Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | DURQUET, FRANCOISE; |
---|
Source / Fundstelle: | IN: TENDANCES ACTUELLES DU DROIT SOCIAL ALLEMAND. BULLETIN DE DROIT COMPARE DU
TRAVAIL ET DE LA SECURITE SOCIALE. 1998. P. 227 - 237. |
---|
Revue / Zeitschrift: | Recht der Internationalen Wirtschaft |
---|
Année / Jahr: | 1985 |
---|
Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Arbeitsrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht |
---|
Mots clef / Schlagworte: | KREDITSICHERUNG, Rechtsprechung, Contrat, DROIT COMMERCIAL, DROIT D'AUTEUR, DROIT DE LA CONCURRENCE, DROIT DES SOCIETES, DROIT DU TRAVAIL, DROIT PENAL, EFFETS DE COMMERCE, Jurisprudence, Société, TRAVAIL |
---|
DIE AUTORIN BERICHTET VON DEN ENTWICKLUNGEN IN RECHTSPRECHUNG UND GESETZGEBUNG ZUM WETTBEWERBSRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT, RECHT DER KREDITSICHERHEITEN, ARBEITS- RECHT UND VERTRAGSRECHT. IM WETTBEWERBSRECHT WERDEN DIE URTEILE DER COUR DE CASSATION VOM 6.7.UND 26.11.1984, DER CA PARIS VOM 9.5.1984, DES TRIBUNAL CORRECTIONNEL DE NANTERRE VOM 29.6.1984, DES TGI PARIS VOM 27.6.1984 SOWIE DAS GESETZ 85-660 VOM 3.7.1985 BEHANDELT. ZUM GESELLSCHAFTSRECHT WERDEN DIE URTEILE DER COUR DE CASSATION VOM 4.2.1995 UND 23.10.1984, DES CE VOM 27.7.1984 UND DER CA NANCY VOM 5.12.1984 SOWIE DIE GESETZE 84-148 VOM 1.3.1984, 85-98 UND 85-99 VOM 25.1.1985, 84-1149 VOM 21.12.1984, SOWIE 85-695, 85-697 UND 85-698 VOM 11.7. 1985 BESPROCHEN. ZUM RECHT DER KREDITSICHERHEITEN WERDEN FOLGENDEN URTEILE "BEHANDELT: COUR DE CASSATION VOM 11.7.1984, 26.10.1984, 20.6.1985 UND 11.5.1984;" CA PARIS VOM 8.11.1984, 19.6.1984 UND 16.10.1984 SOWIE CA AIX-EN-PROVENCE VOM "15.3.1985; WEITERHIN DAS GESETZ 85-695 VOM 11.7.1985. ZUM ARBEITSRECHT WIRD" "UEBER DIE URTEILE DES TA ORLEANS VOM 31.8.1984 UND 9.10.1984; DER COUR DE" CASSATION VOM 2.7.1984 UND 26.3.1984 SOWIE DER CA PARIS VOM 13.3.1984 BERICHTET. DANN FOLGT EINE KURZE INHALTSWIEDERGABE DES DEKRETS 85-399 VOM 3.4.1985. SCHLIESSLICH BEFASST SICH DIE AUTORIN ZUM VERTRAGSRECHT MIT DEN URTEILEN DER CA PARIS VOM 18.10. UND 13.11.1984 SOWIE DES CA ORLEANS VOM 19.10.1984.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | POLLAUD-DULIAN, FREDERIC; |
---|
Source / Fundstelle: | IN: REVUE INTERNATIONALE DE CRIMINOLOGIE. 1982. VOL. 3. P. 271 - 290. |
---|
Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
---|
Année / Jahr: | 1989 |
---|
Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
---|
Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE |
---|
DAS"BESTIMMUNGSRECHT" (DROIT DE DESTINATION) ERLAUBT IN FRANKREICH UND BELGIEN DEM URHEBER, DER DER VERFIELFAELTIGUNG SEINES WERKES ZUGESTIMMT HAT, UEBER DEN GEBRAUCH, DEN DIE ERWERBER VON DEN VERVIELFAELTIGUNGSSTUECKEN MACHEN KOENNEN, ZU BESTIMMEN. DER AUTOR DES ARTIKELS STELLT DIE LEHRE DES BESTIMMUNGSRECHTS IM VERGLEICH MIT DEM DEUTSCHEN RECHT, DAS DIESE LEHRE NICHT KENNT ABER TEILWEISE ZU AEHNLICHEN LOESUNGEN KOMMT, VOR. NACH EINER DARSTELLUNG DER GESETZLICHEN GRUNDLAGEN IM ERSTEN TEIL FOLGT EIN VERGLEICH DER RECHTSPRECHUNG DER DEUTSCHEN UND FRANZOESISCHEN GERICHTE SOWIE DES EUGH AUF DEN GEBIETEN DER WERKVERBREITUNG, DER WIEDERVERWERTUNG ZUR VERNICHTUNG BESTIMMTER EXEMPLARE, DES GEBRAUCHS VON WERKEXEMPLAREN OHNE VERBREITUNGSHANDLUNG UND DER VERWENDUNG VON WERKEXEMPLAREN ZUR OEFFENTLICHEN WIEDERGABE. IN DER ABSCHLIESSENDEN BEMERKUNG WIRD AUCH KURZ DIE RECHTSLAGE IN ANDEREN EU-STAATEN ANGESPROCHEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | BODEWIG, THEO; |
---|
Source / Fundstelle: | IN: REVUE DES SOCIETES. 1991. P. 331 - 344. |
---|
Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
---|
Année / Jahr: | 1993 |
---|
Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
---|
Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE |
---|
ZUNAECHST FASST DER AUTOR DAS URTEIL DES CONSEIL D'ETAT VOM 9.4.1993 ZUSAMMEN, IN DEM DIE FRANZOESISCHE REGIERUNG AUF EINE NICHTIGKEITSKLAGE DER VERWERTUNGS- GESELLSCHAFT SPADEM HIN VERPFLICHTET WURDE, DIE BISLANG FEHLENDEN AUSFUEHRUNGS- BESTIMMUNGEN ZUR GELTENDMACHUNG DES FOLGERECHTS AUCH FUER GELERISTEN ZU ERLASSEN. DANN WEIST DER VERFASSER NOCH AUF EIN URTEIL DER COUR DE CASSATION VOM 5.11.1991 HIN, IN DEM DER OBERSTE GERICHTSHOF DEN BEGRIFF DES"ORIGINALS" DEFINIERT HAT.
