DIE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRAEGEN IN FRANKREICH, GROSSBRITANNIEN UND DEUTSCHLAND

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KROEGER, KATJA;
Année / Jahr:2008
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), INDIVIDUALARBEITSRECHT, KOLLEKTIVARBEITSRECHT, Tarifvertrag, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT DU TRAVAIL, DROIT EUROPEEN, TRAVAIL
DIE VERFASSERIN WIDMET SICH DER UNTERSUCHUNG BEFRISTETER BESCHAEFTIGUNG, FRANKREICH, DEUTSCHLAND UND GROSSBRITANNIEN UEBERGREIFEND. SIE EROEFFNET DAS THEMA MIT DER DARSTELLUNG VON GRUNDLAGEN UND BEDEUTUNG BEFRISTETER BESCHAEFTIGUNG UND BINDET DANN DIE RICHTLINIE 99/70/EG - IHRE ZIELE UND INHALTE-, SOWIE DEREN UMSETZUNG IN DEN BETREFFENDEN LAENDERN IN IHRE UNTERSUCHUNG MIT EIN. SIE GEHT SCHLIESSLICH DARAUF EIN, OB DIE RICHTLINIE ZUR HARMONISIERUNG DER GEMEINSCHAFT BEITRAGEN KANN UND KONNTE.

DIE GESELLSCHAFTSGRUPPE IM FRANZOESISCHEN ARBEITSRECHT.
RECHTSVERGLEICHENDE UNTERSUCHUNG MIT HINWEISEN AUF DIE BEHANDLUNG DES KONZERNS IM DEUTSCHEN ARBEITSRECHT.

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:TEICHMANN, CHRISTOPH;
Source / Fundstelle:IN: DEBBASCH, CHARLES. ADMINISTRATIONS NATIONALES ET INTEGRATION EUROPEENNE. PARIS. EDITIONS DU CENTRE NATIONAL DE LA RECHERCHE SCIENTIFIQUE 1987, P. 15 - 28.
Année / Jahr:1997
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Rechtsvergleichung
Mots clef / Schlagworte:Betriebsrat, INDIVIDUALARBEITSRECHT, KOLLEKTIVARBEITSRECHT, Kündigung, Unternehmen, COMITE D'ENTREPRISE, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT COMPARE, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, LICENCIEMENT, PARTICIPATION, TRAVAIL
IM ERSTEN TEIL BEHANDELT DER AUTOR DAS INDIVIDUALARBEITSRECHT, WOBEI ER AUF DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER EINBEZIEHUNG DRITTER IN DAS ARBEITSVERHAELTNIS, DIE VERSETZUNG IN DER UNTERNEHMENSGRUPPE UND DEN KUENDIGUNGSSCHUTZ IN DER UNTERNEHMENSGRUPPE BEI WIRTSCHAFTLICH BEDINGTER KUENDIGUNG EINGEHT. IM ZWEITEN TEIL UEBER DAS KOLLEKTIVE ARBEITSRECHT BESPRICHT DER VERFASSER DIE INTERESSENVERTRETUNG DER ARBEITNEHMER IN UNTERNEHMEN UND BETRIEB SOWIE IN DER UNTERNEHMENSGRUPPE UND DIE KOLLEKTIVVEREINBARUNGEN IN DER UNTERNEHMENSGRUPPE.

DAS FRANZOESISCHE ARBEITSRECHT IN DER DEUTSCHEN RECHTSWISSENSCHAFT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BIRK, ROLF;
Source / Fundstelle:IN: POUSSON-PETIT, JACQUELINE. L'IDENTITE DE LA PERSONNE HUMAINE - ETUDE DE DROIT FRANCAIS ET DE DROIT COMPARE. BRUXELLES. BRUYLANT 2002, P. 671 - 688.
Année / Jahr:1999
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Rechtsvergleichung
Mots clef / Schlagworte:ANGESTELLTER, ANGESTELLTER, LEITENDER-, INDIVIDUALARBEITSRECHT, KOLLEKTIVARBEITSRECHT, Kündigung, STREIK, STREIKRECHT, Tarifvertrag, CADRE, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT COMPARE, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, GREVE, LICENCIEMENT, TRAVAIL
DER AUTOR BERICHTET KURZ UEBER DIE VIELFAELTIGEN BEMUEHUNGEN DEUTSCHER AUTOREN UM DAS FRANZOESISCHE ARBEITSRECHT. ER STELLT WICHTIGE PUBLIKATIONEN AUS ALLEN BEREICHEN DES ARBEITSRECHTS VOR UND UNTERSUCHT, WAS DIE DEUTSCHEN AUTOREN IN DER ARBEITSRECHTLICHEN GESETZGEBUNG, RECHTSPRECHUNG UND WISSENSCHAFT FRANKREICHS FUER INTERESSANT UND DISKUSSIONSWUERDIG HALTEN.

