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DIE BINDUNGSWIRKUNG DES VERTRAGES UNTER VERAENDERTEN GESCHAEFTSWESENTLICHEN UMSTAENDEN.
EINE VERGLEICHENDE BETRACHTUNG DES DEUTSCHEN UND FRANZOESISCHEN RECHTS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:JUNG, PETER;
Source / Fundstelle:IN: REVUE INTERNATIONALE DE DROIT COMPARE. 2002. NUMERO 4. P. 1035 - 1072
Année / Jahr:1995
Localisation / Standort:Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:AUFLOESUNG, Kaufvertrag, Schuldrecht, VERTRAG, ARBEITS-, VERTRAG, DIENST-, VERTRAG, MIET-, VERTRAG, WERK-, Contrat, CONTRAT D'ENTREPRISE, CONTRAT DE BAIL, CONTRAT DE TRAVAIL, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES OBLIGATIONS, FORCE MAJEURE, VENTE
DIE ARBEIT BESCHAEFTIGT SICH MIT DER BEDEUTUNG VERAENDERTER UMSTAENDE FUER DIE ABWICKLUNG ZWEISEITIG VERPFLICHTENDER VERTRAEGE.
IM ERSTEN KAPITEL ERFOLGT EINE UMFASSENDE ANALYSE DIESES PROBLEMS ANHAND VON FALLGRUPPEN.

DIE FALLGRUPPEN WERDEN IN ZWEI OBERGRUPPEN EINGETEILT: DIE FALLGRUPPEN DER AEQUIVALENZSTOERUNG UND DIE FALLGRUPPEN DER ZWECKSTOERUNG.
ZUNAECHST UNTERSUCHT DER AUTOR DIE FALLGRUPPEN DER AEQUIVALENZSTOERUNG.
HIER WIRD ALS ERSTES DIE BEHANDLUNG DER LEISTUNGSERSCHWERUNG BEIM GROSSHANDELSKAUF DARGELEGT (JEWEILS IM FRANZOESISCHEN UND IM DEUTSCHEN RECHT). DABEI GEHT ES UM DIE BEHANDLUNG DER LEISTUNGSERSCHWERUNG DURCH DIE RECHTSPRECHUNG, DURCH DIE SONDERGESETZGEBUNG (VOR ALLEM ANLAESSLICH DER WELTKRIEGE), SOWIE DURCH DIE RECHTSLEHRE. DIE RECHTSLEHRE ENTWICKELTE IN FRANKREICH DIE THEORIE DE L'IMPREVISION (UNVORHERSEHBARKEIT), AUF DIE DER AUTOR AUSFUEHRLICH EINGEHT. NACH DEM GLEICHEN AUFBAU UNTERSUCHT ER DIE LEISTUNGSERSCHWERUNG BEIM WERKLIEFERUNGSVERTRAG, BEIM WERKVERTRAG SOWIE DIE FAELLE DES GESTIEGENEN VERSICHERUNGSRISIKOS.
ALS ZWEITES ANALYSIERT DER AUTOR DIE BEHANDLUNG DER AEQUIVALENZSTOERUNG AUFGRUND ENTWERTETER GEGENLEISTUNG. HIER GEHT ES ZUNAECHT UM DIE INFLATIONSBEDINGTE ENTWERTUNG DER IN GELD BEMESSENEN GEGENLEISTUNG UND SODANN UM DIE ENTWERTUNG DER NICHT IN GELD BEMESSENEN GEGENLEISTUNG INFOLGE VERAENDERTER RAHMENBEDINGUNGEN.
ALS DRITTE FALLGRUPPE EROERTERT DER VERFASSER DIE WERTSTEIGERUNG DES VERTRAGSOBJEKTES BEI LEISTUNGEN AUS DEM VERMOEGENSBESTAND DES SCHULDNERS (BEISPIELSWEISE DIE WERTSTEIGERUNG DES GRUNDSTUECKES BEI DEM EINSEITIGEN VERKAUFSVERSPRECHEN).
ALS LETZTES IM RAHMEN DER AEQUIVALENZSTOERUNG WIDMET SICH DER AUTOR DEM SONDERFALL DER INFLATIONSBEDINGETEN VERRINGERUNG DES UMFANGS DER RUECKGEWAEHRPFLICHT DES PAECHTERS BEIM EISERNVIEHVERTRAG.
ES FOLGEN SODANN DIE FALLGRUPPEN DER ZWECKSTOERUNG. ALS ZWECKSTOERUNG WERDEN HIER FAELLE BETRACHTET, IN DENEN DIE LESITUNGSERBRINGUNG ZWAR MOEGLICH BLEIBT, JEDOCH DER SEKUNDAERZWECK EINER PARTEI VERFEHLT WIRD. DIE BEHANDLUNG DER ZWECKSTOERUNG UNTERSUCHT DER VERFASSER FUER DIE VERSCHIEDEN VERTRAGSTYPEN: KAUFVERTRAG, WERKVERTRAG, ARBEITSVERTRAG, MIETVERTRAG.
AM ENDE JEDER FALLGRUPPE ERFOLGT EINE ZUSAMMENFASSUNG DER FUER DEN RECHTSVERGLEICH MASSGEBLICHEN GESICHTSPUNKTE.

