Organisation und Unabhängigkeit der Verwaltungsbehörden im Energiesektor : das Beispiel de französischen Energieregulierungskommission

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KORDEVA, MARIA
Source / Fundstelle:Praxis der Richtlinienumsetzung im Europäischen Verwaltungsverbund. Die Reichweite der Umgestaltung der nationalen Umwelt- und Energievewaltung
Année / Jahr:2020
Localisation / Standort:in Cristina Fraenkel-Haeberle, Johannes Socher, Karl-Peter Sommermann (Hrsg.), Praxis der Richtlinienumsetzung im Europäischen Verwaltungsverbund. Die Reichweite der Umgestaltung der nationalen Umwelt- und Energievewaltung
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht
Seit ihre Einsetzung führt die Energieregulierungskommission (Commission de régulation de l’énergie) ihre Mission als im Energiesektor handelnde unabhängige Verwaltungsbehörde konsequent durch. Sie greift in einen sensiblen Bereich ein, in dem die Interessen von verschiedenen Wirtschaftsakteuren den Anforderungen der öffentlichen Energiepolitik gegenüberstehen. In diesem Spannungsverhältnis gefangen und hinter dem Schleier der Unabhängigkeit, der ihr ihre institutionelle Rolle gewährleistet, wird die Regulierungskommission schrittweise mit politischen Anforderungen (Effizienz, Transparenz, Rechenschaftslegung) oder finanziellen Zwängen konfrontiert. Angesichts der Bedeutung ihrer Aufgaben und insbesondere der notwendigen Gewährleistung einer ausgewogenen Tarifpolitik auf einem stark umkämpften Markt ist der ihr eingeräumte Gestaltungsspielraum überschaubar geblieben. Die Suche nach demokratischer Legitimation kommt durch eine verstärkte Kontrolle der politischen Gewalt zum Ausdruck. Dieser Kontrollzwang kann negative Folgen nach sich ziehen : Statt die Rolle der Regulierungskommission zu verstärken  ist nicht auszuschließen, dass ihr Untergang oder ihre Unterwerfung eintreten könnten. Diese Abhängigkeit kann dazu führen, dass die Regulierungskommission zu einem Instrument der Regierung sowie zu einem ausführenden Organ ihrer Energiepolitik herabgestuft wird. https://www.duncker-humblot.de/buch/praxis-der-richtlinienumsetzung-im-europaeischen-verwaltungsverbund-9783428580293/?page_id=1

Die Umsetzung organisations- und verfahrensrechtlicher Vorgaben des Umweltrechts der Union in Frankreich

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KORDEVA, MARIA
Source / Fundstelle:Praxis der Richtlinienumsetzung im Europäischen Verwaltungsverbund. Die Reichweite der Umgestaltung der nationalen Umwelt- und Energievewaltung
Année / Jahr:2020
Localisation / Standort:in Cristina Fraenkel-Haeberle, Johannes Socher, Karl-Peter Sommermann (Hrsg.), Praxis der Richtlinienumsetzung im Europäischen Verwaltungsverbund. Die Reichweite der Umgestaltung der nationalen Umwelt- und Energievewaltung
Catégorie / Kategorie:Europarecht, Umweltrecht, Verwaltungsprozeßrecht, Verwaltungsrecht
Der Zugang zu Informationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten stellen eine komplexe Rechtsmaterie dar, die ständig versucht, das nationale Recht mit den Ansprüchen und Anforderungen des Unions- und des Völkerrechts in Einklang zu bringen. Gelegentlich erfolgt die « Übersetzung » dieser Standards in das nationale Recht mehr oder weniger problemlos, häufig aber ist sie von verschiedenen Hindernissen aufgrund der nationalen Rechtsstruktur und der unzureichenden vom Gesetzgeber gewährten Mittel begleitet. Den zwei Verfahrensteilen der partizipativen Demokratie, das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung von Verwaltungsakten, soll effektive Geltung verliehen werden, damit ihre Ausführung nicht mehr nur « oberflächlich, nur dem Anschein entsprechend oder einfach symbolisch » ausfällt. Am 28. Juni 2018 wurde ein von einem Mitglied des französischen Senats erstellter Bericht veröffentlicht, der sich auf die daraus resultierenden schädlichen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit französischer Unternehmen konzentrierte. Das Phänomen der Überfüllung der europäischen Anforderungen existiert in verschiedenen Rechtsbereichen, insbesondere im Umweltrecht. Am 3. Oktober 2018 wurde im französischen Senat ein Gesetzesentwurf über die Aufhebung der Überfüllung der EU-Richtlinien im französischen Recht vorgestellt. Bezüglich des Partizipationsprinzips und des Rechts auf Information im Umweltangelegenheiten wurde keine Überfüllung festgestellt. Die normative Struktur war teilweise durch nationale Maßnahmen wie die öffentliche Untersuchung oder das allgemeine Recht auf Information vorbereitet, aber gerade wegen dieser illusorischen « Ausrüstung » scheiterte die französische Legislative an der hinreichenden und rechtzeitigen Umsetzung der EU-Vorschriften auf diesem Gebiet. https://www.duncker-humblot.de/buch/praxis-der-richtlinienumsetzung-im-europaeischen-verwaltungsverbund-9783428580293/?page_id=1

