Die Geltung von Tarifverträgen in Frankreich

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Auteurs / Autoren:SCHWARZBACH MARTHE
Source / Fundstelle:IN: Peter Lang 2013, Schriften zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht - Band 13.
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail
Mots clef / Schlagworte:Tarifeinheit, TARIFPLURALITAET, Tarifvertrag, CONVENTION COLLECTIVE, DROIT DE GREVE

ISBN 978-3-631-64118-7 geb.  (Hardcover) /978-3-653-02850-8 (eBook)

Im Jahr 2010 hat das BAG den lange umstrittenen Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Vor diesem Hintergrund behandelt die Arbeit die Frage, nach welchen Regeln sich die Geltung von Tarifverträgen in Frankreich bemisst. Welche Lösungen bietet das französische Recht zur Auflösung von Tarifkollisionen? Im Mittelpunkt steht dabei die Reform des Tarifvertragsrechts durch das Gesetz vom 20. August 2008, eine der grundlegendsten Reformen des französischen Tarifvertragsrechts seit Anfang der 80er Jahre. Neben dem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt bietet die Arbeit zudem einen Überblick über die – insbesondere verfassungsrechtlichen – Grundlagen des französischen Tarifvertragssystems und Streikrechts.

Tariffähigkeit, Gewerkschaftspluralität und Tarifmehrheiten in Frankreich. Eine Untersuchung des Gesetzes zur Erneuerung der sozialen Demokratie mit vergleichendem Blick auf Deutschland

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Auteurs / Autoren:INTRUP-DOPHEIDE, JOHANNA
Source / Fundstelle:IN: Logos Verlag Berlin, 2013; Arbeit und sozialer Schutz, Band 26.
Année / Jahr:2013
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit social, Rechtsvergleichung, Sozialpolitik, Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:Eingrenzung Gewerkschaftsvielfalt, Gesetz zur Erneuerung der sozialen Demokratie, Gewerkschaftspluralität, Gewerkschaftsvielfalt, Tarifeinheit, Tariffähigkeit, Tarifmehrheiten, DROIT SYNDICAL, l'unicité syndicale, organisations syndicales, SYNDICAT

ISBN 978- 8325-3320-5

Tariffähigkeit, Gewerkschaftspluralität und Tarifeinheit - das sind Schlagworte, die in der tarifrechtlichen Diskussion in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder gefallen sind. Rechtsdogmatisch und rechtspolitisch hoch umstritten ist der Umgang mit dem vermehrten Auftreten von Spartengewerkschaften und christlichen Richtungsgewerkschaften. Das Phänomen einer vielfältigen Gewerkschaftslandschaft ist in Frankreich schon seit langem bekannt. Dort ist die Gewerkschaftslandschaft in einem Ausmaß zersplittert, das von vielen als unerträglich empfunden wird. Mit dem Gesetz zur Erneuerung der sozialen Demokratie von 2008 hat sich der französische Gesetzgeber der Themen Tariffähigkeit und Gewerkschaftsvielfalt nun angenommen und sich erklärtermaßen zum Ziel gesetzt, die Gewerkschaftsvielfalt einzugrenzen. Die Arbeit beleuchtet diese bedeutende Reform des französischen Tarifrechts von ihrer Entstehung bis hin zu ihren Auswirkungen und möglichen Folgereformen. In einem rechtsvergleichenden Teil stellt die Autorin die französische und die deutsche Rechtslage einander gegenüber. Dabei werden die Tariffähigkeitsvoraussetzungen sowie der Umgang mit Gewerkschaftspluralität und Tarifmehrheiten einer vergleichenden Betrachtung unterzogen.

       

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Herausforderung für das französische Arbeitsrecht

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Auteurs / Autoren:REMY, PATRICK
Source / Fundstelle:in: NZA-Beilage 2014, S. 64 - 75
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Beilage
Année / Jahr:2014
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Arbeitnehmer, FAMILIE, MUTTERSCHUTZ, TEILZEITARBEIT
Zusammenfassung des Autors:

Das französische Arbeitsrecht (bzw. der Gesetzgeber) zunächst versucht – vielleicht mehr als das deutsche Arbeitsrecht– das Arbeitsleben vom Familienleben klar zu trennen und abzugrenzen, und zwar sowohl zeitlich (Begrenzung der Arbeitszeit) als auch örtlich (Arbeitsort). Aber mit der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem technologischen Wandel (insbesondere neuen Kommunikationsmitteln) wird eine solche klare örtliche und zeitliche Trennung immer schwieriger, wenn nicht sogar utopisch. Daher verpflichtet das französische Arbeitsrecht (die Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber) den Arbeitgeber immer mehr dazu, auf das Familienleben des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Im Ergebnis laufen viele Familienereignisse – nicht zuletzt die Schwangerschaft, die Geburt und die Erziehung eines Kindes – auf die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Daher stellt sich die übliche Frage, wie das französische Arbeits- und Sozialrecht bewirkt, dass Frauen nach der Geburt ihres ersten Kindes – früher als in Deutschland – ins Arbeitsleben zurückkehren. In diesem Zusammenhang sind es insbesondere die Sozialpartner, die dazu verpflichtet sind die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern und dadurch die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familien zu verbessern.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Trennung und Abgrenzung zwischen Familienleben und Berufsleben als ein Mittel, sie miteinander zu vereinbaren

1. Trennung zwischen Familienleben und Berufsleben

a) Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht nach dem Familienstand des Arbeitnehmers unterscheiden (Diskriminierungsverbot)

b) Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht wegen "seines Privatlebens im weiteren Sinn" sanktionieren

