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KONVENTIONSWIDRIGE BEHANDLUNG DES EHEBRUCHSKINDES IM FRANZOESISCHEN ERBRECHT- ENTSCHEIDUNG DER COUR DE CASSATION VOM 25. JUNI 1996

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:COUR DE CASSATION; HOHLOCH, GERHARD;
Source / Fundstelle:LES DOCUMENTS DE TRAVAIL DU SENAT - SERIE LEGISLATION COMPAREE. MARS 2001. NUMERO LC 86. P 5 - 8.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
Année / Jahr:1998
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:ANSPRUCH, EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, KASSATIONSHOF, Rechtsprechung, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, COUR DE CASSATION, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, ENFANT NATUREL, Jurisprudence
DER KASSATIONSKLAEGER IM VORLIEGENDEN URTEIL IST AUSSEREHELICHES, AUS EINEM EHEBRUCH STAMMENDES KIND ("ENFANT ADULTERIN") DER ERBLASSERIN, KASSATIONSBEKLAGTER IST DAS EHELICHE KIND DER ERBLASSERIN. DIE PARTEIEN STREITEN UM DIE VERTEILUNG DES MUETTERLICHEN NACHLASSES. GRUNDSAETZLICH HABEN "EHEBRUCHSKINDER" BEI ZUSAMMENTREFFEN MIT EHELICHEN KINDERN ODER DEM EHEGATTEN DES ERBLASSERS NUR ANRECHT AUF DIE HAELFTE DES ERBTEILS, DER IHNEN ALS EHELICHES KIND ZUSTUENDE (ART.759, 760 C.C.). DER KASSATIONSKLAEGER SIEHT HIERIN EINEN VERSTOSS GEGEN ART.8 UND 14 DER EUROPAEISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION (EMRK) UND GEGEN DIE NEW YORKER KINDER KONVENTION VOM 26.1. 1989. DER KASSATIONSHOF TEILT DIESE RECHTSANSICHT NICHT UND BEGRUENDET SEINE ZURUECKWEISUNG DAMIT, DER SCHUTZBEREICH DER ART.8 UND 14 EMRK SEI NICHT BERUEHRT UND AUF DIE KINDERKONVENTION KOENNE SICH DER KLAEGER ALS VOLLJAEHRIGER NICHT BERUFEN. IN DEN ANMERKUNGEN GIBT DER AUTOR EINEN UEBERBLICK UEBER DIE RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND UND VERGLEICHT SIE UND DIE ENTWICKLUNG VON GESETZGEBUNG UND RECHTSPRECHUNG MIT DER IN FRANKREICH, AUCH IM HINBLICK AUF DIE ANGESPROCHENEN INTERNATIONALEN ABKOMMEN.

DIE VERANTWORTLICHKEIT DES ZWISCHENHAENDLERS FUER SCHAEDEN DURCH FEHLERHAFTE PRODUKTE
(ENTSCHEIDUNG VOM 17.1.1995

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:COUR DE CASSATION; KADNER, THOMAS;
Source / Fundstelle:IN: LA SEMAINE JURIDIQUE, EDITION GENERALE. 1996. I/3945. NUMERO 27. P. 271 - 278.
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
Année / Jahr:1997
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Deliktische Haftung, HAFTUNG, PRODUKT-, HAFTUNG, PRODUZENTEN-, HAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHAENGIGE-, HERSTELLER, KASSATIONSHOF, Kaufvertrag, Rechtsprechung, SACHMAENGEL, Schadensersatz, Vertragliche Haftung, VERTRAGSKETTE, CHAINE DE CONTRATS, COUR DE CASSATION, CUMUL DES RESPONSABILITES, DOMMAGES-INTERETS, Droit civil, FAUTE, GARANTIE DES VICES CACHES, Jurisprudence, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, RESPONSABILITE DELICTUELLE, RESPONSABILITE SANS FAUTE, VENTE, VICE CACHE
IN DER HIER BESPROCHENEN ENTSCHEIDUNG GEHT ES UM DIE FRAGE, OB DIE ELTERN EINES KINDES, DAS BEIM SPIELEN MIT EINEM KUNSTSTOFFREIFEN, DER EINEN VERSTECKTEN KONSTRUKTIONSFEHLER AUFWIES, VERLETZT WURDE VOM ZWISCHENHAENDLER ERSATZ DER BEHANDLUNGSKOSTEN VERLANGEN KOENNEN. DIE COUR D 'APPEL BEJAHTE DIESE FRAGE UNTER BERUFUNG AUF EINE DELIKTISCHE HAFTUNG NACH ART. 1382 CODE CIVIL. DIE COUR DE CASSATION HIELT DIE ENTSCHEIDUNG AUFRECHT. DER AUTOR UNTERSUCHT IN SEINEN ANMERKUNGEN DAS VERHAELTNIS VERTRAGLICHER UND DELIKTISCHER SCHADENSERSATZANSPRUECHE IM FALLE DER PRODUKTHAFTUNG UND GEHT INSBESONDERE AUF DIE PROBLEMATIK DER ABSATZKETTEN EIN. ER ERLAEUTERT DIE RECHTSLAGE IN FRANKREICH VOR DER ENTSCHEIDUNG UND DIE DURCH SIE GEBRACHTEN VERAENDERUNGEN. ANSCHLIESSEND GIBT ER EINEN UEBERBLICK UEBER DIE RECHTSLAGE IN EUROPA UND ERKLAERT DIE BEDEUTUNG DER PRODUKTHAFTUNGSRICHTLINIE DER EU.

