Juil 11, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | BOOSFELD, KRISTIN |
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Source / Fundstelle: | IN: Mohr Siebeck, Schriftenreihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht (StudIPR), Band 334, 2015. |
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Année / Jahr: | Juli 2015 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Gewinnausgleich, Haftungsregime, Verletzung fremder Rechte, Droit de la responsabilité, RESPONSABILITE CONTRACTUELLE, RESPONSABILITE DELICTUELLE |
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ISBN 978-3-16-153910-7
Klappentext:
Wird unter Verletzung fremder Rechte ein Gewinn erzielt, so stellt sich die Frage, wem dieser zusteht: dem Rechtsinhaber, der zur Gewinnerzielung nicht beigetragen hat, oder dem Gewinnerzielenden, der ohne das fremde Recht den Gewinn nicht erzielt hätte. Kristin Boosfeld stellt die in Frankreich, den Niederlanden und England vertretenen Lösungsansätze gegenüber und stellt fest, dass nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der untersuchten Rechtsordnungen keine einheitlichen Argumentationsmuster bestehen. Je nachdem, welches Recht betroffen ist, sollen unterschiedliche Haftungsregimes greifen. Die hieraus folgenden Wertungswidersprüche sucht sie durch eine einheitliche Begründung des Gewinnausgleichs aufzulösen und geht der Frage nach, auf der Grundlage welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob und in welcher Form ein Ausgleich in rechtswidriger Weise erzielten Gewinns zu erfolgen hat.
Jan 19, 2015
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | KNETSCH, JONAS |
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Source / Fundstelle: | IN: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Tübingen, Mohr Siebeck, 2012. |
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Année / Jahr: | 2012 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, Droit comparé, Rechtsvergleichung, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Entschädigungsfonds, HAFTUNGSRECHT, Recht des Schadensausgleichs, Droit de la responsabilité, Droit du dommage corporel, Solidarité nationale |
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ISBN 978-3-16-151952-9
Die sozialen und technologischen Umwälzungen der Moderne stellen das heutige Schadensausgleichsrecht vor große Herausforderungen. Zu deren Bewältigung ist das Recht des Schadensersatzes seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts um alternative Kompensationsmechanismen ergänzt worden. Neben der Privatversicherung und den sozialen Sicherungssystemen haben in den letzten Jahrzehnten insbesondere Entschädigungsfonds an Bedeutung gewonnen. Jonas Knetsch widmet sich der systematischen Aufarbeitung dieser neuartigen Schadensabnahmesysteme sowie deren Einordnung in das bestehende Entschädigungsrecht. Da Fondslösungen in der Diskussion über die Fortbildung des Schadensausgleichsrechts bisher wenig Beachtung gefunden haben, erörtert er unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem französischen Recht die Perspektiven derartiger Einrichtungen für die zukünftige Bewältigung komplexer Schadenstypen. Die Arbeit wurde mit dem CBH-Dissertationspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Mai 6, 2009
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | AHRENS, HANS-JÜRGEN (HRSG.); BAR (VON), CHRISTIAN (HRSG.); FISCHER, GERFRIED (HRSG.); TAUPITZ, JOCHEN (HRSG.); SPICKHOFF, ANDREAS (HRSG.); KATZENMEIER, CHRISTIAN; KNETSCH, JONAS |
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Source / Fundstelle: | IN: Festschrift für Erwin Deutsch, Berlin / Heidelberg: Springer 2009, S. 247 - 282. |
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Année / Jahr: | 2009 |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Droit civil, droit de la médecine, Medizinrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | HAFTUNGSRECHT, Kind als Schaden, Perruche Entscheidung, Bébé préjudice, Droit de la responsabilité, Perruche |
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ISBN 978-3-642-00611-1
Klappentext:
Mit seinen zahlreichen Publikationen hat Erwin Deutsch das Medizinrecht über Jahrzehnte wie kaum ein anderer geformt und viele Denkanstöße gegeben. Sein besonderes Interesse gilt immer wieder dem Ersatz angeborener Schäden. Dabei beschränkt sich Deutsch nicht darauf, die hiesige Rechtsprechung zu kommentieren und zu kritisieren, schon früh richtete er den Blick auf alternative, in anderen Rechtsordnungen beschrittene Wege. In Fällen von „wrongful life“ und „wrongful conception“ spricht Deutsch sich trotz dogmatischer Bedenken für einen eigenen Anspruch des Kindes aus und sieht darin eine pragmatische Lösung.4 Die folgenden, dem Jubilar zugeeigneten Ausführungen gelten der bis heute nicht befriedigend gelösten Problematik. Der Beitrag präsentiert die Rechtsentwicklung in Frankreich und regt eine neue Lösung für das deutsche Recht an.