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DIE ERSITZUNG VON MOBILIEN UND IMMOBILIEN NACH DEUTSCHEM, SCHWEIZER UND FRANZOESISCHEM RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MAY, HARALD;
Source / Fundstelle:IN: LES PETITES AFFICHES. 1999. NUMERO 54. P. 6 - 12.
Année / Jahr:1935
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Eigentum, EIGENTUMSERWERB, SACHENRECHT, BONNE FOI, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES BIENS, PROPRIETE
DER AUTOR MACHT ZU BEGINN DIESER RECHTSVERGLEICHENDEN ARBEIT EINIGE EINLEITENDE BEMERKUNGEN ZUR BEDEUTUNG DER ERSITZUNG UND IHREN WESENTLICHEN PROBLEMEN IN DEN ZU BEHANDELNDEN RECHTSORDNUNGEN. DANN GEHT ER AUF DIE VORAUSSETZUNGEN DER ERSITZUNG IM EINZELNEN EIN. ERSTE UND WICHTIGSTE VORAUSSETZUNG IST DER BESITZ, DESWEITEREN SIND GUTER GLAUBE, ZEITABLAUF UND ERSITZUNGSFAEHIGKEIT ZU NENNEN, DIE DER AUTOR DARSTELLT. ERWAEHNENSWERT IST HIER, DASS DER CODE CIVIL FRANCAIS EINE ERSITZUNG NUR AN LIEGENSCHAFTEN KENNT, NICHT AUCH AN FAHRNISSEN. DARAUS FOLGT DIE BESONDERE ROLLE DES ART.2279 CODE CIVIL, EINER VORSCHRIFT, DER SICH DER AUTOR MIT BESONDERER AUFMERKSAMKEIT WIDMET. NACHDEM ER DIE BESONDERHEITEN DER IMMOBILIARERSITZUNG DARGESTELLT HAT, EROERTERT DER AUTOR IM DRITTEN UND LETZTEN KAPITEL DIE WIRKUNG DER ERSITZUNG.

DIE RECHTSPOLITISCHEN GRUNDLAGEN DES GUTGLAEUBIGEN FAHRNISERWERBS IM DEUTSCHEN, SCHWEIZER, FRANZOESISCHEN UND OESTERREICHISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GUENTHER, HELGA;
Source / Fundstelle:IN: LES DOCUMENTS DE TRAVAIL DU SENAT - SERIE LEGISLATION COMPAREE. NOVEMBRE 2003. NUMERO LC 128. P. 7 - 8.
Année / Jahr:1937
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Eigentum, EIGENTUMSERWERB, GUTGLAUBENSSCHUTZ, SACHENRECHT, BONNE FOI, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES BIENS, PROPRIETE
DIESE ARBEIT GEHT DER FRAGE NACH, WIE DIE EINZELNEN RECHTSORDNUNEGN EINEN AUSGLEICH DER WIDERSTREBENDEN INTERESSENBEIM GUTGLAEUBIGEN FAHRNISERWERB HERBEIZUFUEHREN VERSUCHEN, WARUM DIE LOESUNGEN VERSCHIEDEN SIND UND WELCHE ERWAEGUNGEN DAHINTERSTEHEN. DAS DEM FRZ. RECHT GEWIDMETE KAPITEL BEGINNT MIT EINEM ABSCHNITT UEBER DIE POSITIVE REGELUNG DES GUTGLAEUBIGEN FAHRNISERWERBS. ZENTRALE NORM IST HIER ART.2279 CODE CIVIL. DIE AUTORIN STELLT SEINE BEDEUTUNG HERAUS UND UNTERSUCHT DIE EINZELNEN VORAUSSETZUNGEN. IM ZWEITEN ABSCHNITT FOLGT DANN DIE EROERTERUNG DER RECHTSPOLITISCHEN ERWAEGUNGEN, DIE DEN REGELUNGEN ZUGRUNDELIEGEN. DIE AUTORIN GEHT AUF DIE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ABHANDEN GEKOMMENEN UND FREIWILLIG HERAUSGEGEBENEN SACHEN EIN, ERLAEUTERT DEN SCHUTZ GESCHAEFTSUNFAEHIGER UND GEHT AUF DIE BESONDERHEITEN DER ZWISCHENSCHALTUNG EINES BESITZDIENERS EIN. AUSSERDEM MACHT SIE AUSFUEHRUNGEN ZUM UNENTGELTLICHEN ERWERB UND ALLGEMEIN ZUM RECHTSSCHEIN IM FRZ. RECHT.

