Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | HAAS, GREGOR; |
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Source / Fundstelle: | IN: JACOB, ROBERT. LE JUGE ET LE JUGEMENT DANS LES TRADITIONS JURIDIQUES
EUROPEENNES. PARIS. L.G.D.J. (DROIT ET SOCIETE) 1996, P. 257 - 271. |
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Année / Jahr: | 2000 |
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Localisation / Standort: | Universitaetsbibliothek Heidelberg |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Strafrecht, Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUSLAENDER, EUROPAEISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION, STAATSANGEHOERIGKEIT, ZUSTAENDIGKEIT, ZUSTAENDIGKEIT, INTERNATIONALE-, COMPETENCE, COMPETENCE INTERNATIONALE, CONVENTION EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME, Droit constitutionnel, DROIT PENAL, ETRANGER, NATIONALITE, PROCEDURE PENALE |
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AN EINE EINFUEHRUNG ZU WESEN UND GESCHICHTE DER AUSLIEFERUNG SCHLIESST SICH ZUNAECHST EINE DARSTELLUNG DER EINSCHLAEGIGEN RECHTSGRUNDLAGEN AN. IN DEN FOLGENDEN ABSCHNITTEN, DIE DEN SCHWERPUNKT DER ARBEIT BILDEN, WERDEN DAS AUSLIEFERUNGSVERFAHREN UND DIE VORAUSSETZUNGEN DER AUSLIEFERUNG DER BEIDEN STAATEN UNTERSUCHT. DIE DARSTELLUNG IM ERSTEN HAUPTTEIL DER ARBEIT IST DEM GANG EINES AUSLIEFERUNGSVERFAHRENS NACHGEZEICHNET: DER EROERTERUNG DES ERSUCHENS FOLGT DAS VERFAHREN VOR DEN DIE ZULAESSIGKEIT DER AUSLIEFERUNG PRUEFENDEN GERICHTEN SAMT DEN MOEGLICHKEITEN DES VERFOLGTEN, SICH GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER GERICHTS UEBER DIE ZULAESSIGKEIT DER AUSLIEFERUNG ZU WEHREN. DARAN SCHLIESST SICH EINE EROERTERUNG DES WEITEREN VERFAHRENS, INSBESONDERE DER ENTSCHEIDUNG UEBER DIE BEWILLIGUNG DER AUSLIEFERUNG AN. IM ANSCHLUSS DARAN WERDEN DIE MATERIELLEN AUSLIEFERUNGSVORAUSSETZUNGEN MIT DEN BESTEHENDEN AUSLIEFERUNGSAUSNAHMEN DARGESTELLT. NACH EROERTERUNG DER ALLGEMEINEN VORAUSSETZUNGEN DER AUSLIEFERUNG ERFOLGT EINE DARSTELLUNG DERJENIGEN AUSLIEFERUNGSVORAUSSETZUNGEN, DIE SICH AUF DIE PERSON DES GESUCHTEN BEZIEHEN, NEBST DEN AUSLIEFERUNGSAUSNAHMEN, DIE DAMIT VERKNUEPFT SIND. EIN SCHWERPUNKT LIEGT DABEI AUF DEM GRUNDSATZ DER NICHTAUSLIEFERUNG EIGENER STAATSANGEHOERIGER. DANACH WERDEN VORAUSSETZUNGEN UNTERSUCHT, DIE AN DIE TAT, DERENTWEGEN AUSGELIEFERT WERDEN SOLL, GESTELLT WERDEN. HIERZU ZAEHLEN BEISPIELSWEISE DER GRUNDSATZ DER BEIDERSEITIGEN STRAFBARKEIT ODER DIE FRAGE DER INTERNATIONALEN REICHWEITE DES NE BIS IN IDEM-PRINZIPS. BEI DEN VORAUSSETZUNGEN AN DIE STRAFANDROHUNG WIRD DIE FRAGE DER ZULAESSIGKEIT DER AUSLIEFERUNG BEI DROHENDER TODESSTRAFE AUSFUEHRLICH DARGESTELLT. DER GRUNDSATZ DER NICHTAUSLIEFERUNG BEI EINEM POLITISCHEN DELIKT UND DIE DAMIT ENG VERBUNDENE FRAGE DER BEHANDLUNG DES ASYLRECHTS IM AUSLIEFERUNGSVERFAHREN WIRD EBENFALLS EINGEHENDER EROERTERT. ZUM SCHLUSS DER DARSTELLUNG DER AUSLIEFERUNGSVORAUSSETZUNGEN UND AUSLIEFERUNGSHINDERNISSE WIRD DIE BEDEUTUNG DER EUROPAEISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION FUER DAS AUSLIEFERUNGSRECHT EROERTERT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KLEIN, MARTIN A.; |
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Source / Fundstelle: | IN: RECUEIL DALLOZ. 1951. CHRONIQUE. P. 159 - 162 |
