„ADWORDS“ UND DER WERBENDE ÔÇô VERWIRRUNG (NICHT NUR) IM FRANZÖSISCHEN RECHT

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Auteurs / Autoren:HENNING, FRAUKE; HENNING-BODEWIG, FRAUKE;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2011
Localisation / Standort:DEUTSCH-EUROPÄISCHES JURIDICUM
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum
Mots clef / Schlagworte:DROIT DE LA CONCURRENCE
Der Verfasser behandelt die<< AdWords<<-Problematik. Hierbei werden die drei Hauptakteure, nämlich der Anbieter eines entgeltlichen Referenzierungsdienstes (zumeist Suchmaschinenbetreiber), der werbende Wirtschaftsteilnehmer und der Internetuser, vorgestellt. Ferner werden die divergierenden Rechtsprechungstendenzen in den EU-Mitgliedsstaaten beschrieben und die aufgestellten Leitlinien des EuGH (Entscheidung vom 23 März 2010) vorgestellt. Der Verfasser unterteilt die Problematik der >>AdWords<< in die Haftung des Referenzierungsdienstanbieters, des Werbenden und die Rolle des Internetusers, wobei jeweils markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte besprochen werden. Insgesamt sei die Entscheidung des EuGH nicht geeignet, um f?â'r ausreichende Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit zu sorgen.

FRANKREICHS KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN SOLLEN GESTAERKT WERDEN

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Auteurs / Autoren:KLEIN, CHRISTIAN;
Revue / Zeitschrift:Recht der Internationalen Wirtschaft
Année / Jahr:2008
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Handelsrecht, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KREDITSICHERUNG, Kündigung, CONTRAT DE TRAVAIL, Droit civil, DROIT COMMERCIAL, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DU TRAVAIL, Entreprise, LICENCIEMENT, Société, SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE, SOCIETE ANONYME, TRAVAIL
DER AUTOR BEFASST SICH MIT DEM NEUEN FRANZOESISCHEN GESETZ ZUR MODERNISIERUNG DER WIRTSCHAFT UND STELLT DIE KONKRETEN NEUERUNGEN UND DIE ERLEICHTERUNGEN, DIE ES BEWIRKT, ANHAND DES ARBEITS-, GESELLSCHAFTS-, HANDESLS- UND WETTBEWERBSRECHTS, SOWIE DER TREUHAND DAR. WESENTLICHE AENDERUNGEN GIBTS ES SO "VOR ALLEM IM BEREICH DES HANDELS- UND WETTBEWERBSRECHTS; WESENTLICHE BEDEUTUNG" IN DER PRAXIS WIRD DER MODERNISIERUNG DES ARBEITSGESETZBUCHES ZUGESCHRIEBEN.

ENTSCHEIDUNG NR. 86-207 DC VOM 25. UND 26. JUNI 1986, „PRIVATISIERUNGEN“

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Auteurs / Autoren:VERFASSUNGSRAT - CONSEIL CONSTITUTIONNEL;
Année / Jahr:1986
Localisation / Standort:Lehrstuhl für französisches öffentliches Recht/Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:Unternehmen, UNTERNEHMEN, OEFFENTLICHES-, Wirtschaft, DROIT ADMINISTRATIF, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DU TRAVAIL, DROIT PUBLIC ECONOMIQUE, Entreprise, ENTREPRISE PUBLIQUE, ETABLISSEMENT PUBLIC, SERVICE PUBLIC, SOCIETE D'ECONOMIE MIXTE
DAS GESETZ ZUR ERMAECHTIGUNG DER REGIERUNG, VERSCHIEDENE WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE MASSNAHMEN ZU ERGREIFEN, WIRD IN DIESER ENTSCHEIDUNG ALS VERFASSUNGSGEMAESS ERKLAERT. ZUNAECHST PRUEFT DER VERFASSUNGSRAT MEHRERE PROZESSUALE PROBLEME DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS.
IN DIESEM GESETZ WIRD DIE REGIERUNG ERMAECHTIGT DURCH GESETZESVERTRETENDE VERORDNUNGEN AUF TEILE DES WIRTSCHAFTSRECHTS EINZUWIRKEN UND ZUR FOERDERUNG VON ARBEITSPLAETZEN TAETIG ZU WERDEN. DABEI SIND DIE BESTIMMUNGEN DES GESETZES NICHT WEGEN ART. 38 DER VERFASSUNG (MANGELNDE GENAUIGKEIT) VERFASSUNGSWIDRIG, OBSCHON SIE TEILWEISE RELATIV WEIT GEFASST SIND.
INSBESONDERE UEBERTRAEGT DAS ZUR PRUEFUNG VORLIEGENDE GESETZ DER REGIERUNG DIE KOMPETENZ, UEBERTRAGUNGEN VON STAATLICHEN UNTERNEHMEN IN DEN PRIVATEN BEREICH VORZUNEHMEN.