DIE ARBEITSRECHTLICHE STELLUNG DER CADRES SUPERIEURS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MAYER, ELISABETH;
Source / Fundstelle:IN: DROIT FISCAL. 12 JUIN 2002. P. 879 - 883.
Année / Jahr:1993
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:ANGESTELLTER, ANGESTELLTER, LEITENDER-, INDIVIDUALARBEITSRECHT, KOLLEKTIVARBEITSRECHT, Kündigung, Tarifvertrag, CADRE, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, LICENCIEMENT, REMUNERATION, TRAVAIL
DIE VORLIEGENDE ARBEIT BEHANDELT DIE ARBEITSRECHTLICHE STELLUNG DERJENIGEN FUEHRUNGSKRAEFTE IN FRANKREICH, DIE NACH DEUTSCHEM VERSTAENDNIS MIT DEN LEITENDEN ANGESTELLTEN GLEICHGESETZT WERDEN KOENNEN. DIE AUTORIN GEHT DABEI ZUNAECHST IN EINEM ERSTEN KAPITEL AUF DIE RECHTLICHE BEGRIFFSBESTIMMUNG DER "CADRES SUPERIEURS" ALS EIGENSTAENDIGE ARBEITNEHMERGRUPPE EIN. KRITERIEN ZUR ABGRENZUNG VON DEN"CADRES" WERDEN DURCH DIE AUSWERTUNG DER EINSCHLAEGIGEN GESETZESTEXTE, DER KOLLEKTIVVERTRAEGE, DER RECHTSPRECHUNG UND DER RECHTSLEHRE HERAUSGEARBEITET. IM ZWEITEN KAPITEL WIRD DAS FUER DIE "CADRES SUPERIEURS" ANWENDBARE INDIVIDUALARBEITSRECHT (BEGRUENDUNG DES ARBEITSVERHAELTNISSES, ARBEITSRECHTLICHE HAUPTPFLICHTEN, VERGUETUNG, DAS RECHT AM ARBEITSERGEBNIS, ARBEITSRECHTLICHE NEBENPFLICHTEN SOWIE IHRE HAFTUNG GEGENUEBER DEM ARBEITGEBER UND DIE BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHAELTNISSES, SCHLIESSLICH DIE WETTBEWERBSVERBOTE UND DAS SOG. OUTPLACEMENT) UNTERSUCHT. IM RAHMEN IHRER DARSTELLUNG DES KOLLEKTIVEN ARBEITSRECHTS DER"CADRES SUPERIEURS" IM DRITTEN KAPITEL BEFASST SICH DIE AUTORIN MIT DEM KOLLEKTIVVERTRAGSRECHT SOWIE MIT DER BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHEN STELLUNG DER"CADRES SUPERIEURS" IN DEN BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNGEN.

DER LEITENDE ANGESTELLTE – EINIGE RECHTSVERGLEICHENDE BEMERKUNGEN

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:BIRK, ROLF;
Source / Fundstelle:(NOTES ET ETUDES DOCUMENTAIRES NUMEROS 3961-3962). PARIS. LA DOCUMENTATION FRANCAISE 1973, 68 P.
Revue / Zeitschrift:Recht der Arbeit
Année / Jahr:1988
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht, Rechtsvergleichung
Mots clef / Schlagworte:ANGESTELLTER, ANGESTELLTER, LEITENDER-, INDIVIDUALARBEITSRECHT, KOLLEKTIVARBEITSRECHT, Tarifvertrag, UNTERNEHMER, CADRE, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT COMPARE, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE
IM ANSCHLUSS AN EINEN EINLEITENDEN UEBERBLICK UEBER DEN RECHTSPOLITISCHEN UND RECHTSVERGLEICHENDEN AUSGANGSPUNKT BEHANDELT DER AUTOR DIE ARBEITSRECHTLICHE STELLUNG DES LEITENDEN ANGESTELLTEN IN DER RECHTSORDNUNG VERSCHIEDENER LAENDER. ER GEHT DABEI SOWOHL AUF DIE PROBLEME BEI DER BEGRIFFSBESTIMMUNG UND DER ABGRENZUNG DES LEITENDEN ANGESTELLTEN, ALS AUCH AUF DESSEN STELLUNG IM INDIVIDUALARBEITSRECHT UND IM KOLLEKTIVEN ARBEITSRECHT EIN. BEI LETZTEREM DIFFERENZIERT ER ZWISCHEN TARIFVERTRAGSRECHT UND BETRIEBS- UND UNTERNEHMENSVERFASSUNGSRECHT.