Avr 27, 2012
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEM FRANZOESISCHEN ADOPTIONSRECHT, DAS IM CODE CIVIL IN DEN ARTIKELN 343 BIS 370-2 GEREGELT IST. DER AUTOR BESCHREIBT DIE DREI MOEGLICHKEITEN, EIN RECHTLICHES KINDSCHAFTSVERHAELTNIS ZU BEGRUENDEN. ES HANDELT SICH UM DIE GEWOEHNLICHE ADOPTION, DIE SICH AUF EINZELNE RECHTE UND PFLICHTEN BESCHRAENKT, DAS KIND ABER ANSONSTEN IM VERBAND SEINER EHELICHEN FAMILIE BELAESST, WEITER DIE ADOPTION, BEI DER DAS BESTAETIGENDE GERICHT DIE BEZIEHUNGEN DES ANGENOMMENEN ZU SEINER LEIBLICHEN FAMILIE UNTERBINDET UND DRITTENS DIE SOGENANNTE LEGITIMATION ADOPTIVE. BESCHRIEBEN WERDEN JEWEILS DIE VORAUSSETZUNGEN, DAS VERFAHREN UND AUSWIRKUNGEN DER ADOPTION (NAME, ERBRECHT, UNTERHALT ETC.). WEITER GEHT DER AUTOR AUCH AUF MOEGLICHKEITEN DER AUFHEBUNG DER ADOPTION UND AUF FRAGEN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS EIN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | HEUNG-SUB CHOI; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE DU DROIT PUBLIC ET DE LA SCIENCE POLITIQUE. 1936. P. 308 - 364. |
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Année / Jahr: | 1990 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Deliktische Haftung, Haftung, NICHTIGKEIT, Rechtsprechung, SCHADEN, VERSCHULDEN, Contrat, DOMMAGE, Droit civil, DROIT COMPARE, FAUTE, Jurisprudence, NULLITE, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, RESPONSABILITE DELICTUELLE |
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DIE ARBEIT BEFASST SICH MIT DEN DELIKTISCHEN PRIMAEREN VERMOEGENSSCHAEDEN, DER VORVERTRAGLICHEN HAFTUNG UND DEM VERHAELTNIS DIESER BEIDEN HAFTUNGSFORMEN IM DEUTSCHEN, ENGLISCHEN UND FRANZOESISCHEN RECHT.
IM ERSTEN TEIL WIRD ZUNAECHST DIE RECHTSLAGE BETREFFEND DEN SCHUTZ PRIMAERER VERMOEGENSINTERESSEN BEHANDELT. DABEI WERDEN DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE UND DIE ALLGEMEINEN HAFTUNGSVORAUSSETZUNGEN DER EINZELNEN DELIKTSRECHTE BESCHRIEBEN.
DER ZWEITE TEIL HAT DIE VERMOEGENSBEZOGENE VORVERTRAGLICHE HAFTUNG ZUM GEGENSTAND. DA DAS ENGLISCHE UND FRANZOESISCHE RECHT EIN DER CULPA IN CONTRAHENDO ENTSPRECHENDES INSTITUT NICHT KENNEN, HAT DER AUTOR FALLGRUPPEN GEBILDET, DIE GEGENSTAND DER VERGLEICHUNG SIND. DAHER EROERTERT ER DIE HAFTUNG IM FALLE
-DES SCHEITERNS DER VERTRAGSVERHANDLUNGEN
-DES UNWIRKSAMEN VERTRAGES (NULLITE DU CONTRAT) UND
-DES UNERWUENSCHTEN VERTRAGES (AUFGRUND VON FAHRLAESSIGER IRREFUEHRUNG).
DER VERFASSER LEGT AUCH KURZ DIE RECHTSLAGE BEI VERLETZUNG VON DRITTEN, DIE NICHT GLAEUBIGER SIND, DAR.
