMANN, KLAUS; |
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Source / Fundstelle: | IN: BIEBER, ROLAND/BLECKMANN, ALBERT/CAPOTORTI, FRANCESCO U. A. DAS EUROPA DER
ZWEITEN GENERATION: GEDAECHTNISSCHRIFT FUER CHRISTOPH SASSE. KEHL AM
RHEIN/STRASSBURG. ENGEL 1981, P. 795 - 805. |
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Année / Jahr: | 1971 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Handelsrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GESCHAEFTSFUEHRER, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftung, Konkurs, Rechtsprechung, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES, FAUTE, GERANT, RESPONSABILITE, SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE |
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DER AUTOR BEGINNT MIT EINER DARSTELLUNG DER REGELUNG DER HAFTUNG VON GESCHAEFTSFUEHRERN UND GESELLSCHAFTERN BEI INSOLVENZ DER GMBH NACH FRANZOESISCHEM RECHT. ER GEHT DABEI AUF DIE LEHRE VON DER SIMULATION, DIE BEDEUTUNG DER"FRAUDE", DIE TENDENZEN ANDERER RECHTFERTIGUNG DER HAFTUNG SOWIE AUF DIE ERSTRECKUNG DES KONKURS- ODER VERGLEICHSVERFAHRENS NACH ART. 101 LOI NO 67-563 VOM 13.7.1967, DAS VERHAELTNIS DER LEHRE VON DER SCHEINGESELLSCHAFT ZU ART. 101 L. 1967, DIE RECHTSPRECHUNG ZU DIESEM ARTIKEL UND AUF DIE BESONDERE HAFTUNG EINES GESCHAEFTSFUEHRERS ODER GESELLSCHAFTERS NACH ART. 99 L. 1967 EIN.
IM ZWEITEN KAPITEL WERDEN DIE GRUNDLAGEN UND GRUENDE DER FRANZOESISCHEN REGELUNG UND IHRE BEWAEHRUNG IN DER PRAXIS BESPROCHEN.