DAS DROIT D’EXPRESSION DES SALARIES UND SEINE AUSDEHNUNG – EINE NEUE
FORM DER ARBEITNEHMERMITBESTIMMUNG IN FRANKREICH AUS RECHTLICHER UND
RECHTSTATSAECHLICHER SICHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:ZIMMERMANN, PETRA;
Année / Jahr:2002
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:Betriebsrat, Unternehmen, COMITE D'ENTREPRISE, DROIT DU TRAVAIL, EMPLOYE, Entreprise, PARTICIPATION, REPRESENTATION
MIT DEN"LOIS AUROUX" VON 1982 WURDE IN FRANKREICH EIN
ARBEITNEHMERMITSPRACHERECHT (DROIT D'EXPRESSION DES SALARIES) IM FRANZOESISCHEN
ARBEITSGESETZBUCH VERANKERT (ART. L. 461 UND 462 CODE DU TRAVAIL). DIE
VORLIEGENDE ARBEIT UNTERSUCHT IN DEN ERSTEN KAPITELN DIE RECHTLICHE STELLUNG
DES ARBEITNEHMERMITSPRACHERECHTS, SEINE ENTWICKLUNG UND AKTUELLE UMSETZUNG. IN
DEN WEITEREN KAPITELN WIRD DIE BEDEUTUNG DES ARBEITNEHMERMITSPRACHERECHTS IN
DER BETRIEBLICHEN REALITAET SOWIE DIE HIERZU ERGANGENEN URTEILE"CLAVAUD"
ANALYSIERT.

DIE EG-RICHTLINIE UEBER DIE WAHRUNG DER ARBEITNEHMERANSPRUECHE BEIM BETRIEBSUEBERGANG

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:DEBONG, BERNHARD;
Année / Jahr:1988
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:Kündigung, Unternehmen, VERTRAG, ARBEITS-, COMITE D'ENTREPRISE, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES, DROIT DU TRAVAIL, Entreprise, FUSION, LICENCIEMENT, TRAVAIL
DIE ARBEIT UNTERSUCHT DIE UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH DER EG-RICHTLINIE 77/187/EWG VOM 14. FEBRUAR 1977 ZUR WAHRUNG VON ANSPRUECHEN DER ARBEITNEHMER BEIM UEBERGANG VON UNTERNEHMEN, BETRIEBEN ODER BETRIEBSTEILEN. DIE RICHTLINIE SIEHT VIER MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG DES ARBEITNEHMERSCHUTZES VOR: AUTOMATISCHER UEBERGANG DER ARBEITSVERHAELTNISSE, VERBOT DES KUENDIGUNGSGRUNDES"GESELLSCHAFTSFUSION ODER BETRIEBSUEBERGANG", ERHALTUNG DER RECHTSSTELLUNG UND FUNKTION VON ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN SOWIE VERFAHRENSRECHTLICHE REGELN.
UM EINEN KRITISCHEN RECHTSVERGLEICH ZU ERMOEGLICHEN, WERDEN DIE BESTEHENDEN NATIONALEN VORSCHRIFTEN FRANKREICHS UND DEUTSCHLANDS GEGENUEBERGESTELLT UND ANALYSIERT. ABSCHLIESSEND WERDEN DIE SICH AUS DER RICHTLINIE FUER DAS DEUTSCHE RECHT ERGEBENDEN KONSEQUENZEN AUFGEZEIGT.

