Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | MEZGER, ERNEST H.; |
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Année / Jahr: | 1976 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | EHE, Ehescheidung, GERICHT, ZUSTAENDIGKEIT, COMPETENCE, COMPETENCE INTERNATIONALE, DIVORCE, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, MARIAGE, PROCEDURE CIVILE |
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DER BEITRAG BEHANDELT DIE REFORM DES FRANZOESISCHEN SCHEIDUNGSRECHTS DURCH
GESETZ VOM 11. JULI 1975. DER AUTOR SETZT SICH DABEI SEHR KRITISCH MIT DER
NEUEN FASSUNG DES ARTIKELS 310 CODE CIVIL AUSEINANDER. ES HANDELT SICH DABEI
UM EINE EINSEITIGE KOLLISIONSNORM. DER AUTOR BESCHREIBT ZUNAECHST DEN STATUS
QUO ANTE, UNTER DEM ANWENDBARES RECHT DAS GEMEINSAME HEIMATRECHT UND BEI
FEHLEN AUF DAS RECHT DER STAENDIGEN NIEDERLASSUNG ABGESTELLT WURDE. IM
FOLGENDEN ERLAEUTERT ER DANN EINGEHEND DIE NEUEN ANKNUEPFUNGSREGELN VON
ARTIKEL 310 CODE CIVIL UND BEZIEHT DIESE AUF PRAKTISCHE BEISPIELE VON EHEN
ZWISCHEN DEUTSCHEN UND FRANZOSEN BZW. DEUTSCHEN, VON DENEN MINDESTENS EINER IN
FRANKREICH LEBT. IN SEINER ZUSAMMENFASSUNG KOMMT DER VERFASSER
SCHLIESSLICH ZU DEM SEHR KRITISCHEN ERGEBNIS, DASS DIE REFORM IN VIELEN
BEREICHEN DIE RECHTSLAGE KOMPLIZIERTER UND NICHT EINFACHER GEMACHT HABE UND
WENN IN EINIGEN FAELLEN DIE ANWENDUNG FRANZOESISCHEN RECHTS NUN SICHER SEI.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | SONNENBERGER, HANS JUERGEN; |
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Année / Jahr: | 1976 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | EHE, Ehescheidung, GERICHT, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, UNTERHALTSVERPFLICHTUNG, ZUSTAENDIGKEIT, COMPETENCE, COMPETENCE INTERNATIONALE, DIVORCE, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, EXECUTION, PENSION ALIMENTAIRE, PROCEDURE CIVILE, REFORME |
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DER BEITRAG HANDELT VON DER REFORM DES FRANZOESISCHEN UNTERHALTSRECHTS DURCH
DIE GESETZE VOM 2.1.1973 UND VOM 11.7.1975. DER AUTOR GEHT DABEI VOR ALLEM
AUF DIE VOLLSTRECKUNGSMOEGLICHKEITEN VON UNTERHALTSANSPRUECHEN EIN. ER BEFASST
SICH MIT DER LOHNPFAENDUNG, DEM AUSZAHLUNGSANSPRUCH GEGEN DRITTE, ETWA
BANKEN, UND DIE NEUE GESCHAFFENE MOEGLICHKEIT DER VOLLSTRECKUNG IM
STEUEREINZIEHUNGSVERFAHREN NACH VORHERGEHENDER GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNG
UND VERGEBLICH VERSUCHTER PRIVATER VOLLSTRECKUNG. AUF DIESE LETZTE ART LEGT
DER VERFASSER EIN BESONDERES AUGENMERK UND BESCHREIBT IM EINZELNEN
VORAUSSETZUNGEN UND VERFAHREN. ABSCHLIESSEND GEHT ER AUSSERDEM DETAILLIERT AUF
DIE KOLLISIONSRECHTLICHEN PROBLEME DER VOLLSTRECKUNG VON
UNTERHALTSFORDERUNGEN EIN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BATTES, ROBERT; |
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Année / Jahr: | 2005 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsgeschichte, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GUETERSTAND, NIESSBRAUCH, Reform, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, HISTOIRE DU DROIT, REFORME, REGIME MATRIMONIAL, USUFRUIT |
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DER FESTSCHRIFTBEITRAG BEHANDELT DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER ERBRECHTLICHEN STELLUNG DES UEBERLEBENDEN EHEGATTEN IM FRANZOESISCHEN RECHT. DER AUTOR BESCHREIBT DIE VERSCHIEDENEN ETAPPEN VOM MITTELALTER UEBER DEN ERLASS DES CODE CIVIL UND DEN NACHFOLGENDEN REFORMEN BIS ZUR JUENGSTEN UMFASSENDEN REFORM DES ERBRECHTS DURCH GESETZ NO. 2001-1135 VOM 3. DEZEMBER 2001, WELCHE AM 1. JULI 2002 IN KRAFT GETRETEN IST. ER GEHT DABEI AUF DIE RECHTE DES UEBERLEBENDEN EHEGATTEN AB INTESTAT SOWIE AUF ZWINGENDE REGELUNGEN ZU GUNSTEN JENES ANGEHOERIGEN EIN. IN SEINEM FAZIT BEGRUESST DER AUTOR ZWAR EINIGE VERBESSERUNGEN MAHNT ABER NOCH WEITEREN REFORMBEDARF AN.
