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RECHTSHINWEISE FUER DAS FRANKREICHGESCHAEFT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:STORP, ROGER;
Source / Fundstelle:IN: REVUE DE DROIT PUBLIC. 1998. NUMERO 3. P. 871 - 874.
Année / Jahr:1995
Localisation / Standort:Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:DURCHSETZBARKEIT, EIGENTUMSVORBEHALT, HANDELSVERTRETER, KREDITSICHERUNG, SACHMAENGEL, Unternehmen, AGENT COMMERCIAL, CLAUSE DE RESERVE DE PROPRIETE, Contrat, DROIT COMMERCIAL, Entreprise, FISCALITE, PROPRIETE INTELLECTUELLE, VICE CACHE
DIE VORLIEGENDE SCHRIFT WILL EINE ORIENTIERUNGSHILFE FUER DAS FRANKREICH- GESCHAEFT BEI VERHANDLUNGEN, VERTRAGSSCHLUSS, GESCHAEFTSABWICKLUNG UND DURCHSETZUNG VON ANSPRUECHEN BIETEN. ZUNAECHST WERDEN DAS VERTRAGSRECHT UND DIE VERTRAEGE DES HANDELSRECHTS VORGESTELLT, DANN GEHT DER AUTOR AUF DAS ANWENDBARE RECHT EIN. DANACH FOLGEN AUSFUEHRUNGEN ZU ALLGEMEINEN GESCHAEFTS- BEDINGUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VORSICHTSMASSNAHMEN BEI UNBEKANNTEN KUNDEN, ZUM EIGENTUMSVORBEHALT UND ZU SONSTIGEN WARENKREDITSICHERUNGEN. SCHLIESSLICH WERDEN NOCH DAS INKASSOVERFAHREN, DAS HANDELSVERTRETERRECHT UND DER GEWERBLICHE RECHTSSCHUTZ ERLAEUTERT. IM ANHANG SIND MUSTER EINES WECHSELS, EINES SOLAWECHSELS, EINER SOMMATION, EINER MAHNUNG UND EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSELN ENTHALTEN.

DAS KAUFRECHTLICHE SACHMAENGELGEWAEHRLEISTUNGSRECHT DES CODE CIVIL IN DER RECHTSPRECHUNG DEUTSCHER GERICHTE IM 19. JHD.

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:OLSEN, DIETMAR;
Source / Fundstelle:IN: LES DOCUMENTS DE TRAVAIL DU SENAT - SERIE LEGISLATION COMPAREE. AVRIL 1998. NUMERO LC 37. P. 7 - 12.
Année / Jahr:1997
Localisation / Standort:Landesbibliothek Stuttgart
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsgeschichte, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Kaufvertrag, SACHMAENGEL, CONTRAT DE VENTE, Droit civil, GARANTIE DES VICES CACHES, HISTOIRE DU DROIT, VENTE, VICE CACHE
VOR DER EINFUEHRUNG DES BGB GALT DER CODE CIVIL IN EINIGEN TEILGEBIETEN DEUTSCHLANDS UND HIER VOR ALLEM IM RHEINLAND, IN BADEN UND IN ELSASS- LOTHRINGEN. DIE ARBEIT SOLL AUFZEIGEN, DASS DIE EINFUEHRUNG DES BGB KEINEN ABSOLUTEN BRUCH MIT DER TRADITIONNELLEN RECHTSPRECHUNG DEUTSCHER GERICHTE ZUM FRANZOESISCHEN RECHT BEDEUTET HAT, SONDERN DASS ZAHLREICHE GRUNDLEGENDE RECHTS- ANSCHAUUNGEN AUCH WEITERHIN GELTUNG BESESSEN HABEN. IM SINNE EINER THEMATISCHEN BESCHRAENKUNG WIRD DIE RECHTSPRECHUNG ZUR GEWAEHRLEISTUNG FUER SACHMAENGEL AUF DEM GEBIET DES FRANZOESISCHEN RECHTS ANALYSIERT UND IN EINEM DIREKTEN VERGLEICH MIT DER RECHTSPRECHUNG ZUM BGB GESETZT. ES WIRD HERAUSGEARBEITET, IN WELCHEN BEREICHEN DER SACHMAENGELGEWAEHRLEISTUNG EINE KONTINUITAET BZW. DISKONTINUITAET BESTEHT, D.H. INWIEWEIT DIE EINFUEHRUNG DES BGB IM JAHRE 1900 MIT EINER TRADITIONNELLEN RECHTSPRECHUNG GEBROCHEN HAT, OB DIE KODIFIZIERUNG DES BGB AUF DIE NORMEN UND DIE RECHTSPRECHUNG ZUM CODE CIVIL RUECKFUEHRBAR IST ODER SOGAR - ENTGEGEN DER AUSDRUECKLICHEN NORMIERUNG DES BGB - AELTERE ANSICHTEN FORTGE- DAUERT HAETTEN. DIE DARSTELLUNG ORIENTIERT SICH AN DEN KLASSISCHEN PROBLEM- KREISEN DER SACHMAENGELGEWAEHRLEISTUNG UND LIEFERT EIN DIFFERENZIERTES BILD DER UNTERSCHIEDE UND GEMEINSAMKEITEN IN DER PRAXIS DES KAUFRECHTS DES CODE CIVIL UND DES BGB.

