Verträge über die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen und deren rechtliche Einordnung – eine rechtsvergleichende Untersuchung

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FEILEN, ANNA
Source / Fundstelle:IN: Peter Lang, Reihe: Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht, Band 84, 2015.
Année / Jahr:2015
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Droit civil, Droit comparé, Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KAUFVERTRAG, Lieferung herzustellender beweglicher Sachen, Schuldrecht, UN-KAUFRECHT, WERKVERTRAG, CONTRAT D'ENTREPRISE, CONTRAT DE VENTE, Convention des Nations Unies sur les contrats de vente internationale de marchandises, DROIT DES OBLIGATIONS, LOUAGE D'OUVRAGE

ISBN 978-3-631-65588-7

Klappentext:

Seit der Schaffung der beiden großen Zivilrechtskodifikationen - des Code Civil und des BGB - hat sich der Warenabsatz stark verändert. Heute wird in der Regel bedarfssynchron produziert und on-demand geliefert. Diese Entwicklungen im modernen Warenhandel fordern auf, darüber nachzudenken, in welcher Form die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag im Hinblick auf Verträge über die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen zukünftig sinnvoll zu leisten ist. Die Untersuchung spannt einen Bogen vom römischen Recht über das traditionelle und das moderne Verständnis der Abgrenzung in Deutschland und Frankreich bis hin zu der bestehenden internationalen Modellordnung, dem UN-Kaufrecht, um schließlich einen Ausblick zu wagen auf das zukünftige europäische Recht, das Gemeinsame Europäische Kaufrecht.
Anna Feilen ist Volljuristin. Sie studierte Rechtswissenschaft in Saarbrücken und Nizza mit deutschen und französischen Abschlüssen und war als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für französisches Zivilrecht an der Universität des Saarlandes tätig.
 

SUBUNTERNEHMER UND INTERNATIONALES PRIVATRECHT – DER SUBUNTERNEHMER ALS QUASI-VERBRAUCHER

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:PULKOWSKI, FLORIAN;
Année / Jahr:2004
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:ANSPRUCH, AUFTRAG, UNTERNEHMER, VERTRAG, WERK-, Contrat, CONTRAT D'ENTREPRISE, Droit civil, DROIT COMPARE, ENTREPRENEUR, LOUAGE D'OUVRAGE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE
DAS WERK IST DER FRAGE DER KOLLISIONSRECHTLICHEN BEHANDLUNG AUSLAENDISCHER SUBUNTERNEHMERSCHUTZGESETZE GEWIDMET.
NACH EINER BESTIMMUNG DES BEGRIFFS DES SUBUNTERNEHMERS WIRD AUF DIE SCHUTZBEDUERFNISSE DES SUBUNTERNEHMERS IN FRANKREICH, DEUTSCHLAND, ITALIEN, PORTUGAL, BELGIEN UND SPANIEN EINGEGANGEN. ANSCHLIESSEND WERDEN DIE SUBUNTERNEHMERSCHUTZVORSCHRIFTEN IN DEN LAENDERN DER VERGLEICHSGRUPPE VORGESTELLT UND DEREN AUSWIRKUNGEN UND RECHTLICHE BEHANDLUNG IM GRENZUEBERSCHREITENDEN RECHTSVERKEHR UNTERSUCHT. HIERBEI WIRD INSBESONDERE DER FRAGE NACHGEGANGEN, WELCHES RECHT BEI GRENZUEBERSCHREITENDEN SUBUNTERNEHMERVERTRAEGEN ANZUWENDEN IST, SOWIE DIE MOEGLICHKEITEN EINER WAHL DES ANZUWENDENDEN RECHTS, WELCHE DURCH DIE EINGANGS ANALYSIERTEN SUBUNTERNEHMERSCHUTZVORSCHRIFTEN BEGRENZT WERDEN.
WEITER WERDEN DIE KOLLISIONSRECHTLICHE BEHANDLUNG VON ETWAIGEN DIREKTANSPRUECHEN DES SUBUNTERNEHMERS GEGEN DEN AUFTRAGGEBER UND FRAGEN DER GERICHTSZUSAENDIGKEIT FUER DERARTIGE KLAGEN EROERTERT.

