Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | WAQUET, PHILIPPE; |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der Arbeit |
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Année / Jahr: | 1996 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Europarecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GERICHT, NATIONALES RECHT, Rechtsprechung, Unternehmen, CONTRAT DE TRAVAIL, COUR DE CASSATION, DROIT DU TRAVAIL, DROIT INTERNE, EMPLOYE, Entreprise, Jurisprudence |
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DIE EG-RICHTLINIE 77/187/EG VOM 14.2.1977 HATTE SICH ZUM ZIEL GESETZT, DURCH BESEITIGUNG DER UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN GESETZEN DER MITGLIEDSTAATEN DIE SITUATION DER ARBEITNEHMER ZU VERBESSERN, INSBESONDERE ZUR SICHERUNG IHRER BESCHAEFTIGUNG. IM FRANZOESISCHEN RECHT GAB ES BEREITS SEIT 1928 EINE GESETZLICHE REGELUNG DER AUFRECHTERHALTUNG DER ARBEITSVERTRAEGE IM FALL DES ARBEITGEBERWECHSELS. IN DER ANNAHME, DIESE REGELUNG SEI MIT DER RICHTLINIE KONFORM, HAT DIE FRANZOESISCHE REGIERUNG KEINE UMSETZUNG VORGENOMMEN UND STATT DESSEN EINE TEILWEISE UMSETZUNG IN MEHREREN ANNEXPROBLEMEN HERBEIGEFUEHRT. DER VORRANG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS VERPFLICHTET JEDOCH DIE FRANZOESISCHEN RICHTER, DIE FRANZOESISCHE REGELUNG UNTER BERUECKSICHTIGUNG DER RICHTLINIE AUSZULEGEN UND ANZUWENDEN. GEGENSTAND DES VORLIEGENDEN BEITRAGS IST IST EINE ANALYSE DES ERGEBNISSES DER KONFRONTATION ZWISCHEN COUR DE CASSATION UND DEM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF. DIE ANALYSE GESCHIEHT UNTER DREI ASPEKTEN: ZUERST HISTORISCH, DURCH DIE DARSTELLUNG, WIE DIE COUR DE CASSATION VON EINER REIN NATIONALEN RECHTSPRECHUNG ZU EINER GEMEINSCHAFTLICHEN UEBERGEGANGEN IST. DANACH JURISTISCH, INDEM DIE FRANZOESISCHE RECHTSPRECHUNG UND DIE DES EUGH ZU DEM ZENTRALEN PUNKT DER AUFRECHTERHALTUNG DER ARBEITSVERTRAEGE BEI ARBEITGEBERWECHSEL PUNKT FUER PUNKT GEGENUEBERGESTELLT WERDEN. SCHLIESSLICH WERDEN DIE AUFGETRETENEN DIVERGENZEN FESTGESTELLT UND ES WIRD NACH LOESUNGEN GESUCHT, DIE EINHEIT DES GEMEINSCHAFTSRECHTS AUFRECHTZUERHALTEN.
Avr 27, 2012
DIESER BEITRAG BEFASST SICH MIT DER AKTUELLEN ENTWICKLUNG DES PATENTRECHTS IN FRANKREICH. IM ERSTEN TEIL WERDEN DIE AKTIVITAETEN DES GESETZGEBERS DARGESTELLT, DIE IN DEN JAHREN 1997 UND 1998 JEDOCH SEHR BEGRENZT WAREN. DIE AUTORIN WEIST VOR ALLEM AUF DAS GESETZ NR.96-1106 VOM 18.DEZEMBER 1996 HIN, DAS DEN FRANZOESISCHEN CODE DE LA PROPRIETE INTELLECTUELLE (CPI) IN VERSCHIEDENER HINSICHT DEN ERFORDERNISSEN DES TRIPS-UEBEREINKOMMENS ANGEPASST HAT. DER ZWEITE TEIL IST DER RECHTSPRECHUNG GEWIDMET, IM FRAGLICHEN ZEITRAUM SIND ZAHLREICHE ENTSCHEIDUNGEN ERGANGEN, DIE WICHTIGEN PUNKTE WERDEN HIER DARGESTELLT. DABEI BEHANDELT DIE AUTORIN SOWOHL DAS VERFAHRENSRECHT IN PATENTSACHEN ALS AUCH DAS MATERIELLE PATENTRECHT. HIER GEHT ES UM DIE PATENTERTEILUNG, DIE VERWERTUNG UND DIE PATENTVERLETZUNG.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | COUR DE CASSATION; FRANZEN, MARTIN; |
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Source / Fundstelle: | IN: DOCUMENTS. 1999. NUMERO 2. P. 65 - 75. |
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Revue / Zeitschrift: | Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts |
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Année / Jahr: | 1999 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | ERFUELLUNGSORT, Rechtsprechung, Contrat, CONTRAT DE TRAVAIL, COUR DE CASSATION, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, EXECUTION, Jurisprudence, LIEU D'EXECUTION, TRAVAIL |