DER SCHUTZ DES REDLICHEN ERWERBERS BEI DER UEBEREIGNUNG BEWEGLICHER SACHEN
NACH DEUTSCHEM, DFRANZOESISCHEM, OESTERREICHISCHEM UND SCHWEIZERISCHEM RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:STILLSCHWEIG, KURT;
Source / Fundstelle:IN: REVUE INTERNATIONALE DE DROIT COMPARE. 2003. NUMERO 4. P. 789 - 802.
Année / Jahr:1929
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Eigentum, EIGENTUMSERWERB, GUTGLAUBENSSCHUTZ, RECHTSGESCHAEFT, SACHENRECHT, BONNE FOI, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DES BIENS, PROPRIETE, VENTE
IM ERSTEN TEIL BEHANDELT DER AUTOR DIE GRUNDLAGEN DER REGELUNG ZUM GUTGLAEUBIGEN ERWERB VOM NICHTBERECHTIGTEN ANHAND DER FRANZOESISCHEN REGELUNG (BESITZ UND SEINE MAENGEL, ART. 2279 CODE CIVIL). IM ZWEITEN TEIL WERDEN DIE VORAUSSETZUNGEN DER SCHUTZWIRKUNG ERKLAERT. ZUNAECHST GEHT DER VERFASSER HIER AUF DIE OBJEKTIVEN VORAUSSETZUNGEN EIN. DAZU GEHOEREN ALS POSITIVE VORAUSSETZUNGEN DER MANGELFREIE UEBEREIGNUNGSAKT UND DER BESITZ DES ERWERBERS (U.U. AUCH ENTGELTLICHKEIT), SOWIE ALS NEGATIVE VORAUSSETZUNGEN DER UNFREIWILLIGE BESITZVERLUST, WIE Z.B. BEI ABHANDENKOMMEN DER SACHE. SCHLIESSLICH WERDEN DIE SUBJEKTIVEN VORAUSSETZUNGEN VORGESTELLT, WOBEI VOR ALLEM AUF RECHTSMAENGEL IN DER VERAEUSSERUNGSPERSON, BEGRIFF UND GEGENSTAND DES GUTEN GLAUBENS EINGEGANGEN WIRD. IN EINEM DRITTEN ABSCHNITT WIRD DANN DER INHALT DER SCHUTZWIRKUNG DARGESTELLT.

ERWERB UND BELASTUNG EINES GRUNDSTUECKS IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:SCHUCKMANN, HANS-JOACHIM VON;
Source / Fundstelle:IN: KREBS, GILBERT/SCHNEILIN, GERARD. L'ALLEMAGNE 1945-1955. PARIS. UNIVERSITE DE LA SORBONNE, PUBLICATIONS DE L'INSTITUT D'ALLEMAND 1996, P. 153 - 176.
Année / Jahr:1989
Localisation / Standort:Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Eigentum, EIGENTUMSERWERB, SACHENRECHT, Droit civil, DROIT DES BIENS, PROPRIETE, VENTE
DER AUTOR WIDMET SICH UEBERBLICKSMAESSIG (4 SEITEN) DER RECHTSLAGE IN FRANKREICH UND DEN BESONDERHEITEN IN ELSASS-LOTHRINGEN HINSICHTLICH DES ERWERBS UND DER BELASTUNG EINES GRUNDSTUECKS.
ER GEHT DABEI VORWIEGEND AUF DAS FORMELLE RECHT EIN (EINTRAGUNG, BEURKUNDUNG).

EIGENTUMSVORBEHALT UND RUECKTRITTSKLAUSEL BEI LIEFERUNGEN NACH FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FEBLOT, JEAN; MEZGER, ERNST;
Source / Fundstelle:IN: BEAUD, OLIVIER/WACHSMANN, PATRICK. LA SCIENCE JURIDIQUE FRANCAISE ET LA SCIENCE JURIDIQUE ALLEMANDE DE 1870 A 1918. STRASBOURG. PRESSES UNVERSITAIRES DE STRASBOURG 1997, P. 79 - 100.
Revue / Zeitschrift:Rabels Zeitschrift
Année / Jahr:1955
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EIGENTUEMER, Eigentum, EIGENTUMSERWERB, EIGENTUMSVORBEHALT, Kaufvertrag, Konkurs, KREDITSICHERUNG, CLAUSE DE RESERVE DE PROPRIETE, CONTRAT DE VENTE, Droit civil, PROPRIETAIRE, RESOLUTION, RESOLUTION JUDICIAIRE, VENTE
DIE AUTOREN STELLEN DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN UND DIE BEDEUTUNG DES EIGENTUMSVORBEHALTS IN FRANKREICH DAR UND ZIEHEN EINEN KURZEN VERGLEICH ZUM DEUTSCHEN RECHT. SIE BEHANDELN VORAUSSETZUNGEN UND FORM DES RUECKTRITTS VOM VERTRAG FUER DEN FALL DER NICHTERFUELLUNG DES VERTRAGSPARTNERS UND WEISEN AUF PRAKTISCHE PROBLEME GERADE FUER DEUTSCHE VERTRAGSPARTNER HIN. WICHTIG IST INSBESONDERE DIE GELTENDMACHUNG VOR DER GERICHTLICHEN KONKURSEROEFFNUNG SOWIE DIE AUFNAHME EINER AUFLOESUNGSKLAUSEL IN DEN VERTRAG FUER DEN FALL DER NICHTERFUELLUNG, DA ANSONSTEN NUR DIE KLAGE BLEIBT, WEIL EIN RUECKTRITT DURCH EINSEITIGE WILLENSERKLAERUNG NICHT MOEGLICH IST.