REVISION, KASSATION UND FINAL APPEAL –
EINE RECHTSVERGLEICHENDE UNTERSUCHUNG UEBER DAS VERFAHREN VOR DEN OBERSTEN GERICHTSHOEFEN IN ZIVILSACHEN IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND ENGLAND

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MEYER-MICKELEIT, MARTIN;
Source / Fundstelle:IN: ED. ARTHAUD. COLL. SOCIETES CONTEMPORAINES. PARIS. 1969. 338 P.
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilprozeßrecht
Mots clef / Schlagworte:GERICHT, GERICHTSORGANISATION, COUR DE CASSATION, DROIT COMPARE, ORGANISATION JUDICIAIRE, PROCEDURE CIVILE
GEGENSTAND DER DARSTELLUNG SIND DIE UNTERSCHIEDLICHEN FORMEN DER LETZTINSTANZLICHEN UEBERPRUEFUNG VON ZIVILURTEILEN IN DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND ENGLAND. DER AUTOR GIBT ZUNAECHST EINEN UEBERBLICK UEBER DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER OBERSTEN SPRUCHKOERPER IN DEN DREI UNTERSUCHTEN LAENDERN UND
UNTERSUCHT SODANN AUSGEWAEHLTE VERFAHRENSABSCHNITTE DER VERFAHRENSORDNUNGEN FUER DIE OBERSTE INSTANZ. GEGENSTAND DES FRANZOESISCHEN TEILS DER ARBEIT IST DAS FRANZOESISCHE KASSATIONSVERFAHREN. BESONDERE BEDEUTUNG MISST DER AUTOR INSBESONDERE 2 BEREICHEN ZU, NAEMLICH ZUM EINEN DER AUSWAHL DER RECHTSSTREITIGKEITEN, DIE DAS OBERSTE GERICHT ERREICHEN (BEHANDELT WERDEN DIE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN ZU DEN OBERSTEN GERICHTEN IN DEN DREI RECHTSORDNUNGEN), ZUM ANDEREN DIE BINDUNGSKRAFT, DIE VON DEN PRAEJUDIZIEN DIESER GERICHTSHOEFE AUSGEHT. DANEBEN BESCHREIBT DER AUTOR DEN GANG DES VERFAHRENS (FRISTEN, AUSWAHL DES SPRUCHKOERPERS, SCHRIFLICHES VERFAHREN UND MUENDLICHE VERHANDLUNG, URTEILE , ZULASSUNGSWEG UND ERFOLG DES RECHTSMITTELS) UND AEUSSERT SICH AM SCHLUSS ZU DEN AUFGABEN DER OBERSTEN GERICHTSHOEFE IN DEN DREI UNTERSUCHTEN RECHSTORDNUNGEN.