IM DRITTEN TEIL WIRD DAS VERHAELTNIS VON VORVERTRAGLICHER UND DELIKTISCHER HAFTUNG UNTER DEM BLICKWINKEL DES VERHAELTNISSES ZWISCHEN VERTRAGS- UND DELIKTSHAFTUNG ZUSAMMENFASSEND BETRACHTET.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | STADLER, ASTRID; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE INTERNATIONALE DES SCIENCES ADMINISTRATIVES. 1951. P. 597 - 603. |
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Année / Jahr: | 1996 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Eigentum, EIGENTUMSVORBEHALT, Kaufvertrag, Konkurs, NICHTIGKEIT, RECHTSGESCHAEFT, SACHENRECHT, Schuldrecht, SICHERHEIT, DINGLICHE-, VERPFLICHTUNG, BONNE FOI, CLAUSE DE RESERVE DE PROPRIETE, Contrat, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES BIENS, DROIT DES OBLIGATIONS, NULLITE, PROPRIETE, SURETE REELLE, VENTE |
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DIE AUTORIN MOECHTE IN DIESER ARBEIT DEUTLICH MACHEN, DASS AUSLAENDISCHE RECHTSORDNUNGEN, DIE DAS ABSTRAKTIONSPRINZIP NICHT KENNEN, BEI VIELEN PROBLEMEN ZUM SELBEN ERGEBNIS GELANGEN, WIE DAS DEUTSCHE RECHT. DARUEBER HINAUS ABER, MOECHTE SIE VOR ALLEM ZEIGEN, DASS DAS ABSTRAKTIONSPRINZIP LETZTLICH OFT - WENN AUCH NICHT IN EINEM STRENGEN SINNE - ZUR LOESUNG BESTIMMTER FAELLE AUCH IN DIESEN RECHTSORDNUNGEN HERANGEZOGEN WIRD.
DIE VERFASSERIN VOLLZIEHT DIESE RECHTSVERGLEICHUNG AN DEN ABSTRAKTEN UND KAUSALEN ZUWENDUNGEN IN FORM RECHTSGESCHAEFTLICHER VERFUEGUNGEN.
IN DEM ERSTEN, ALLGEMEINEN TEIL DER ARBEIT WERDEN ZUM FRANZOESISCHEN RECHT AUSFUEHRUNGEN UEBER DAS KONSENSPRINZIP UND UEBER DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FAHRNISUEBEREIGUNG, DES IMMOBILIARSACHENRECHTS UND DER ZESSION GEMACHT. WEITERHIN UNTERSUCHT DIE AUTORIN DIE WECHSELWIRKUNG ZWISCHEN ABSTRAKTER BZW. KAUSALER GESTALTUNG VON VERFUEGUNGEN UND ANDEREN RECHTSINSTITUTEN. DABEI GEHT SIE AUF DIE BEZIEHUNG VON KONSENSPRINZIP UND BESTIMMTHEITSPRINZIP IM SACHENRECHT EIN, AUF DIE UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAEGEN (NULLITE ABSOLUE), AUF DIE ANFECHTBAREN VERTRAEGE (NULLITE RELATIVE) SOWIE AUF DIE RUECKABWICKLUNG RECHTSGRUNDLOSER VERFUEGUNGEN UEBER DIE VINDIKATION, BZW. DIE KONDIKTION.
IM ZWEITEN, BESONDEREN TEIL DER ARBEIT UNTERSUCHT DIE AUTORIN DIE AUSWIRKUNGEN ABSTRAKTER UND KAUSALER GESTALTUNG BEI EINZELNEN VERFUEGUNGEN.
DIESE VERFUEGUNGEN SIND DER KAUF UND DIE UEBEREIGNUNG BEWEGLICHER SACHEN (DABEI WERDEN UNTER ANDEREM BEHANDELT: DER EIGENTUMSVORBEHALT, DER GUTGLAEUBIGE ERWERB, DER KONKURS DES VERKAEUFERS, DER KONKURS DES KAEUFERS), DER GRUNDSTUECKSKAUF (HIER WIRD UNTER ANDEREM DIE RECHTSSICHERHEIT IM GRUNDRECHTSVERKEHR BEHANDELT), DIE VERTRAGLICHEN SICHERUNGSRECHTE SOWIE SCHLIESSLICH DIE FORDERUNGSABTRETUNG.