Avr 27, 2012
DER BEITRAG GIBT NACH EINER EINFUEHRUNG IN DAS PROBLEM DES FAMILIENNAMES VON KINDERN, DEREN ELTERN KEINEN GEMEINSAMEN FAMILIENNAMEN FUEHREN EINE UEBERSICHT UEBER DIE REGELUNGSSYSTEME IN EUROPA. DABEI GEHT DIE AUTORIN AUCH AUF FRANZOESISCHE BESONDERHEITEN EIN. SO FUEHRT DIE HOCHZEIT IN FRANKREICH NICHT ZU EINER NAMENSAENDERUNG DER EHEGATTEN. AUSGEHEND DAVON BESCHREIBT DIE AUTORIN DANN, WELCHE NAMENSGEBUNG FUER DAS KIND IN FRAGE KOMMT UND GEHT AUF DIE JUENGSTEN REFORMEN IN FRANZOESISCHEN NAMENSRECHT EIN, DIE EINE WAHLMOEGLICHKEIT FUER DIE ELTERN GESCHAFFEN HABEN, WO FRUEHER DER NAME DES VATERS ZWINGEND GEFUEHRT WERDEN MUSSTE. ANSCHLIESSEND WIRD NOCH DIE PROBLEMATIK VON DOPPELNAMEN NAEHER ERLAEUTERT, BEVOR DIE AUTORIN IN EINEM FAZIT MOEGLICHE EUROPAEISCHE ENTWICKLUNGEN SKIZZIERT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BUSCHBAUM, MARKUS; |
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Revue / Zeitschrift: | Rheinische Notar-Zeitschrift |
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Année / Jahr: | 2010 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFLOESUNG, LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, UNTERHALT, CONCUBINAGE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, PENSION ALIMENTAIRE |
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DER BEITRAG BESTEHT AUS ZWEI TEILEN UND BEHANDELT IN SEINEM ERSTEN TEIL DIE KOLLISIONSRECHTLICHE BEHANDLUNG VON PARTNERSCHAFTEN AUSSERHALB DER EHE. DER AUTOR GEHT DABEI NEBEN DEN RECHTSINSTITUTEN DER NIEDERLANDE UND SLOWENIENS AUCH AUF DEN FRANZOESISCHEN PACTE CIVIL DE SOLIDARITE EIN. ER BESCHREIBT DABEI DIE WESENTLICHEN ZUEGE DER VORSCHRIFTEN UND GEHT AUF DIE IMMER NOCH UMSTRITTENE KOLLISIONSRECHTLICHE EINORDNUNG EIN. NACH DER ANALYSE DER AUSLAENDISCHEN RECHTSORDNUNGEN KOMMT DER BEITRAG ZU EINER AUSFUEHRLICHEN UNTERSUCHUNG DER KOLLISIONSRECHTLICHEN VORSCHRIFT DES ART. 17 B EGBGB UND BESCHREIBT DIE PROBLEME, DIE SICH ERGEBEN, WENN DAS DEUTSCHE RECHT MIT AUSLAENDISCHEN PARTNERSCHAFTSREGELUNGEN BZW. DER GLEICHGESCHLECHTLICHEN EHE KONFRONTIERT WIRD.