Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:PR. DR. ANNETTE GUCKELBERGER
Revue / Zeitschrift:Die Öffentliche Verwaltung, C.H. Beck, S. 381-388.
Année / Jahr:2023
Catégorie / Kategorie:digitalisierte Verwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaften
Oft wird die Vermutung geäußert, dass sich Einheitsstaaten bei der Digitalisierung der Verwaltung deutlich leichter tun. Daher soll in diesem Beitrag ein vergleichender Blick auf die Herangehensweise in Estland und Frankreich geworfen werden. In Frankreich ist heute kaum noch vom „gouvernement électronique“ oder kurz e-gouvernement die Rede. Stattdessen finden sich Formulierungen, die an die Übersetzung des Wortes „digital“ mit „numérique“ anknüpfen. Parallel zum Entwicklungsfortschritt bei den digitalen Werkzeugen hat sich die elektronische Verwaltung im Laufe der Zeit fortentwickelt. Zur Umsetzung der Digitalisierung wurden viele neue Gremien gebildet (Commission d’accès aux documents administratifs, Commission nationale informatique et libertés, L’Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information). Es gibt diverse besondere und allgemeine Vorschriften zur elektronischen Verwaltung. Unter anderem wird in Art. D. 113-2 und Art. D. 113-3 CRPA festgelegt, dass die für die Durchführung eines Verfahrens erforderlichen Formulare der Öffentlichkeit kostenlos in digitaler Form über die öffentliche Website „service-public.fr“ zur Verfügung gestellt werden müssen und die Verwaltung die Bearbeitung eines mit einem solchen Formular eingereichten Antrags nicht verweigern darf. Vor allem die Art. L. 112-7 ff. CRPA enthaltenen Vorschriften zur elektronischen Verfahrensabwicklung. Zudem steht hierfür seit 2021 die eingeführte nationale elektronische Identifizierungskarte zur Verfügung. Der französische Conseil d’État entschied,  dass sich aus Art. L. 112-8, L. 112-9 und L. 112-10 CRPA zwar ein Recht auf elektronische Kommunikation mit der Verwaltung, aber keine Verpflichtung dazu ergibt. Im Unterschied zu Deutschland und Österreich mit ihren E-Government-Gesetzen sind in Frankreich zentrale Vorschriften zur elektronischen Verwaltung in seiner Kodifizierung des allgemeinen Verwaltungsrechts enthalten. Der Rückstand Frankreichs bei den digitalen öffentlichen Diensten wird u.a. mit dem tendenziell eher schlechten Verhältnis der Bürger zur Verwaltung und den Schwierigkeiten mancher Bürger bei der Inanspruchnahme digitaler öffentlicher Dienste erklärt, etwa weil sie nicht ausreichend digital kompetent sind