Der Avocat général bei der Cour de cassation und die richterliche Rechtsfortbildung in Frankreich

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Auteurs / Autoren:FERRAND, FREDERIQUE
Source / Fundstelle:in: RabelsZ, 2016, S. 288-312
Revue / Zeitschrift:Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
Année / Jahr:2016
Catégorie / Kategorie:Rechtspraxis, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KASSATIONSHOF, Rechtsfortbildung

Zusammenfassung des Autors (aus dem Englischen übersetzt):

Der Avocat général erfüllt eine besondere Aufgabe vor dem französischen Kassationshof. Er agiert nicht als öffentlicher Ankläger in strafrechtlichen und manchen zivilrechtlichen Angelegenheiten, sondern äußert eine unabhängige und unvoreingenommene Meinung zu dem Streitfall. Dieser "zweite Blick" erlaubt dem Gerichtshof nicht nur, nützlichere und relevantere Informationen, sondern auch unterschiedliche Meinungen zu bekommen und somit seine Rechtsprechung zu ändern.

Als unabhängiges Mitglied der Judikative, ohne Entscheidungsbefugnis in der Sache, können die Mitglieder des Parquet général (Generalanwaltschaft) die Einschaltung von amici curiae an den Gerichtshof in bedeutenden ethischen, sozialen und rechtlichen Fragen koordinieren.

Allerdings hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich 1998  verurteilt, mit dem Vorwurf, dass diese sehr enge Zusammenarbeit und Beziehung des Avocat général zur Justiz zu einem Verstoß gegen Art. 6 (1) EMRK (Waffengleichheit und Recht auf ein faires Verfahren) führe.

Seit 2002 erhalten die Avocats généraux nicht mehr sämtliche durch den entscheidenden Richter vorbereiteten Entwürfe, sondern nur noch den offiziellen und objektiven Bericht, den auch die Parteien erhalten. Sie haben nicht mehr das Recht, den Beratungen des Senats beizuwohnen. Dies erschwert es ihnen in einigen Fällen, die Rechtsfindung nachzuvollziehen.

Jedoch zieht der Kassationshof momentan Veränderungen bezüglich der Funktionsweise in Erwägung, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu verbessern und um von dem Einbeziehen des Avocat général in die Kassationsfälle einen größeren Nutzen zu ziehen.

Gliederung des Beitrags:

I. Einleitung: Der Parquet général

II. Der Avocat général beim Kassationshof als hilfreicher Rechtsgutachter bis zum Jahr 2002

1. Die Aufgaben des Avocat général

2. Der beträchtliche Einfluss einiger Schlussanträge der Avocats généraux

3. Der Bruch: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 6 (1) EMRK

III. Die Rolle des Parquet général beim Kassationshof seit dem Jahr 2002

1. Schlechte Arbeitsbedingungen, die den Einfluss des Avocat général beeinträchtigen

2. Mögliche Verbesserungen

IV. Ausblick

ENTWICKLUNGEN IM FRANZOESISCHEN FAMILIENRECHT 2007- 2008

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FRANCOZ- TERMINAL, LAURENCE; FERRAND, FREDERIQUE;
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
Année / Jahr:2008
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, KASSATIONSHOF, LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, Rechtsprechung, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, COUR DE CASSATION, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, JUGE AUX AFFAIRES FAMILIALES, Jurisprudence, RECONNAISSANCE, SOLIDARITE
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG ZU DEN PROBLEMFELDERN DER"HOMOPARENTE" UND DER"HOMOPARENTALITE", ALSO DER ERZIEHUNG DES KINDES DURCH HOMOSEXUELLE PARTNER UND DER ELTERLICHEN SORGE BZW. ADOPTION DES KINDES DURCH EINEN PARTNER. BZGL. DER HOMOPARENTALITE LAESST SICH ERKENNEN, DASS DER KASSATIONSHOF SICH NICHT KLAR FUER EINE ANERKENNUNG EINES DOPPELTEN KINDSCHAFTSBANDES ZWISCHEN DEM KIND UND ZWEI LEBENSPARTNERN GLEICHEN GESCHLECHTS ENTSCHEIDEN WILL, SONDERN DAS PARLAMENT DARUEBER BEFINDEN LASSEN MOECHTE. WEITERHIN WERDEN DIE VERSUCHE UM EINE LOCKERUNG UND NOVELLIERUNG DER ZWINGENDEN NATIONALEN VORSCHRIFTEN ZUR LEIHMUTTERSCHAFT DARGESTELLT, WOBEI ABZUWARTEN IST, OB DER KONSERVATIVE SENAT UND DIE ASSEMBLEE NATIONALE, DEN SEHR MODERNEN UND RISKANTEN GESETZESREFORMEN AUF DIESEM GEBIET FOLGEN WERDEN. SCHLIESSLICH EROERTERN DIE AUTOREN DIE MODALITAETEN DES ANTRAGES AUF ANHOERUNG DES MINDERJAEHRIGEN KINDES IM RAHMEN EINES DAS KIND BETREFFENDE VERFAHREN.