Das französische Staatshaftungsrecht – Anderes Recht, andere Werte?

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:JACQUEMET-GAUCHÉ, ANNE
Source / Fundstelle:in: DÖV 2020, S. 453 - 460
Revue / Zeitschrift:Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Année / Jahr:2020
Catégorie / Kategorie:Staatsrecht, Verfassungsrecht
Mots clef / Schlagworte:Entschädigung, Haftung, STAATSHAFTUNG
Zusammenfassung der Autorin:

Der Beitrag stellt die Grundstrukturen des französischen Staatshaftungsrechts vor und führt in die dahinter stehenden Grundgedanken ein. Dabei wird sowohl auf dessen richterrechtliche Entwicklung als auch auf die Frage eingegangen, in welchem Verhältnis das französische Staatshaftungsrecht zum sozialen Entschädigungsrecht steht.

Gliederung des Beitrags:

I. Einführung

II. Das Staatshaftungs-Richterrecht des Conseil d'État

1. Der Grundsatz eines vom Zivilrecht getrennten Staatshaftungsrechts

2. Die Verschuldenshaftung (responsabilité pour faute)

3. Die Risikohaftung (responsabilité pour risque)

4. Haftung für Aufopferung (la responsabilité pour rupture de l'égalité devant les charges publiques)

5. Haftung für unions. und EMRK-widrige Gesetze ("La resonsabilité du fait des lois inconventionnelles")

6. Die Haftung für verfassungswidrige Gesetze

7. Prozessuale Fragen

III. Der Schaden als Angelpunkt: Staatshaftungsrecht als Opferschutz

1. Der Schaden als Angelpunkt des französischen Staatshaftungsrechts

2. Schadenersatz nur in Geld - Das Fehlen der Naturalrestitution

3. Auf dem Weg vom Staatshaftungs- zum Entschädigungsrecht?

IV. Fazit

Neues zum Lieferkettengesetz? Ausblick nach Frankreich

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:KUTSCHER-PUIS, FABIENNE
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Vertriebsrecht, 3/2020, S. 174-178
Année / Jahr:2020
Localisation / Standort:Zeitschrift für Vertriebsrecht
Catégorie / Kategorie:Gesellschaftsrecht
Das französische Gesetz vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber (Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre) ist das einzige umfassende Gesetz in der Europäischen Union im Bereich der Sorgfaltpflichten entlang von Lieferketten. In Deutschland besteht heute noch keine Initiative der Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Aufsatz fokussiert sich auf die mit einem Lieferkettengesetz verbundene Thematik und den aktuellen Rechtsrahmen sowohl in Deutschland als auch in der Euroäischen Union (I.) und das französische Gesetz von 2017 (II.). Die Bundesrepublik hat bereits vor 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Vereinten Nationen-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte am 16. Dezember 2016 verabschiedet. Ziel dieses Aktionsplans war, in unverbindlicher Weise Unternehmen aufrufen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besonders entlang der eigenen Lieferkette nachzukommen. Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Unternehmen ein « Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte », z. B. eine Risikoanalyse der eigenen Geeschäftstätigkeit im Hinblick auf deren potentiellen Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte durchführen oder geeignete Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle einführen. Ein erster Zwischenbericht wurde im Juli 2019 veröffentlicht : laut der mit der Auswertung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten nur 17% bis 19% der an der Befragung beteiligten Unternehmen darlegen, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen. Die EU-Kommission hat 2018 einen Aktionsplan « Finanzierung nachhaltigen Wachstums » verabschiedet. Unter den Maßnahmen wird eine Bewertung geplant, ob « die Leitungsgremien der Unternehmen möglicherweise verpflichtet werden müssen, eine Nachhaltigkeittsstrategie, einschließlich angemessener Sorrgfaltspflichten in derr gesamten Lieferkette, sowie messbare Nachhaltigkeitsziele auszuarbeiten und zu veröffentlichen ». Bezüglich dieser Maßnahme wurde eine Sutidee über Sorgfalspflichten entlang von Lieferketten im Februar 2020 vorgelegt : die Mehrheit der Befragten spricht sich für die Einführung auf EU-Ebenee einer gesetzlichen Sorgfaltspflicht der Unternehmen aus. In Frankreich ist der Anwendungsbereicht des nur vier Artikel enthaltenden Gesetzes vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber auf größere Unternehmen beschränkt und stellt auf die Beschäftigtenanzahl im Konzen ab : Unterliegen der gesetzlichen Regelung Unternehmen, die zusammen mit ihren Tochterunternehmen im französischen Inland mindeestens 5.000 Arbeitnehmer oderr zusammen mit ihren Tochterunterrnehmen im In- und Ausland mindestens 10.000 Arbeitnehmer, während zwei Geschäftsjahren in der Folge, beschäftigen. Das französische Gesetz scheint lediglich ein Gesetz über Transparenzpflichten zu sein. Hinter dieser Fassade versteht man, dass der französische Gesetzgeber versucht hat, die CSR-Prinzipien, die anderswo als Soft Law gelten, in ein Hard Law umzusetzen.

Über den Rechtsexport des deutschen Verwaltungsrechts aus französischer Sicht

Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:GONOD, PASCALE
Source / Fundstelle:IN: DIE VERWALTUNG , 2015, N°48,p. 337– 364
Revue / Zeitschrift:Die Verwaltung
Année / Jahr:2015
Catégorie / Kategorie:Verwaltungsrecht
Mots clef / Schlagworte:Frankreich, Rechtsexport, Verwaltungsrecht
Zusammenfassung des Beitrags:

Rechtsvergleichung im Rahmen des Verwaltungsrechts erscheint oft schwierig, wegen des häufig strikt nationalen Charakters des Verwaltungsrechts. Ergebnis der Geschichte des jeweiligen Staates, ist ein Export oder Import von Konzepten meist unmöglich.  Trotz des nationalen Ursprungs kann man heute feststellen, dass sich auch das scheinbar in sich verschlossene französische System dank der Logik des europäischen Rechts langsam aus seiner Isolation herauskommt.

Die Rezeption unter anderem des deutschen Verwaltungsrechts in Frankreich setzt dann natürlich voraus, dass das Wissen über die deutsche Rechtskultur nicht nur erhalten, sondern auch erweitert wird. Im Zentrum dieses Gedanken stehen Forschung und Lehre der Universität, welche wesentliche Teile der Verbreitung dieses Wissens ausmachen. Daneben stehen der Conseil d’État und die Verwaltungsgerichte, welche auch bei der Verbreitung helfen.

Gliederung:

I. EInleitung

1. Ausländische Rechtsordnungen in der französischen Rechtswissenschaft

2. Deutsches Verwaltungsrecht in Frankreich

3. Nach 1945

II. Beginnender Widerstand

1. Das Verwaltungsrecht in Frnakreich - Export und Import

2. Die Mittlerrolle des Europarechts

III. Die nachhaltige Verbreitung der deutschen Rechtskultur

1. Universität

2. Verwaltungsrechtsprechung und der Conseil d'État

IV. Schlussforderungen