VOR DEM HINTERGRUND DER TATSACHE, DASS DIE MUTTER IN FRANKREICH EIN RECHT DARAUF HAT, UNERKANNT ZU BLEIBEN, (ART. 341 UND 341-1 CODE CIVIL), UNTERSUCHT DER VORLIEGENDE BEITRAG DIE FRAGE, WELCHE BEDEUTUNG DEM EINTRAG DER FRANZOESISCHEN MUTTER IM DEUTSCHEN GEBURTENBUCH FUER DIE RECHTLICHE FESTSTELLUNG DER NICHTEHELICHEN MUETTERLICHEN ABSTAMMUNG ZUKOMMT. ZUNAECHST WERDEN DIE GRUNDZUEGE DER FESTSTELLUNG DER NICHTEHELICHEN MUTTERSCHAFT NACH FRANZOESISCHEM RECHT ERLAEUTERT, BEVOR AUF DEN KERN DER FRAGE UNTER BESONDERER BERUECKSICHTIGUNG DER POSSESSION D'ETAT (STATUSBESITZ) EINGEGANGEN WIRD.