Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | KIRCHER, STEFFEN; |
---|
Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis |
---|
Année / Jahr: | 2005 |
---|
Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | Akzessorietät, KREDITSICHERUNG, RANGORDNUNG, SACHENRECHT, ZWANGSVOLLSTRECKUNG, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES BIENS, EXECUTION, EXECUTION FORCEE, PRIVILEGE, SURETE REELLE |
---|
IN DER DISKUSSION UM EIN EINHEITLICHES GEMEINSCHAFTSSACHENRECHT INNERHALB DER EU SIND KENNTNISSE DER UNTERSCHIEDLICHEN NATIONALEN REGELUNGSSYSTEME UNTERLAESSLICH. DIESER ERSTE TEIL DER BEITRAGSREIHE STELLT EINE KURZE EINFUEHRUNG IN DAS RECHT DER IMMOBILIARSICHERHEITEN IN FRANKREICH DAR, IM ZWEITEN TEIL WIDMET DER VERFASSER SICH DEN AUSGESTALTUNGEN VERGLEICHBARER SICHERUNGSMITTEL IN ENGLAND. DER AUTOR STELLT ZUNAECHST DIE VERSCHIEDENEN ARTEN VON IMMOBILIARSICHERHEITEN IN FRANKREICH KURZ VOR, UM SICH SODANN SCHWERPUNKTMAESSIG DER HYPOTHEK ZU WIDMEN. DARGESTELLT WERDEN DIE VORAUSSETZUNGEN DER BESTELLUNG EINER HYPOTHEK, DEREN AKZESSORIETAET SOWIE DAS VERFAHREN DER ZANGSVOLLSTRECKUNG UND DIE FOLGEN EINER INSOLVENZ DES SICHERUNGSGEBERS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | BIERLE, MICHAEL; |
---|
Année / Jahr: | 1993 |
---|
Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | EIGENTUMSVORBEHALT, LEASING, SACHENRECHT, CREDIT-BAIL, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES BIENS, PRIVILEGE |
---|
DIE VORLIEGENDE UNERSUCHUNG BEFASST SICH SCHWERPUNKTMAESSIG MIT DER FRAGE, OB DAS PROBLEM DES STATUTENWECHSELS KOLLISIONSRECHTLICH GELOEST WERDEN KANN UND WIE EIN AUSLAENDISCHES PFANDRECHT IN DIE NEUE RECHTSORDNUNG UEBERGELEITET WERDEN KANN. HIERBEI WIRD UNTER STATUTENWECHSEL VERSTANDEN, DASS EINE BEWEGLICHE SACHE AUS DEM HOHEITSBEREICH EINER RECHTSORDNUNG IN DEN EINER ANDEREN GELANGT UND DORT EINEN NEUEN "SITUS NATURALI" (ENTSPRICHT DEM LAGERORT) ALS ANKNUEPFUNGSPUNKT FUER DIE FRAGE, WELCHES MATERIELLE RECHT ANWENDBAR IST, BEGRUENDET.
IM RAHMEN DIESER UNTERSUCHUNG WIRD ZUNAECHST DER BEGRIFF DES PFANDRECHTS IM INTERNATIONAL-PRIVATRECHTLICHEN SINN GEKLAERT UND DANACH DIE AUSGESTALTUNG DES KREDITSICHERUNGSRECHTS IN DEN EINZELNEN RECHTSORDNUNGEN EROERTERT. SPEZIELL IN BEZUG AUF FRANKREICH WERDEN DAS BESITZPFANDRECHT (GAGE), SOWIE BESITZLOSE PFANDRECHTE, DER EIGENTUMSVORBEHALT (RESERVE DE PROPRIETE), DER MIETKAUF (LOCATION-VENTE), DAS LEASING (CREDIT-BAIL) SOWIE DIE VORZUGSRECHTE (PRIVILEGES) DARGESTELLT.
DANACH WIRD DIE STELLUNG DER PFANDRECHTE IM INTERNATIONALEN PRIVATRECHT DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG UNTERSUCHT, WOBEI DER ERMITTLUNG DES SACHSTATUTS UND DEM PROBLEM DES STATUTENWECHSELS ZENTRALE BEDEUTUNG ZUKOMMT.
ANSCHLIESSEND WERDEN DIE UMSETZUNGSKRITERIEN ERMITTELT UND EIN UMSETZUNGSKATALOG ERARBEITET, DER DIE TRANSPOSITION EINES JEDEN PFANDRECHTS JEDER RECHTSORDNUNG GEWAEHRLEISTET.