DER ZIVILPROZESS IN FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:TRAUM, EGBERT; DELGRANGE, OLIVIER;
Source / Fundstelle:IN: L'ALLEMAGNE DE LA DIVISION A L'UNITE. PUBLICATIONS DE L'INSTITUT D'ALLEMAND D'ASNIERES. 1991. PP. 75-92.
Année / Jahr:1991
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilprozeßrecht
Mots clef / Schlagworte:GERICHT, ZUSTAENDIGKEIT, COMPETENCE, COUR DE CASSATION, PROCEDURE CIVILE, TRIBUNAL DE COMMERCE
DIE AUTOREN ERLAEUTERN ZUNAECHST DIE MASSNAHMEN, UM EINEN UNGEWOLLTEN PROZESS IN FRANKREICH ZU VERMEIDEN, BEVOR AUF DIE MOEGLICHKEIT, SELBST KLAGE VOR DEN ORDENTLICHEN FRANZOESISCHEN GERICHTEN ZU ERHEBEN EINGEGANGEN WIRD. BEVOR DIE VERSCHIEDENEN KLAGEARTEN (VOR ALLEM DIE RUECKGRIFFSKLAGE (APPEL EN GARANTIE), DIE DRITTSCHULDNERKLAGE (ACTION OBLIQUE) UND DAS VEREINFACHTE VERFAHREN BEI GELDFORDERUNG (INJONCTION DE PAYER)) DARGESTELLT WERDEN, WIRD DAS ORDENTLICHE PROZESSVERFAHREN, D.H. KLAGESCHRIFT, FRISTEN, BEWEISAUFNAHME ETC. ERKLAERT. ABSCHLIESSEND WERDEN DANN DIE GERICHTE VORGESTELLT (GERICHTE ERSTER INSTANZ, BERUFUNGSGERICHT, KASSATIONSHOF, VERWALTUNGSGERICHT UND STAATSGERICHTSHOF), IHRE ZUSTAENDIGKEIT UNTERSUCHT UND (KURZ) DIE FRAGE DER VERFAHRENSKOSTEN ANGESPROCHEN.

EUROPAEISCHE INTEGRATION ALS VERFASSUNGSPROBLEM IN FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HECKER, JAN;
Source / Fundstelle:(NOTES ET ETUDES DOCUMENTAIRES NUMEROS 3688-3689). PARIS. LA DOCUMENTATION FRANCAISE 1970, 88 P.
Année / Jahr:1998
Localisation / Standort:Europa-Institut der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), GESETZ, NATIONALES RECHT, RANGORDNUNG, Rechtsprechung, STAATSRAT, Verfassung, VERFASSUNGSRAT, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONSEIL D'ETAT, CONSTITUTION DU 4 OCTOBRE 1958, ART. 61, COUR DE CASSATION, Droit constitutionnel, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNE, HIERARCHIE DES NORMES, Jurisprudence, LOI
DIE VORLIEGENDE ARBEIT BEHANDELT EINEN AUSSCHNITT DES VERHAELTNISSES ZWISCHEN EUROPAEISCHEM GEMEINSCHAFTSRECHT UND FRANZOESISCHEM RECHT, SIE STELLT DIE VERFASSUNGSPROBLEME DER EUROPAEISCHEN UNION DAR. DIE DARSTELLUNG ERFOLGT ANHAND HOECHSTRICHTERLICHER RECHTSPRECHUNG. IM ERSTEN KAPITEL VERFOLGT DER AUTOR DABEI DIE RECHTSPRECHUNG DES CONSEIL D'ETAT("SEMOULES"-ENTSCHEIDUNG UND "NICOLO"-ENTSCHEIDUNG) UND DER COUR DE CASSATION ("JACQUES VABRE"-ENTSCHEIDUNG) ZUM PRINZIP DES VORRANGS DES GEMEINSCHAFTSRECHTS VOR DEM JUENGEREN NATIONALEN GESETZ, DIE MIT DER "NICOLO"-ENTSCHEIDUNG VON 1989 IHRE ENTSCHEIDENDE WENDE ERFAHREN HAT. IM ZWEITEN KAPITEL BEHANDELT DER AUTOR DIE ECHTSPRECHUNG DES CONSEIL CONSTITUTIONNEL BEZUEGLICH DER PRUEFUNGSVORBEHALTE GEGENUEBER BESTEHENDEM GEMEINSCHAFTSRECHT UND DER VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRENZEN DER INTEGRATION.ER GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DIE KONTROLLOBJEKTE, DIE REICHWEITE DER KONTROLLE SOWIE EINEN EXKURS ZU VERFAHRENSFRAGEN. ANSCHLIESSEND STELLT ER DEN INHALT DER UEBERTRAGUNGSKONTROLLE DURCH DEN CONSEIL CONSTITUTIONNEL DAR, DAS HEISST, DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRENZEN DER INTEGRATION.