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DER KLAEGER, FRANZOESISCHER STAATSBUERGER, HATTE EINEN FUER SIEBENEINHALB MONATE BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG MIT DER BEKLAGTEN, EINEM FRANZOESISCHEN UNTERNEHMEN, FUER EINE TAETIGKEIT AUF EINER BAUSTELLE AM FLUGHAFEN VON KARACHI/PAKISTAN GESCHLOSSEN. VOR DEM ABFLUG NACH KARACHI ABSOLVIERTE ER EINEN EINWOECHIGEN VORBEREITUNGSLEHRGANG IN FRANKREICH. DAS ARBEITSVERHAELTNIS WURDE VOR ABLAUF DER VEREINBARTEN PROBEZEIT VON DREIEINHALB MONATEN NACH SIEBEN WOCHEN VON DER BEKLAGTEN BEENDET. DIE RECHTSLAGE WAR NACH MATERIELLEM FRANZOESISCHEN ARBEITSRECHT RELATIV KLAR. STRITTIG WAR NUR DIE FRAGE, OB DER VERTRAG UEBERHAUPT FRANZOESISCHEM RECHT UNTERLIEGT. DIE COUR DE CASSATION GEHT VON EINER ANWENDBARKEIT DES RECHTS DES ARBEITSORTES PAKISTAN AUS UND HAELT DIE BESCHAEFTIGUNGSDAUER VON EINER WOCHE IN FRANKREICH FUER EINE ANKNUEPFUNG NICHT FUER AUSREICHEND. DIE ENTSCHEIDUNG IST FAST EINE VORWEGGENOMMENE ANWENDUNG VON ART.6 DES EUROPAEISCHEN VERTRAGSRECHTSUEBEREINKOMMENS (EVUE) UND INSBESONDERE DER AUSNAHMEKLAUSEL DES ART.6 II EVUE. DER AUTOR DER ANMERKUNGEN ERLAEUTERT DAS BISHERIGE FRANZOESISCHE KOLLISIONSRECHT DES ARBEITSVERTRAGES AM STRITTIGEN FALL. DANN STELLT ER DIE RECHTSLAGE NACH DEM EUROPAEISCHEN VERTRAGSRECHTSUEBEREINKOMMEN DAR. ER UNTERSUCHT EINE MOEGLICHE LOESUNG NACH ART.30 EGBGB UND EINE SONDERANKNUEPFUNG DER VORSCHRIFTEN DES CODE DU TRAVAIL UEBER DIE PROBEZEIT.
Avr 27, 2012
DER BEITRAG GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DIE FRANZOESISCHE RECHTSPRECHUNG ZUR CMR, DEM ABKOMMEN UEBER DEN BEFOERDERUNGSVERTRAG IM INTERNATIONALEN STRASSENGUETERVERKEHR. JEDER INTERNATIONALE WARENTRANSPORT AUF DER STRASSE, BEI DEM DIE UEBERNAHME ODER DIE ABLIEFERUNG IN FRANKREICH STATTFINDET, UNTERSTEHT DER CMR.
DIE RECHTSPRECHUNG, DIE VON DEM VERFASSER WIEDERGEGEBEN WIRD, BESCHAEFTIGT SICH VOR ALLEM MIT DER VERANTWORTLICHKEIT DES FRACHTFUEHRES, DER HAFTUNGSBEFREIUNG UND -BESCHRAENKUNG. IM ZUSAMMENHANG DAMIT GEHT DIE RECHTSPRECHUNG AUCH AUF DIE BEWEISLASTVERTEILUNG BEZUEGLICH DER SCHADENSURSACHE EIN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | NIGGEMANN, FRIEDRICH; GRAMLING, PHILIPPE; |
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Source / Fundstelle: | LES DOCUMENTS DE TRAVAIL DU SENAT - SERIE LEGISLATION COMPAREE.
SEPTEMBRE
2002. NUMERO LC 111. P. 7 - 9. |
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Revue / Zeitschrift: | Recht der Internationalen Wirtschaft |
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Année / Jahr: | 1993 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Handelsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | LEASING, Rechtsprechung, SCHIEDSGERICHTSBARKEIT, ZWANGSVOLLSTRECKUNG, COUR DE CASSATION, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES, EXECUTION FORCEE, Jurisprudence |
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DIE AUTOREN STELLEN NEUE RECHTSPRECHUNG UND GESETZGEBUNG AUS DEN BEREICHEN DES ZIVIL- UND HANDELSRECHTS VOR. BEHANDELT WIRD HAUPTSAECHLICH DER ZEITRAUM VON 1990-1993. WICHTIGE NEUERUNGEN GAB ES HIER IM RAHMEN DES ERSTATTUNGSANSPRUCHS BEI FREIWILLIGER ZAHLUNG AUF FREMDE SCHULD, IM VERBRAUCHERSCHUTZ, BEIM LEASING, IM GESELLSCHAFTSRECHT DURCH DIE EINFUEHRUNG DER STRAFRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT JURISTISCHER PERSONEN DURCH DEN NOUVEAU CODE PENAL, IM BEREICH DER PATRONATSERKLAERUNGEN UND BEI DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT. AUSSERDEM FAND EINE GRUNDLEGENDE REFORM DES ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTS STATT.