LIEFERVERTRAG MIT MONTAGEVERPFLICHTUNG: ZUM BEISPIEL: ANLAGENBAU IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:HUBER, ANJA;
Source / Fundstelle:PARIS. MEMOIRE. DROIT COMPARE. 2004. 114 P.
Année / Jahr:1997
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:BAUWERK, SACHMAENGEL, VERTRAG, WERK-, CONSTRUCTION, Contrat, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, DROIT COMPARE, INEXECUTION, LOUAGE D'OUVRAGE, VICE CACHE
DIE ARBEIT GLIEDERT SICH IN ZWEI KAPITEL: IM ERSTEN KAPITEL ERFOLGT EINE RECHTLICHE EINORDNUNG DES LIEFERVERTRAGES MIT MONTAGEVERPFLICHTUNG IN DEUTSCHLAND UND IN FRANKREICH, WOBEI DIE AUTORIN IN BEIDEN LAENDERN EINE DEUTLICHE TENDENZ ZUM WERKVERTRAG FESTSTELLT. IM ZWEITEN KAPITEL ANALYSIERT SIE ANHAND DES BGB UND DES CODE CIVIL TYPISCHE LEISTUNGSSTOERUNGEN IM ANLAGENBAU, WIE: ENDGUELTIGE VERHINDERUNG UND WIRTSCHAFTLICHE ERSCHWERUNG DER PROJEKTAUSFUEHRUNG, LEISTUNGSZEITUEBERSCHREITUNGEN, VERLETZUNG FREMDER SCHUTZRECHTE, PROJEKTMAENGEL, NACHTRAEGLICHE LEISTUNGSAENDERUNGEN.

DER SCHUTZ DES SUBUNTERNEHMERS BEI INSOLVENZ DES HAUPTUNTERNEHMERS NACH FRANZOESISCHEM, SCHWEIZERISCHEM UND DEUTSCHEM RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SAJONZ, CHRISTOPH;
Source / Fundstelle:IN: PARIS. EDITIONS DU SCORPION 1962, 191 P.
Année / Jahr:1993
Localisation / Standort:Bibliothek des Centre d'Etudes Juridiques Françaises/Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:ANSPRUCH, AUFTRAG, Haftung, UNTERNEHMER, VERTRAG, WERK-, Vertragliche Haftung, Contrat, CONTRAT D'ENTREPRISE, Droit civil, ENTREPRENEUR, LOUAGE D'OUVRAGE, RESPONSABILITE, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE
ZUM FRANZOESISCHEN RECHT (S. 29 - 183) BEHANDELT DER AUTOR FOLGENDE FRAGE- STELLUNGEN: - RECHTSGESCHICHTLICHE GRUNDLAGEN - VERHAELTNIS AUFTRAGGEBER - HAUPTUNTERNEHMER - VERHAELTNIS HAUPTUNTERNEHMER - SUBUNTERNEHMER - VERHAELTNIS SUBUNTERNEHMER - AUFTRAGGEBER - ANSPRUECHE DES SUBUNTERNEHMERS NACH DEM GESETZ NR. 75-1334 VOM 31.12.1975.

DER BAUVERTRAG IM INTERNATIONALEN RECHTSVERKEHR

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MARKOWSKY, PETER;
Source / Fundstelle:IN: REVUE DE DROIT PUBLIC. 1998. NUMERO 3. P. 649 - 657.
Année / Jahr:1997
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Kaufvertrag, VERTRAG, WERK-, CONSTRUCTION, Contrat, CONTRAT D'ENTREPRISE, CONTRAT DE VENTE, LOUAGE D'OUVRAGE
IM VIERTEN TEIL, DER DIE BESTIMMUNG DES ANWENBAREN MATERIELLEN RECHTS FUER INTERNATIONALE BAUVERTRAEGE NACH AUSLAENDISCHEN RECHTSORDNUNGEN BEHANDELT, WIRD AUCH DIE ANKNUEPFUNG DES BAUVERTRAGES IN FRANKREICH BESPROCHEN. ZUNAECHST STELLT DER AUTOR HIER DEN BAUVERTRAG IM FRANZOSISCHEN MATERIELLEN RECHT VOR UND GEHT DABEI SOWOHL AUF DAS OEFFENTLICHE WIE DAS PRIVATE BAURECHT KURZ EIN. DANN BEHANDELT DER VERFASSER DEN INTERNATIONALEN BAUVERTRAG ALS GEGENSTAND DES FRANZOESISCHEN INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS. DA HIER SEIT INKRAFTTRETEN DES EVUE DIE GLEICHE RECHTSLAGE WIE IN DEUTSCHLAND HERRSCHT, BESPRICHT DER AUTOR INSBESONDERE DIE RECHTSLAGE, DIE FUER VERTRAEGE, DIE VOR DEM 1.4.1991 GESCHLOSSEN WURDEN, GILT. DABEI GEHT DER VERFASSER ZUNAECHST AUF DAS ANWENDBARE RECHT FUER INTERNATIONALE VERTRAEGE EIN, BEVOR ER IM BESONDEREN DEN INTERNATIONALEN BAUVERTRAG BEHANDELT.