Das französische Staatshaftungsrecht – Anderes Recht, andere Werte?

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:JACQUEMET-GAUCHÉ, ANNE
Source / Fundstelle:in: DÖV 2020, S. 453 - 460
Revue / Zeitschrift:Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Année / Jahr:2020
Catégorie / Kategorie:Staatsrecht, Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:Entschädigung, Haftung, STAATSHAFTUNG
Zusammenfassung der Autorin:

Der Beitrag stellt die Grundstrukturen des französischen Staatshaftungsrechts vor und führt in die dahinter stehenden Grundgedanken ein. Dabei wird sowohl auf dessen richterrechtliche Entwicklung als auch auf die Frage eingegangen, in welchem Verhältnis das französische Staatshaftungsrecht zum sozialen Entschädigungsrecht steht.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Das Staatshaftungs-Richterrecht des Conseil d'État

1. Der Grundsatz eines vom Zivilrecht getrennten Staatshaftungsrechts

2. Die Verschuldenshaftung (responsabilité pour faute)

3. Die Risikohaftung (responsabilité pour risque)

4. Haftung für Aufopferung (la responsabilité pour rupture de l'égalité devant les charges publiques)

5. Haftung für unions. und EMRK-widrige Gesetze ("La resonsabilité du fait des lois inconventionnelles")

6. Die Haftung für verfassungswidrige Gesetze

7. Prozessuale Fragen

III. Der Schaden als Angelpunkt: Staatshaftungsrecht als Opferschutz

1. Der Schaden als Angelpunkt des französischen Staatshaftungsrechts

2. Schadenersatz nur in Geld - Das Fehlen der Naturalrestitution

3. Auf dem Weg vom Staatshaftungs- zum Entschädigungsrecht?

IV. Fazit

Der Vorentwurf für eine Reform des französischen Haftungsrechts (responsabilité civile)

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ZWICKEL, MARTIN
Source / Fundstelle:in: RIW, 3/2017, S. 104-111
Revue / Zeitschrift:Recht der internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Haftung, Schadensersatz

Zusammenfassung des Autors:

Der im Oktober 2016 in Kraft getretenen großen französischen Vertragsrechtsreform (s. hierzu Klein, RIW 2016, 328) will der französische Gesetzgeber eine Reform des vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Haftungsrechts folgen lassen. Diese Reform zeichnet sich durch zahlreiche Klarstellungen der haftungsbegründenden Tatumstände sowie bedeutende Vereinheitlichungen der Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldbeträge durch Verwendung zwingender und fakultativer Tabellenwerke aus. Auch weitere bahnbrechende Neuerungen, wie z.B. die Einführung eines Strafschadensersatzes, werden im folgenden Beitrag thematisiert.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Ziele der Reform

1. Formelle Neuordnung des gesamten Haftungsrechts

2. Materiell-rechtliche Klarstellung und Ergänzung des französischen Haftungsrechts

III. Inhalte der Reform

1. Fortbestand der bisherigen Grunddeterminanten des Schadensersatzrechts im Code civil als zentraler Kodifikation des französischen Haftungsrechts

a) Geltung des Pflichtwidrigkeitsprinzips (responsabilité pour faute)

b) Beibehaltung der Ausschließlichkeit von vertraglicher bzw. deliktischer Haftung

2. Verstärkte Ausrichtung des Schadensersatzrechts auf Einheitlichkeit und Opferschutz

a) Vereinheitlichung der Grundregeln der Haftung

aa) Einheitliche Definitionen

bb) Einführung des Grundsatzes der Naturalrestitution im Gegensatz zum Schadensersatz

cc) Grundregeln für Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse

dd) Ausbau der verschuldensunabhängigen Haftung im Code civil

(1) Bündelung der Sonderhaftungstatbestände im Code civil

(2) Beibehaltung der allgemeinen Haftung für Sachen

(3) Aufnahme von Bestimmungen zur Störung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses

b) Vereinheitlichung und Ausbau des Opferschutzes hinsichtlich der Haftungsausfüllung

aa) Generelle Bestimmungen für Körperschäden

bb) Präzisierung der Bestimmungen über den Umfang des Schadensersatzes

(1) Körperschäden

(2) Sachschäden

cc) Einbau von Instrumenten zur Schadensminderung

3. Ausbau normativer Elemente im Schadensersatzrecht

a) Einführung eines Strafschadensersatzes (punitive damages)

b) Gesetzliche Vermutungen

IV. Zusammenfassung

 

Das Umweltrecht – Rechtsprechung des französischen Conseil d’État

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:CASTELLANI-DEMBÉLÉ, ANNE-CÉCILE; ILJIC, ANNE
Source / Fundstelle:in: NVwZ 14/2017, S. 1009-1018
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Umweltrecht
Mots clef / Schlagworte:Haftung, UMWELT, VERWALTUNGSGERICHT, VORSORGEPRINZIP

Der Artikel von Anne-Cécile Castellani-Dembélé, derzeit an das Centre de recherches et de diffusion juridiques des Conseil d'État abgeordnete Verwaltungsrichterin, und Anne Iljic, Maître des requêtes am Conseil d'État, erlaubt einen detaillierten Einstieg in das Umweltrecht in Frankreich.

