Déc 13, 2018
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | WELLER, MARC-PHILIPPE; SCHLÜRMANN LUCIENNE |
---|
Source / Fundstelle: | LexisNexis, 2018, pp. 893-912 |
---|
Année / Jahr: | 2018 |
---|
Localisation / Standort: | Mélanges en l'honneur du Professeur Claude Witz |
---|
Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung |
---|

Das Internationale Privatrecht als Disziplin und dabei insbesondere die auf Savigny zurückgehende klassische Verweisungsdogmatik sowie die "Allgemeinen Lehren des IPR" stehen zur Diskussion. Kritik kommt namentlich aus Frankreich: Das "klassische" IRP und die
méthode savignienne seien im Niedergang begriffen. Dieser Beitrag möchte - im Sinne eines double approche - einen vergleichenden Blick auf die Entwicklung des Internationalen Privatrechts und seiner Methoden innerhalb beider Rechtsordnungen werfen, immerhin die "Vorreiter" der klassischen international-privatrechtlichen Dogmatik in Europa. Ein Vergleich lohnt in mehrfacher Hinsicht: So können die vergleichenden Erkenntnisse im Hinblick auf eine weitere europäische Vereinheitlichung des Kollisionsrechts fruchtbar gemacht werden, ebenso für die Entwicklung allgemeiner IPR-Lehren. Dies gilt umso mehr, als sich die deutsch-französischen (Rechts-)Beziehungen nach dem "Brexit" auch in kollisionsrechtlicher Hinsicht noch intensivieren dürften. Zunächst nimmt der Beitrag die Entwicklung der als "klassisch" bezeichneten Verweisungsmethode Savignys unter Berücksichtigung ihrer Rezeption im französischen Recht in den Blick, bevor er aus deutscher wie französischer Perspektive anhand aktueller Beispiele Herausforderungen des "modernen" Internationale Privatrechts aufzeigt.
Déc 15, 2017

Kurztext des Verlages:
Ein Allgemeiner Teil (Steinhauer) erläutert die erbrechtlichen Aspekte des internationalen Privatrechts. Im Besonderen Teil (Steinhauer) findet sich eine ausführliche Darstellung der Grundlagen des französischen Erbrechts. Der steuerrechtliche Teil (Haydu) behandelt das französische Erbschaftsteuerrecht, die Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen, die vorweggenommene Erbfolge sowie vor allem auch Bewertungs- und Verfahrensfragen. Gestaltungsüberlegungen für deutsch-französische Erbfälle (Vermögensstrukturierung, Wahl des Wohnsitzes etc.) runden das Werk ab.
Die Neuauflage überzeugt durch eine umfassende Aktualisierung des Allgemeinen Teils und ist insbesondere um die Aspekte der Europäischen Erbrechtsverordnung ergänzt. Die Kapitel zum französischen Erbrecht sowie zur Erbschaftsteuer sind an die geltende Rechtslage angeglichen und um die praktischen Auswirkungen zahlreicher neuer Gerichtsurteile ergänzt.
Mar 31, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | LABONTÉ, HENDRIC |
---|
Source / Fundstelle: | IN: Mohr Siebeck, Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 346, 2016. |
---|
Année / Jahr: | 2016 |
---|
Catégorie / Kategorie: | Droit international privé, Internationales Privatrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | Abtretungsrecht, Forderungsübertragung, Rom I - Verordnung, Übertragung der Forderung, Zedent, Zessionar, Cédant, Cession de créance, Cessionnaire, CONVENTION DE ROME |
---|

ISBN 978-3-16-154180-3
Klappentext:
Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung verschiedener Abtretungsgeschäfte bei gleichzeitig fortschreitender Globalisierung erfordert eine einfach zu handhabende Kollisionsregel für internationale Sachverhalte. Art. 14 Rom-I-Verordnung bietet ein Grundgerüst, löst aber insbesondere die wichtigste Frage bezüglich der Drittwirkung der Abtretung nicht. Die europäische Kommission ist seit 2010 im Verzug, diesen Missstand zu beheben. Hendric Labonté untersucht auf Grundlage des materiellen Abtretungsrechts Deutschlands, Frankreichs und Englands sowie verschiedener bereits kodifizierter kollisionsrechtlicher Lösungsansätze, welchen Regelungsgehalt Art. 14 Rom-I-Verordnung de lege lata hat. Davon ausgehend schlägt er unter Berücksichtigung der unterschiedlichen berührten Interessenlagen für die Drittwirkung die Maßgeblichkeit des Forderungsstatuts vor. Die Arbeit mündet in einen entsprechenden Regelungsvorschlag de lege ferenda .
Schließen
Nov 3, 2014

Zusammenfassung des Autors (aus dem Englischen übersetzt):
Am 16. Januar 2014 fand anlässlich des 80. Geburtstages von Hans Jürgen Sonnenberger ein Symposion des Deutschen Rates für IPR statt. Diesem Artikel liegt ein dort gehaltenes Referat zugrunde.
In ihm sollen Ansätze für eine Harmonisierung der Anwendung ausländischen Rechts durch die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten formuliert werden, soweit diese den Anwendungsbereich des Internationalen Privatrechts der EU berühren. Zunächst wird ein Überblick über den Standpunkt Frankreichts gegeben, um dann festzustellen, dass die französische Rechtsprechung nicht vollkommen zufiredenstellend ist. Anschließend wird bezüglich der zwingenden oder fakultativen Natur der kollisionsrechtlichen Normen vorgeschlagen, eine klare Unterscheidung der Richter und der Parteien vorzunehmen. Kollisionsrechtliche Normen sollten immer ex officio durch den Richter angewendet werden, während man den Parteien im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit geben sollte, eine Vereinbarung der lex fori zu treffen. Die Grenzen der Privatautonomie werden durch zwei Modelle, die beide passend wären, gesetzt. Bezüglich der Ermittlung des Inhalts ausländischen Rechts, setzt sich die Autorin für eine bessere richterliche Zusammenarbeit ein, besonders im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen.
Gliederung des Beitrags:
A. Einleitung
B. Rechtsermittlung im französischen Internationalen Privatrecht
I. Ermittlung des anwendbaren Rechts
1. Zwingendes Kollisionsrecht für den Richter
2. Zwingendes Kollisionsrecht für die Parteien
II. Ermittlung des Inhalts ausländischen Rechts
C. Ein Lösungsvorschlag für das Internationale Privatrecht der EU
I. Zwingendes Kollisionsrecht kombiniert mit der Zulässigkeit einer beschränkten Parteiautonomie im Verfahren
1. Zwingende Natur der Kollisionsnorm für den Richter
2. Zulässigkeit einer Vereinbarung der lex fori durch die Parteien im Verfahren
3. Grenzen der Zulässigkeit einer Vereinbarung der lex fori im Verfahren
II. Eine verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Ermittlung ausländischen Rechts