DAS ARBEITERMITSPRACHERECHT UND ANDERE „NEUE ARBEITERRECHTE“ IN FRANKREICH AUS DER SICHT DER FRANZOESISCHEN GEWERKSCHAFTEN. THEORETISCHE VORSTELLUNGEN UND REFORMPRAXIS (1982-1985)

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SEUL, OTMAR;
Année / Jahr:1988
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:Betriebsrat, Tarifvertrag, Unternehmen, COMITE D'ENTREPRISE, DROIT DU TRAVAIL, Entreprise, LICENCIEMENT, TRAVAIL
NACH DEM AMTSANTRITT VON FRANCOIS MITTERAND IM JAHRE 1981 FUEHRTE DIE LINKSREGIERUNG MIT DEN"LOIS AUROUX" SOG."NEUE ARBEITERRECHTE" EIN, ZU DENEN SOWOHL EIN WIRKSAMERER SCHUTZ DER ARBEITNEHMER GEGEN SANKTIONEN UND ENTLASSUNGEN, ERWEITERTE INFORMATIONS-, KONSULTATIONS-, KONTROLL- ODER VERHANDLUNGSRECHTE FUER PERSONALVERTRETER UND GEWERKSCHAFTSDELEGIERTE, ALS AUCH ERSTMALS MITSPRACHERECHTE DER ARBEITNEHMER ZAEHLTEN. DIE ARBEIT BESCHAEFTIGT SICH MIT DEN REAKTIONEN AUF DIE LOIS AUROUX VON SEITEN DER UNTERNEHMER UND GEWERKSCHAFTER, MIT DEN DAHINTERSTEHENDEN ZIELEN UND VORSTELLUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN, DER ENTWICKLUNG DES VERHAELTNISSES VON STAAT UND GEWERKSCHAFTEN BIS 1985 SOWIE DEN AUSWIRKUNGEN DES MITSPRACHERECHTS IN DER BETRIEBLICHEN PRAXIS.

REFORM DES FRANZOESISCHEN TARIFVERTRAGSRECHTS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MUELLER, CARSTEN; FRIK, ROMAN;
Revue / Zeitschrift:Recht der Arbeit
Année / Jahr:2005
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Arbeitsrecht
Mots clef / Schlagworte:Tarifvertrag, Unternehmen, VERTRAG, ARBEITS-, COMITE D'ENTREPRISE, CONTRAT DE TRAVAIL, DROIT DU TRAVAIL, Entreprise, LICENCIEMENT, TRAVAIL
DER VORLIEGENDE BEITRAG HAT DIE REFORM DES FRANZOESISCHEN TARIFVERTRAGSRECHTS DURCH GESETZ VOM 04.05.2004 ZUM GEGENSTAND. DIE NEUERUNGEN WERDEN VORGESTELLT, INSBESONDERE: DIE EINFUEHRUNG DES MEHRHEITSPRINZIPS FUER DEN ABSCHLUSS VON TARIFVERTRAEGEN, DIE AUSWEITUNG DES KREISES DER VERHANDLUNGSPARTNER DES ARBEITGEBERS, DIE AENDERUNGEN IM VERHAELTNIS VON ZWISCHEN AUF VERSCHIEDENEN EBENEN ABGESCHLOSSENEN TARIFVERTRAEGEN.

ZUR REFORM DES FRANZOESISCHEN AKTIENRECHTS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MARTENS, HANS-JUERGEN;
Source / Fundstelle:REVUE DES SOCIÉTÉS, AVRIL 2011, P. 203
Revue / Zeitschrift:Die Wirtschaftsprüfung
Année / Jahr:1965
Localisation / Standort:Betriebswirtschaftliche Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht
Mots clef / Schlagworte:Aktie, Aktiengesellschaft, COMITE D'ENTREPRISE, DROIT COMMERCIAL, DROIT DES SOCIETES
DER VORLIEGENDE BEITRAG BEFASST SICH MIT DER REFORM DES FRANZOESISCHEN AKTIENRECHTS. VERFASSER GEHT AUF DIE EINZELNEN REGELUNGEN DES NEUEN GESELLSCHAFTSGESETZES EIN UND STELLT ANSCHLIESSEND FEST, DASS DIE REFORM NICHT NUR DAS ZIEL DER VEREINHEITLICHUNG UND ZEITGEMAESSEN NEUORDNUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN VERFOLGT, SONDERN AUCH DASJENIGE DER RECHTSANGLEICHUNG AN DAS GESELLSCHAFTSRECHT ANDERER EUROPAEISCHER LAENDER.