Fév 8, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BERGER, ALINA |
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Source / Fundstelle: | IN: Mohr Siebeck, Reihe: Jus Internationale et Europaeum 113, 2016. |
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Année / Jahr: | 2016 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit européen, Europarecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Anwendungsvorrang, EUGH, EUROPÄISCHER GERICHTSHOF, Geltungsvorrang, UNIONSRECHT, Verfassungsrechtsprechung, CJUE, Cour de justice de l’Union européenne, Droit communautaire européen, JURISPRUDENCE CONSTITUTIONNELLE, Primauté d'application |
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ISBN 978-3-16-154316-6
Klappentext:
Das Unionsrecht geht jeglichem nationalen Recht vor – diese Entscheidung fällte der EuGH bereits im Jahre 1964. Doch inwieweit entspricht dieser Grundsatz der verfassungsrechtlichen Realität in den Mitgliedstaaten? Alina Berger analysiert dies anhand der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Deutschland, Frankreich und Spanien, wobei deren Haltung jeweils als integrationsfördernd oder integrationshemmend eingeordnet werden kann. Zu diesem Zweck stellt sie zunächst Bedeutung und Reichweite des Anwendungsvorrangs dar, bevor sie auf die Frage eingeht, inwieweit die Verfassungsgerichte den Anwendungsvorrang positiv gewährleisten und inwieweit sie ihn überhaupt verfassungsrechtlich gewährleisten können. Im abschließenden Rechtsprechungsvergleich arbeitet die Autorin bestehende Defizite heraus und demonstriert mögliche Lösungswege für die Effektivierung des Anwendungsvorrangs.
Sep 18, 2014
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BONICHOT JEAN-CLAUDE |
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Source / Fundstelle: | DANS L'Actualité Juridique Droit Administratif (AJDA), 31 mars 2014, n°12-2014, pp. 683- 687. |
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Année / Jahr: | 2014 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit européen, Europarecht |
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Mots clef / Schlagworte: | angemessene Frist, angemessene Urteilsfrist, Charta der Grundrechte, europäische Grundrechtecharta, Schadensersatz, CHARTE DES DROITS FONDAMENTAUX, COUR DE JUSTICE DE L'UNION EUROPÉENNE, délai raisonnable de jugement, réparation du préjudice |
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Cour de justice de l'Union européenne, 26 novembre 2013, Gascogne Sack Deutschland GmbH, aff. C-40/12 P
Après quelques hésitations jurisprudentielles, la Cour de justice de l'Union européenne a posé, en novembre 2013, les règles de répartition des préjudices liés au non- respect du délai raisonnable de jugement par les juridictions européennes.
I- Évolutions de la jurisprudence
A. Les premières décisions
B. Der Grüne Punkt, premier infléchissement
II- Une solution proche de l'arrêt Magiera
A. Le fondement de la solution nouvelle
B. Les principes applicables
III- Des conditions de mise en oeuvre proches de la jurisprudence française
A. Délai de jugement et sécurité juridique
B. Identification du dommage
C. Un point d'interrogation
Note de Jean-Claude Bonichot, Juge à la Cour de justice de l'Union européenne.
Jan 13, 2014
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | THOMAS PFEIFFER |
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Année / Jahr: | 2013 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Droit comparé, Droit de la consommation, Droit européen, Europarecht, Rechtsvergleichung, Verbraucherrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | RECHTSVERGLEICHUNG, Verbraucherinformation, VERBRAUCHERRECHT, Verbraucherrechtrichtlinie, directive communautaire sur les droits des consommateurs, DROIT COMPARE, DROIT DE LA CONSOMMATION, droits d'information des consommateurs |
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in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Schweden, und den Vereinigten Staaten von Amerika
Herausgegeben von Prof. Dr. Thomas Pfeiffer
Nomos Verlag, Band 1 und 2, 2013.
Wie setzt sich das Verbraucherinformationsrecht in Frankreich u.a. im Vergleich zu Deutschland zusammen? Wie setzen sich Informationsrechte der Bürger zusammen? Im Zuge der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes hat das Bundesverbraucherministerium den Herausgeber dieses Werkes mit einer rechtsvergleichenden Studie hierzu beauftragt.