„KOMPETITIVES VERTRAGSRECHT“: EIN HARMONISIERUNGSMODELL?

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Auteurs / Autoren:BALDUS, CHRISTIAN; VOGEL, FRIEDERIKE;
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht
Année / Jahr:2007
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung, Wettbewerbsrecht
Mots clef / Schlagworte:Wettbewerb, Contrat, DROIT COMPARE, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT EUROPEEN
DER ARTIKEL STELLT MICKLITZ' THEORIE DES KOMPETITIVEN VERTRAGSRECHTS DAR,
WONACH DER VERBRAUCHER DURCH EINE AUSWEITUNG SEINER WIDERRUFSRECHTE IM
GEMEINSCHAFTSRECHT DIE MOEGLICHKEIT HAT, ZWISCHEN DEN BESTEN ANGEBOTEN
AUSZUWAEHLEN, WAS EINE VERSTAERKUNG DES NACHVERTRAGLICHEN WETTBEWERBS NACH SICH
ZIEHE. DER AUTOR KRITISIERT DIESE THEORIE UND STELLT FEST, DASS WEDER IM
EUROPAEISCHEN RECHT NOCH IM FRANZOESISCHEN RECHT EIN SOLCHES KOMPETITIVES
VERTRAGSRECHT ZU FINDEN SEI UND SOMIT DIE AUFBRECHUNG DES GRUNDSATZES DER
VERTRAGSBINDUNG ZUGUNSTEN DES VERBRAUCHERS NICHT ALS REGELFALL GELTEN KOENNE.

ANMERKUNG ZUR ENTSCHEIDUNG DER COUR DE CASSATION, URT. V. 11.01.2005: HUGO BOSS GESELLSCHAFT ./. REEMTSMA CIGARETTENFABRIK

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Auteurs / Autoren:WELL-SZOENYI, CATHERINE;
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Rechtsprechung, COMMERCE, Droit civil, DROIT D'AUTEUR, DROIT DE LA CONCURRENCE, Jurisprudence, PROPRIETE INTELLECTUELLE
DER BEITRAG IST EINE URTEILSANMERKUNG ZUR ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFES IN DER SACHE HUGO BOSS GESELLSCHAFT GEGEN REEMTSMA CIGARETTENFABRIK. DIE AUTORIN STIMMT DEM KASSATIONSHOF ZU, DER BEI EINER VERWENDUNG EINER MARKE AUF EINER WEBSITE EINES ANDEREN LANDES, DIE NICHT FUER DIE FRANZOESISCHE BEVOELKERUNG BESTIMMT IST, KEINEN EINGRIFF IN DEN TERRITORIALEN SCHUTZBEREICH EINER MARKE SIEHT. ERLAEUTERT WERDEN DIE IN DER RECHTSPRECHUNG BENUTZTEN KRITERIEN, ANHAND DERER EINE BESTIMMUNG EINER WEBSITE FUER NUTZER AUS BESTIMMTEN LAENDERN DEUTLICH GEMACHT WERDEN KANN. GLEICHFALLS WERDEN UEBERLEGUNGEN ZUR UEBERTRAGBARKEIT DER RECHTSPRECHUNG AUF AEHNLICHE KONSTELLATIONEN, WIE BEISPIELSWEISE DOMAINKONFLIKTE, ANGESTELLT.