Fév 4, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GOTTSCHALK, PAUL RICHARD |
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Source / Fundstelle: | IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2014, S.153. |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) |
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Année / Jahr: | 2014 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit des successions, Erbrecht, Steuerrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Erbschaftssteur, Lebensversicherungen, Zuwendungen von Todes wegen, ASSURANCE VIE, droit fiscal, Impôt successoral |
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Lebensversicherungen haben in Frankreich eine herausragende Bedeutung für die Sparer und, worüber nicht so gerne gesprochen wird, für die Staatsfinanzierung. Bis September 2013 haben die französischen Lebensversicherungen die beachtliche Einlagensumme von 1,4 Bill. € eingesammelt, wovon immerhin 85 % in französischen Staatsanleihen investiert sind (vgl. Le Figaro v. 3. 12. 2013, www.lefigaro.fr). Diese Entwicklung ist vor allem auf die großzügigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen dieser Anlageform zurückzuführen. Die französische Regierung hat, gedrängt durch die desolate Situation des Staatshaushalts, im vergangenen Jahr begonnen, diese Förderungen teilweise zurückzunehmen.
Fév 4, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GOTTSCHALK, PAUL RICHARD |
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Source / Fundstelle: | IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2013, S. 133. |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Erbecht und Vermögensnachfolge (ZEV) |
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Année / Jahr: | 2013 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit des successions, Erbrecht, Steuerrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Steuergesetz, Vermögenssteuer, droit fiscal, Impôt successoral, IMPOT SUR LA FORTUNE, Loi de finance 2013 |
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Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr gehören auch bei unseren französischen Nachbarn zur steuerpolitisch interessantesten Periode des Jahres. Am 29. 12. 2012 hat der französische Verfassungsrat, der Conseil Constitutionel, gleich mehrere steuerliche Leuchtturmprojekte der neuen sozialistischen Regierung kassiert.
François Hollande hatte bekanntlich im Präsidentschaftswahlkampf eine Sondersteuer von 75 % auf Einkünfte über 1 Mio. € ins Spiel gebracht. Das „loi de finance pour 2013” sollte dieses Wahlkampfversprechen umsetzen („contribution exceptionelle sur les haut revenus”), ist jedoch – vorerst –an verfassungsrechtlichen Hürden gescheitert. Der Conseil Constitutionel beanstandete nicht etwa die konfiskatorische Wirkung dieser Sondersteuer. Er sah vielmehr einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, da die Sondersteuer nur die revenus professionels einer natürliche Person belasten sollte und sich demzufolge bei foyers fiscals mit verschiedenen Einkunftsarten ungleiche Belastungswirkungen ergeben hätten.
Jan 19, 2015

Cette note concerne le régime de la protection des sources des journalistes, souvent évoqué sous l'appellation de « secret des sources ». Elle prend pour base les exemples relatifs à l'Allemagne, la Belgique, les Pays-Bas, le Portugal et la Suède. Après avoir rappelé les grands traits du régime applicable en France, elle présente les conclusions de l'analyse comparative de ces cinq exemples, avant de considérer, pour les pays étudiés : la nature de la norme relative aux secrets des sources ; les bénéficiaires du régime de protection ; la portée du secret ; les garanties procédurales applicables en la matière ; et, le cas échéant, la sanction de leur violation.
Jan 19, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | ALBRECHT, ANNETTE |
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Source / Fundstelle: | IN: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Tübingen, Mohr Siebeck, 2013. |
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Année / Jahr: | 2013 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Droit comparé, Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | DELIKTSRECHT, Haftung für fremdes Verhalten, Verschuldenszurechnung, FAIT D'AUTRUI, La respopnsabilité civile délictuelle |
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ISBN 978-3-16-152669-5
Unter welchen Voraussetzungen muss eine Person für das schädigende Verhalten einer anderen Person gegenüber dem Geschädigten einstehen? Es werden zwei Fallgruppen näher beleuchtet: Die Haftung von Betreuungspersonen für Kinder und Behinderte und die Haftung von Organisationen für ihre Mitglieder. Während in Frankreich seit dem Blieck-Urteil aus dem Jahr 1991 die Haftung durch die Cour de cassation als verschuldensunabhängige, objektive Einstandspflicht ausgestaltet ist, sieht das deutsche Recht eine Haftung für vermutetes Verschulden vor. Annette Albrecht arbeitet die Rechtsprechung in beiden Rechtsordnungen auf und vergleicht diese. Dabei beleuchtet sie auch Reformvorhaben in beiden Ländern und behandelt die bisherigen Bemühungen um ein einheitliches europäisches Haftungsrecht. Sie schließt mit einer dogmatischen und rechtspolitischen Bewertung der vorhandenen Lösungsansätze, die auch die Versicherbarkeit von Schäden berücksichtigt.
Jan 19, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KNETSCH, JONAS |
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Source / Fundstelle: | IN: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Tübingen, Mohr Siebeck, 2012. |
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Année / Jahr: | 2012 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Droit comparé, Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Entschädigungsfonds, HAFTUNGSRECHT, Recht des Schadensausgleichs, Droit de la responsabilité, Droit du dommage corporel, Solidarité nationale |
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ISBN 978-3-16-151952-9
Die sozialen und technologischen Umwälzungen der Moderne stellen das heutige Schadensausgleichsrecht vor große Herausforderungen. Zu deren Bewältigung ist das Recht des Schadensersatzes seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts um alternative Kompensationsmechanismen ergänzt worden. Neben der Privatversicherung und den sozialen Sicherungssystemen haben in den letzten Jahrzehnten insbesondere Entschädigungsfonds an Bedeutung gewonnen. Jonas Knetsch widmet sich der systematischen Aufarbeitung dieser neuartigen Schadensabnahmesysteme sowie deren Einordnung in das bestehende Entschädigungsrecht. Da Fondslösungen in der Diskussion über die Fortbildung des Schadensausgleichsrechts bisher wenig Beachtung gefunden haben, erörtert er unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem französischen Recht die Perspektiven derartiger Einrichtungen für die zukünftige Bewältigung komplexer Schadenstypen. Die Arbeit wurde mit dem CBH-Dissertationspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.