DAS ZWEITE KAPITEL LIEFERT ERKLAERUNGSVERSUCHE FUER DIE VORGEFUNDENEN UNTERSCHIEDE IN DER BEHANDLUNG DER WEGGEFALLENEN GESCHAEFTSGRUNDLAGE.
DAS DRITTE KAPITEL SCHLIESST DIE ARBEIT MIT EINER STELLUNGNAHME ZU DEN ERGEBNISSEN DES RECHTSVERGLEICHS IN ZEHN BEGRUENDETEN THESEN AB.
IM ANHAND FINDET SICH DIE ZUORDNUNG DER WICHTIGSTEN EINSCHLAEGIGEN ENTSCHEIDUNGEN DER FRANZOESISCHEN GERICHTE ZU DEN VERGLEICHSFALLGRUPPEN SOWIE DIE ZUORDNUNG DER VON DER STRENGEN VERTRAGSBINDUNG ABGEHENDEN ENTSCHEIDUNGEN ZU DEN VERSCHIEDENEN FALLGRUPPEN.

DAS WERKVERTRAGSRECHT NACH DEM FRANZOESISCHEN CODE CIVIL – EINE UNTERSUCHUNG UNTER BESONDERER BERUECHSICHTIGUNG DES RECHTS DER FREIEN BERUFE (AERZTE, ANWAELTE, ARCHITEKTEN) MIT RECHTSVERGLEICHENDE BEMERKUNGEN ZUM DEUTSCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BLOECK, OLIVER;
Source / Fundstelle:IN: ANNUAIRE INTERNATIONAL DE JUSTICE CONSTITUTIONNELLE. 1999-XV. P. 91 - 107.
Année / Jahr:1999
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:HAFTUNG, SACHMAENGEL-, NICHTERFUELLUNG, SACHMAENGEL, Schadensersatz, UNTERNEHMER, VERTRAG, WERK-, VERTRAGSABSCHLUSS, CONSTRUCTION, CONTRAT D'ENTREPRISE, DOMMAGES-INTERETS, Droit civil, ENTREPRENEUR, FORMATION DU CONTRAT, GARANTIE DES VICES CACHES, INEXECUTION, PRIVILEGE, REMUNERATION, VICE CACHE
IN DIESER ARBEIT WIRD DAS RECHT DES WERKVERTRAGS IN FRANKREICH UMFASSEND DARGESTELLT.
DER ERSTE TEIL DER ARBEIT BESCHAEFTIGT SICH MIT DEN ALLGEMEINEN REGELN DES WERKVERTRAGSRECHTS. HIER ERFOLGT ZUNAECHST EIN KURZER UEBERBLICK UEBER DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES FRANZOESISCHEN CODE CIVIL SOWIE UEBER DIE HEUTIGEN GESETZLICHEN GRUNDLAGEN DES WERKVERTRAGES.
NACH DER DEFINITION DES WERKVERTRAGES ERFOLGT SEINE ABGRENZUNG GEGENUEBER ANDEREN VERTRAGSTYPEN, UND ZWAR GEGENUEBER DEM GEFAELLIGKEITSVERHAELTNIS, DEM DIENST- UND ARBEITSVERTRAG, KAUFVERTRAG, AUFTRAG, DER MIETE UND DER VERWAHRUNG. HIERBEI STEHT DIE ABGRENZUNG ZUM KAUFVERTRAG UND ZUM AUFTRAG IM VORDERGRUND.