IN DEM DRITTEN TEIL ARBEITET DIE AUTORIN DIE BEDEUTUNG ABSTRAKTER UND KAUSALER GESTALTUNG VON VERFUEGUNGEN IM INTERNATIONALEN RECHTSVERKEHR HERAUS. ZUM FRANZOESISCHEN RECHT STELLT DIE AUTORIN HIER DIE RECHTSAGE BEI DER FORDERUNGSABTRETUNG DAR.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | NICKL, ULRICH; |
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Source / Fundstelle: | IN: BOYER ROBERT. LA FLEXIBILITE DU TRAVAIL EN EUROPE. PARIS. EDITIONS LA
DECOUVERTE 1986, P. 181 - 199. |
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Année / Jahr: | 1992 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Deliktische Haftung, NICHTIGKEIT, Schadensersatz, Vertragliche Haftung, Contrat, DOMMAGES-INTERETS, Droit civil, NULLITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, RESPONSABILITE DELICTUELLE |
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BEI DER UNTERSUCHUNG, OB DIE CULPA IN CONTRAHENDO VERTRAGSRECHTLICH ZU QUALIFIZIEREN IST, ODER OB DIE VERSCHIEDENEN FALLGRUPPEN UNTERSCHIEDLICHE LOESUNGEN ERFORDERN, GEHT DER VERFASSER AUCH KURZ AUF DIE RECHTSLAGE IN AUSLAENDISCHEN RECHTSORDNUNGEN EIN. SO WIRD DIE RECHTLICHE HANDHABUNG FOLGENDER FALLGRUPPEN IM FRANZOESISCHEN RECHT KURZ EROERTERT:
- SCHUTZ- UND OBHUTSPFLICHTEN BEI DER VERTRAGSANBAHNUNG
- HERBEIFUEHREN EINES "UNWIRKSAMEN VERTRAGES; HIER HANDELT ES SICH VOR ALLEM UM DIE FAELLE, IN DENEN" DIE VERTRAGSNICHTIGKEIT DURCH DIE ANFECHTUNG EINER PARTEI WEGEN ARGLISTIGER TAEUSCHUNG ODER DROHUNG HERBEIGEFUEHRT WURDE
- INFORMATIONS- UND AUFKLAERUNGSPFLICHTEN
- ABBRUCH VON VERTRAGSVERHANDLUNGEN
- HAFTUNG DES VERTRETERS
Avr 27, 2012
DIE ARBEIT UNTERSUCHT REGELUNGEN ZUR RUECKABWICKLUNG ZIVILRECHTLICHER VERTRAEGE MIT GRENZUEBERSCHREITENDEM BEZUG IM DEUTSCHEN, FRANZOESISCHEN UND IM EINHEITSRECHT. AUSGEHEND VON DER TATSACHE, DASS DIE BISHER EXISTIERENDEN RECHTSVEREINHEITLICHUNGSPROJEKTE IM BEREICH DES SCHULDVERTRAGSRECHTS (WIENER UN-UEBEREINKOMMEN UEBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF VOM 11.APRIL 1980 - CISG -, UNIDDROIT-PRINCIPLES OF INTERNATIONAL COMMERCIAL CONTRACTS, - UP - SOWIE PRINCIPLES OF EUROPEAN CONTRACT LAW - PECL) NUR SEHR WENIGE, NICHT DETAILLIERTE REGELUNGEN HINSICHTLICH DER RECHTSFOLGEN EINES VERTRAGSSCHEITERNS ENTHALTEN, LIEFERT DER AUTOR EINE RECHTSVERGLEICHENDE ANALYSE DER RUECKABWICKLUNGSREGELUNGEN FUER GESCHEITERTE VERTRAEGE IM FRANZOESICHEN, DEUTSCHEN UND IM EINHEITSRECHT, UM NACH GRUENDEN FUER DIE KNAPPHEIT DER EINHEITSRECHTLICHEN NORMSYSTEME IN DIESEM BEREICH ZU SUCHEN. HIERZU WIDMET ER SICH IN EINEM ERSTEN TEIL SEINER ARBEIT DER EINBETTUNG DER RUECKABWICKLUNG IN DIE SANKTIONSSSYSTEME DER VERSCHIEDENEN RECHTSORDNUNGEN (DOGMATISCHE ERKLAERUNG, VORAUSSETZUNGEN SOWIE IHR VERHAELTNIS ZU ANDEREN ZIVILRECHTLICHEN SANKTIONEN). DER ZWIETE TEIL BEFASST SICH MIT DEN TECHNISCHEN FRAGEN DER RUECKABWICKLUNGSGESAMTABRECHNUNG (COMPTE DES RESTITUTION) WIE DER BERECHNUNG EINES ETWAIGEN WERTERSATZES, HERAUSGABE VON NUTZUNGEN, VERZINSUNGSFRAGEN, VERWENDUNGSERSATZ, VERTRAGS- UND RESTITUTIONSKOSTEN ETC.
IM DRITTEN TEIL WERDEN DIE ERGEBNISSE IN THESENFORM ZUSAMMENGEFASST UND NOCHMALS KURZ BEGRUENDET. .