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DIE VORBENUTZUNG DER ERFINDUNG IM FRANZOESISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MANDEL, SYLVIE;
Source / Fundstelle:IN: ANNUAIRE DE LEGISLATION FRANCAISE ET ETRANGERE. 1981/82. P. 37 - 42.
Revue / Zeitschrift:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Geistiges Eigentum
Mots clef / Schlagworte:NICHTIGKEIT, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Jurisprudence, NULLITE, PROPRIETE INTELLECTUELLE
NACH EINEM KURZEN UEBERBLICK UEBER DIE VERFAHRENSRECHTLICHEN REGELN, IN DEM DIE VERFASSERIN DIE FRANZOESISCHE RECHTSPRECHUNG UND DIE DES EUROPAEISCHEN PATENTAMTES VERGLEICHT, GEHT SIE AUF DIE FRAGEN DES MATERIELLEN RECHTS EIN. ES GEHT DABEI UM DIE NEUHEIT DER ERFINDUNG ALS VORAUSSETZUNG DER PATENTIERBARKEIT. GEMAESS ART. 5 DES MUENCHENER UEBEREINKOMMENS UND ART. L 611-11 CPI (CODE DE LA PROPRIETE INTELLECTUELLE) GILT EINE ERFINDUNG ALS NEU, WENN SIE NICHT ZUM STAND DER TECHNIK GEHOERT. DIE OFFENBARUNG MUSS ALSO BESTIMMTEN ANFORDERUNGEN GENUEGEN, DIE ERFINDUNG MUSS VOR DEM ANMELDETAG DER PATENTANMELDUNG DER OEFFENTLICHKEIT ZUGAENGLICH GEMACHT WORDEN SEIN. DIE VERFASSERIN BEFASST SICH MIT DEM BEGRIFF DER OEFFENTLICHKEIT, DEN SIE IM LICHTE MEHRERER GERICHTSENTSCHEIDUNGEN DEFINIERT. SIE UMSCHREIBT SODANN DEN BEGRIFF DER ZUGAENGLICHKEIT UND ZEIGT AUF, WIE DER NACHWEIS ZU FUEHREN IST. SCHLIESSLICH AEUSSERT SIE SICH ZU DEM PROBLEM DES DATUMS DER OFFENBARUNG UND PRUEFT DIE FRAGE DER NEUHEITSUNSCHAEDLICHKEIT.

MARKTZUTRITTSSCHRANKEN DURCH SCHLANKE ZULIEFERSTRUKTUREN UND ART. 85 III EGV
UNTER BERUECKSICHTIGUNG DER DEUTSCHEN UND FRANZOESISCHEN FOLGEREGELUNGEN DER NICHTIGKEIT NACH ART. 85 II EGV SOWIE DER ORDNUNGSPOLITISCHEN KONZEPTION IN DEUTSCHLAND UND FRANK

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:STRITTMATTER, MARC;
Source / Fundstelle:IN: REVUE DU DROIT PUBLIC ET DE LA SCIENCE POLITIQUE. 1930. P. 5 - 34.
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Rechtsvergleichung, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), KARTELL, KARTELLRECHT, NATIONALES RECHT, NICHTIGKEIT, Wettbewerb, CARTEL, COMMUNAUTE ECONOMIQUE EUROPEENNE (CEE), CONCURRENCE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNE, ENTENTE, NULLITE
DIE VORLIEGENDE ARBEIT ZEIGT UNTER DEM ASPEKT DER MARKTVERHALTENSKONTROLLE NACH ART. 85 EGV AUCH DOGMATISCHE IMPLIKATIONEN FUER DIE BEURTEILUNG VON LEAN PRODUCTION AUF. FUER VEREINBARUNGEN, DIE AUS SCHLANKEN BESCHAFFFUNGSSYSTEMEN RESULTIEREN UND MARKTZUTRITTSBESCHRAENKEND WIRKEN, STELLT SICH DIE FRAGE DER RECHTSFOLGEN NACH ART. 85 II EGV. DABEI ERGIBT SICH AN DER SCHNITTSTELLE VON EUROPAEISCHEM KARTELLRECHT UND NATIONALEN ZIVILRECHT DIE FRAGE, WELCHE FOLGEN EINE TEILNICHTIGKEIT WETTBEWERBSBESCHRAENKENDER VEREINBARUNGEN HAT. SOFERN DAS NATIONALE ZIVILRECHT DIE WEITEREN RECHTSFOLGEN BESTIMMT, KANN ES DURCH DIE AUTONOME AUSLEGUNG DAZU KOMMEN, DASS STANDORTNACHTEILE DURCH UNTERSCHIEDLICHE RECHTSFOLGEN ENTSTEHEN. AUCH IST WICHTIG, WIE VERTRAGSLUECKEN GESCHLOSSEN WERDEN UND INSBESONDERE, OB GEMEINSCHAFTSRECHT UND SPEZIELL GRUPPENFREISTELLUNGSVERORDNUNGEN IM BEREICH NATIONALER RECHTSFOLGENREGELUNGEN ZUR LUECKENFUELLUNG HERANGEZOGEN WERDEN KOENNEN. EXEMPLARISCH EROERTERT DER AUTOR HIERZU DEUTSCHES UND FRANZOESISCHES RECHT IN EINEM KURZEN RECHTSVERGLEICH.