IM ANSCHLUS AN DAS ZUSTANDEKOMMEN DES WERKVERTRAGES WERDEN DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN EROERTERT. HIER GEHT DER VERFASSER BEI DEN PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS ZUNAECHST AUF DIE UNTERSCHEIDUNG NACH OBLIGATION DE RESULTAT (ERFOLGSSCHULD) UND OBLIGATION DE MOYENS (SORGFALTSSCHULD) EIN. DARAUFHIN ERFOLGT DIE EINORDNUNG DER WERKUNTERNEHMERISCHEN LEISTUNGSPFLICHTEN IN DAS SYSTEM VON ERFOLGS- UND SORGFALTSSCHULD, WOBEI EINE REIHE VON WERKVERTRAEGEN BESPROCHEN WIRD.
DER ZWEITE TEIL DER ARBEIT BEHANDELT DIE RECHTSFOLGEN BEI NICHTLIEFERUNG, MANGELHAFTIGKEIT UND SONSTIGEN PFLICHTVERLETZUNGEN DES UNTERNEHMERS. DIE HAFTUNG FUER WERKMAENGEL, INSBESONDERE FUER MANGELFOLGEGESCHAEDEN SOWIE AUF SCHADENSERSATZ WEGEN NICHTERFUELLUNG, BILDET HIER DEN SCHWERPUNKT, WOBEI AUF DIE RECHTE BEI BAUMAENGELN AUSFUEHRLICH EINGEGANGEN WIRD.

EXPORTVERTRAEGE IM DEUTSCH-FRANZOESISCHEN HANDEL

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KLIMA, PETER;
Source / Fundstelle:IN: UNE SCIENCE JURIDIQUE FRANCO-ALLEMANDE? BILAN CRITIQUE ET PERSPECTIVES D'UN DIALOGUE CULTUREL. NOMOS VERLAGSGESELLSCHAFT. BADEN-BADEN. PP. 197-207.
Année / Jahr:1991
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Kaufvertrag, VERTRAG, WERK-, Vertragliche Haftung, VERTRAGSABSCHLUSS, Contrat, CONTRAT DE VENTE, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, FORMATION DU CONTRAT, INEXECUTION, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, VENTE, VICE CACHE
TROTZ OEFFNUNG DES"GROSSEN" BINNENMARKTES DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, SPIELEN SICH DIE DEUTSCH-FRANZOESISCHEN HANDELSBEZIEHUNGEN IMMER NOCH UEBERWIEGEND IN EX- UND IMPORTVERTRAGEN AB. DAS LIEGT UNTER ANDEREM DARAN, DASS DIE RECHTSVEREINHEITLICHUNG NOCH IN DEN ERSTEN ANFAENGEN STECKT.
DAHER MOECHTE DER AUTOR AUF DIE ASPEKTE DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG UND INSBESONDERE DES KAUFRECHTS AUFMERKSAM MACHEN, DIE FUER DEN NACH FRANKREICH EXPORTIERENDEN KAUFMANN VON BEDEUTUNG SEIN KOENNEN.
ER EROERTERT FOLGENDE PUNKTE:
-DAS AUF DEUTSCH-FRANZOESISCHE EXPORTVERTRAEGE ANWENDBARE RECHT
-ZUSTANDEKOMMEN "VON VERTRAEGEN; VERWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHAEFTSBEDINGUNGEN"
-BEDEUTUNG DES EINHEITLICHEN UN-KAUFRECHTS
-BESONDERHEITEN DES FRANZOESISCHEN KAUF- UND WERKVERTRAGSRECHT
-LEISTUNGSSTOERUNGEN UND DEREN FOLGEN
-UNMITTELBARE UND MITTELBARE HANDELSHEMMNISSE

