Das französische Staatshaftungsrecht – Anderes Recht, andere Werte?
Données bibliographiques / Bibliografische Daten![]() | |
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Auteurs / Autoren: | JACQUEMET-GAUCHÉ, ANNE |
Source / Fundstelle: | in: DÖV 2020, S. 453 - 460 |
Revue / Zeitschrift: | Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) |
Année / Jahr: | 2020 |
Catégorie / Kategorie: | Staatsrecht, Verfassungsrecht |
Mots clef / Schlagworte: | Entschädigung, Haftung, STAATSHAFTUNG |

Der Beitrag stellt die Grundstrukturen des französischen Staatshaftungsrechts vor und führt in die dahinter stehenden Grundgedanken ein. Dabei wird sowohl auf dessen richterrechtliche Entwicklung als auch auf die Frage eingegangen, in welchem Verhältnis das französische Staatshaftungsrecht zum sozialen Entschädigungsrecht steht.
Gliederung des Beitrags:
I. Einführung
II. Das Staatshaftungs-Richterrecht des Conseil d'État
1. Der Grundsatz eines vom Zivilrecht getrennten Staatshaftungsrechts
2. Die Verschuldenshaftung (responsabilité pour faute)
3. Die Risikohaftung (responsabilité pour risque)
4. Haftung für Aufopferung (la responsabilité pour rupture de l'égalité devant les charges publiques)
5. Haftung für unions. und EMRK-widrige Gesetze ("La resonsabilité du fait des lois inconventionnelles")
6. Die Haftung für verfassungswidrige Gesetze
7. Prozessuale Fragen
III. Der Schaden als Angelpunkt: Staatshaftungsrecht als Opferschutz
1. Der Schaden als Angelpunkt des französischen Staatshaftungsrechts
2. Schadenersatz nur in Geld - Das Fehlen der Naturalrestitution
3. Auf dem Weg vom Staatshaftungs- zum Entschädigungsrecht?
IV. Fazit