Die jüngste Reform des Arbeitsrechts in Frankreich

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Auteurs / Autoren:ADAM-CAUMEIL, JUDITH
Source / Fundstelle:in: RIW 12/2017, S. 786 - 792
Revue / Zeitschrift:Recht der internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2017
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Arbeitnehmer, Kündigung, Reform
Zusammenfassung der Autorin:

De französische Regierung unter dem neu gewählten Präsidenten Emmanuel Macron hat - wie zuvor auch offen angekündigt - eine grundlegende Reform des französischen Arbeitsrechts in die Praxis umgesetzt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte der Reform und gibt eine erste und durchaus kritische Wertung.

Gliederung des Beitrags:

I. Rechtspolitischer Hintergrund der Reform

II. Inhalt der Reform

1. Die (vermeintliche) Inflexibilität des alten Code du Travail

a) Komplexität des Arbeitsgesetzes

b) Schwierige Durchführung von Kündigungen

2. Grundlegende Änderung des Machtverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die fünf Verordnungen

a) Stärkung und Vereinfachung der Tarifverhandlungen

b) Grundlegende Neuorganisation der Arbeitnehmervertretung

c) Schaffung vorhersehbarer und sicherer Arbeitsverhältnisse durch Lockerung des Kündigungsrechts

aa) Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen / betriebsbedingte Kündigung

bb) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch kollektive Aufhebungsvereinbarung (rupture conventionnelle collective)

cc) Staffelung und Begrenzung der Abfindungen bei unrechtmäßiger Kündigung (licenciements abusifs)

dd) Vereinfachung des Kündigungsverfahrens durch Lockerung der Sanktionen

III. Neugewichtung der Interessenlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

1. Verschiebung des Verhandlungsgleichgewichtes in den Tarifverhandlungen zugunsten der Arbeitgeber

2. Vereinheitlichung der Arbeitnehmervertretung und Budgetprobleme

3. Deckelung der Abfindungen bei rechtswidriger Kündigung: falscher Ansatz zur Bekämpfung von Einstellungsproblemen?

4. Unerwünschte Folge der Reform: mehr Kündigungen?

IV. Ausblick: ein "self-fulfilling prophecy" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?

Die Konzernmutter als Mitarbeitgeberin im französischen Recht

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Auteurs / Autoren:BOETZKES, MARIE-THERES
Source / Fundstelle:IN: Peter Lang Academic Research, Reihe: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Band 87, 2015.
Année / Jahr:2015
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Droit du travail
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Konzernmutter, Mitarbeitgeber, Theorie des Mitarbeitgebers, Employeurs, Société mère française, Théorie du co-employeur

ISBN 978-3-631-66026-3

Klappentext:

Beginnend mit dem Jungheinrich Urteil 2011 ergingen in Frankreich eine Reihe bedeutsamer Gerichtsentscheidungen im Konzernarbeitsrecht. Konkret geht es darin um die Theorie des Mitarbeitgebers, wonach jemand unter bestimmten Voraussetzungen juristisch als Mitarbeitgeber qualifiziert werden kann, auch wenn er keine arbeitsvertragliche Partei ist. In der Folge wird er wie ein vertraglicher Arbeitgeber behandelt und muss vor allem wie ein vertraglicher Arbeitgeber haften. Dieses Buch befasst sich damit, worum es in der Theorie des Mitarbeitgebers im französischen Recht genau geht, weshalb sie entwickelt wurde und welche Konsequenzen sie für Konzerne haben kann. Es untersucht mögliche Schwachstellen und überprüft, welche rechtlichen Alternativen es zur Theorie des Mitarbeitgebers gibt.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Herausforderung für das französische Arbeitsrecht

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Auteurs / Autoren:REMY, PATRICK
Source / Fundstelle:in: NZA-Beilage 2014, S. 64 - 75
Revue / Zeitschrift:Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Beilage
Année / Jahr:2014
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Arbeitnehmer, FAMILIE, MUTTERSCHUTZ, TEILZEITARBEIT
Zusammenfassung des Autors:

Das französische Arbeitsrecht (bzw. der Gesetzgeber) zunächst versucht – vielleicht mehr als das deutsche Arbeitsrecht– das Arbeitsleben vom Familienleben klar zu trennen und abzugrenzen, und zwar sowohl zeitlich (Begrenzung der Arbeitszeit) als auch örtlich (Arbeitsort). Aber mit der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem technologischen Wandel (insbesondere neuen Kommunikationsmitteln) wird eine solche klare örtliche und zeitliche Trennung immer schwieriger, wenn nicht sogar utopisch. Daher verpflichtet das französische Arbeitsrecht (die Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber) den Arbeitgeber immer mehr dazu, auf das Familienleben des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Im Ergebnis laufen viele Familienereignisse – nicht zuletzt die Schwangerschaft, die Geburt und die Erziehung eines Kindes – auf die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Daher stellt sich die übliche Frage, wie das französische Arbeits- und Sozialrecht bewirkt, dass Frauen nach der Geburt ihres ersten Kindes – früher als in Deutschland – ins Arbeitsleben zurückkehren. In diesem Zusammenhang sind es insbesondere die Sozialpartner, die dazu verpflichtet sind die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern und dadurch die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familien zu verbessern.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Trennung und Abgrenzung zwischen Familienleben und Berufsleben als ein Mittel, sie miteinander zu vereinbaren

1. Trennung zwischen Familienleben und Berufsleben

a) Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht nach dem Familienstand des Arbeitnehmers unterscheiden (Diskriminierungsverbot)

b) Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht wegen "seines Privatlebens im weiteren Sinn" sanktionieren