ZUR HAFTUNGSSITUATION IM DIENSTLEISTUNGSBEREICH IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HUEBNER, ULRICH;
Source / Fundstelle:IN: ANNUAIRE DE LEGISLATION FRANCAISE ET ETRANGERE. 1976. P. 62 - 64.
Année / Jahr:1992
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Haftung, HAFTUNG, SACHMAENGEL-, SCHADEN, Schadensersatz, VERTRAG, DIENST-, VERTRAG, WERK-, Vertragliche Haftung, CONTRAT D'ENTREPRISE, DOMMAGE, DOMMAGES-INTERETS, Droit civil, DROIT EUROPEEN, FAUTE, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE
ES HANDELT SICH HIER UM EINEN VORTRAG, DER IM RAHMEN DER FACHTAGUNG" DER ENTWURF EINER RICHTLINIE UEBER DIE HAFTUNG BEI DIENSTLEISTUNGEN", VERANSTALTET AM 11. UND 12. JUNI 1992 VON DER EUROPAEISCHEN RECHTSAKADEMIE TRIER, GEHALTEN WURDE. DER AUTOR STELLT DABEI ZUNAECHST DAS DEUTSCHE UND FRANZOESISCHE DIENST- UND WERKVERTRAGSRECHT DAR, BEVOR ER ZU DER GEPLANTEN RICHTLINIE KRITISCH STELLUNG NIMMT UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DAS DEUTSCHE DIENSTLEISTUNGSHAFTUNGSRECHT UNTERSUCHT.

DIE SICHERUNG DER BAUFORDERUNG IN RECHT UND PRAXIS
MIT HINWEISEN AUF DAS SCHWEIZERISCHE UND FRANZOESISCHE RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MERGEL, HARALD;
Source / Fundstelle:IN: REVUE DU DROIT PUBLIC ET DE LA SCIENCE POLITIQUE. 1932. P. 114 - 134.
Année / Jahr:1989
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Konkurs, UNTERNEHMER, VERTRAG, WERK-, CONSTRUCTION, CONTRAT D'ENTREPRISE, Droit civil, DROIT COMPARE, ENTREPRENEUR, PAIEMENT, REMUNERATION
DIE ARBEIT BEFASST SICH MIT DER SICHERUNG DER VERGUETUNGSANSPRUECHE (BAUFORDERUNGEN) DER BAUHANDWERKER UND BAUUNTERNEHMER.
ZUM FRANZOESISCHEN RECHT STELLT DER AUTOR DEN SCHUTZ DER SUBUNTERNEHMER DURCH DAS GESETZ VOM 31.12.1975 (LOI RELATIVE A LA SOUS-TRAITANCE) DAR.
ER SCHILDERT ZUNAECHST KURZ DIE RECHTSLAGE NACH DEM CODE CIVIL VOR DEM ERLASS DIESES GESETZES.


ANSCHLIESSEND EROERTERT ER DIE BESTIMMUNGEN DES GESETZES. IM FALLE DER INSOLVENZ DES HAUPTUNTERNEHMERS STEHEN DEM SUBUNTERNEHMER DIE ACTION DIRECTE ODER DAS PAIEMENT DIRECT ZU (BEIDES SIND DURCHGRIFFSANPRUECHE), JE NACHDEM, OB ER AN EINEM VORHABEN DER OEFFENTLICHEN HAND ODER AN EINEM PRIVATEN VORHABEN BETEILIGT IST.