INSOLVENZANFECHTUNG IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH DAS NEUE SACH- UND KOLLISIONSRECHT (INSO UND LOI NO 85-98)

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:CAMPE, MORITZ VON;
Source / Fundstelle:IN: TEXTES DE LOIS. LOI ELECTORALE FEDERALE. INFORMATIONS DE LA RFA. BONN. INTER NATIONES. 1998, 52 P.
Année / Jahr:1996
Localisation / Standort:Universitaetsbibliothek Heidelberg
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Handelsrecht, Internationales Privatrecht
Mots clef / Schlagworte:Konkurs, NICHTIGKEIT, DROIT COMMERCIAL, NULLITE
AUSGEHEND VOM DEUTSCHEN RECHT STELLT DER AUTOR DIE FRANZOESISCHE REGELUNG GEGENUEBER UND ARBEITET GEMEINSAMKEITEN UND UNTERSCHIEDE HERAUS. DABEI WERDEN ZUNAECHST DIE DOGMATISCHEN GRUNDLAGEN ANALYSIERT, AUF DENEN DIE ANFECHTUNG IN BEIDEN RECHTSORDNUNGEN BERUHT. ANSCHLIESSEND WERDEN DIE ALLGEMEINEN VORAUSSETZUNGEN UNTERSUCHT, DIE FUER ALLE FAELLE DER ANFECHTUNG GELTEN, BEVOR DIE EINZELNEN ANFECHTUNGSTATBESTAENDE EINER AUSFUEHRLICHEN ANALYSE UNTERZOGEN WERDEN. ES FOLGT EINE DARSTELLUNG DER WIRKUNGSWEISE UND DER RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG, WONACH DIE REGELN UEBER DIE GELTENDMACHUNG DER ANFECHTUNG ERLAEUTERT WERDEN. SCHLIESSLICH WIRD DIE KOLLISIONSRECHTLICHE ANKNUEPFUNG NACH DEUTSCHEM UND FRANZOESISCHEM RECHT UNTERSUCHT. BEI DER DARSTELLUNG DES FRANZOESISCHEN RECHTS WIRD AUCH AUF DIE BESONDERHEITEN EINGEGANGEN, DIE IN DEN GEBIETEN ELSASS-LOTHRINGEN GELTEN.

DER RECHTSGESCHAEFTLICHE IRRTUM IM FRANZOESISCHEN RECHT

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GAIBLER, TONJA;
Source / Fundstelle:IN: LES PETITES AFFICHES. 1997. NUMERO 37. P. 13 - 14.
Année / Jahr:1997
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsgeschichte, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:BEWEIS, RECHTSGESCHAEFT, Schuldrecht, WILLENSERKLAERUNG, CONSENTEMENT, Contrat, Droit civil, DROIT DES OBLIGATIONS, HISTOIRE DU DROIT, NULLITE, PREUVE
DIE AUTORIN BEHANDELT DIE ENTWICKLUNG DER FRANZOESISCHEN IRRTUMSDOGMATIK BIS IN DIE JUENGSTE ZEIT, WOBEI DER AKZENT AUF DER NEUEREN ENTWICKLUNG LIEGT. DIE AUTORIN BEHANDELT FOLGENDE FRAGEN: HISTORISCHE UND DOGMATISCHE GRUNDLAGEN DER IRRTUMSLEHRE, IRRTUMSKATEGORIEN DES FRANZOESISCHEN ZIVILRECHTS, ALLGEMEINE BEACHTLICHKEITSVORAUSSETZUNGEN EINES RECHTSGESCHAEFTLICHEN IRRTUMS, RECHTS- FOLGEN EINES BEACHTLICHEN IRRTUMS UND BEWEISFRAGEN.

DAS VERHAELTNIS ZWISCHEN DEM NATIONALEN RECHT UND DEM EG- BZW. VOELKERRECHT IN FRANKREICH

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:FROMONT, MICHEL;
Source / Fundstelle:IN: PARIS. JURISPRUDENCE GENERALE DALLOZ 1971, 473 P.
Revue / Zeitschrift:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Année / Jahr:1992
Localisation / Standort:Europa-Institut der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Völkerrecht
Mots clef / Schlagworte:EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT (EG), GESETZ, NATIONALES RECHT, Rechtsprechung, RECHTSWIDRIGKEIT, VERTRAG, VOELKERRECHTLICHER-, COMMUNAUTE ECONOMIQUE EUROPEENNE (CEE), DROIT EUROPEEN, DROIT INTERNATIONAL PUBLIC, DROIT INTERNE, Jurisprudence, LOI, NULLITE, TRAITE INTERNATIONAL
IN DEN JAHREN 1975-1990 HAT SICH DIE EINSTELLUNG DER FRANZOESISCHEN RECHT- SPRECHUNG ZU DEM VERHAELTNIS ZWISCHEN NATIONALEM RECHT EINERSEITS UND EG-RECHT BZW. VOELKERRECHT ANDERERSEITS VOELLIG GEWANDELT. INZWISCHEN KANN JEDES FRANZOESISCHE GERICHT EIN GESETZ, DAS ES FUER GEMEINSCHAFTSWIDRIG ODER VOELKERRECHTSWIDRIG HAELT, UNANGEWENDET LASSEN.