Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | JAULT-SESEKE, FABIENNE |
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Revue / Zeitschrift: | Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, C.H. Beck, p. 566-581 |
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Année / Jahr: | 2023 |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht |
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Am 30.3.2022 wurde dem
französischen Justizminister ein
Entwurf für einen Kodex zum
internationalen Privatrecht vorgelegt. Er löste Debatten aus, schon allein aufgrund seines notwendigerweise begrenzten Charakters, da er sich in ein bereits dichtes normatives Gefüge einfügen muss, das aus zahlreichen europäischen und
internationalen Texten besteht. Die Autoren des
Entwurfes haben sich dafür entschieden, auf diese verschiedenen Texte zu verweisen, ohne sie zu wiederholen. Bei Fragen, die nicht durch diese Texte geregelt werden, wechselt der
Entwurf zwischen der Bestätigung bestehender Lösungen und Neuerungen. Die gewählten Lösungen werden hier in ihren Grundzügen dargestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Der
Entwurf wird zwangsläufig überarbeitet werden müssen, bevor Frankreich, wenn der politische Wille weiter besteht, zu den Ländern mit einem Kodex für das
internationale Privatrecht aufschließt.
Das Projekt zur Kodifizierung des internationalen Privatrechts in Frankreich ist alt. Ein erster
Entwurf, der sogenannte Niboyet-
Entwurf, wurde 1954 vorgelegt. Er wurde 1956 vom
französischen Komitee für
internationales Privatrecht recht kühl aufgenommen, vor allem weil er dem
französischen Recht einen hohen Stellenwert einräumte. Ein zweiter Text, der sogenannte Batiffol-
Entwurf, war offener und wurde 1959 von der Kommission zur Reform des Zivilgesetzbuchs angenommen. Er wurde erst veröffentlicht, als 1966 ein dritter
Entwurf, der sogenannte Foyer-
Entwurf, unter der Leitung einer Kommission, der berühmte Akademiker, ein Notar und Richter angehörten, ausgearbeitet wurde. Foyer war damals Justizminister. Sein Ausscheiden aus dem Ministerium bedeutete das Ende des
Entwurfs, auch weil die Lehre nie eine große Begeisterung für die
Kodifizierung des
internationalen Privatrechts gezeigt hatte.
Das
französische internationale Privatrecht wurde im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geschaffen, was zu seiner mangelnden Lesbarkeit beiträgt, es aber auch zu einem unvollständigen Regelwerk macht. Dies sind zwei wichtige Gründe, die für einen Kodex sprechen. Abgesehen von einigen Spezialisten fürchten Praktiker die Fragen des
internationalen Privatrechts und versuchen, sie eher zu verbergen als zu lösen. Der
Entwurf des Kodex ist in sechs Bücher unterteilt. Das erste Buch ist den allgemeinen Regeln gewidmet und deckt Kollisionsnormen und Regelungen über den Gerichtsstand ab. Fragen des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts, die in der
französischen Tradition dem
internationalen Privatrecht zugeordnet werden, werden nicht behandelt. In Bezug auf das Staatsangehörigkeitsrecht wäre deshalb ein Verweis auf den Code civil angebracht, in dem die Vorschriften des
französischen Staatsangehörigkeitsrechts derzeit kodifiziert sind. Im aktuellen
Entwurf findet sich lediglich eine Bestimmung zur Art und Weise der Bestimmung der Staatsangehörigkeit und zu Konflikten zwischen Staatsangehörigkeiten.