Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KUTSCHER-PUIS, FABIENNE
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Vertriebsrecht, 3/2020, S. 174-178
Année / Jahr:2020
Localisation / Standort:Zeitschrift für Vertriebsrecht
Catégorie / Kategorie:Gesellschaftsrecht
Das französische Gesetz vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber (Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre) ist das einzige umfassende Gesetz in der Europäischen Union im Bereich der Sorgfaltpflichten entlang von Lieferketten. In Deutschland besteht heute noch keine Initiative der Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Aufsatz fokussiert sich auf die mit einem Lieferkettengesetz verbundene Thematik und den aktuellen Rechtsrahmen sowohl in Deutschland als auch in der Euroäischen Union (I.) und das französische Gesetz von 2017 (II.). Die Bundesrepublik hat bereits vor 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Vereinten Nationen-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte am 16. Dezember 2016 verabschiedet. Ziel dieses Aktionsplans war, in unverbindlicher Weise Unternehmen aufrufen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besonders entlang der eigenen Lieferkette nachzukommen. Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Unternehmen ein « Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte », z. B. eine Risikoanalyse der eigenen Geeschäftstätigkeit im Hinblick auf deren potentiellen Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte durchführen oder geeignete Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle einführen. Ein erster Zwischenbericht wurde im Juli 2019 veröffentlicht : laut der mit der Auswertung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten nur 17% bis 19% der an der Befragung beteiligten Unternehmen darlegen, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen. Die EU-Kommission hat 2018 einen Aktionsplan « Finanzierung nachhaltigen Wachstums » verabschiedet. Unter den Maßnahmen wird eine Bewertung geplant, ob « die Leitungsgremien der Unternehmen möglicherweise verpflichtet werden müssen, eine Nachhaltigkeittsstrategie, einschließlich angemessener Sorrgfaltspflichten in derr gesamten Lieferkette, sowie messbare Nachhaltigkeitsziele auszuarbeiten und zu veröffentlichen ». Bezüglich dieser Maßnahme wurde eine Sutidee über Sorgfalspflichten entlang von Lieferketten im Februar 2020 vorgelegt : die Mehrheit der Befragten spricht sich für die Einführung auf EU-Ebenee einer gesetzlichen Sorgfaltspflicht der Unternehmen aus. In Frankreich ist der Anwendungsbereicht des nur vier Artikel enthaltenden Gesetzes vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber auf größere Unternehmen beschränkt und stellt auf die Beschäftigtenanzahl im Konzen ab : Unterliegen der gesetzlichen Regelung Unternehmen, die zusammen mit ihren Tochterunternehmen im französischen Inland mindeestens 5.000 Arbeitnehmer oderr zusammen mit ihren Tochterunterrnehmen im In- und Ausland mindestens 10.000 Arbeitnehmer, während zwei Geschäftsjahren in der Folge, beschäftigen. Das französische Gesetz scheint lediglich ein Gesetz über Transparenzpflichten zu sein. Hinter dieser Fassade versteht man, dass der französische Gesetzgeber versucht hat, die CSR-Prinzipien, die anderswo als Soft Law gelten, in ein Hard Law umzusetzen.