Avr 27, 2012
EINFUEHRUNGSHALBER STELLT DER AUTOR DAR, INWIEWEIT DIE TRADITIONNELLE FRANZOESISCHE KONZEPTION VOM URHEBERRECHT VON DEN NEUEREN ENTWICKLUNGEN - Z.B. SCHUTZ VON COMPUTERPROGRAMMEN DURCH DAS URHEBERRECHT - GEFAEHRDET IST. DER TEXT BEFASST SICH IN SEINEM ERSTEN TEIL MIT DEN RECHTEN UND IM ZWEITEN MIT DER WAHRNEHMUNG DER RECHTE. IM ERSTEN TEIL WENDET ER SICH ZUM ERSTEN DER ANERKENNUNG DER RECHTE ZU. HIER WIRD DIE ENTWICKLUNG DER RECHTSQUELLEN DES URHEBERRECHTS ANGEFUEHRT. DANN WIRD EROERTERT, WIE DAS DEN SCHUTZ AUSLOESENDE MERKMAL DER"ORIGINALITAET" VON WERKEN, ANGESICHTS DER NEUEREN ENTWICKLUNGEN, NUNMEHR VON DER RECHTSPRECHUNG AUSGELEGT WIRD. WEITER WIRD AUF DIE GEFAHR EINER ENTPERSONALISIERUNG DES URHEBERRECHTS UND EINER AUSDEHNUNG DER KATEGORIE KOLLEKTIVER WERKE EINGEGANGEN. SCHLIESSLICH WIRD KURZ DIE SITUATION DER ANGESTELLTEN URHEBER UND DER AUSUEBENDEN KUENSTLER BESCHRIEBEN. ZUM ZWEITEN WENDET DER AUTOR SICH DEM INHALT DER RECHTE ZU. HIER WERDEN FOLGENDE FRAGEN AUFGEGRIFFEN: DIE URHEBERRECHTLICHE SCHUTZDAUER, DIE HAUPTSCHWIERIGKEITEN DES DARBIETUNGSRECHTS, DES VERVIELFAELTIGUNGSRECHTS (ZITATRECHT, REPROGRAPHIERECHT, VERMIETE UND VERLEIHE, WERKVERWERTUNG) UND DES FOLGERECHTS UND WIE DER GEFAEHRDUNG DES URHEBERPERSOENLICHKEITSRECHTS BEGEGNET WIRD. WAS DEN ZWEITEN TEIL, DIE AUSUEBUNG DER RECHTE, BETRIFFT, EROERTERT DER AUTOR ZUNAECHST GENERELLE ASPEKTE DER AUSUEBUNG VON VERWERTUNGSRECHTEN UND BESCHREIBT SODANN ASPEKTE DER KOLLEKTIVEN WAHRNEHMUNG VON VERWERTUNGSRECHTEN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
---|
Auteurs / Autoren: | DREIER, THOMAS; |
---|
Source / Fundstelle: | IN: REVUE DE L'ARBITRAGE. 1998. NUMERO 2. P. 291 - 303. |
---|
Revue / Zeitschrift: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-internationaler Teil |
---|
Année / Jahr: | 1995 |
---|
Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
---|
Type / Typ: | |
---|
Catégorie / Kategorie: | Geistiges Eigentum |
---|
Mots clef / Schlagworte: | DROIT D'AUTEUR, PROPRIETE INTELLECTUELLE, PROPRIETE LITTERAIRE ET ARTISTIQUE |
---|
DER BEITRAG STELLT DEN BERICHT DER KOMMISSION SIRINELLI VOR. DIESE WURDE IM OKTOBER 1993 VOM FRANZOESISCHEN MINISTER FUER KULTUR UND FRANKOPHONIE INS LEBEN GERUFEN. SIE HATTE DEN AUFTRAG, DIE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN DIGITALEN TECHNOLOGIEN AUF DAS GEGENWAERTIGE URHEBERRCHT ZU UNTERSUCHEN. DER SIRINELLI- BERICHT GLIEDERT SICH IN ZWEI TEILE. TEIL 1 NIMMT EINE BESTANDAUFNAHME DER GEGENWAERTIGEN STRUKTUREN IM BEREICH MULTIMEDIA EINSCHLIESSLICH DER ERKENNBAREN ENTWICKLUNGSTENDENZEN VOR. DER ZWEITE TEIL ANALYSIERT DIE AUSWIRKUNGEN DIESER TENDENZEN FUER DAS URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT SOWIE DESSEN ENTWICKLUNGS- TENDENZEN.