SCHLIESSLICH WIRD ZU DEN RECHTSWIRKUNGEN UND DER DURCHSETZBARKEIT AUSLAENDISCHER PFANDRECHTE AM NEUSTATUT STELLUNG GENOMMEN.
Avr 27, 2012
VOR DEM HINTERGRUND DER STREITFRAGE, OB DER VORBEHALTS- ODER SICHERUNGSEIGENTUEMER SEINE DEM SCHULDNER UEBERLASSENE SACHE AUCH BEI UNPFAENDBARKEIT GEM. ?º 811 ZPO PFAENDEN LASSEN KANN, UNTERSUCHT VERFASSER DIE FRANZOESISCHE REGELUNG DER ART. 592 F. DES CODE DE PROCEDURE CIVILE. HIERNACH DUERFEN UNPFAENDBARE SACHEN WEGEN SOLCHER FORDERUNGEN GEPFAENDET WERDEN, DIE DEM HERSTELLER ODER VERKAEUFER GESCHULDET WERDEN ODER DEMJENIGEN, WELCHER FUER DIE HERSTELLUNG, DEN VERKAUF ODER DIE REPARATUR EIN DARLEHEN GEGEBEN HATTE. DIESE REGELUNG DIENT IN DER FOLGENDEN UNTERSUCHUNG ALS DENKANSTOSS FUER DIE DEUTSCHE DISKUSSION.
Avr 27, 2012
DIE STUDIE STELLT ZUNAECHST DIE STEUERRECHTLICHEN UND FINANZVERWALTUNGSVORSCHRIFTEN DAR, DIE FUER DIE EINKOMMENSBESTEUERUNG DER DEUTSCHEN UND FRANZOESISCHEN LANDWIRTSCHAFT WICHTIG SIND. ANSCHLIESSEND WERDEN DIESE STEUERN IM LICHTE DES VERHAELTNISMAESSIGKEITSPOSTULATS, DES GLEICHMAESSIGKEITSPOSTULATS UND DES ALLGEMEINHEITSPOSTULATS UNTERSUCHT. ES FOLGT DIE EINKOMMENSBESTEUERUNG DER US-AMERIKANISCHEN UND BRITISCHEN LANDWIRTSCHAFT UND DIE STUDIE SCHLIESST MIT VORSCHLAEGEN ZUM ABBAU DER EINKOMMENSSTEUERPRIVILEGIEN IN DER LANDWIRTSCHAFT.
Avr 27, 2012
DIESE ARBEIT BEFASST SICH MIT DEM HYPOTHEKEN- UND PFANDBRIEFGESCHAEFT IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH, DEN BEIDEN LAENDERN, DIE MASSGEBLICH AN DER ENTWICKLUNG UND AUSGESTALTUNG DIESES KREDITSYSTEMS BETEILIGT WAREN. IN EINEM EINLEITENDEN GESCHICHTLICHEN UEBERBLICK WIRD DIE ENTWICKLUNG IN BEIDEN LAENDERN CHRONOLOGISCH BIS ZUM INKRAFTRETEN DES HYPOTHEKENBANKGESETZES NACHGEZEICHNET. IN EINEM ZWEITEN TEIL BEFASST SICH DIE ARBEIT MIT DEM HYPOTHEKEN- UND PFANDBRIEFGESCHAEFT IN DEUTSCHLAND. DER SCHWERPUNKT DER UNTERSUCHUNG LIEGT DABEI IM PRAKTISCHEN BEREICH. DER DRITTE TEIL KONZENTRIERT SICH AUF DAS FRANZOESISCHE SYSTEM. DABEI BEFASST SICH DER AUTOR ZUNAECHST EINGEHEND MIT DEM EINZIGEN AUF DIESEM GEBIET AUTORISIERTEN EMISSIONSINSTITUT, DEM CREDIT FONCIER DE FRANCE, DANACH WIRD DAS GESAMTE AKTIV- UND PASSIVGESCHAEFT UNTERSUCHT. ABSCHLIESSEND WERDEN NOCH EINMAL DIE GEMEINSAMKEITEN UND UNTERSCHIEDE BEIDER SYSTEME ZUSAMMENGEFASST UND VERSUCHT, DIE SCHWIERIGKEITEN EINER MOEGLICHEN UND NOTWENDIGEN KOORDINATION DARZUSTELLEN.