In ihrer Einleitung zeichnen sie einen groben Umriss der Definition des Umweltrechts, seiner vielfältigen Auswirkungen und seiner zahlreichen Rechtsquellen (nicht nur innerstaatliches Recht spielt im Rahmen des Umweltrechts eine große Rolle, auch Völkerrecht und besonders das Europarecht nehmen einen immer größeren Platz ein).

In den von den Autorinnen kommentierten Entscheidungen werden folgende Themen behandelt: zunächst werden zwei durch die Umweltcharta geschützte Grundsätze umrissen und ein Überblick über ihre Tragweite gegeben (der Grundsatz der Öffentlichkeitsbeteiligung und das Vorsorgeprinzip); zwei der anschließend kommentierten Entscheidungen behandeln die Haftung des Staates bei Umweltfragen und schließlich setzen die Autorinnen sich in der letzten mit der Funktion des Verwaltungsgerichts im Umweltrecht auseinander.

Bei den besprochenen Entscheidungen handelt es sich um:

  • CE, 17.10.2013, Gemeinde Illkirch-Graffenstaden, Az. 370481, T.
  • CE, 19.07.2010, Association du quartier "les Hauts de Choiseul", Az. 328687, Rec.
  • CE, 30.01.2012, Société Orange France, Az. 344992, Rec.
  • CE, Assemblée, 12.04.2013, Association coordination interrégionale stop THT et autres, Az. 342409 und andere, Rec.
  • CE, 26.10.2011, Gemeinde Saint-Denis, Az. 326492, Rec.
  • CE, 09.05.2012, Société Godet frères et Société charentaise d'entrepôts, Az. 335613, Rec.
  • CE, 17.12.2014, Minister für Ökologie ./. Herrn Gilbert und andere, Az. 367203, T.
  • CE, 16.12.2016, Société Ligérienne Granulats SA und Minister für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Az. 391452 und andere, Rec.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Das Verwaltungsgericht und die Umweltcharta

1. Der Grundsatz der Öffentlichkeitsbeteiligung

2. Das Vorsorgeprinzip (le principe de précaution)

3. Die Auswirkung der Charta auf die Verteilung der Zuständigkeiten

III. Die Haftungsfrage am Beispiel der genehmigungsbedürftigen Anlagen

IV. Die Aufgabe der Verwaltungsgerichte im Umweltrecht

Die private Durchsetzung des Kartellrechts – Status Quo in Frankreich

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:VOGEL, JOSEPH
Source / Fundstelle:EuZW 2012, 897
Revue / Zeitschrift:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Année / Jahr:2012
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit de la concurrence, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:Haftung, KARTELLRECHT, Marktbeherrschende Stellung, Passing On-Einwand, Private Enforcement, Sammelklage, Schadensersatz, Verjährung, Wettbewerbsverstoß, Wettbewerbswidrige Praktiken, DROIT DE LA CONCURRENCE, Liberté De La Concurrence, Position Dominante Sur Le Marché, PRESCRIPTION, Recours Collectif, RESPONSABILITE
Der Beitrag bietet eine Einführung in die private Durchsetzung des Kartellrechts in Frankreich. Es werden insbesondere die allgemeinen privatrechtlichen Haftungsregelungen (Verschulden, Schaden und Kausalzusammenhang zwischen Verschulden und Schaden) sowie Arten der Verteidigung gegen eine Schadensersatzklage wegen Verletzung des Kartellrechts beleuchtet.

Die Haftung des Frachtführers nach französischem Recht unter Berücksichtigung der Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen den Frachtführer

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FRANZ, CHRISTIAN
Source / Fundstelle:Luchterhand Verlag (Neuwied/Kriftel/Berlin), 1993, 386 S.
Revue / Zeitschrift:Heft 9 der Schriften zum Transportrecht
Année / Jahr:1993
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:FRACHTFUEHRER, Haftung, Kabotageregelung, TRANSPORTRECHT, RESPONSABILITE, TRANSPORT DE MARCHANDISES, TRANSPORTEUR
Beitrag zur Kabotageregelung nach Verordnung Nr. 4056/89 vom 21.12.1989 (EWG). Durch die EG-Verordnungen Nr. 4059/89 vom 21.12.1989 und Nr. 3118/93 vom 25.10.1993 wurde die Möglichkeit eröffnet Beförderungen in anderen Mitgliedstaaten durchzuführen. Dadurch kann das französische Haftungsrecht für deutschte Spediteure an Bedeutung gewinnen.der Autor skizziert die Rechtsgrundlagen des Gütertransportrechts in Deutschland. Eine ausführliche Darstellung des französischen Frachtrechts insbesondere in Bezug auf die Contrats types (Normenverträge) folgt.