Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FERRAND, FREDERIQUE
Source / Fundstelle:in: RabelsZ, 2016, S. 288-312
Revue / Zeitschrift:Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
Année / Jahr:2016
Catégorie / Kategorie:Rechtspraxis, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:KASSATIONSHOF, Rechtsfortbildung

Zusammenfassung des Autors (aus dem Englischen übersetzt):

Der Avocat général erfüllt eine besondere Aufgabe vor dem französischen Kassationshof. Er agiert nicht als öffentlicher Ankläger in strafrechtlichen und manchen zivilrechtlichen Angelegenheiten, sondern äußert eine unabhängige und unvoreingenommene Meinung zu dem Streitfall. Dieser "zweite Blick" erlaubt dem Gerichtshof nicht nur, nützlichere und relevantere Informationen, sondern auch unterschiedliche Meinungen zu bekommen und somit seine Rechtsprechung zu ändern.

Als unabhängiges Mitglied der Judikative, ohne Entscheidungsbefugnis in der Sache, können die Mitglieder des Parquet général (Generalanwaltschaft) die Einschaltung von amici curiae an den Gerichtshof in bedeutenden ethischen, sozialen und rechtlichen Fragen koordinieren.

Allerdings hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich 1998  verurteilt, mit dem Vorwurf, dass diese sehr enge Zusammenarbeit und Beziehung des Avocat général zur Justiz zu einem Verstoß gegen Art. 6 (1) EMRK (Waffengleichheit und Recht auf ein faires Verfahren) führe.

Seit 2002 erhalten die Avocats généraux nicht mehr sämtliche durch den entscheidenden Richter vorbereiteten Entwürfe, sondern nur noch den offiziellen und objektiven Bericht, den auch die Parteien erhalten. Sie haben nicht mehr das Recht, den Beratungen des Senats beizuwohnen. Dies erschwert es ihnen in einigen Fällen, die Rechtsfindung nachzuvollziehen.

Jedoch zieht der Kassationshof momentan Veränderungen bezüglich der Funktionsweise in Erwägung, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu verbessern und um von dem Einbeziehen des Avocat général in die Kassationsfälle einen größeren Nutzen zu ziehen.

Gliederung des Beitrags:

I. Einleitung: Der Parquet général

II. Der Avocat général beim Kassationshof als hilfreicher Rechtsgutachter bis zum Jahr 2002

1. Die Aufgaben des Avocat général

2. Der beträchtliche Einfluss einiger Schlussanträge der Avocats généraux

3. Der Bruch: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 6 (1) EMRK

III. Die Rolle des Parquet général beim Kassationshof seit dem Jahr 2002

1. Schlechte Arbeitsbedingungen, die den Einfluss des Avocat général beeinträchtigen

2. Mögliche Verbesserungen

IV. Ausblick