Das Verbraucherinformationsrecht stellt ein noch junges, aktuelles Themengebiet dar, dass Fragen des Informationsfreiheitsrechtes und öffentlich-rechtlicher Informationspflichten in Gefahrensituationen bis hin zu Produktkennzeichnungspflichten und vorvertraglichen Auskunftsrechten gleichermaßen erfasst.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher zur Vorbereitung der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes das Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg unter der Federführung des Herausgebers dieses Werkes mit einer rechtsvergleichenden Studie zum Verbraucherinformationsrecht beauftragt. Zur Vorbereitung dieser Studie wurde für jede der zu untersuchenden Rechtsordnungen ein nationaler Landesbericht eingeholt. Band 1 des Werkes enthält den rechtsvergleichenden Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Studie, während Band 2 die nationalen Landesberichte wiedergibt.
Déc 18, 2013
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | HERBERT PETZOLD; JENS MEYER-LADEWIG |
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Revue / Zeitschrift: | Neue Juristische Wochenschrift |
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Année / Jahr: | 2013 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit de la famille, Droit européen, Europarecht, Familienrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Art. 14 EMRK, Art. 8 EMRK, DISKRIMINIERUNGSVERBOT, EGMR, EMRK, Recht auf Familienleben, RECHT AUF PRIVATSPHÄRE, Stiefkindadoption, adoption de l'enfant du partenaire, art. 14 CEDH, Art. 8 CEDH, CEDH, droit à une vie de famille, droit à une vie privée, prohibition des discriminations |
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S. 2171-2179 in NJW 30/2013
Beide Urteile wurden von Dr. Jens Meyer-Ladewig und Prof. Dr. Herbert Petzold übersetzt und bearbeitet.
Urteil der V. Sektion des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, vom 15.03.2012, Rs. 25951/07, Gas und Dubois gg. Frankreich
Nach französischen Familienrechts gehen im Falle einer einfacher Adoption die Elternrechte auf den Annehmenden über, die rechtlichen Beziehungen zu den Eltern erlöschen. Eine Ausnahme davon ist nur für Eheleute vorgesehen. Für den EGMR waren die Beschwerdeführer bei der Adoption des Kindes des anderes Partners der gleichgeschechtlichen Beziehung nicht in einer Lage, die der verheirateter Paare vergleichbar ist. Auch bei unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren, die wie die Beschwerdeführer als Lebenspartnerschaft nach frz. Recht eingetragen sind, ist eine Adoption, wie sie sie wünsche, nicht möglich. Insoweit gibt es also keine unterschiedliche Behandlung, so dass Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK nicht verletzt ist.
Urteil der Großen Kammer vom 19.02.2013, Rs. 19010/07, X u.a. gg. Österreich
Das österreichische Recht behandelt bei der Stiefkindadoption unverheiratete verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Eltern unterschiedlich, für Letztere ist eine Stiefkindadoption nicht möglich. Dieses absolute Verbot hat die Beschwerdeführer unmittelbar betroffen, so dass ihre Beschwerde keine unzulässige Popularklage ist. Die Lage der Beschwerdeführer ist mit der eines verheirateten Paares nicht vergleichbar. Deswegen ist insoweit Art. 14 i.V. m. Art. 8 EMRK nicht verletzt. Vergleichbar ist die Lage der Beschwerdeführer mit der eines unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paares.
Art. 8 EMRK verpflichtet nicht dazu, unverheiratete Paaren eine Stiefkindadoption zu ermöglichen. Weil das österreichische Recht das aber für unverheiratete verschiedengeschlechtliche Paare tut, fällt diese Frage in den Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK, so dass Art. 14 EMRK anwendbar ist. Deswegen muss geprüft werden, ob die Ablehnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare ein berechtigtes Ziel verfolgte und verhältnismäßig dazu war.
Die Regierung trägt die Beweislast dafür, dass der Schutz der traditionnellen Familie oder der Interessen des Kindes den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Stiefkindadoption erforderlich macht. Sie hat aber keine besonders gewichtigen und überzeugenden Gründe dafür vorgetragen. Deswegen ist Art. 14 i.V.m. mit Art. 8 EMRK verletzt, wenn man die Lage der Beschwerdeführer mit der eines unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paares cvergleicht, in dem ein Partner ein Kind des anderes adoptieren möchte.