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DAS INSTITUT DER ADOPTION IM PREUSSISCHEN ALLGEMEINEN LANDRECHT UND IM FRANZOESISCHEN CODE CIVIL ZWISCHEN REZEPTION ROEMISCH-RECHTLICHER PRINZIPIEN UND VERAENDERTEM FAMILIENVERSTAENDNIS

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KURTZ, DIANA-CATHARINA;
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, HISTOIRE DU DROIT
DAS WERK GEHT DER FRAGE NACH, INWIEWEIT DAS ROEMISCHE ADOPTIONSRECHT DIE NATURRECHTLICHEN PRIVATRECHTSKODIFIKATIONEN, INSBESONDERE DAS PREUSSISCHE LANDRECHT UND DEN FRANZOESISCHEN CODE CIVIL, BEEINFLUSST HAT. ZU DIESEM ZWECK WIRD ZUNAECHST DAS INSTITUT DER ADOPTION IM ROEMISCHEN RECHT UND DESSEN ENTWICKLUNG (VON DEN ANFAENGEN DER ROEMISCHEN GESELLSCHAFT BIS ZUR KAISERZEIT UND DER NACHKLASSISCHEN ENTWICKLUNG UNTER JUSTINIAN) UMFASSEND DARGESTELLT. DANACH WERDEN DIE ENTWICKLUNGEN DER ADOPTION VOM FRUEHEN MITTELALTER BIS ZUM 18. JAHRHUNDERT SKIZZIERT. DEN SCHWERPUNKT DER ARBEIT BILDEN DIE AUSFUEHRUNGEN ZUR ADOPTION IM ALLGEMEINEN LANDRECHT DER PREUSSISCHEN STAATEN VON 1794 UND DEM CODE CIVIL VON 1804. HIERBEI WERDEN IN DIE ANALYSE DER EINZELNEN REGELUNGEN IMMER AUCH DIE JEWEILIGEN GESELLSCHAFTLICHEN HINTERGRUENDE UND ENTWICKLUNGEN MITEINBEZOGEN. ZUR BEANTWORTUNG DER KERNFRAGE, OB ROEMISCHE ADOPTIONSPRINZIPIEN IN DAS FRANZOESISCHE UND PREUSSISCHE ADOPTIONSRECHT REZIPIERT ODER BEWUSST AUFGENOMMEN WURDEN, BIETET DAS WERK INSBESONDERE EINE ANALYSE DER JEWEILIGEN GESETZGEBUNGSMATERIALIEN.

ENTSCHEIDUNG NR. 2001-449 DC VOM 4. JULI
2001, « SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH III »

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:VERFASSUNGSRAT CONSEIL CONSTITUTIONNEL;
Année / Jahr:2001
Localisation / Standort:LEHRSTUHL FUER FRANZOESISCHES OEFFENTLICHES RECHT/UNI SAARBRUECKEN
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:Rechtsprechung, VERFASSUNGSMAESSIGKEITSKONTROLLE, VERFASSUNGSRAT, CONSEIL CONSTITUTIONNEL, Droit constitutionnel, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, Jurisprudence
IN DIESER ENTSCHEIDUNG LEHNT DER VERFASSUNGSRAT EINE ERNEUTE UEBERPRUEFUNG DER
VERFASSUNGSMAESSIGKEIT DES GESETZES UEBER DEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH, WELCHES DER
VERFASSUNGSRAT BEREITS IN EINER ENTSCHEIDUNG VOM 27. JUNI 2001 FUER
VERFASSUNGSGEMAESS ERKLAERT HAT, AB. DER VERFASSUNGSRAT HEBT HERVOR, DASS ER NICHT
EIN ZWEITES MAL ZUR ENTSCHEIDUNG UEBER EIN GESETZ ANGERUFEN WERDEN KANN, WELCHES
ER BEREITS IM RAHMEN DES ART. 61 ABS. 2 DER VERFASSUNG FUER VERFASSUNGSMAESSIG
ERKLAERT HAT. INFOLGEDESSEN SCHEIDET EINE HEMMUNG DER VERKUENDIGUNGSFRIST FUER DAS
GESETZ UEBER DEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH GEMAESS ART. 61 ABS. 4 DER VERFASSUNG
AUS.