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Année / Jahr: | 1997 |
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Localisation / Standort: | UNIVERSITAETSBIBLIOTHEK PASSAU |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, AUSLAENDER, STAATSANGEHOERIGKEIT, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT COMPARE, Droit constitutionnel, ETRANGER, MARIAGE, NATIONALITE |
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AUSGANGSPUNKT DER ARBEIT IST EINE HISTORISCHE BETRACHTUNG DER IMMIGRATION SOWIE DER SIE BEGLEITENDEN POLITIK IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH. DAS FOLGENDE DRITTE KAPITEL ENTHAELT EINEN AUSBLICK AUF ZUKUENFTIG ZU ERWARTENDE WANDERUNGSBEWEGUNGEN. DIE NAECHSTEN BEIDEN ABSCHNITTE, KAPITEL VIER UND FUENF, BESCHREIBEN DIE DEMOGRAPHISCHE LAGE DER BUNDESREPUBLIK MIT DEN DARAUS ERWACHSENDEN KONSEQUENZEN UND NEHMEN ZUM STREIT UM DIE BUNDESREPUBLIK ALS EINWANDERUNGSLAND STELLUNG. IM SECHSTEN KAPITEL KLAERT DER AUTOR ZUNAECHST ALLGEMEINE FRAGEN NACH DEM BEGRIFF DER STAATSANGEHOERIGKEIT, IHRER RECHTSNATUR UND FUNKTION SOWIE DEN GRENZEN DER NATIONALEN STAATSANGEHOERIGKEITSGESETZGEBUNG. IM ANSCHLUSS DARAN WIRD DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DES STAATSANGEHOERIGKEITSRECHTS IN BEIDEN LAENDERN BESCHRIEBEN, WOBEI DER POLITISCHEN DEBATTE BEI BESTIMMTEN SCHLUESSELREFORMEN BESONDERE BEACHTUNG GESCHENKT WIRD. NACH DEM HISTORISCHEN RUECKBLICK WIRD IM ACHTEN KAPITEL DAS AKTUELLE STAATSANGEHOERIGKEITSRECHT IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH NACH ERWERBS- UND VERLUSTGRUENDEN GETRENNT VORGESTELLT. DEN SICH DABEI ERGEBENDEN UNTERSCHIEDEN ZWISCHEN DEN DEUTSCHEN UND FRANZOESISCHEN REGELUNGEN WIRD IM NEUNTEN KAPITEL AUF DEN GRUND GEGANGEN, INDEM DAS UNTERSCHIEDLICHE NATIONALVERSTAENDNIS UND SEINE ENTSTEHUNG IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH UNTERSUCHT WIRD. IM ABSCHLIESSENDEN ZEHNTEN KAPITEL ENTWICKELT DER AUTOR SCHLIESSLICH KONKRETE VORSCHLAEGE ZU EINER REFORM DES STAATSANGEHOERIGKEITSRECHTS IN DEUTSCHLAND.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FRANZKE, HANS-GEORG; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE INTERNATIONALE DE DROIT COMPARE. 2006. NUMERO 3. P. 735 - 746. |
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Revue / Zeitschrift: | Europäische Grundrechtszeitschrift |
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Année / Jahr: | 2002 |
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Localisation / Standort: | Europa-Institut der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Verfassungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | DEZENTRALISIERUNG, Gebietskörperschaft, Grundrechte, REPUBLIK, FUENFTE-, STAATSANGEHOERIGKEIT, STAATSGEBIET, Verfassung, VERFASSUNGSRAT, WAHLRECHT, COLLECTIVITE TERRITORIALE, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, CONSTITUTION, DECENTRALISATION, Droit constitutionnel, ELECTION, LIBERTES PUBLIQUES, NATIONALITE, REPUBLIQUE, CINQUIEME- |
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DER AUTOR EROERTERT IN SEINEM BEITRAG DAS PRINZIP DER UNTEILBAREN REPUBLIK (UNE REPUBLIQUE INDIVISIBLE) UND DAS DER EINHEITLICHKEIT DES FRANZOESISCHEN VOLKES (LE PRINCIPE D'UNICITE DU PEUPLE FRANCAIS).