DAS FRANZOESISCHE BAUTRAEGERRECHT IN DER NOTARIELLEN PRAXIS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GRESSER, EDMOND;
Source / Fundstelle:IN: LES CONSTITUTIONS MODERNES: EUROPE. PARIS. LIBRAIRIE DU RECEUIL SIREY. 1928, P. 185 - 188.
Revue / Zeitschrift:Österreichische Notariatszeitung
Année / Jahr:1994
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Kaufvertrag, SACHENRECHT, Vertragliche Haftung, CONTRAT DE VENTE, Droit civil, DROIT DES BIENS, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, VENTE, VICE CACHE
DER AUTOR STELLT DEN KAUF ZU ERRICHTENDER GEBAEUDE (VENTE D'IMMEUBLE A CONSTRUIRE) UND DIE ROLLE DES NOTARS BEI DIESEM RECHTSGESCHAEFT DAR. NACH EINER KURZEN EINFUEHRUNG IN DAS FRANZOESISCHE IMMOBILIENRECHT, GEHT DER VERFASSER AUF DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN ZUM SCHUTZ DES KAEUFERS INSBESONDERE IM BAUTRAEGERBEREICH EIN. SCHLIESSLICH WIRD DIE TREUHANDFUNKTION DES NOTARS IN DIESEM BEREICH DARGELEGT.

DIE HAFTUNG FUER FEHLERHAFTE PRODUKTE NACH DEUTSCHEM UND FRANZOESISCHEM RECHT – ZUR BEGRENZTEN ANGLEICHUNG DURCH DIE EG-RICHTLINIE VOM 25. JULI 1985

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LEM, CATHERINE;
Source / Fundstelle:IN: ALLEMAGNES D'AUJOURD'HUI. 1986. NUMEROS 94 - 95. P. 36 - 45
Année / Jahr:1993
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Haftung, HAFTUNG, DURCHGRIFFS-, HAFTUNG, PRODUKT-, HAFTUNG, PRODUZENTEN-, HAFTUNG, SACHMAENGEL-, SACHMAENGEL, Contrat, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, DROIT COMPARE, GARANTIE DES VICES CACHES, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, RESPONSABILITE DELICTUELLE, VICE CACHE
DIE VORLIEGENDE SCHRIFT BEFASST SICH MIT DEN AUSWIRKUNGEN, WELCHE DIE EG- RICHTLINIE VOM 25. JULI 1985 ZUR ANGLEICHUNG DER RECHTS- UND VERWALTUNGS- VORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSSTAATEN UEBER DIE HAFTUNG FUER FEHLERHAFTE PRODUKTE AUF DAS PRODUKTHAFTUNGSGESETZ VON DEUTSCHLAND UND FRANKREICH AUSGEUEBT HAT BZW. AUSUEBT.

DIE VERJAEHRUNG VON KAUFPREISANSPRUECHEN BEI VERTRAGSWIDRIGEN LEISTUNGEN. ANALYSE DER KURZEN FRIST DES PARAGRAPH 477 BGB UND AENDERUNGSVORSCHLAEGE UNTER MITBERUECKSICHTIGUNG DES SCHWEIZERISCHEN UND FRANZOESISCHEN RECHTS SOWIE DES EINHEITLICHEN KAUFGESETZE

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KRAPP, THEA;
Source / Fundstelle:IN: ANNUAIRE DE LEGISLATION FRANCAISE ET ETRANGERE. 1985. P. 6 - 8.
Année / Jahr:1983
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:HAFTUNG, PRODUZENTEN-, HAFTUNG, SACHMAENGEL-, Kaufvertrag, SACHMAENGEL, Vertragliche Haftung, Contrat, CONTRAT DE VENTE, Droit civil, DROIT COMPARE, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, VENTE, VICE CACHE
ZUM FRANZOESISCHEN RECHT WIRD ZUNAECHST DAS RECHTSSYSTEM UND SEINE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DIE VERJAEHRUNG VON GEWAEHRLEISTUNGSANSPRUECHEN DARGESTELLT. DANN WIRD DER ANWENDUNGSBEREICH DER FRIST DES GEWAEHRLEISTUNGSRECHTS EROERTERT. ABSCHLIESSEND WIRD DAS PROBLEM DER KURZEN VERJAEHRUNG BEHANDELT.