Données bibliographiques / Bibliografische DatenPrinter
Auteurs / Autoren:JAULT-SESEKE, FABIENNE
Revue / Zeitschrift:Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, C.H. Beck, p. 566-581
Année / Jahr:2023
Catégorie / Kategorie:Internationales Privatrecht
Am 30.3.2022 wurde dem französischen Justizminister ein Entwurf für einen Kodex zum internationalen Privatrecht vorgelegt. Er löste Debatten aus, schon allein aufgrund seines notwendigerweise begrenzten Charakters, da er sich in ein bereits dichtes normatives Gefüge einfügen muss, das aus zahlreichen europäischen und internationalen Texten besteht. Die Autoren des Entwurfes haben sich dafür entschieden, auf diese verschiedenen Texte zu verweisen, ohne sie zu wiederholen. Bei Fragen, die nicht durch diese Texte geregelt werden, wechselt der Entwurf zwischen der Bestätigung bestehender Lösungen und Neuerungen. Die gewählten Lösungen werden hier in ihren Grundzügen dargestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Der Entwurf wird zwangsläufig überarbeitet werden müssen, bevor Frankreich, wenn der politische Wille weiter besteht, zu den Ländern mit einem Kodex für das internationale Privatrecht aufschließt. Das Projekt zur Kodifizierung des internationalen Privatrechts in Frankreich ist alt. Ein erster Entwurf, der sogenannte Niboyet-Entwurf, wurde 1954 vorgelegt. Er wurde 1956 vom französischen Komitee für internationales Privatrecht recht kühl aufgenommen, vor allem weil er dem französischen Recht einen hohen Stellenwert einräumte. Ein zweiter Text, der sogenannte Batiffol-Entwurf, war offener und wurde 1959 von der Kommission zur Reform des Zivilgesetzbuchs angenommen. Er wurde erst veröffentlicht, als 1966 ein dritter Entwurf, der sogenannte Foyer-Entwurf, unter der Leitung einer Kommission, der berühmte Akademiker, ein Notar und Richter angehörten, ausgearbeitet wurde. Foyer war damals Justizminister. Sein Ausscheiden aus dem Ministerium bedeutete das Ende des Entwurfs, auch weil die Lehre nie eine große Begeisterung für die Kodifizierung des internationalen Privatrechts gezeigt hatte. Das französische internationale Privatrecht wurde im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geschaffen, was zu seiner mangelnden Lesbarkeit beiträgt, es aber auch zu einem unvollständigen Regelwerk macht. Dies sind zwei wichtige Gründe, die für einen Kodex sprechen. Abgesehen von einigen Spezialisten fürchten Praktiker die Fragen des internationalen Privatrechts und versuchen, sie eher zu verbergen als zu lösen.  Der Entwurf des Kodex ist in sechs Bücher unterteilt. Das erste Buch ist den allgemeinen Regeln gewidmet und deckt Kollisionsnormen und Regelungen über den Gerichtsstand ab. Fragen des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts, die in der französischen Tradition dem internationalen Privatrecht zugeordnet werden, werden nicht behandelt. In Bezug auf das Staatsangehörigkeitsrecht wäre deshalb ein Verweis auf den Code civil angebracht, in dem die Vorschriften des französischen Staatsangehörigkeitsrechts derzeit kodifiziert sind. Im aktuellen Entwurf findet sich lediglich eine Bestimmung zur Art und Weise der Bestimmung der Staatsangehörigkeit und zu Konflikten zwischen Staatsangehörigkeiten.