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DIE BEDEUTUNG DER EUROPAEISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FROMONT, MICHEL;
Revue / Zeitschrift:Die öffentliche Verwaltung
Année / Jahr:2005
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, NATIONALES RECHT, RANGORDNUNG, RECHTSORDNUNG, Rechtsprechung, Verfassung, CONSTITUTION, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, Droit constitutionnel, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNE, HIERARCHIE DES NORMES, LOI
DER VORLIEGENDE BEITRAG BEFASST SICH MIT DER BEDEUTUNG DER EUROPAEISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION (EMRK) IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG. UM DIESE BEDEUTUNG ZU BEGREIFEN, STELLT VERFASSER ZUNAECHST DIE GRUNDLAGEN DER BEZIEHUNG ZWISCHEN EMRK UND FRANZOESISCHER RECHTSORDNUNG DAR. HIERFUER GEHT ER ZUNAECHST AUF DEN WESENSGEHALT DER EMRK EIN, DANN AUF DIE FRANZOESISCHE NORMENHIERARCHIE SOWIE AUF DIE KOMPETENZEN DER GERICHTSBARKEITEN. ANSCHLIESSEND WIRD DIE WIRKUNG DER EMRK AUF DIE FRANZOESISCHE RECHTSORDNUNG UNTERSUCHT, WOBEI VERFASSER ZWISCHEN ZWEI FALLGRUPPEN UNTERSCHEIDET: DIE WIRKUNGEN DER EMRK NACH EINER VERURTEILUNG FRANKREICHS UND DIE WIRKUNGEN DER EMRK OHNE EINE VERURTEILUNG FRANKREICHS.

DAS PRINZIP DER NICHTDISKRIMINIERUNG IM FRANZOESISCHEN RECHT: ZUM STAND DER DEBATTE

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FRIANT, MARTINE LE;
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Année / Jahr:2004
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Europarecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), Grundrechte, NATIONALES RECHT, Droit civil, DROIT DU TRAVAIL, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNE, EMPLOYE, TRAVAIL
IM KERN BEHANDELT DER VORLIEGENDE BEITRAG DIE UMSETZUNG VON DREI EUROPAEISCHEN RICHTLINIEN: 2000/43/EG ZUR ANWENDUNG DES GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZES OHNE UNTERSCHIED DER RASSE ODER DER ETHNISCHEN HERKUNFT, 2000/78/EG ZUR FESTLEGUNG EINES ALLGEMEINEN RAHMENS FUER DIE VERWIRKLICHUNG DER GLEICHBEHANDLUNG IN BESCHAEFTIGUNG UND BERUF UND 2000/73/EG ZUR AENDERUNG DER RICHTLINIE 76/207EWG.
VERFASSER SCHILDERT NICHT DEN GESAMTEN PROZESS DER UMSETZUNG DIESER RICHTLINIEN, SONDERN UNTERSUCHT DIE SCHWACHSTELLEN DIESER UMSETZUNGEN UND PRUEFT IHRE VEREINBARKEIT MIT DEM SCHUTZ DER GLAUBENSUEBERZEUGUNGEN UND DEM GLEICHHEITSPRINZIP ALS GRUNDNORMEN.

DIE BEACHTUNG VOELKERRECHTKICHER VERPFLICHTUNGEN IN FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:OELLERS-FRAHM, KARIN;
Année / Jahr:2001
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Verfassungsrecht, Völkerrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, NATIONALES RECHT, PARLAMENT, Rechtsprechung, VERFASSUNGSRAT, VERTRAG, VOELKERRECHTLICHER-, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, Droit constitutionnel, DROIT INTERNATIONAL PUBLIC, DROIT INTERNE, Jurisprudence, TRAITE INTERNATIONAL
IN DIESEM BEITRAG UNTERSUCHT DIE AUTORIN, WIE DIE UMSETZUNG VON VOELKERRECHT IN FRANKREICH GEREGELT IST. DABEI ZEICHNET SIE ZUNAECHST DIE ENTWICKLUNG IM BEREICH DES VERTRAGSRECHTS NACH, WOBEI SIE EINGEHEND DIE ANWENDUNG VOELKERRECHTLICHER VERTRAEGE IN DER PRAXIS NACH DER RECHTSPRECHUNG DES CONSEIL CONSTITUTIONNEL, DES CONSEIL D'ETAT UND DER ORDENTLICHEN GERICHTE BEHANDELT. ANSCHLIESSEND BEFASST SIE SICH MIT DEM VOELKERGEWOHNHEITSRECHT, WOBEI SIE AUCH HIER INSBESONDERE AUF DIE PRAXIS DER VERSCHIEDENEN GERICHTE EINGEHT.

