Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FERRAND, FREDERIQUE; FRANCOZ-TERMINAL, LAURENCE; |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht |
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Année / Jahr: | 2009 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Familienrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, AUFLOESUNG, BEISTAND, BETREUUNG, EHE, GESCHAEFTSFAEHIGKEIT, PFLEGER, PFLEGSCHAFT, Reform, SCHUTZBETREUUNG, GERICHTLICHE-, VATERSCHAFT, VATERSCHAFTSVERMUTUNG, VORMUNDSCHAFT, CONSEIL JUDICIAIRE, CURATELLE, CURATEUR, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, INCAPABLE MAJEUR, POSSESSION D'ETAT, PRESOMPTION DE PATERNITE, REFORME, SAUVEGARDE DE JUSTICE, TUTELLE |
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DER BEITRAG GIBT EINEN UEBERBLICK UEBER DIE KUERZLICH IN KRAFT GETRETENEN REFORMEN IM FRANZOESISCHEN FAMILIENRECHT. BEHANDELT WERDEN IN EINEM ERSTEN TEIL DAS REFORMGESETZ NR. 2007- 308 VOM 5.3.2007, DASS DEN SCHUTZ DER VOLLJAEHRIGEN GESCHAEFTSUNFAEHIGEN ZUM GEGENSTAND HAT, SOWIE HIERZU ERGANGENE RECHTSPRECHUNG. ANSCHLIESSEND GEHEN DIE VERFASSER KURZ AUF DAS DECRET NR. 2009-398 VOM 10.4.2009 EIN, DURCH DAS EIN KOMMUNIKATIONSVERFAHREN ZWISCHEN FAMILIEN-, JUGEND- UND VORMUNDSCHAFTSRICHTER EINGERICHTET WIRD. IN EINEM DRITTEN TEIL WIRD AUF DIE DURCH DAS GESETZ NR. 2009-61 VOM 16.1.2009 HERBEIGEFUEHRTEN NEUERUNGEN IM KINDSCHAFTSRECHT EINGEGANGEN, WOBEI DIE VERFASSER SICH INSBESONDERE DEM NEUEN REGIME DER VATERSCHAFTSVERMUTUNG UND DER NEUGESTALTUNG DER BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE ANONYME ENTBINDUNG WIDMEN. WEITER THEMATISIERT WERDEN NEUERUNGEN IM HINBLICK AUF TOTGEBORENE KINDER UND DIE LEIHMUTTERSCHAFT. ABSCHLIESSEND WIRD KURZ DIE RECHTSPRECHUNGSENTWICKLUNG AUS DEM JAHRE 2008 ZUR FRAGE, OB DIE JUNGFRAEULICHKEIT DIE ANFECHTUNG EINER EHE WEGEN EINES IRRTUMS BETREFFEND WESENTLICHE EIGENSCHAFTEN DER PERSON ERMOEGLICHT, SKIZZIERT UND DAS DECRET NR. 2009-572 VOM 20.05.2009, MIT DEM DIE ANHOERUNG DES KINDES IN DEN ES BETREFFENDEN RECHTSSACHEN NAEHER AUSGESTALTET WIRD, BEHANDELT.
Avr 27, 2012
DER BEITRAG BESCHAEFTIGT SICH MIT DER LAISIERUNG DES ZIVILSTANDSWESENS DURCH DAS FRANZOESISCHE PERSONENSTANDSGESETZ VON 1792. DER AUTOR ERLAEUTERT ZUNAECHST DEN INHALT DES GESETZES UND STELLT DIESEN DEN BISHERIGEN VERFAHRENSWEISEN GEGENUEBER. DANACH WIDMET DER VERFASSER SICH DER AUSBREITUNG DES NEUEN RECHTS IM KONTINENTALEN EUROPA, WOBEI ER INSBESONDERE AUF DIE REZEPTION DES FRANZOESISCHEN RECHTS IN DEN RHEINBUNDSATELLITEN BZW. AUF DIE RECHTSLAGE NACH DEN BEFREIUNGSKRIEGEN IN DEN LINKSRHEINISCHEN GEBIETEN, SOWIE AUF DIE EINGLIEDERUNG DES PERSONENSTANDSGESETZES IN DEN KOENIGREICHEN SACHSEN UND PREUSSEN EINGEHT. ABSCHLIESSEND ZEICHNET DER AUTOR DEN WEG DER RECHTSVEREINHEITLICHUNG IN DIESEM TEILBEREICH DES BUERGERLICHEN RECHTS IN DEUTSCHLAND, OESTERREICH UND DER SCHWEIZ NACH.