EINIGE GRUNDZUEGE DES UNTERHALTSRECHTS IN DEUTSCHLAND UND IN FRANKREICH
– TEIL 1

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MENNE, MARTIN;
Revue / Zeitschrift:Familie und Recht
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EHE, Ehescheidung, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, UNTERHALTSVERPFLICHTUNG, DIVORCE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, MARIAGE, PENSION ALIMENTAIRE
DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEN REGELUNGEN DES UNTERHALTSRECHTS IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH. DER FOKUS DER BETRACHTUNG LIEGT IN DIESEM ERSTEN TEIL AUF DEM EHEGATTENUNTERHALT. IN DIESEM RAHMEN VERGLEICHT DER AUTOR DIE REGELUNGEN DER BEIDEN LAENDER ZU FAMILIENUNTERHALT, TRENNUNGSUNTERHALT UND NACHEHELICHEM UNTERHALT.

EINIGE GRUNDZUEGE DES UNTERHALTSRECHTS IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH
– TEIL 2

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:MENNE, MARTIN;
Revue / Zeitschrift:Familie und Recht
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Rechtsvergleichung, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:Ehescheidung, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, UNTERHALTSVERPFLICHTUNG, DIVORCE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, PENSION ALIMENTAIRE
IN DEM ZWEITEN TEIL DES BEITRAGS BEFASST DER AUTOR SICH MIT DEM VERWANDTENUNTERHALT IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH. IN DIESEM RAHMEN VERGLEICHT ER DIE IN DEN BEIDEN LAENDERN GELTENDE RECHTSLAGE UND DIE AKTUELLEN REFORMBEMUEHUNGEN BEZUEGLICH DES KINDESUNTERHALTS UND DES ANSPRUCHS EINES UNVERHEIRATETEN ELTERNTEILS AUF BETREUUNGSUNTERHALT.

EHERECHT IN EUROPA (FRANKREICH)

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:DOEBEREINER, CHRISTOPH;
Année / Jahr:2006
Localisation / Standort:Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken
Type / Typ:
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht, Zivilrecht
Mots clef / Schlagworte:EHE, Ehescheidung, GUETERSTAND, LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, CONCUBINAGE, DIVORCE, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT NATUREL, MARIAGE
DAS AUF DIE ANWALTLICHE UND NOTARIELLE TAETIGKEIT ZUGESCHNITTENE WERK LAESST AUF
EINEN EINLEITENDEN ALLGEMEINEN TEIL ZUM DEUTSCHEN UND INTERNATIONALEN (AUCH
EUROPAEISCHEN) FAMILIENRECHT ZWANZIG LAENDERBERICHTE FOLGEN, IN DENEN DAS
EHERECHT VON BELGIEN BIS ZUR TUERKEI IN PRAEGNANTEN KURZBESCHREIBUNGEN
DARGESTELLT WIRD. DER 64 SEITEN UMFASSENDE TEIL UEBER DAS FRANZOESISCHE EHERECHT
UMFASST SCHWERPUNKTMAESSIG DIE WIRKUNGEN DER EHE (GUETERRECHT, BLEIBERECHT,
STEUERLICHE ASPEKTE) UND SCHEIDUNGSFOLGEN (EINSCHLIESSLICH DES INTERNATIONALEN
SCHEIDUNGSRECHTS) SOWIE ALTERNATIVE LEBENSPARTNERSCHAFTEN (CONCUBINAGE, PACTE
CIVIL DE SOLIDARIT?âé - PACS). AUSSERDEM WERDEN FOLGENDE THEMEN BEHANDELT:
ABSTAMMUNG UND ADOPTION SOWIE VERLOEBNIS UND EHESCHLIESSUNG UNTER
BERUECKSICHTIGUNG DES VERFAHRENS UND DER EHESCHLIESSUNG MIT AUSLANDSBEZUG.