Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BUSCHBAUM, MARKUS; |
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Revue / Zeitschrift: | Rheinische Notar-Zeitschrift |
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Année / Jahr: | 2010 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFLOESUNG, LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, UNTERHALT, CONCUBINAGE, Droit civil, DROIT COMPARE, DROIT DE LA FAMILLE, PENSION ALIMENTAIRE |
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DER BEITRAG BESTEHT AUS ZWEI TEILEN UND BEHANDELT IN SEINEM ERSTEN TEIL DIE KOLLISIONSRECHTLICHE BEHANDLUNG VON PARTNERSCHAFTEN AUSSERHALB DER EHE. DER AUTOR GEHT DABEI NEBEN DEN RECHTSINSTITUTEN DER NIEDERLANDE UND SLOWENIENS AUCH AUF DEN FRANZOESISCHEN PACTE CIVIL DE SOLIDARITE EIN. ER BESCHREIBT DABEI DIE WESENTLICHEN ZUEGE DER VORSCHRIFTEN UND GEHT AUF DIE IMMER NOCH UMSTRITTENE KOLLISIONSRECHTLICHE EINORDNUNG EIN. NACH DER ANALYSE DER AUSLAENDISCHEN RECHTSORDNUNGEN KOMMT DER BEITRAG ZU EINER AUSFUEHRLICHEN UNTERSUCHUNG DER KOLLISIONSRECHTLICHEN VORSCHRIFT DES ART. 17 B EGBGB UND BESCHREIBT DIE PROBLEME, DIE SICH ERGEBEN, WENN DAS DEUTSCHE RECHT MIT AUSLAENDISCHEN PARTNERSCHAFTSREGELUNGEN BZW. DER GLEICHGESCHLECHTLICHEN EHE KONFRONTIERT WIRD.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GERGEN, THOMAS; |
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Revue / Zeitschrift: | Familie, Partnerschaft und Recht |
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Année / Jahr: | 2010 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFLOESUNG, LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, PERSONENSTAND, CONCUBINAGE, Contrat, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, FORMATION DU CONTRAT, NULLITE, SOLIDARITE |
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DER AUTOR GIBT EINEN KURZEN UEBERBLICK UEBER DEN FRANZOESISCHEN PACS (PACTE CIVIL DE SOLIDARITE). SKIZZIERT WERDEN ENTSTEHUNG UND DEFINITION DES PACS, DER NOTWENDIGE REGISTEREINTRAG EINSCHLIESSLICH DES GESETZESENTWURFS ZUR MODERNISIERUNG DER BERUFE BEI JUSTIZBEHOERDEN UND RECHTSBERATUNG VOM 17.03.2010 SOWIE DIE DURCH DEN VERTRAG BEGRUENDETEN GEGENSEITIGEN RECHTE UND PFLICHTEN. EBENFALLS KURZ ANGESPROCHEN WERDEN DAS GUETERRECHT, DIE MOEGLICHKEITEN DER BEENDIGUNG DES PACS SOWIE DESSEN BEHANDLUNG IM ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
Avr 27, 2012
DIE ARBEIT VERGLEICHT DIE BESTEUERUNG DER FAMILIE IN DER SCHWEIZ MIT DEN STEUERORDNUNGEN IN DEUTSCHLAND, OESTERREICH UND FRANKREICH. DABEI WERDEN DIE EINKOMMENSTEUER, VERMOEGENSTEUER, KIRCHENSTEUER, ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER IN DEN JEWEILIGEN LAENDERN UNTERSUCHT. DIE SYSTEMATIK DER ARBEIT IST SO GEWAEHLT, DASS SIE BEI ALLEN LAENDERN BEIBEHALTEN WERDEN KONNTE, WODURCH QUERVERWEISE UND RECHTSVERGLEICHE ERMOEGLICHT WERDEN.
Avr 27, 2012
DER VERFASSUNGSRAT ERKLAERT IN DER VORLIEGENDEN ENTSCHEIDUNG DAS GESETZ UEBER DIE ACHTUNG DES MENSCHLICHEN KOERPERS UND DAS GESETZ UEBER DIE SPENDE UND VERWENDUNG VON TEILEN ODER ERZEUGNISSEN DES MENSCHLICHEN KOERPERS, DIE AERZTLICH BETREUTE KUENSTLICHE BEFRUCHTUNG UND DIE PRAENATALE DIAGNOSTIK FUER VERFASSUNGSGEMAESS.
INSBESONDERE WIRD FESTGEHALTEN, DASS DIE ERMOEGLICHUNG DER PRAENATALEN DIAGNOSTIK KEINE NEUEN FAELLE FUER SCHWANGERSCHAFTSABBRUECHE EROEFFNET. DIE VORSCHRIFT UEBER DIE KUENSTLICHE BEFRUCHTUNG IST DESHALB VERFASSUNGSGEMAESS, WEIL SIE WEDER ZUM GEGENSTAND NOCH ZUR FOLGE HAT, DIE VORAUSSETZUNGEN FUER DIE BESTIMMUNG DER VATERSCHAFT FESTZULEGEN.
Avr 27, 2012
ZUNAECHST ERKLAERT DER VERFASSUNGRAT DEN VON DEM ABGEORDNETEN GOASGUEN EINGEBRACHTEN SCHRIFTSATZ FUER UNZULAESSIG. IN DIESEM HATTE ER ZUSAETZLICHE RUEGEN ZU DEN BEREITS DURCH DIE ERSTE ANRUFUNG EINGEBRACHTEN RUEGEN VORGEBRACHT. NACH ART. 61 ABS. MUSS EIN SOLCHER SCHRIFTSATZ JEDOCH VON MINDESTENS 60 ABGEORDNETE ODER SENATOREN GESTELLT WERDEN.
ZUR PRUEFUNG STEHT DAS GESETZ, WELCHES EIN NEUES KAPITEL UEBER DEN BUERGERLICHEN SOLIDARITAETSPAKT INS BUERGERLICHE GESETZBUCH EINFUEGT.
NACH AUFFASSUNG DES VERFASSUNGSRATS HAT DER GESETZGEBER DABEI INNERHALB SEINER BEFUGNISSE GEHANDELT UND HAETTE INSBESONDERE KEINE STRENGEREN REGELN AUFSTELLEN MUESSEN.
WEDER DIE EINFUEHRUNG EINER GEMEINSAMEN BESTEUERUNG, NOCH DIE BESONDERN STEUERRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN GEGEN DAS GLEICHHEITSGEBOT.
DAS GESETZ REGELT ZWAR NICHT DIE SITUATION DER KINDER, DEREN ELTERN IN SOLCHEN PARTNERSCHAFTEN LEBEN, ABER DIESE TATSACHE MACHT DAS GESETZ EBENFALLS NICHT VERFASSUNGSWIDIG, DENN IN DIESEN FAELLEN GREIFEN DIE UEBRIGEN VORSCHRIFTEN DES BUERGERLICHEN GESETZBUCHS ZUM SCHUTZ DER KINDER EIN.