2. Abgrenzung zwischen Familien- und Berufsleben

a) In zeitlicher Hinsicht

aa) Die Dauer der Arbeitszeit verbunden mit dem gesetzlichen Mindeslohn

aaa) Die Vollzeitarbeit und die 35-Stunden-Woche

bbb) Der gesetzliche Mindestlohn und Zuschuss für Familie

bb) Die Teilzeitarbeit und deren neue Beschränkung im Gesetz von 2013: Die Einführung einer Mindestwochenarbeitszeit von 24 Stunden

cc) Die Lage der Arbeitszeit: Kein Mitbestimmungsrecht des "Unternehmenskomitees", aber Begrenzung der Ausübung des Direktionsrechts durch die Grundrechte

b) In räumlicher Hinsicht: Der Arbeitsort und der Schutz der Freiheit des Arbeitnehmers, seinen Wohnsitz frei zu wählen

III. Mit der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem technologischen Wandel wird die örtliche und zeitliche Trennung von Berufs- und Familienleben immer schwerer, so dass der Arbeitgeber immer mehr dazu verpflichtet ist, auf das Familienleben des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen

1. Die Flexibilisierung des Arbeitsorts

a) Der Arbeitgeber muss das Familienleben des Arbeitnehmers bei der Ausübung einer Versetzungsklausel und bei internen Versetzungen ("interne Mobilität") berücksichtigen (Gesetz über die Beschäftigungssicherung von Juni 2013)

b) Zu Hause arbeiten? - Heimarbeit und Telearbeit: die neue Regelung aus dem Jahr 2012

2. Flexibilisierungsmöglichkeiten der 35-Stunden-Woche

a) Die sogenannte Tagespauschale

b) Bei der Lage der Arbeitszeit: Die Frage der Sonntagsarbeit

IV. Suspendierung der Arbeitsleistung auf Grund von "Familienereignissen": Ziel ist eine ausgewogene Aufteilung beruflicher und familiärer Verantwortung zwischen Vätern und Müttern

1. Zahlreiche Sonderurlaube und Freistellungen auf Grund verschiedener Familienereignisse

2. Mutterschafts-, Vaterschafts- und Erziehungsurlaub: gesetzliche Neuerungen, die eine bessere Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen bezwecken

a) Mutterschaftsurlaub

b) Vom Vaterschaftsurlaub zum Urlaub bei Geburt des Kindes

c) Der Erziehungsurlaub: Eine Änderung der finanziellen Unterstützung der Elternzeit im Jahr 2014 nach deutschem Vorbild?

d) Wie das französische Sozialrecht die Berufsunterbrechungen der Frauen im Rentensystem berücksichtigt

V. Die Förderung der beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen als Querschnittsaufgabe: der Beitrag von Kollektivverhandlungen zu besseren Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie

1. Gegenstand der Verhandlungspflichten auf Unternehmensebene: Die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie als Bestandteil der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen

2. Die Pflicht des Unternehmens nicht nur zu verhandeln, sondern ein Abkommen (oder einen Aktionsplan) über das Thema Gleichberechtigung abzuschließen

VI. Ausblick: Wie weit darf der Kampf gegen die angeblich geschlechtsbezogenen Stereotypen gehen?

 

Détermination de la loi applicable à une salariée allemande ayant travaillé aux Pays-Bas – arrêt CJUE

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Auteurs / Autoren:
Revue / Zeitschrift:La Semaine juridique
Année / Jahr:2013
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail, Droit européen, Droit international privé, Europarecht, Internationales Privatrecht, Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:ANWENDBARES RECHT, arbeitsrecht, EUGH, Europarecht, internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, CJUE, droit applicable, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNATIONAL PRIVé

Résumé de l'arrêt de la CJUE, 3ème chambre, 12 septembre 2013. Affaire C-64/12, S. c/ Mme B.

p. 685 in La Semaine Juridique-Entreprises et affaires N° 38, 19 septembre 2013.

Quelle est la loi applicable à une employée d'une entreprise allemande ayant travaillé pour celle-ci en Allemagne avant d'être nommée gérante de cette entreprise aux Pays-Bas, qui  fut invitée en raison de la suppression de ce poste à reprendre un poste similaire en Allemagne?

Die Auswirkungen der europäischen Regelungen zur Altersdiskriminierung auf das französische Arbeitsrecht, Stéfanie Bouquet

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:STÉFANIE BOUQUET
Année / Jahr:2011
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail, Droit européen, Droit social, Europarecht, Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:Altersdiskriminierung, arbeitsrecht, sozialrecht, UNIONSRECHT, discrimination fondée sur l'âge, DROIT DU TRAVAIL, DROIT EUROPEEN, DROIT SOCIAL

Die Auswirkungen der europäischen Regelungen zur Altersdiskriminierung auf das französische Arbeitsrecht

von Stéfanie Bouquet

Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften, Band 83, herausgegeben von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg

Ergon Verlag, 2011

Diese Dissertation gliedert sich in vier Abschnitte: Die Untersuchung beginnt mit einer Darstellung der europarechtlichen Rahmenbedingungen, wendet sich im Anschluss der rechtlichen Ausgangslage in Frankreich zu und analysiert im Hauptteil die Vereinbarkeit der Regelungen französischen Rechts mit dem Anknüpfungsmerkmal Alter. Eine kurze Schlussbetrachtung schließt die Untersuchung ab.

Dem Ganzen vorangestellt ist eine kurze Einführung, in der auf die praktische und rechtliche Bedeutung der Themenstellung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Frankreich und der bislang nur ansatzweise zu beobachtenden wissenschaftlichen Aufarbeitung der Altersdiskriminierung im französischen Arbeitsrecht hingewiesen wird.