Jan 8, 2019
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | SCHIRMER, FABIAN LAURENT |
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Source / Fundstelle: | Mohr Siebeck, 270 S. |
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Année / Jahr: | 2019 |
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Catégorie / Kategorie: | Erbrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | ERBSCHAFT, ERBVERTRAG |
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Kurztext des Verlags:
Ein Odium, heißt es, begleitet die erbrechtliche Bindung, wie sie durch Erbvertrag oder Schenkung von Todes wegen durch den Erblasser selbst hervorgebracht werden kann. Sie gilt sowohl im deutschen als auch im französischen Recht als eine Beschränkung der Testierfreiheit, sodass von Freiheit auch dann gesprochen wird, wenn dem Erblasser verboten ist, eine erbrechtliche Bindung einzugehen. Nicht nur das Verbot der Erbverträge im Code civil, die prohibiton des pactes sur succession future , sondern auch die Vorgaben des BGB offenbaren hier ein restriktives Verständnis erbrechtlicher Privatautonomie. Vor diesem Hintergrund wird in beiden Rechtsordnungen große Sorgfalt auf die diffizile Unterscheidung zwischen Vertragsfreiheit auf der einen und Ausübung von Testierfreiheit auf der anderen Seite gelegt, d.h. die Abgrenzung von Rechtsgeschäften unter Lebenden und von Todes wegen.
Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Fachbereichs-Preis des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das akademische Jahr 2017/2018 der Philipps-Universität Marburg ausgezeichnet.
Mar 2, 2016
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | PAULI, EDDA E. |
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Source / Fundstelle: | IN: Mohr Siebeck, Reihe: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung, erscheint im Mai 2016. |
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Année / Jahr: | 2016 |
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Catégorie / Kategorie: | Droit de la famille, Droit des successions, Erbrecht, Familienrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Adoption, ANERKENNUNG DER VATERSCHAFT, Anfechtung der Vaterschaft, Biologischer Vater, Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, Constatation judiciaire de la paternité, Contestation de paternité, L'adoption, Père biologique, Père légal, Reconnaissance de la paternité |
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ISBN 978-3-16-154519-1
Klappentext:
Edda E. Pauli beschäftigt sich mit dem Werdegang des »sogenannten biologischen Vaters« vom juristischen Niemand der Nachkriegszeit bis zur Zentralgestalt des deutschen Abstammungsrechts im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. Parallel dazu skizziert sie die Rechtsentwicklung im Nachbarland Frankreich, in dem dieselbe Figur nicht gleichermaßen im familienrechtlichen Diskurs hervorsticht. Um dieser Diskrepanz auf die Spur zu gehen, untersucht sie die Entwicklung der Stellung des biologischen Vaters in unterschiedlichen Situationen: bei der Vaterschaftsanerkennung, der Anfechtung und der gerichtlichen Feststellung. Daneben beleuchtet sie auch dessen Rechtsposition bei der künstlichen Verwandtschaft (Adoption, Samenspende). Im Ergebnis zeigt sich, dass einige althergebrachte »Vorurteile« über die Konzeption des jeweiligen nationalen Abstammungsrechts ihre Berechtigung seit langem verloren haben.
Oct 9, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | DÖBEREINER, CHRISTOPH |
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Source / Fundstelle: | in: ZEV 2015, S. 559 - 563 |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge |
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Année / Jahr: | 2015 |
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Catégorie / Kategorie: | Erbrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | AUFENTHALTSRECHT, Erbstatut, Grundstücke |
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Zusammenfassung des Autors:
Aufgrund der Anknüpfung des Erbstatuts an den gewöhnlichen Aufenthalt bei Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) wird es künftig voraussichtlich auch bei Vermächtnissen in den Mitgliedstaaten der Verordnung häufiger zum Rechtsimport, also zur Anwendung ausländischen Erbrechts auf inländische Vermögensgegenstände kommen. Die genaue Abgrenzung zwischen Erbstatut und Sachenrechtsstatut ist unter Geltung der EuErbVO heftig umstritten. Diskutiert wird in Deutschland insbesondere die Behandlung ausländischer Vindikationslegate bei im Inland belegenen Nachlassgegenständen. Die Umsetzung von (deutschen) Damnationslegaten bei Maßgeblichkeit deutschen Erbrechts an im Ausland belegenen Gegenständen wurde dabei bisher zu Unrecht vernachlässigt.
Fév 4, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GOTTSCHALK, PAUL RICHARD |
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Source / Fundstelle: | IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2014, S.153. |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) |
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Année / Jahr: | 2014 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit des successions, Erbrecht, Steuerrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Erbschaftssteur, Lebensversicherungen, Zuwendungen von Todes wegen, ASSURANCE VIE, droit fiscal, Impôt successoral |
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Lebensversicherungen haben in Frankreich eine herausragende Bedeutung für die Sparer und, worüber nicht so gerne gesprochen wird, für die Staatsfinanzierung. Bis September 2013 haben die französischen Lebensversicherungen die beachtliche Einlagensumme von 1,4 Bill. € eingesammelt, wovon immerhin 85 % in französischen Staatsanleihen investiert sind (vgl. Le Figaro v. 3. 12. 2013, www.lefigaro.fr). Diese Entwicklung ist vor allem auf die großzügigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen dieser Anlageform zurückzuführen. Die französische Regierung hat, gedrängt durch die desolate Situation des Staatshaushalts, im vergangenen Jahr begonnen, diese Förderungen teilweise zurückzunehmen.
Fév 4, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | GOTTSCHALK, PAUL RICHARD |
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Source / Fundstelle: | IN: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 2013, S. 133. |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Erbecht und Vermögensnachfolge (ZEV) |
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Année / Jahr: | 2013 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit des successions, Erbrecht, Steuerrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Steuergesetz, Vermögenssteuer, droit fiscal, Impôt successoral, IMPOT SUR LA FORTUNE, Loi de finance 2013 |
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Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr gehören auch bei unseren französischen Nachbarn zur steuerpolitisch interessantesten Periode des Jahres. Am 29. 12. 2012 hat der französische Verfassungsrat, der Conseil Constitutionel, gleich mehrere steuerliche Leuchtturmprojekte der neuen sozialistischen Regierung kassiert.
François Hollande hatte bekanntlich im Präsidentschaftswahlkampf eine Sondersteuer von 75 % auf Einkünfte über 1 Mio. € ins Spiel gebracht. Das „loi de finance pour 2013” sollte dieses Wahlkampfversprechen umsetzen („contribution exceptionelle sur les haut revenus”), ist jedoch – vorerst –an verfassungsrechtlichen Hürden gescheitert. Der Conseil Constitutionel beanstandete nicht etwa die konfiskatorische Wirkung dieser Sondersteuer. Er sah vielmehr einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, da die Sondersteuer nur die revenus professionels einer natürliche Person belasten sollte und sich demzufolge bei foyers fiscals mit verschiedenen Einkunftsarten ungleiche Belastungswirkungen ergeben hätten.