VOELKERVERTRAGSRECHT IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG, INSBESONDERE EUROPAEISCHE KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN

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Auteurs / Autoren:KOHLHAMMER, RAINER;
Source / Fundstelle:STRASBOURG. PRESSES UNIVERSITAIRES DE STRASBOURG 2000, 595 P.
Année / Jahr:1998
Localisation / Standort:Universitaetsbibliothek Heidelberg
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, NATIONALES RECHT, PARLAMENT, PRAESIDENT DER REPUBLIK, Rechtsprechung, VERFASSUNGSGESCHICHTE, VERFASSUNGSMAESSIGKEITSKONTROLLE, VERFASSUNGSRAT, VERTRAG, VOELKERRECHTLICHER-, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, Droit constitutionnel, DROIT INTERNATIONAL PUBLIC, DROIT INTERNE, HISTOIRE CONSTITUTIONNELLE, Jurisprudence, PARLEMENT, PRESIDENT DE LA REPUBLIQUE, TRAITE INTERNATIONAL
DIE ARBEIT BEFASST SICH MIT DER ANWENDUNG UND AUSLEGUNG DES VOELKERVERTRAGSRECHTS IN DER FRANZOESISCHEN RECHTSORDNUNG. UNTERSUCHT WIRD DIE RECHTSPRECHUNG DER FACHGERICHTE UND DES CONSEIL CONSTITUTIONNEL SOWIE DER FRANZOESISCHEN LEHRE. DIE ARBEIT ORIENTIERT SICH AN DER REIHENFOLGE DER MASSGEBLICHEN VERFASSUNGSVORSCHRIFTEN. AUSGEHEND VON EINEM HISTORISCHEN UEBERBLICK WERDEN DIE EINZELNEN VORSCHRIFTEN ERLAEUTERT. DABEI WERDEN DIE MITWIRKUNG DES STAATSPRAESIDENTEN UND DES PARLAMENTS AM ABSCHLUSS DER VOELKERRECHTLICHEN VEREINBARUNG EINER EINGEHENDEN PRUEFUNG UNTERZOGEN. IM LETZTEN KAPITEL STELLT DIE ARBEIT DIE ANWENDUNG UND AUSLEGUNG DER EUROPAEISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION (EMRK) DAR.

DIE ANWENDUNG VON ART. 30 EGV IN DER MITGLIEDSTAATLICHEN RECHTSPRECHUNG

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LICHTENWALDER, WOLFGANG;
Source / Fundstelle:IN: JACOB, ROBERT. LE JUGE ET LE JUGEMENT DANS LES TRADITIONS JURIDIQUES EUROPEENNES. PARIS. L.G.D.J. (DROIT ET SOCIETE) 1996, P. 117 - 133.
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Landesbibliothek Stuttgart
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung
Mots clef / Schlagworte:GRUNDFREIHEITEN, NATIONALES RECHT, DROIT COMPARE, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNE
GEGENSTAND DER ERSTEN BEIDEN KAPITEL DER ARBEIT SIND ALLGEMEINE TENDENZEN DER MITGLIEDSTAATLICHEN JUDIKATUR ZUR ANWENDBARKEIT DES GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN WARENVERKEHRSRECHTS. IM DRITTEN KAPITEL WIRD UNTERSUCHT, INWIEWEIT FOLGEURTEILE ZU DEN VORABENTSCHEIDUNGEN DES GERICHTSHOFS DESSEN AUSLEGUNGSERGEBNISSE UEBERNEHMEN. IM VIERTEN KAPITEL WERDEN - AUSSERHALB VON VORLAGEVERFAHREN - WEITERE RECHTSPRECHUNGSTENDENZEN BEI DER ANWENDUNG VON ART. 30 EWGV VORGESTELLT, DIE GEBIETSUEBERGREIFEND AUFTRATEN, WAEHREND KAPITEL FUENF BIS SIEBEN DIE ANWENDUNG DER WARENVERKEHRSFREIHEIT IN DEN EINZELNEN EINFUHRRELEVANTEN RECHTSGEBIETEN UNTERSUCHT. ABSCHLIESSEND WIRD IN KAPITEL ACHT AUF EINZELNE FOLGEPROBLEME , DIE AUS DER ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS RESULTIEREN KOENNEN, HINGEWIESEN.