Juil 24, 2020
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KUTSCHER-PUIS, FABIENNE |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Vertriebsrecht, 3/2020, S. 174-178 |
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Année / Jahr: | 2020 |
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Localisation / Standort: | Zeitschrift für Vertriebsrecht |
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Catégorie / Kategorie: | Gesellschaftsrecht |
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Das französische Gesetz vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber (
Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre) ist das einzige umfassende Gesetz in der Europäischen Union im Bereich der Sorgfaltpflichten entlang von Lieferketten. In Deutschland besteht heute noch keine Initiative der Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Aufsatz fokussiert sich auf die mit einem Lieferkettengesetz verbundene Thematik und den aktuellen Rechtsrahmen sowohl in Deutschland als auch in der Euroäischen Union (I.) und das französische Gesetz von 2017 (II.).
Die Bundesrepublik hat bereits vor 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Vereinten Nationen-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte am 16. Dezember 2016 verabschiedet. Ziel dieses Aktionsplans war, in unverbindlicher Weise Unternehmen aufrufen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besonders entlang der eigenen Lieferkette nachzukommen. Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Unternehmen ein « Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte », z. B. eine Risikoanalyse der eigenen Geeschäftstätigkeit im Hinblick auf deren potentiellen Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte durchführen oder geeignete Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle einführen. Ein erster Zwischenbericht wurde im Juli 2019 veröffentlicht : laut der mit der Auswertung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten nur 17% bis 19% der an der Befragung beteiligten Unternehmen darlegen, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen.
Die EU-Kommission hat 2018 einen Aktionsplan « Finanzierung nachhaltigen Wachstums » verabschiedet. Unter den Maßnahmen wird eine Bewertung geplant, ob « die Leitungsgremien der Unternehmen möglicherweise verpflichtet werden müssen, eine Nachhaltigkeittsstrategie, einschließlich angemessener Sorrgfaltspflichten in derr gesamten Lieferkette, sowie messbare Nachhaltigkeitsziele auszuarbeiten und zu veröffentlichen ». Bezüglich dieser Maßnahme wurde eine Sutidee über Sorgfalspflichten entlang von Lieferketten im Februar 2020 vorgelegt : die Mehrheit der Befragten spricht sich für die Einführung auf EU-Ebenee einer gesetzlichen Sorgfaltspflicht der Unternehmen aus.
In Frankreich ist der Anwendungsbereicht des nur vier Artikel enthaltenden Gesetzes vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber auf größere Unternehmen beschränkt und stellt auf die Beschäftigtenanzahl im Konzen ab : Unterliegen der gesetzlichen Regelung Unternehmen, die zusammen mit ihren Tochterunternehmen im französischen Inland mindeestens 5.000 Arbeitnehmer oderr zusammen mit ihren Tochterunterrnehmen im In- und Ausland mindestens 10.000 Arbeitnehmer, während zwei Geschäftsjahren in der Folge, beschäftigen. Das französische Gesetz scheint lediglich ein Gesetz über Transparenzpflichten zu sein. Hinter dieser Fassade versteht man, dass der französische Gesetzgeber versucht hat, die CSR-Prinzipien, die anderswo als
Soft Law gelten, in ein
Hard Law umzusetzen.
Jan 29, 2017
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | LIMBACH, FRANCIS |
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Source / Fundstelle: | IN: 60 ans d’influences juridiques réciproques franco-allemandes – Jubilé des 60 ans du Centre Juridique Franco-Allemand, Université de la Sarre, Société de législation comparée (coll. "Droit comparé et européen", vol. 24), pp. 109-120. |
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Année / Jahr: | 2016 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht |
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Résumé:
Il est bien connu que le droit allemand et le droit francais puisent dans des sources communes: le droit civil romain, accessoirement les coutumes franques ou autrement germaniques et enfin d'autres éléments que les droits francais et allemand ont empruntés à des tiers, telles certaines règles propres au commerce, en grande partie issues des villes marchandes italiennes. Cette relative homogénéité des ordres juridiques des deux côtés du Rhin facilite les migrations de concepts de part et d'autre et l'on ne s'étonnera pas que ni les acteurs francais ni les acteurs allemands n'aient hésité à s'insprirer des solutions de leur voisin respectif.
I. La contribution francaise dans la classification des sociétés commerciales
II. La contribution francaise aux fondements de la réalité du capital social
Juin 12, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | PATERNOT, PHILIPPA |
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Source / Fundstelle: | In: Nomos, Reihe: Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht, Band 56, 2014. |
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Année / Jahr: | 2014 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Einpersonen-GmbH, Gesamthand, Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung, Handelsgeschäft, Sondervermögen, Vermögensbegriff, Droit de gage général, Entrepreneur individuel, FONDS DE COMMERCE, PATRIMOINE, Patrimoines d’affectation, RESPONSABILITE, Universalités de droit, Universalités de fait |
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ISBN 978-3-8487-1380-6
Klappentext:
Die Einführung des Entrepreneur individuel à responsabilité limitée (EIRL) in Frankreich gibt Anlass, die Rechtsformen um Einzelunternehmer und Einpersonengesellschaften in Deutschland und Frankreich mit besonderem Fokus auf haftungsrechtliche Fragen zu untersuchen. Dabei stellt die Autorin erstmals den EIRL umfassend dem deutschen Leser dar. Dem von Einzelunternehmern gefürchteten Zugriff der Gläubiger auf ihr Privatvermögen leistet der EIRL, so das Ergebnis der Autorin, aber nur scheinbare Abhilfe.
Als Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen fordert der EIRL daneben auf dogmatischer Ebene die französischrechtliche théorie du patrimoine heraus. Daher untersucht die Autorin tiefgehend das Verständnis von Vermögen und Haftung sowie dessen Umsetzung im Handels- und Gesellschaftsrecht in Deutschland und Frankreich. Rechtsvergleichend können historische, philosophische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte die auftretenden Unterschiede erklären.
Avr 6, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | PEGLOW, KERSTIN; BEZZENBERGER, TILMAN (HRSG.); GRUBER, JOACHIM (HRSG.); ROHLFING- DIJOUX, STEFANIE (HRSG.) |
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Source / Fundstelle: | in: Nomos, Die deutsch-französischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt, Liber amicorum Otmar Seul, pp. 370-383.. |
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Année / Jahr: | 2014 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit des sociétés, Gesellschaftsrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, GMBH, Mindestkapital, Montant du capital social, SàRL, SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE |
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ISBN 978-3-8487-1119-2
Klappentext:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Société à responsabilité limitée stehen innerhalb der deutsch- französischen Beziehungen für einen erfolgreichen Austausch von nationalem Recht. In jüngerer Zeit vorgenommene Reformen haben nun das Mindestkapital als zum festen Bestand dieser Gesellschaftsform gehörende Voraussetzung fast gänzlich aufgegeben, indem sowohl auf französischer als auch auf deutscher Seite ein Stammkapital von 1 Euro ausreichend ist. Der Autor untersucht, ob die neuen Regelungen dem der GmbH bzw. der SARL immanenten System der Haftungsbeschränkung noch entsprechen und inwieweit in dieser Frage im deutsch- französischen Vergleich Übereinstimmung besteht.