2. Abgrenzung zwischen Familien- und Berufsleben

a) In zeitlicher Hinsicht

aa) Die Dauer der Arbeitszeit verbunden mit dem gesetzlichen Mindeslohn

aaa) Die Vollzeitarbeit und die 35-Stunden-Woche

bbb) Der gesetzliche Mindestlohn und Zuschuss für Familie

bb) Die Teilzeitarbeit und deren neue Beschränkung im Gesetz von 2013: Die Einführung einer Mindestwochenarbeitszeit von 24 Stunden

cc) Die Lage der Arbeitszeit: Kein Mitbestimmungsrecht des "Unternehmenskomitees", aber Begrenzung der Ausübung des Direktionsrechts durch die Grundrechte

b) In räumlicher Hinsicht: Der Arbeitsort und der Schutz der Freiheit des Arbeitnehmers, seinen Wohnsitz frei zu wählen

III. Mit der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem technologischen Wandel wird die örtliche und zeitliche Trennung von Berufs- und Familienleben immer schwerer, so dass der Arbeitgeber immer mehr dazu verpflichtet ist, auf das Familienleben des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen

1. Die Flexibilisierung des Arbeitsorts

a) Der Arbeitgeber muss das Familienleben des Arbeitnehmers bei der Ausübung einer Versetzungsklausel und bei internen Versetzungen ("interne Mobilität") berücksichtigen (Gesetz über die Beschäftigungssicherung von Juni 2013)

b) Zu Hause arbeiten? - Heimarbeit und Telearbeit: die neue Regelung aus dem Jahr 2012

2. Flexibilisierungsmöglichkeiten der 35-Stunden-Woche

a) Die sogenannte Tagespauschale

b) Bei der Lage der Arbeitszeit: Die Frage der Sonntagsarbeit

IV. Suspendierung der Arbeitsleistung auf Grund von "Familienereignissen": Ziel ist eine ausgewogene Aufteilung beruflicher und familiärer Verantwortung zwischen Vätern und Müttern

1. Zahlreiche Sonderurlaube und Freistellungen auf Grund verschiedener Familienereignisse

2. Mutterschafts-, Vaterschafts- und Erziehungsurlaub: gesetzliche Neuerungen, die eine bessere Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen bezwecken

a) Mutterschaftsurlaub

b) Vom Vaterschaftsurlaub zum Urlaub bei Geburt des Kindes

c) Der Erziehungsurlaub: Eine Änderung der finanziellen Unterstützung der Elternzeit im Jahr 2014 nach deutschem Vorbild?

d) Wie das französische Sozialrecht die Berufsunterbrechungen der Frauen im Rentensystem berücksichtigt

V. Die Förderung der beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen als Querschnittsaufgabe: der Beitrag von Kollektivverhandlungen zu besseren Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie

1. Gegenstand der Verhandlungspflichten auf Unternehmensebene: Die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie als Bestandteil der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen

2. Die Pflicht des Unternehmens nicht nur zu verhandeln, sondern ein Abkommen (oder einen Aktionsplan) über das Thema Gleichberechtigung abzuschließen

VI. Ausblick: Wie weit darf der Kampf gegen die angeblich geschlechtsbezogenen Stereotypen gehen?

 

An eine französische Sozialversicherung entrichtete Arbeitgeberanteile als nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreiter Arbeitslohn

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BUNDESFINANZHOF, 6. SENAT
Source / Fundstelle:BFHE 206, 158
Année / Jahr:2004
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Sozialrecht
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmer, EINKOMMENSTEUER, charges sociales, SALARIE
Wenn ein innländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichteigen französischen Arbeitnehmer, Arbeitgeberanteile an eine französische Sozialversicherung gemäss einer vertraglichen Vereinbarung entrichtet, werden diese als Arbeitslohn der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist behandelt.die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind nur dann nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zu ihrer Entrichtung gesetzlich verpflichtet ist. Dies gilt auch wenn die Verpflichtung auf ausländischen Gesetzen beruht. Auf die Nationalität von Arbeitgeber- und -nehmer kommt es dabei nicht an.  

LA RESPONSABILITÉ DE L’EMPLOYEUR EN DROIT ALLEMAND (R.F.A.) : ASPECTS DE DROIT PÉNAL ET DE DROIT ADMINISTRATIF

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:LEFRIANT, MARTINE; TEYSSIÉ, BERNARD(DIRECTEURDETHÊSE);
Source / Fundstelle:"EDITEUR(S) : MONTPELLIER : SUD COPIE, 1983 DESCRIPTION : 395 F ; 30 CM"
Revue / Zeitschrift:thèse de doctorat
Année / Jahr:1983
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:
Mots clef / Schlagworte:ARBEITGEBER, Haftung, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYEUR, FRANCE
Thèse de doctorat particulièrement remarquable en ce qu´elle décrit la responsabilité de l´employeur allemand en droit pénal et en droit administratif dans un effort constant de comparaison avec la France. Sont ainsi développées les différences fondamentales entre les deux pays en ce qui concerne la conception de la relation employeur-employé avec notamment un mode de travail consensuel et coopératif suspicieux de toute ingérance de la part de l'Etat se distinguant fortement du climat d´affrontement sur fond d´arbitrage étatique qui peut régner dans les relations de travail en France. La seconde partie de l´ouvrage expose les différents régimes de la responsabilité patronale en R.F.A. tout en constatant là aussi, qu´alors que le droit français tend à vouloir aggraver la responsabilité pénale de l'employeur fautif, le droit allemand opte pour une minimisation des sanctions pénales leurs préférant des sanctions simplement administratives.