Sep 28, 2023
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | JAULT-SESEKE, FABIENNE |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, C.H. Beck, p. 566-581 |
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Année / Jahr: | 2023 |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht |
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Am 30.3.2022 wurde dem
französischen Justizminister ein
Entwurf für einen Kodex zum
internationalen Privatrecht vorgelegt. Er löste Debatten aus, schon allein aufgrund seines notwendigerweise begrenzten Charakters, da er sich in ein bereits dichtes normatives Gefüge einfügen muss, das aus zahlreichen europäischen und
internationalen Texten besteht. Die Autoren des
Entwurfes haben sich dafür entschieden, auf diese verschiedenen Texte zu verweisen, ohne sie zu wiederholen. Bei Fragen, die nicht durch diese Texte geregelt werden, wechselt der
Entwurf zwischen der Bestätigung bestehender Lösungen und Neuerungen. Die gewählten Lösungen werden hier in ihren Grundzügen dargestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Der
Entwurf wird zwangsläufig überarbeitet werden müssen, bevor Frankreich, wenn der politische Wille weiter besteht, zu den Ländern mit einem Kodex für das
internationale Privatrecht aufschließt.
Das Projekt zur Kodifizierung des internationalen Privatrechts in Frankreich ist alt. Ein erster
Entwurf, der sogenannte Niboyet-
Entwurf, wurde 1954 vorgelegt. Er wurde 1956 vom
französischen Komitee für
internationales Privatrecht recht kühl aufgenommen, vor allem weil er dem
französischen Recht einen hohen Stellenwert einräumte. Ein zweiter Text, der sogenannte Batiffol-
Entwurf, war offener und wurde 1959 von der Kommission zur Reform des Zivilgesetzbuchs angenommen. Er wurde erst veröffentlicht, als 1966 ein dritter
Entwurf, der sogenannte Foyer-
Entwurf, unter der Leitung einer Kommission, der berühmte Akademiker, ein Notar und Richter angehörten, ausgearbeitet wurde. Foyer war damals Justizminister. Sein Ausscheiden aus dem Ministerium bedeutete das Ende des
Entwurfs, auch weil die Lehre nie eine große Begeisterung für die
Kodifizierung des
internationalen Privatrechts gezeigt hatte.
Das
französische internationale Privatrecht wurde im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geschaffen, was zu seiner mangelnden Lesbarkeit beiträgt, es aber auch zu einem unvollständigen Regelwerk macht. Dies sind zwei wichtige Gründe, die für einen Kodex sprechen. Abgesehen von einigen Spezialisten fürchten Praktiker die Fragen des
internationalen Privatrechts und versuchen, sie eher zu verbergen als zu lösen. Der
Entwurf des Kodex ist in sechs Bücher unterteilt. Das erste Buch ist den allgemeinen Regeln gewidmet und deckt Kollisionsnormen und Regelungen über den Gerichtsstand ab. Fragen des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts, die in der
französischen Tradition dem
internationalen Privatrecht zugeordnet werden, werden nicht behandelt. In Bezug auf das Staatsangehörigkeitsrecht wäre deshalb ein Verweis auf den Code civil angebracht, in dem die Vorschriften des
französischen Staatsangehörigkeitsrechts derzeit kodifiziert sind. Im aktuellen
Entwurf findet sich lediglich eine Bestimmung zur Art und Weise der Bestimmung der Staatsangehörigkeit und zu Konflikten zwischen Staatsangehörigkeiten.
