Avr 27, 2012
DAS WERK GEHT DER FRAGE NACH, INWIEWEIT DAS ROEMISCHE ADOPTIONSRECHT DIE NATURRECHTLICHEN PRIVATRECHTSKODIFIKATIONEN, INSBESONDERE DAS PREUSSISCHE LANDRECHT UND DEN FRANZOESISCHEN CODE CIVIL, BEEINFLUSST HAT. ZU DIESEM ZWECK WIRD ZUNAECHST DAS INSTITUT DER ADOPTION IM ROEMISCHEN RECHT UND DESSEN ENTWICKLUNG (VON DEN ANFAENGEN DER ROEMISCHEN GESELLSCHAFT BIS ZUR KAISERZEIT UND DER NACHKLASSISCHEN ENTWICKLUNG UNTER JUSTINIAN) UMFASSEND DARGESTELLT. DANACH WERDEN DIE ENTWICKLUNGEN DER ADOPTION VOM FRUEHEN MITTELALTER BIS ZUM 18. JAHRHUNDERT SKIZZIERT. DEN SCHWERPUNKT DER ARBEIT BILDEN DIE AUSFUEHRUNGEN ZUR ADOPTION IM ALLGEMEINEN LANDRECHT DER PREUSSISCHEN STAATEN VON 1794 UND DEM CODE CIVIL VON 1804. HIERBEI WERDEN IN DIE ANALYSE DER EINZELNEN REGELUNGEN IMMER AUCH DIE JEWEILIGEN GESELLSCHAFTLICHEN HINTERGRUENDE UND ENTWICKLUNGEN MITEINBEZOGEN. ZUR BEANTWORTUNG DER KERNFRAGE, OB ROEMISCHE ADOPTIONSPRINZIPIEN IN DAS FRANZOESISCHE UND PREUSSISCHE ADOPTIONSRECHT REZIPIERT ODER BEWUSST AUFGENOMMEN WURDEN, BIETET DAS WERK INSBESONDERE EINE ANALYSE DER JEWEILIGEN GESETZGEBUNGSMATERIALIEN.
Avr 27, 2012
IN DIESER ENTSCHEIDUNG LEHNT DER VERFASSUNGSRAT EINE ERNEUTE UEBERPRUEFUNG DER
VERFASSUNGSMAESSIGKEIT DES GESETZES UEBER DEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH, WELCHES DER
VERFASSUNGSRAT BEREITS IN EINER ENTSCHEIDUNG VOM 27. JUNI 2001 FUER
VERFASSUNGSGEMAESS ERKLAERT HAT, AB. DER VERFASSUNGSRAT HEBT HERVOR, DASS ER NICHT
EIN ZWEITES MAL ZUR ENTSCHEIDUNG UEBER EIN GESETZ ANGERUFEN WERDEN KANN, WELCHES
ER BEREITS IM RAHMEN DES ART. 61 ABS. 2 DER VERFASSUNG FUER VERFASSUNGSMAESSIG
ERKLAERT HAT. INFOLGEDESSEN SCHEIDET EINE HEMMUNG DER VERKUENDIGUNGSFRIST FUER DAS
GESETZ UEBER DEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH GEMAESS ART. 61 ABS. 4 DER VERFASSUNG
AUS.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | MENNE, MARTIN; |
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Revue / Zeitschrift: | Familie und Recht |
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Année / Jahr: | 2006 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | EHE, Ehescheidung, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, UNTERHALTSVERPFLICHTUNG, DIVORCE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, MARIAGE, PENSION ALIMENTAIRE |
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DER BEITRAG BEFASST SICH MIT DEN REGELUNGEN DES UNTERHALTSRECHTS IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH. DER FOKUS DER BETRACHTUNG LIEGT IN DIESEM ERSTEN TEIL AUF DEM EHEGATTENUNTERHALT. IN DIESEM RAHMEN VERGLEICHT DER AUTOR DIE REGELUNGEN DER BEIDEN LAENDER ZU FAMILIENUNTERHALT, TRENNUNGSUNTERHALT UND NACHEHELICHEM UNTERHALT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | MENNE, MARTIN; |
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Revue / Zeitschrift: | Familie und Recht |
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Année / Jahr: | 2006 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Ehescheidung, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, UNTERHALTSVERPFLICHTUNG, DIVORCE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT, PENSION ALIMENTAIRE |
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IN DEM ZWEITEN TEIL DES BEITRAGS BEFASST DER AUTOR SICH MIT DEM VERWANDTENUNTERHALT IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH. IN DIESEM RAHMEN VERGLEICHT ER DIE IN DEN BEIDEN LAENDERN GELTENDE RECHTSLAGE UND DIE AKTUELLEN REFORMBEMUEHUNGEN BEZUEGLICH DES KINDESUNTERHALTS UND DES ANSPRUCHS EINES UNVERHEIRATETEN ELTERNTEILS AUF BETREUUNGSUNTERHALT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | DOEBEREINER, CHRISTOPH; |
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Année / Jahr: | 2006 |
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Localisation / Standort: | Universitätsbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | EHE, Ehescheidung, GUETERSTAND, LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, CONCUBINAGE, DIVORCE, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, ENFANT NATUREL, MARIAGE |
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DAS AUF DIE ANWALTLICHE UND NOTARIELLE TAETIGKEIT ZUGESCHNITTENE WERK LAESST AUF
EINEN EINLEITENDEN ALLGEMEINEN TEIL ZUM DEUTSCHEN UND INTERNATIONALEN (AUCH
EUROPAEISCHEN) FAMILIENRECHT ZWANZIG LAENDERBERICHTE FOLGEN, IN DENEN DAS
EHERECHT VON BELGIEN BIS ZUR TUERKEI IN PRAEGNANTEN KURZBESCHREIBUNGEN
DARGESTELLT WIRD. DER 64 SEITEN UMFASSENDE TEIL UEBER DAS FRANZOESISCHE EHERECHT
UMFASST SCHWERPUNKTMAESSIG DIE WIRKUNGEN DER EHE (GUETERRECHT, BLEIBERECHT,
STEUERLICHE ASPEKTE) UND SCHEIDUNGSFOLGEN (EINSCHLIESSLICH DES INTERNATIONALEN
SCHEIDUNGSRECHTS) SOWIE ALTERNATIVE LEBENSPARTNERSCHAFTEN (CONCUBINAGE, PACTE
CIVIL DE SOLIDARIT?âé - PACS). AUSSERDEM WERDEN FOLGENDE THEMEN BEHANDELT:
ABSTAMMUNG UND ADOPTION SOWIE VERLOEBNIS UND EHESCHLIESSUNG UNTER
BERUECKSICHTIGUNG DES VERFAHRENS UND DER EHESCHLIESSUNG MIT AUSLANDSBEZUG.