Avr 27, 2012
VOR DEM HINTERGRUND DER TATSACHE, DASS DIE MUTTER IN FRANKREICH EIN RECHT DARAUF HAT, UNERKANNT ZU BLEIBEN, (ART. 341 UND 341-1 CODE CIVIL), UNTERSUCHT DER VORLIEGENDE BEITRAG DIE FRAGE, WELCHE BEDEUTUNG DEM EINTRAG DER FRANZOESISCHEN MUTTER IM DEUTSCHEN GEBURTENBUCH FUER DIE RECHTLICHE FESTSTELLUNG DER NICHTEHELICHEN MUETTERLICHEN ABSTAMMUNG ZUKOMMT. ZUNAECHST WERDEN DIE GRUNDZUEGE DER FESTSTELLUNG DER NICHTEHELICHEN MUTTERSCHAFT NACH FRANZOESISCHEM RECHT ERLAEUTERT, BEVOR AUF DEN KERN DER FRAGE UNTER BESONDERER BERUECKSICHTIGUNG DER POSSESSION D'ETAT (STATUSBESITZ) EINGEGANGEN WIRD.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | MASSIP, JACQUES; |
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Revue / Zeitschrift: | Das Standesamt |
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Année / Jahr: | 1973 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, ENFANT NATUREL, FILIATION LEGITIME, FILIATION NATURELLE, POSSESSION D'ETAT |
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IN DEM VORLIEGENDEN BEITRAG WIRD DAS FRANZOESISCHE KINDSCHAFTSRECHT NACH DER REFORM DURCH DAS GESETZ VOM 03.01.1972 (LOI N. 72-3 DU 03/01/1972 SUR LA FILIATION) VORGESTELLT.
DER ERSTE TEIL WIDMET SICH DER EHELICHEN KINDSCHAFT, WOBEI ZUNAECHST AUF DIE EHELICHKEITSVERMUTUNG, DANACH AUF DIE BEWEISE FUER DIE EHELICHE ABSTAMMUNG EINGEGANGEN WIRD.
DER ZWEITE TEIL BEFASST SICH MIT DER AUSSEREHELICHEN KINDSCHAFT. HIER WERDEN ZUNAECHST DIE MOEGLICHKEIT DER FESTSTELLUNG DER AUSSEREHELICHEN KINDSCHAFT DARGESTELLT, BEVOR DIE WIRKUNGEN DER UNEHELICHEN ABSTAMMUNGEN SOWIE DER UNTERHALTSKLAGE BEHANDELT WERDEN.
DER DRITTE TEIL HAT DIE LEGITIMATION, EINERSEITS DURCH EHESCHLIESSUNG, ANDERERSEITS DURCH URTEIL, ZUM GEGENSTAND.
IM VIERTEN TEIL WERDEN DIE GESETZESKONFLIKTE IM KINDSCHAFTSRECHT BELEUCHTET, WOBEI ZWISCHEN FESTSTELLUNG DER ABSTAMMUNG, LEGITIMATION, FREIWILLIGER ANERKENNUNG UND UNTERHALTSKLAGEN UNTERSCHIEDEN WIRD.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ERNST, RUEDIGER; |
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Année / Jahr: | 1993 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, ENFANT NATUREL, FILIATION LEGITIME, FILIATION NATURELLE, JUGE AUX AFFAIRES FAMILIALES, POSSESSION D'ETAT |
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DER AUTOR STELLT DIE DEUTSCHE UND DIE FRANZOESISCHE RECHTSLAGE IN IHREN JEWEILIGEN HISTORISCHEN BEZUEGEN DAR. ER ARBEITET HERAUS, WELCHE GEMEINSAMEN ODER UNTERSCHIEDLICHEN WERTVORSTELLUNGEN BESTIMMTEN REGELUNGEN IN DEN BEIDEN RECHTSORDNUNGEN ZUGRUNDE LIEGEN UND WELCHE GROSSEN ENTWICKLUNGSRICHTLINIEN SICH -INNERHALB DER BEIDEN RECHTE EBENSO WIE IN DEREN VERHAELTNIS ZUEINANDER- AUSMACHEN LASSEN. DER AUFBAU DER ARBEIT ORIENTIERT SICH AN FOLGENDEN BEIDEN FRAGEN:
WELCHE UMSTAENDE BEI DER GEBURT DES KINDES SIND FUER DIE (ORIGINAERE ODER NACHTRAEGLICHE) VATER-KIND-ZUORDNUNG MASSGEBEND UND WIE WERDEN SIE BERUECKSICHTIGT?
WELCHE PERSONEN KOENNEN EINE NACHTRAEGLICHE ZUORDNUNGSAENDERUNG HERBEIFUEHREN UND WELCHEN VORAUSSETZUNGEN UNTERLIEGEN SIE DABEI?