Déc 13, 2018
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | WELLER, MARC-PHILIPPE; SCHLÜRMANN LUCIENNE |
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Source / Fundstelle: | LexisNexis, 2018, pp. 893-912 |
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Année / Jahr: | 2018 |
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Localisation / Standort: | Mélanges en l'honneur du Professeur Claude Witz |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung |
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Das Internationale Privatrecht als Disziplin und dabei insbesondere die auf Savigny zurückgehende klassische Verweisungsdogmatik sowie die "Allgemeinen Lehren des IPR" stehen zur Diskussion. Kritik kommt namentlich aus Frankreich: Das "klassische" IRP und die
méthode savignienne seien im Niedergang begriffen. Dieser Beitrag möchte - im Sinne eines double approche - einen vergleichenden Blick auf die Entwicklung des Internationalen Privatrechts und seiner Methoden innerhalb beider Rechtsordnungen werfen, immerhin die "Vorreiter" der klassischen international-privatrechtlichen Dogmatik in Europa. Ein Vergleich lohnt in mehrfacher Hinsicht: So können die vergleichenden Erkenntnisse im Hinblick auf eine weitere europäische Vereinheitlichung des Kollisionsrechts fruchtbar gemacht werden, ebenso für die Entwicklung allgemeiner IPR-Lehren. Dies gilt umso mehr, als sich die deutsch-französischen (Rechts-)Beziehungen nach dem "Brexit" auch in kollisionsrechtlicher Hinsicht noch intensivieren dürften. Zunächst nimmt der Beitrag die Entwicklung der als "klassisch" bezeichneten Verweisungsmethode Savignys unter Berücksichtigung ihrer Rezeption im französischen Recht in den Blick, bevor er aus deutscher wie französischer Perspektive anhand aktueller Beispiele Herausforderungen des "modernen" Internationale Privatrechts aufzeigt.
Déc 15, 2017
Kurztext des Verlages:
Ein Allgemeiner Teil (Steinhauer) erläutert die erbrechtlichen Aspekte des internationalen Privatrechts. Im Besonderen Teil (Steinhauer) findet sich eine ausführliche Darstellung der Grundlagen des französischen Erbrechts. Der steuerrechtliche Teil (Haydu) behandelt das französische Erbschaftsteuerrecht, die Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen, die vorweggenommene Erbfolge sowie vor allem auch Bewertungs- und Verfahrensfragen. Gestaltungsüberlegungen für deutsch-französische Erbfälle (Vermögensstrukturierung, Wahl des Wohnsitzes etc.) runden das Werk ab.
Die Neuauflage überzeugt durch eine umfassende Aktualisierung des Allgemeinen Teils und ist insbesondere um die Aspekte der Europäischen Erbrechtsverordnung ergänzt. Die Kapitel zum französischen Erbrecht sowie zur Erbschaftsteuer sind an die geltende Rechtslage angeglichen und um die praktischen Auswirkungen zahlreicher neuer Gerichtsurteile ergänzt.
Mar 31, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LABONTÉ, HENDRIC |
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Source / Fundstelle: | IN: Mohr Siebeck, Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 346, 2016. |
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Année / Jahr: | 2016 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit international privé, Internationales Privatrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abtretungsrecht, Forderungsübertragung, Rom I - Verordnung, Übertragung der Forderung, Zedent, Zessionar, Cédant, Cession de créance, Cessionnaire, CONVENTION DE ROME |
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ISBN 978-3-16-154180-3
Klappentext:
Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung verschiedener Abtretungsgeschäfte bei gleichzeitig fortschreitender Globalisierung erfordert eine einfach zu handhabende Kollisionsregel für internationale Sachverhalte. Art. 14 Rom-I-Verordnung bietet ein Grundgerüst, löst aber insbesondere die wichtigste Frage bezüglich der Drittwirkung der Abtretung nicht. Die europäische Kommission ist seit 2010 im Verzug, diesen Missstand zu beheben. Hendric Labonté untersucht auf Grundlage des materiellen Abtretungsrechts Deutschlands, Frankreichs und Englands sowie verschiedener bereits kodifizierter kollisionsrechtlicher Lösungsansätze, welchen Regelungsgehalt Art. 14 Rom-I-Verordnung de lege lata hat. Davon ausgehend schlägt er unter Berücksichtigung der unterschiedlichen berührten Interessenlagen für die Drittwirkung die Maßgeblichkeit des Forderungsstatuts vor. Die Arbeit mündet in einen entsprechenden Regelungsvorschlag de lege ferenda .
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