Avr 2, 2019
Zusammenfassung des Beitrags und Gliederung:
Dieser Beitrag bildet eine Übersicht über die wesentlichen Entwicklungen im französischen Familienrecht der letzten Jahre. Berücksichtigt sind insbesondere die Reform des Scheidungsrechts sowie weitere gesetzliche Änderungen und richtungsweisende Entscheidungen der obersten Gerichte. Die Gliederung folgt den familienrechtlichen Sachkategorien.
I. Ehe und Scheidungsrecht
1. Eheschließung
2. Ehename
3. Ehescheidung
II. Préstation compensatoire
III. Güterrecht
IV. PACS
V. Personenstand
VI. Elterliche Sorge
VII. Abstammung/Adoption/Leihmutterschaft
VIII. Umgangsrecht
Juin 6, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | ESSER, MAXIMILIAN |
---|
Source / Fundstelle: | IN: Carl Heymanns Verlag, Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, Band 45, 1. Auflage 2016. |
---|
Année / Jahr: | 2016 |
---|
Catégorie / Kategorie: | Droit de la famille, Familienrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, Ehegüterstände, Eheliches Güterrecht, Ehescheidung, Eingetragene Lebenspartnerschaft, ZUGEWINNGEMEINSCHAFT, DIVORCE, DROIT MATRIMONIAL, PACS, PACTE CIVIL DE SOLIDARITE, PARTENARIAT ENREGISTRE, PARTICIPATION AUX ACQUETS, REGIME MATRIMONIAL, Régime matrimonial optionel de participation aux acquêts, Régimes matrimoniaux |
---|
ISBN 978-3-452-28694-9
Klappentext:
Die Internationalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen und die Globalisierung der Märkte führt zu zunehmender Mobilität der Bürger. Immer mehr Menschen wohnen in anderen Staaten als ihrem Herkunftsland, gehen private Bindungen ein und gründen Familien. Bei Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften mit grenzüberschreitendem Bezug treten häufig praktische und rechtliche Probleme auf, wenn das Vermögen der Ehegatten oder Partner aufgeteilt werden soll. Diese Probleme hängen mit den sich zum Teil erheblich unterscheidenden Bestimmungen sowohl des internationalen Privatrechts als auch des materiellen Rechts zusammen, die für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft maßgebend sind. Ein Teilbereich der vermögensrechtlichen Beziehungen wird durch das eheliche Güterrecht geregelt. Die Arbeit vergleicht die für die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten maßgeblichen Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des materiellen Ehegüterrechts in Deutschland und Frankreich. Zudem wird das internationale sowie materielle Güterrecht eingetragener Partnerschaften in Deutschland und Frankreich verglichen. Dabei wird insbesondere auf die geplanten EU-Verordnungen zum Ehegüterrecht und zum Güterrecht eingetragener Partnerschaften sowie auf den neu eingeführten deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft eingegangen.
Fév 25, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | RIECK, JÜRGEN (HRSG.); EBER-ARAMPATSI, C. |
---|
Source / Fundstelle: | IN: Ausländisches Familienrecht: Eine Auswahl von Länderdarstellungen, München, C.H.Beck, 11. Ergänzungslieferung 2014, Rn. 1-57. |
---|
Année / Jahr: | 2014 |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Droit de la famille, Familienrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | Adoption, Ehescheidung, Geschäftsfähigkeit, Internationale Privatrecht, Internationales Familien- und Verfahrensrecht, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Capacité juridique, DIVORCE, Droit de la famille international, DROIT INTERNATIONAL PRIVé, L'adoption, PACTE CIVIL DE SOLIDARITE |
---|
ISBN 978-3-406-53140-8
In Familiensachen mit ausländischer Beteiligung ist besonders auf die Prüfung der Zuständigkeit und die Ermittlung des anwendbaren Rechts zu achten. Dabei genügt es im Falle des Zuzugs aus dem Ausland häufig nicht, dass einer der Beteiligten Deutscher ist. Die Frage der internationalen Zuständigkeit, der Ermittlung des anwendbaren Rechts und dessen Anwendung werden eher sehr oft durch internationale Verträge und Übereinkommen geregelt, die dem nationalen Kollisions- und Prozessrecht in der Regel vorgehen.
Vielfach geht es auch darum, Zustellungen ins Ausland vorzunehmen, im Ausland Beweis zu erheben, Auskünfte über ausländisches Recht zu erlangen und zu vollstrecken. Auch hier ist der Rückgriff auf die durch internationale Verträge oder Übereinkommen geregelten Verfahren erforderlich.
Schließlich hat die Europäische Gemeinschaft unmittelbar für alle Mitgliedstaaten geltende Regeln über die Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen, teils auch über das anwendbare Recht erlassen, die dem nationalen Recht vorgehen und dieses verdrängen.
Dieses Werk beleuchtet das Ausländische Familienrecht anhand verschiedener Länderdarstellungen, inbes. Frankreich.
Inhaltsübersicht
- Die Person (Rn. 1-3)
- Die Ehe (Rn. 4-6)
- Die Wirkungen der Ehe (Rn. 7-18)
- Die Ehescheidung (Rn. 19-23)
- Die Ehescheidungsfolgen (Rn. 24-30)
- Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (Rn. 31-34)
- Die Abstammung (Rn. 35-40)
- Die Familie (Rn. 41-46)
- Die Adoption (Rn. 47, 48)
- Das internationale Privatrecht (Rn. 49-54)
- Das internationale Prozessrecht (Rn. 55-57)
Déc 19, 2013
von Claude Witz, Prof. für französisches Privatrecht an der Universität des Saarlandes
unter Mitarbeit mit Barbara Reinert
in: Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht (IPG) 2002, veröffentlicht im Auftrag des Deutschen Rates für internationales Privatrecht von Jürgen Basedow, Gerhard Kegel, Heinz-Peter Mansel, Redaktion Christine Budzikiewicz
Gieseking-Verlag, Bielefeld 2004, S. 256 – 264
Sep 14, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | NIETHAMMER-JÜRGENS, KERSTIN |
---|
Source / Fundstelle: | FPR 2011, 440 ff. |
---|
Revue / Zeitschrift: | Familie, Partnerschaft, Recht |
---|
Année / Jahr: | 2011 |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Droit international privé, Droit privé, Familienrecht, Internationales Privatrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | Ehescheidung, Güterrecht, VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES, VERSORGUNGSAUSGLEICH, DIVORCE, Droit des biens matrimoniaux, RÈGLEMENT (UE) No 1259/2010 DU CONSEIL |
---|
Zusammenfassung der Autorin: "Nicht zuletzt durch die zunehmende Mobilität kommt es immer häufiger dazu, dass Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit die Ehe miteinander eingehen, sich in einem Staat niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht tragen, oder im Ausland belegenes Vermögen besitzen. Werden solche Ehen geschieden, ist es für den deutschen Rechtsanwender unerlässlich, sich damit zu beschäftigen, welche Gerichte zuständig sind, ob und wie ausländische Entscheidungen im Inland anzuerkennen sind, wie Entscheidungen durchgesetzt werden können und welches nationale Recht anzuwenden ist. Vorrangig sind dabei die Regelungsakte der EG zu beachten, soweit sie unmittelbar anwendbares Verfahrensrecht geworden sind einschließlich der hierzu bestehenden Ausführungsgesetze IntFamRVG und AUG. Darauf weist nunmehr ausdrücklich § 97 II FamFG hin. Hier ein Überblick mit Ausnahme Kindschaftssachen."