Avr 27, 2012
IN DIESEM BEITRAG WIRD DIE REFORM DES EHELICHEN GUETERRECHTS IN FRANKREICH DURCH DAS GESETZ VOM 13. JULI 1965 VORGESTELLT. NACH EINER KURZEN EINLEITUNG WERDEN DIE WESENTLICHEN PUNKTE DES NEUEN GESETZES HERVORGEHOBEN:
- DAS "GRUNDRECHT" DER EHELEUTE (REGIME PRIMAIRE), HIERBEI HANDELT ES SICH UM DIE GRUNDPRINZIPIEN, DIE EINE EHE REGELN
- DIE ABAENDERUNG DES GESETZLICHEN GUETERSTANDES VON DER FAHRNISGEMEINSCHAFT (COMMUNAUTE DE MEUBLES ET D'AQUETS) ZU DER ERRUNGENSCHAFTSGEMEINSCHAFT (COMMUNAUTE REDUITE AUX AQUETS)
- DIE MOEGLICHKEIT, DEN GUETERSTAND UNTER BEACHTUNG DES REGIME PRIMAIRE VERTRAGLICH ZU REGELN
SCHLIESSLICH WIRD AUF DIE UEBERGANGSVORSCHRIFTEN EINGEGANGEN.
Avr 27, 2012
IN DIESER UNTERSUCHUNG WIRD SOWOHL DAS GELTENDE INTERNATIONALE UND EUROPAEISCHE UMGANGSRECHT ALS AUCH DAS UMGANGSRECHT NACH MATERIELLEM RECHT UND INTERNATIONALEM PRIVATRECHT IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH DARGESTELLT. ES WERDEN DIE SCHWACHPUNKTE DER BESTEHENDEN REGELUNGEN ANHAND DER RECHTSPRAXIS DARGESTELLT UND UNTERSUCHT, OB DER GEPLANTE, IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN OHNE WEITERES VOLLSTRECKBARE,"EUROPAEISCHE BESUCHSTITEL" DIESE PROBLEME AUSRAEUMEN KANN.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | NAST, CHANTAL; |
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Revue / Zeitschrift: | Das Standesamt |
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Année / Jahr: | 2004 |
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Localisation / Standort: | Juristische Seminarbibliothek der Uni Saarbrücken |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | Abstammung, Abstammung, eheliche, Abstammung, uneheliche, VATERSCHAFT, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, FILIATION LEGITIME, FILIATION NATURELLE, RECONNAISSANCE |
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DURCH DAS GESETZ NR. 304 VOM 4.3.2002, GEAENDERT DURCH GESETZ NR. 516 VOM 18.6.2003 WURDE DAS RECHT DES KINDESNAMENS NEU GEREGELT. DIE VERFASSERIN ERKLAERT DIE NEUE RECHTSLAGE PRAXISNAH ANHAND KONKRETER BEISPIELE. SIE NENNT DABEI ALLE MOEGLICHEN NAMENSKOMBINATIONEN UND DEN ZUSAMMENHANG MIT DER ANERKENNUNG DER VATERSCHAFT.
Avr 27, 2012
Données bibliographiques / Bibliografische Daten |
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Auteurs / Autoren: | FRUCHT, CAROLINE; |
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Année / Jahr: | 2005 |
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Localisation / Standort: | Bibliothek des Bundesgerichtshofs Karlsruhe |
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Type / Typ: | |
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Catégorie / Kategorie: | Internationales Privatrecht, Zivilrecht |
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Mots clef / Schlagworte: | LEBENSGEMEINSCHAFT, NICHTEHELICHE-, PERSONENSTAND, UNTERHALT, UNTERHALTSANSPRUCH, CONCUBINAGE, Contrat, Droit civil, DROIT DE LA FAMILLE, PENSION ALIMENTAIRE, SOLIDARITE |
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IM ERSTEN TEIL DER ARBEIT STELLT DIE VERFASSERIN DIE FRANZOESISCHE RECHTSLAGE DES PACS SEIT DEM GESETZ NR.99-944 VOM 15.NOVEMBER 1999 DAR. DAS EIGENTLICHE ZIEL DER ARBEIT IST JEDOCH DIE INTERNATIONALPRIVATRECHTLICHE UNTERSUCHUNG DES PACS SOWOHL AUS DER SICHT DES FRANZOESISCHEN, ALS AUCH DES DEUTSCHEN INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS. DABEI BEZIEHT DIE AUTORIN AUCH DIE BEDEUTUNG DES FRANZOESISCHEN SACHRECHTS FUER DAS KOLLISIONSRECHT EIN.
Avr 27, 2012
DIE ARBEIT IST IN DREI TEILE GEGLIEDERT: SCHEIDUNGSGRUENDE, SCHEIDUNGSVERFAHREN UND SCHEIDUNGSFOLGEN.
ZUNAECHST BLEIBT ZWAR DIE VERSCHULDENSSCHEIDUNG GRUNDSAETZLICH BESTEHEN, ABER ES KOMMT EIN NEUER, OBJEKTIVER SCHEIDUNGSGRUND - DIE ENDGUELTIGE ZERRUETTUNG DES EHEBANDES - HINZU. DAS VERFAHREN WIRD GESTRAFFT UND VEREINFACHT UND DIE MEDIATION WIRD GEFOERDERT. HINSICHTLICH DER SCHEIDUNGSFOLGEN SOLLEN VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEN EHEGATTEN GEFOERDERT WERDEN UND DIE FOLGEN INSGESAMT VOM SCHEIDUNGSGRUND UNABHAENGIG GEHALTEN WERDEN.