ZUNAECHST STELLT DER VERFASSER DIE NORMATIVEN GRUNDLAGEN DIESER PRINZIPIEN DAR.
ANSCHLIESSEND SCHILDERT ER EINZELNE ASPEKTE DER UNTEILBARKEIT:
- GRENZEN FUER DIE DEZENTRALISIERUNG
- KEINE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN DEN BUERGERN AUFGRUND IHRER BEZIEHUNGEN ZU EINEM TEIL DES STAATSGEBIETES
- UNTEILBARKEIT DER WAEHLERSCHAFT
- KEINE ANERKENNUNG VON MINDERHEITEN
ZUM SCHLUSS BESCHAEFTIGT SICH DER AUTOR MIT DER MOEGLICHKEIT DURCH VERFASSUNGSAENDERUNGEN DIE UNTEILBARKEIT ZU UEBERWINDEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | DE GROOT, GERARD-RENE; |
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Source / Fundstelle: | IN: REVUE INTERNATIONALE DE DROIT COMPARE. 2001. NUMERO 1. P. 183 - 192. |
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Année / Jahr: | 1989 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, AUSLAENDER, STAATSANGEHOERIGKEIT, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT COMPARE, Droit constitutionnel, ENFANT, ETRANGER, NATIONALITE |
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DER AUTOR MACHT ZUNAECHST ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM STAATSANGEHOERIGKEITSRECHT IN FRANKREICH UND ZU SEINER ENTWICKLUNG SEIT IN KRAFT TRETEN DES CODE CIVIL 1804. ER GEHT AUF DEN CODE DE LA NATIONALITE FRANCAISE EIN UND STELLT SEINE WICHTIGSTEN PRINZIPIEN SOWIE DIE AENDERUNGEN VOR, DIE ER IM LAUFE DER JAHRE ERFAHREN HAT. DANN ERLAEUTERT DER AUTOR DEN ERWERB DER STAATSANGEHOERIGKEIT DURCH GEBURT UND NACH DER GEBURT JEWEILS IN EINEM RUECKBLICK UND EINER DARSTELLUNG DER HEUTIGEN REGELUNG. IM ANSCHLUSS BEHANDELT ER DEN VERLUST DER STAATSANGEHOERIGKEIT EBENFALLS IN FORM EINES RUECKBLICKS UND EINER AKTUELLEN DARSTELLUNG.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GLAUBEN, PAUL J.; |
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Source / Fundstelle: | (THESES - BIBLIOTHEQUE CONSTITUTIONNELLE ET DE SCIENCE POLITIQUE). PARIS.
L.G.D.J. 2004, 464 P. |
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Revue / Zeitschrift: | Deutsche Richterzeitung |
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Année / Jahr: | 1999 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, STAATSANGEHOERIGKEIT, DROIT ADMINISTRATIF, Droit civil, DROIT COMPARE, Droit constitutionnel, ENFANT, NATIONALITE |
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DER AUTOR GEHT IN DEM KURZEN ABSCHNITT UEBER ADS FRANZOESISCHE STAATSANGEHOERIGKEITSRECHT AUF DEN ERWERB DER FRANZOESISCHEN STAATSANGEHOERIGKEIT DURCH GEBURT UND AUF DIE EINBUERGERUNGSVORAUSSETZUNGEN EIN, INSBESONDERE AUF DIE PERSONENGRUPPEN, DIE DABEI BEGUENSTIGT WERDEN. ANSCHLIESSEND STELLT ER DIE REGELUNGEN ZUR VERHINDERUNG VON MEHRSTAATIGKEIT VOR.