ANERKENNUNG VON DRITTLANDSCHEIDUNGEN IN FRANKREICH

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Auteurs / Autoren:SCHULZE, GOETZ;
Revue / Zeitschrift:Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts
Année / Jahr:2009
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Ehescheidung, KASSATIONSHOF, REVISION, ZUSTAENDIGKEIT, COUR DE CASSATION, DIVORCE, Droit civil, JURIDICTION, PROCEDURE CIVILE
DER AUTOR BEFASST SICH MIT IM AUSLAND GEFAELLTEN SCHEIDUNGSURTEILEN UND DEREN BEHANDLUNG IN FRANKREICH. VERSCHIEDENE URTEILE WURDEN JEWEILS VOM FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOF AUFGEHOBEN. LETZTERER HAT NUN UEBERDIES BEREITS DURCH DIE RECHTSSPRECHUNG ENTWICKELTE ANERKENNUNGSVORAUSSETZUNGEN FUER ENTSCHEIDUNGEN IN EHESACHEN FUER ABSCHLIESSEND ERKLAERT. DIESE BEIDEN URTEILE UND IHRE AUFHEBUNG WERDEN IN DEM BEITRAG NAEHER ANALYSIERT. DIE WEGWEISENDE ENTSCHEIDUNG DER ERSTEN KAMMER DES KASSATIONSHOFES WURDE SCHLIESSLICH UEBERWIEGEND POSITIV BEURTEILT.

« AUSLAENDISCHES UND INTERNATIONALES RECHT; COUR DE CASSATION ZUM WETTBEWERBSRECHT »

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Auteurs / Autoren:COUR DE CASSATION;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2009
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KASSATIONSHOF, Wettbewerb, Contrat, COUR DE CASSATION, DROIT DE LA CONCURRENCE, SOCIETE ANONYME
DIE COUR DE CASSATION HAT ENTSCHIEDEN, DASS EIN IN EINEM VERTRAG UEBER DIE UEBERTRAGUNG VON KNOW- HOW ENTHALTENES WETTBEWERBSVERBOT, DAS ES EINER VERTRAGSPARTEI UNTERSAGT, DIREKT ODER MITTELS ZWISCHENGESCHALTETER PERSONEN, KONKURRIERENDEN UNTERNEHMEN AUF WISSENSCHAFTLICHEM GEBIET BEITRAEGE ZU LEISTEN, NICHT SCHON DADURCH VERLETZT WIRD, DASS DIE VERTRAGSPARTEI AKTIONAER EINES KONKURRIERENDEN UNTERNEHMENS IST.

KONZENTRATIONSGRUNDSATZ IN DER SCHIEDSINSTANZ NACH FRANZOESISCHEM RECHT – ERSTRECKUNG DER IN DER ZIVILGERICHTSBARKEIT GELTENDEN PRINZIPIEN, ENTSCHEIDUNG DER FRANZOESISCHEN COUR DE CASSATION VOM 28. MAI 2008

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FERRAND, FREDERIQUE;
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
Année / Jahr:2010
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KASSATIONSHOF, SCHIEDSGERICHT, SCHIEDSGERICHTSBARKEIT, STREITGEGENSTAND, COUR DE CASSATION, OBJET DU LITIGE, PROCEDURE CIVILE
DIE ENTSCHEIDUNG DES FRANZOESISCHEN KASSATIONSHOFES VOM 28. MAI 2008 (CASS.CIV. 1, 28.05.2008, NR. 07-13.266) STELLT DIE UEBERTRAGUNG EINER VON DER ASSEMBLEE PLENIERE IN DEN JAHREN 2006-2007 ENTWICKELTEN RECHTSPRECHUNGSLINIE, BETREFFEND DEN UMFANG DER RECHTSKRAFT EINES URTEILES UND DIE PROZESSUALEN PFLICHTEN DER PARTEIEN, AUF DIE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT DAR. DER AUTOR ERLAEUTERT ZUNAECHST OBIGE RECHTSPRECHUNGSLINIE UND LEHNT SIE ALS CONTRA LEGEM AB. ANSCHLIESSEND WIRD DIE VERSTAERKUNG DER PROZESSUALEN PFLICHTEN DER PARTEIEN KRITISCH HINTERFRAGT. IN EINEM ZWEITEN TEIL WIRD SODANN AUF DIE MIT DEM URTEIL VOM 28. MAI 2008 ERFOLGTE ERSTRECKUNG OBIGER RECHTSPRECHUNGSANSAETZE AUCH AUF DIE SCHIEDSINSTANZ EINGEGANGEN.